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management und bilanzierung von emissionsrechten (2010)

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THÔNG TIN TÀI LIỆU

Thông tin cơ bản

Tiêu đề Management und Bilanzierung von Emissionsrechten
Tác giả Edgar Lửw, Nicolle Pietsch
Trường học Gabler Verlag, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Chuyên ngành Management
Thể loại Buch
Năm xuất bản 2010
Thành phố Wiesbaden
Định dạng
Số trang 179
Dung lượng 1,03 MB

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Nội dung

Ergibt diese Gegenüberstellung eine Unterdeckung an Emissionsrechten,löst diese für Unternehmen zwingend einen Handlungsbedarf aus, da sie sich auch durch Strafzah-lungen der Abgabeverpf

Trang 3

Edgar Löw / Nicolle Pietsch

Trang 4

1 Auflage 2010

Alle Rechte vorbehalten

© Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2010

Lektorat: RA Andreas Funk

Gabler Verlag ist eine Marke von Springer Fachmedien.

Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media.

www.gabler.de

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Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, Heidelberg

Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

Printed in Germany

ISBN 978-3-8349-2231-1

Trang 5

3.3.1 Darstellung von Risikofaktoren bei Minderung von Emissionen

3.3.2 Darstellung von Risikofaktoren bei Kauf und Verkauf

Trang 6

4.3.6.3 Einbeziehung in einen Hedge (Szenario 3) 79

Trang 7

5.3.4.3 Einbeziehung in eine Sicherungsbeziehung (Szenario 3) 146

Trang 9

Abbildung 1: Zusammenhang zwischen Zuteilung und Abgabeverpflichtung

von Emissionsrechten 15

Abbildung 2: Übersicht von Emissionsrechten zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung 17

Abbildung 3: EUA Spot 2007 18

Abbildung 4: EUA Forward 2008 18

Abbildung 5: Durchführung von JI-Projekten 23

Abbildung 6: Durchführung von CDM-Projekten 23

Abbildung 7: Banking 27

Abbildung 8: Borrowing 28

Abbildung 9: EUA-CER-Swap 29

Abbildung 10: Sale-and-buy-back-Geschäfte 31

Abbildung 11: Strategien und Handlungsoptionen 32

Abbildung 12: Anschaffungskostenmodell versus Neubewertungsmodell 43

Abbildung 13: Zusammenfassung der bilanziellen Konsequenzen der Modelle 1 bis 3 49

Abbildung 14: Sale-and-buy-back Geschäfte 99

Abbildung 15: Grundsachverhalt – Zusammenfassung der bilanziellen Konsequenzen der Modelle 116

Abbildung 16: Fallabwandlung – Zusammenfassung der bilanziellen Konsequenzen der Modelle 119

Abbildung 17: Sale-and-buy-back Geschäfe 168

Trang 10

BB Betriebs Berater (Zeitschrift)

BBK Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung (Zeitschrift)

CDM Clean Development Mechanism

CER Certified Emission Reduction

CO2 Kohlendioxid

d h das heißt

d.J dieses Jahr

DB Der Betrieb (Zeitschrift)

DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, Berlin

DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard

ECX European Climate Exchange, London

EEX European Energy Exchange, Leipzig

ERPA Emission Reduction Purchase Agreements

ERU Emission Reduction Unit

EUA EU Emission Allowances

GuV Gewinn- und Verlustrechnung

HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf

HGB Handelsgesetzbuch

Hrsg Herausgeber

i.d.F in der Fassung

i.d.R in der Regel

i.H.v in Höhe von

i.S.d im Sinne der/des

Trang 11

i.S.v im Sinne von

i.V.m in Verbindung mit

i.W im Wesentlichen

IAS International Accounting Standards

IASB International Accounting Standards Board, London

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf

IFRG International Financial Reporting Group

IFRIC International Financial Reporting Interpretation Committee

IFRS International Financial Reporting Standards

IG Implementation Guidance

inkl inklusive

JI Joint Implementation

KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung

KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler

SFAC Statement of Financial Accounting Concept

SFAS Statement of Financial Accounting Standard

StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)

Trang 12

13

Problemstellung

1

Durch die Einführung des im Kyoto-Protokoll definierten Emissionshandels wird der Ausstoß von

klimaschädlichen Treibhausgasen an den Besitz von Emissionsrechten geknüpft Der

Emissionshan-del, dessen Grundlagen in Abschnitt 2 einführend erläutert werden, begründet ein

Genehmigungs-und Handelssystem, das einerseits zur Emission von Treibhausgasen berechtigt Genehmigungs-und andererseits den

Emissionsausstoß begrenzt

Treibhausgase entstehen im Herstellungsprozess von Unternehmen und tragen zunehmend zu der

Erwärmung der Erdatmosphäre bei Abhängig vom Volumen der ausgestoßenen Treibhausgase,

kann deren Emission für Unternehmen zum kostenpflichtigen Gut oder zum zusätzlichen

Ertrags-faktor werden Auf Grund dieses Einflusses auf den Unternehmenserfolg gewinnt das Management

von Emissionsrechten auf Unternehmens- und Konzernebene zunehmend an Bedeutung Um

Un-ternehmen Möglichkeiten des Emissionsrechtemanagements aufzuzeigen, werden in Abschnitt 3

so-wohl Handlungsoptionen dargestellt, die sich aus der Reduzierung von Treibhausgasen und dem

Handel mit Emissionsrechten ergeben, als auch ausgewählte Risikofaktoren dieser

Handlungsop-tionen aufgezeigt

Neben dem strategischen Management ist für Unternehmen die Frage der Bilanzierung von

Emis-sionsrechten der Handlungsoptionen von zentraler Bedeutung, da der Einfluss auf die Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage zum Teil erheblich ist Auf Grund von fehlenden spezifischen Regelungen

in den jeweiligen Rechnungslegungsrechtssystemen bestehen derzeit in der Praxis erhebliche

Unsi-cherheiten Die Möglichkeiten der bilanziellen Abbildung von Emissionsrechten und ausgewählter

strategischer Handlungsoptionen nach IFRS und HGB werden in den Abschnitten 4 und 5

darge-stellt und anhand von Zahlenbeispielen verdeutlicht

Trang 13

Grundlage für den Emissionshandel ist das Kyoto-Protokoll von 19971, in dem sich die beteiligtenIndustriestaaten2 verpflichtet haben, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase3 bis zum Zeit-raum 2008-2012 um 5 % gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.

Die EU hat zugesagt, ihre Emissionen während der Jahre 2008-2012 um acht Prozent gegenüber demNiveau von 1990 zu verringern Hierzu haben sich die Mitgliedstaaten der EU zu nationalen Klima-schutzzielen verpflichtet Auf Deutschland entfällt eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen imgleichen Zeitraum um 21 % (bezogen auf 1990)

Der Emissionshandel basiert innerhalb der EU auf der Emissionshandelsrichtlinie4 Hierdurch pflichtete sich die EU, ihren Reduktionsverpflichtungen bereits vor Beginn des Kyoto-Protokollsnachzukommen Auf Grund dessen begann für die europäischen Mitgliedstaaten bereits am 1 Janu-

ver-ar 2005 die erste Handelsperiode im Zeitraum 2005-2007 (Pilotphase) Die zweite Handelsperiode istfür die Erfüllung des Kyoto-Protokolls relevant und erstreckt sich über den Zeitraum 2008-2012.Die in der EU-Emissionshandelsrichtlinie geregelten Vorgaben wurden durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)5, das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007)6, das Zuteilungsgesetz

2012 (ZuG 2012)7sowie die zugehưrigen Verordnungen8in nationales Recht transformiert Das am

15 Juli 2004 in Kraft getretene TEHG regelt die Einführung des europäischen tems in Deutschland seit 1 Januar 2005 Der Nationale Allokationsplan (NAP)9 sowie das Zutei-lungsgesetz (ZuG) und die Zuteilungsverordnung (ZuV) definieren die Zuteilungsregeln und Men-gen der Zuteilungen von Emissionsrechten an die teilnehmenden Unternehmen in Deutschland

über Klimậnderungen.

fest-gelegt.

in der Gemeinschaft vom 13 Oktober 2003 (2003/87/EG).

Deutschland seit 1 Januar 2005 BGBl I 2004 S 1.578; zuletzt gệndert durch Art 1 Erstes ÄndG vom 16 7 2009, BGBl I

S 1.954.

Emissionsberechti-gungen für die erste Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 in den Makrosektoren Energiewirtschaft, Industrie, del/Dienstleistungen, Verkehr und private Haushalte fest Zudem definiert es die Regeln der Zuteilung für die Energie- wirtschaft und die energieintensive Industrie, die direkt am Emissionshandel teilnehmen, BGBl I 2004 S 2.211.

Das Zuteilungsgesetz 2012 legt sowohl die Gesamtmenge an Emissionsberechtigungen für die Handelsperiode 2008-2012 als auch die Regeln ihrer Zuteilung an die beteiligten Anlagen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Indus- trie fest, BGBl I 2007 S 1.788.

(ZuV 2012), BGBl I 2007 S 1.941.

Plan der Bundesregierung Er legt als gesamtwirtschaftlicher Makroplan die Verteilung der Emissionsberechtigungen in Deutschland vor der Zuteilung an die einzelnen Anlagenbetreiber fest.

Trang 14

15

In der Linking-Directive werden die Instrumente Joint Implementation (JI) und Clean

Develop-ment Mechanism (CDM)11mit dem EU Emissionsrechtehandel verknüpft Die Umsetzung dieser

europäischen Regelung in nationales Recht erfolgte durch das Projekt-Mechanismen-Gesetz

(Pro-MechG) Auf dieser Grundlage können die emissionshandelspflichtigen Unternehmen in

Deutsch-land die projektbezogenen Mechanismen CDM und JI zur Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen

nutzen

Cap-and-Trade-System

2.2

Bei dem Emissionshandelssystem handelt es sich um ein so genanntes Cap-and-Trade-System Den

Wirtschaftssektoren und jeder betroffenen Anlage werden konkrete Minderungsziele zugeordnet

und in diesem Umfang Emissionsrechte zur Verfügung gestellt (Cap) Von den zuständigen

Behör-den erhalten die Anlagenbetreiber jährlich bis zum 28 Februar Emissionsrechte für das laufende

Jahr Ein Emissionsrecht berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne Kohlendioxid (CO2) Die

Anla-genbetreiber haben im Gegenzug für jede emittierte Einheit CO2bis zum 30 April des Folgejahres,

die gleiche Menge an Emissionsrechten an die zuständige Behörde abzugeben Erfüllen

Unterneh-men ihre Minderungsverpflichtung nicht, sieht das Handelssystem Sanktionen i.H.v 100 €/t CO2

vor.12Da Unternehmen trotz Zahlung der Geldstrafe die fehlenden Emissionsrechte vorzulegen

ha-ben, können sie sich der Abgabeverpflichtung nicht entziehen

2012 2011

Zusammenhang zwischen Zuteilung und Abgabe von EUA

Emissionsrechten

Für den Fall, dass Unternehmen bspw auf Grund einer übermäßigen Zuteilung von

Emissions-rechten durch die Behörden oder von durchgeführten CO2-Minderungsmaßnahmen über

über-schüssige Emissionsrechte verfügen, können sie diese am Markt veräußern Verursachen

Unterneh-men demgegenüber mehr Emissionen, haben sie in diesem Umfang Emissionsrechte, beispielsweise

von anderen Unternehmen, die unter dem Limit bleiben, hinzuzuerwerben (Trade)

10 Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 Oktober 2004 zur Änderung der

Richtli-nie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft im Sinne

der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, Amtsblatt der Europäischen Union 13 November 2004 L

338/18.

11 Vgl Abschnitt 3.2.1.2.

12 EU-Emissionshandelsrichtlinie, Abschnitt 16 Abs 3, 4 sowie § 18 Abs 1 TEHG.

Trang 15

16

Da Unternehmen mit hohen Vermeidungskosten Berechtigungen hinzuerwerben und Unternehmenmit geringen Vermeidungskosten Berechtigungen verkaufen können, lassen sich durch den Handelmit Emissionsrechten kosteneffizient Umweltziele erreichen

Der Handel mit Emissionsrechten erfolgt über ein rein elektronisches Register Jeder mer ist verpflichtet, ein Konto zu führen, über das er Käufe und Verkäufe tätigen kann In Deutsch-land werden die Konten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt)geführt

Handelsteilneh-Handelbare Emissionsrechte 2.3

Unternehmen erhalten von der DEHSt Emissionsrechte in Form von EUA (EU Emission wances) zugeteilt und unterliegen im Folgejahr einer Abgabeverpflichtung von Emissionsrechtenaus verursachten Emissionen

Allo-Neben der Rückgabe von EUA können Unternehmen innerhalb bestimmter Grenzen auch andereArten von Emissionsrechten, die aus emissionsmindernden Projekten im Ausland stammen, an dieDEHSt abgeben Diese werden auch als projektbasierte Mechanismen des Kyoto-Protokolls bzw JI-und CDM-Projekte bezeichnet

Bei einem Joint Implementation (JI–Projekt) werden die Klimaschutzprojekte durch ein land in einem anderen Industrieland13durchgeführt Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländernwerden unter dem Begriff Clean Development Mechanism (CDM-Projekt) zusammengefasst.Mit JI-Projekten ist keine Erhöhung der Gesamtsumme der Emissionsrechte verbunden Stattdes-sen werden Emissionsrechte nach erfolgreicher Durchführung der Umweltschutzmaßnahme voneinem Industrieland in das andere übertragen Mit CDM-Projekten ist im Gegensatz zu JI-Projekteneine Erhöhung der Gesamtsumme der Emissionsrechte verbunden Durch CDM-Projekte sollen dieInvestorenländer bei der Erreichung ihrer Kyoto-Emissionsziele und gleichzeitig die Gastländer14

Industrie-der Projekte bei ihrer nachhaltigen Entwicklung unterstützt werden Damit verbunden ist auch einInnovationstransfer aus Industrie- in Entwicklungsländer

Für die erfolgreiche Durchführung von CDM-Projekten erhalten Unternehmen rechte in Form von Certified Emission Reduction (CER) Emissionsminderungsgutschriften aus JI-Projekten werden als Emission Reduction Unit (ERU) bezeichnet

Verschmutzungs-Die von den nationalen Behörden ausgegebenen EUA und Emissionsminderungsgutschriften ausprojektbasierten Mechanismen in Form von CER und ERU sind gleichwertige Emissionsrechte15undberechtigen jeweils zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid

Im Unterschied zu EUA dürfen CER und ERU nur bis zu einer Höchstgrenze zur Deckung der beverpflichtung genutzt werden In Deutschland liegt diese für die zweite Handelsperiode bei 22 Pro-zent und bezieht sich auf die jeweilige Zuteilungsmenge pro Anlage für die gesamte Handelsperiode2008-2012 Die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können am Anfang der Handelsperi-ode ihre Abgabepflicht unbeschränkt mit CER und ERU erfüllen, sofern über die Zuteilungsperiodehinweg die Höchstgrenze von 22 Prozent nicht überschritten wird Auch am Ende der Handelsperio-

Abga-de kann die Abgabeverpflichtung mit einem höheren Anteil dieser Emissionsrechte erfüllt werAbga-den

13 Die in Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Staaten sind im Wesentlichen die Industrieländer der OECD und europas.

Ost-14 Gastländer von CDM-Projekten sind die Länder, die nicht in Annex B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind.

15 Im Folgenden werden EUA, CER und ERU unter dem Begriff Emissionsrechte zusammengefasst Emissionsrechte den auch als Emissionsberechtigungen oder Emissionszertifikate bezeichnet.

Trang 16

17

Die folgende Abbildung zeigt zusammenfassend Emissionsrechte, mit denen inländische

Unterneh-men ihrer Abgabeverpflichtung nachkomUnterneh-men können

EU-Emissionberechtigun-EUA unterscheiden sichnach ihrer Zuteilungsperi-ode: EUA (2005-2007),EUA (2008-2012)

voll anrechenbar

CER Certified Emission

Reductions(zertifizierteEmissions-reduktionseinheit)

gutschriften für Klima-schutzprojekte, die imRahmen von Clean Deve-lopement Mechanism(CDM-Projekten) in Ent-wicklungsländern durch-geführt werden

Emissionsminderungs-anrechenbar seit 2006,begrenzt anrechenbar seit2008

ERU Emission

Reduction Units(Emissions-reduktionseinheit)

gutschriften für Klima-schutzprojekte, die imRahmen von Joint Imple-mentation (JI-Projekten),

Emissionsminderungs-in anderen ten durchgeführt werden

Industriestaa-begrenzt anrechenbar seit2008

Hintergrund der Zulassung dieser ausländischen Klimaschutzprojekte ist, dass der Treibhauseffekt

ein globales Problem darstellt und es für den weltweiten Klimaschutz unerheblich ist, an welchem

Ort Treibhausgasemissionen abgebaut werden; entscheidend ist vielmehr die Gesamtreduktion

Durch die Zulassung der projektbasierten Mechanismen und die daraus generierten Emissionsrechte

findet Klimaschutz im Ergebnis dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann

Auf diese Weise lassen sich Kostenvorteile erschließen, die durch die Nutzung ausschließlich

inlän-discher Maßnahmen nicht ermöglicht würden

Trang 17

18

Preisbeeinflussende Faktoren 2.4

Die in Deutschland festgesetzten Emissionsobergrenzen reduzierten sich von 499 Mio Tonnen lendioxid-Emissionen pro Jahr (t CO2/Jahr) in der ersten Handelsperiode auf 453 Mio t CO2/Jahr inder zweiten Handelsperiode Während in der ersten Handelsperiode alle Emissionsrechte kostenloszugeteilt wurden, erfolgt seit 2008 erstmals eine Veräußerung von 40 Mio Berechtigungen pro Jahrüber die KfW Bankengruppe.16Von der Verminderung der Emissionsrechte sind insbesondere dieAnlagen der Energiewirtschaft betroffen Insgesamt erhielten 2008 in Deutschland 1625 AnlagenEmissionsrechte von der DEHSt zugeteilt

Koh-Bei der Betrachtung der Preisentwicklung eines Emissionsrechtes der ersten Handelsperiode zeigtsich Ende 2006/Anfang 2007 ein Zusammenbruch des Marktes Ursächlich für den starken Rück-gang des Preises der Emissionsrechte war eine Überallokation an Emissionsrechten in der erstenHandelsperiode Während für Emissionsrechte im April 2006 mehr als 30 €/Stück erzielt wurde, warder Preis im Dezember 2007 mit 0,01 €/Stück eher symbolisch (vgl Abbildung 3)

Der Forwardpreis (2008) für Emissionsrechte der zweiten Handelsperiode lag Ende 2008 mit ca

14 €/Stück unter 50 % des im April 2006 maximal gezahlten Preises (vgl Abbildung 4)

Die sich als Folge der Finanzkrise abschwächende Konjunktur und in Folge dessen die sinkendeNachfrage zwang die Unternehmen, ihre Produktion zu reduzieren und ihre Absatzprognosen derFolgeperioden nach unten zu korrigieren Der daraus resultierende verminderte Bedarf an Emissions-rechten führte zu einem Nachfragerückgang und einem Angebotsüberhang, was sich eindrucksvoll

in dem starken Absinken der Preise der Emissionsrechte seit Juli 2008 in Abbildung 4 zeigt

16 Vgl Zuteilungsgesetz 2012, §§ 19, 20, 21.

17 1 Handelsperiode; http://www.eex.com/de, 17.12.2009.

18 2 Handelsperiode; http://www.eex.com/de, 17.12.2009.

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19

Die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der preisbeeinflussenden Faktoren

spiegeln sich in der zweiten Handelsperiode in der weiterhin hohen Volatilität der Preise wider Zu

den preisbeeinflussenden Faktoren für Emissionsrechte gehören:

die Gesamtmenge der zur Verfügung gestellten Emissionsrechte,

Trang 19

er-Neben der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften verfolgen Unternehmen mit dem nagement das Ziel, dass Emissionsrechte, die zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung erforderlich sind,zum richtigen Zeitpunkt,

verur-Der so ermittelte Bedarf ist mit den zugeteilten Rechten, die entweder bekannt oder zu zieren sind, zu vergleichen Ergibt diese Gegenüberstellung eine Unterdeckung an Emissionsrechten,löst diese für Unternehmen zwingend einen Handlungsbedarf aus, da sie sich auch durch Strafzah-lungen der Abgabeverpflichtung nicht entziehen können Ökonomisches Verhalten unterstellt, wer-den Unternehmen selbst bei einer Überdeckung oder – im seltenen Fall – bei genau entsprechendenRechten, mögliche Handlungsoptionen beurteilen, um eine kostenoptimale Zusammensetzung zu errei-chen und Möglichkeiten zur Generierung zusätzlicher Erträge nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.Darüber hinaus ist es denkbar, dass Unternehmen Geschäfte tätigen, um nicht nur den Bedarf aufGrund von verursachten Emissionen zu managen, sondern auch Geschäfte zur kurzfristigen Ge-winnerzielung, mithin mit der Absicht des Handels, abschließen Der Handel mit Emissionsrechtenkann so für Unternehmen zu einem neuen Geschäftsfeld werden

prognosti-Unternehmen haben verschiedene Handlungsoptionen zu beurteilen und hieraus eine individuelleZielerreichungsstrategie zu erarbeiten Einzelne mögliche Handlungsoptionen werden im folgendenAbschnitt 3.2 dargestellt Auf diese Weise ergreifen Unternehmen Maßnahmen zur Absicherung ih-rer Marktposition Dies ist erforderlich, da die Kosten und Risiken, die mit dem CO2-Ausstoß ver-bunden sind, im Produktionsprozess von Unternehmen eine wesentliche Komponente darstellen.Bei der Implementierung von Emissionsmanagementsystemen sind Prozesse und Verantwortlich-keiten festzulegen für

Trang 20

Eine Möglichkeit, zum langfristigen Ausgleich einer Unterdeckung an Emissionsrechten

beizutra-gen, besteht in der Reduktion von Emissionen durch Prozessoptimierungen oder in technologischen

Investitionen

Die Durchführung von emissionsmindernden Modernisierungsinvestitionen oder die Anschaffung

neuer Anlagen sind mit Kosten verbunden, die vor der Entscheidungsfindung mit den Kosten

alter-nativer Handlungsoptionen zu vergleichen sind Strafzahlungen stellen keine Handlungsalternative

dar, da die Abgabeverpflichtung bestehen bleibt

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen für

Unter-nehmen eine wirtschaftlich sinnvolle Handlungsoption darstellt, sind folgende Überlegungen

ein-zubeziehen:

Die Kosten der Vermeidung einer Tonne CO

Moder-nisierungsinvestitionen in der Vergangenheit waren

Die Grenzvermeidungskosten zur Reduktion von Emissionen sind derzeit in

Entwicklungslän-I

dern eher niedriger als im Inland Statt in Reduktionsminderungsmaßnahmen der eigenen

Anla-ge in Deutschland zu investieren, kann eine Investition in Klimaschutzmaßnahmen in

Entwick-lungs- oder Transformationsländern (CDM-/JI-Projekte) für Unternehmen vorteilhafter sein

Durch Modernisierungsinvestitionen oder die Anschaffung neuer Anlagen entsteht für

Unter-I

nehmen ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass eine eher langfristig ausgerichtete Investitionsentscheidung

auf Erwartungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen basiert, da bisher noch Unsicherheiten

hinsichtlich der Anforderungen an den Ausstoß von CO2-Reduktionen ab dem Jahr 2013 bestehen

Die Vorteilhaftigkeit der Investitionen ist davon abhängig, ob die noch zu schaffenden rechtlichen

Grundlagen ab dem Jahr 2013 den individuellen Erwartungen entsprechen Derzeit wird davon

aus-gegangen, dass der Ausstoß von Emissionen auch nach der zweiten Handelsperiode (2008-2012)

rechtlich begrenzt wird, auf die Anlagenbetreiber noch stärkere

Emissionsminderungsverpflichtun-gen als bisher zukommen und darüber hinaus weitere Unternehmen in das System einbezoEmissionsminderungsverpflichtun-gen

wer-den Würde es – entgegen der derzeitigen Erwartungen – zu keiner verbindlichen Regulierung des

CO2-Ausstoßes ab dem Jahr 2013 kommen, würde die Gefahr bestehen, dass Investitionen zur

Emis-sionsminderung möglicherweise ohne messbare Gegenleistung getätigt werden

Trang 21

22

JI-/CDM-Projekte 3.2.1.2

Neben der Durchführung von Modernisierungsinvestitionen an der entsprechenden Anlage im land zur Reduktion von Emissionen haben Unternehmen durch die Anerkennung der projektba-sierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls die Möglichkeit, Klimaschutzmaßnahmen im Auslanddurchzuführen Durch die Nutzung von projektbasierten Mechanismen können Investitionsmittelinländischer Unternehmen dorthin fließen, wo die Grenzvermeidungskosten für die CO2-Reduktion

In-am niedrigsten sind.19

Auf Grund der Zulassung von projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls können nehmen Investitionsprojekte in Klimaschutzaktivitäten registrieren und im Ausland durchführen.Solche Investitionsprojekte könnten etwa der Aufbau von Windparks, die Aufforstung von Flächen,die Minderung des Methangasausstoßes von Mülldeponien oder die Absaugung von Grubengassein

Unter-Ein Klimaschutzprojekt hat bis zur Übertragung der Emissionsrechte eine Vielzahl von sen zu durchlaufen Die wichtigsten Projektschritte, die bei der Durchführung von JI- und CDM-Projekten einzuhalten sind, sind in den folgenden Abbildungen zusammengestellt

Projektpha-19 Die Grenzkosten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liegen in Industrieländern auf Grund von höheren logieniveaus und Umweltstandards in der Regel über jenen der Schwellen- oder Entwicklungsländer.

Trang 22

Erstellung Projektdokumentation

Projektdurchführer

Validierung Akkreditiertes

unternehmen Registrierung des

Zertifizierungs-Projektes beim Exekutivrat

CDM-Akkreditiertes Zertifizierungs- unternehmen Möglicherweise

Überprüfung und Rücküberweisung des CDM-Projektes

CDM-Exekutivrat

Projektdurchführung inkl Monitoring der Treibhasgasemissionen

Projektdurchführer

Verifizierung Akkreditiertes

unternehmen Zertifizierung Akkreditiertes

unternehmen Möglicherweise

Zertifizierungs-Überprüfung

CDM-Exekutivrat

Ausstellung der CER CDM-Exekutivrat

Obwohl die Reduktion der Emissionen bei einem Projekt die wohl wichtigste Aktivität darstellt,

sind bei der Projektplanung und -durchführung ebenso die formalen Teile des Klimaschutzprojekts

zu berücksichtigen, da für die Realisierung eines Klimaschutzprojekts besondere

Durchführungs-vorschriften zu beachten sind Hierzu gehören insbesondere die Abrechnung, Dokumentation und

Überwachung der Treibhausgasbilanz

20 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Die projektbasierten Mechanismen JI &

CDM – Einführung und praktische Beispiele, Berlin 1996, S 15.

21 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Die projektbasierten Mechanismen JI &

CDM – Einführung und praktische Beispiele, Berlin 1996, S 17.

Trang 23

24

Sofern Unternehmen alle erforderlichen Anforderungen erfüllen, werden den Projektentwicklernentsprechende Mengen an Emissionsrechten in Form von ERU und CER zugeteilt Die Anzahl derausgegebenen Emissionsrechte ergibt sich aus der Menge der Emissionsreduktionen an Treibhaus-gasen JI- und CDM-Projekte unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der zu erfüllenden An-forderungen und Genehmigungen

Im Ergebnis exportieren inländische Unternehmen Klimaschutztechnologie, reduzieren auf Grundniedrigerer Grenzvermeidungskosten Emissionen im Ausland und erhalten dafür Emissionsrechte.Diese können sie in Deutschland einsetzen, um ihrer Abgabeverpflichtung aus im Inland ausgesto-ßenen Emissionen nachzukommen

Sofern Unternehmen die Umsetzung dieser Klimaschutzprojekte für sich als Handlungsoption inErwägung ziehen, haben sie sich insbesondere damit auseinanderzusetzen, ob sie über das erforder-liche Know-how verfügen, den Marktzugang im Ausland und ausreichend liquide Mittel besitzen so-wie die politischen Gegebenheiten im Ausland stabil sind Zu berücksichtigen sind ferner erheblicheVorlaufzeiten bei der Umsetzung dieser Projekte Eine eingehende Machbarkeitsstudie und Risiko-betrachtung ist bei dieser Art von Projekten unumgänglich

Die mittels projektbasierter Mechanismen im Ausland generierten Emissionsberechtigungen inForm von CER und ERU können Unternehmen nutzen, um ihrer Abgabeverpflichtung aus im In-land verursachten Emissionen nachzukommen Darüber hinaus können sich für Unternehmen Ge-schäftspotenziale daraus ergeben, dass sie als Investoren CDM- bzw JI-Projekte durchführen, um dieCER und ERU direkt an andere Unternehmen mit höheren Vermeidungskosten, unzureichendemKnow-how oder fehlendem Zugang zu diesen Märkten zu verkaufen Ein Verkauf ist ebenfalls überHändler oder die Börse möglich Weiterhin besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Verträge mitFonds oder staatlichen Aufkaufprogrammen („Emission Reduction Purchase Agreements – ERPA“)abzuschließen Durch den Verkauf der Emissionsrechte lassen sich so für Unternehmen zusätzlicheErträge generieren, sofern die Verkaufspreise der Emissionsrechte die Kosten des Projektes übersteigen

Kauf und Verkauf von Emissionsrechten 3.2.2

Über die Börse oder OTC 3.2.2.1

Emissionsrechte können an der Börse22oder OTC (over-the-counter), mithin direkt von Banken,anderen Unternehmen oder Vermittlern, erworben werden Seit 2008 verkauft der Staat auch einenTeil der Emissionsrechte über die KfW-Bankengruppe

Die Entscheidung über den Erwerb von Emissionsrechten zum Schließen einer zukünftigen

Unter-deckung bzw über den Verkauf von Rechten im Falle einer ÜberUnter-deckung kann entweder bereits

heu-te getroffen oder in die Zukunft verlagert werden

Die Lieferung kann wiederum zum Zeitpunkt der Entscheidung (Erwerb per Kasse) oder in der

Zu-kunft (Erwerb per Termin) erfolgen

Bei einem Erwerb und Verkauf per Kasse (Spot-Vertrag) werden die Geschäfte sofort (IntraDay), amnächsten Tag (Day-Ahead) oder am übernächsten Tag erfüllt.23

Bei Terminkontrakten sind Forwards/Futures oder Optionen denkbar

22 Z B über die Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX), Leipzig, oder die European Climate Exchange (ECX), London.

23 Vgl http://www.eex.com, 17.12.2009.

Trang 24

25

Ein Forward/Future ist ein in der Gegenwart geschlossener Vertrag über die Lieferung einer fixierten

Menge von Emissionsrechten zu einem festen Preis Bezahlung und Lieferzeitpunkt liegen in der

Zu-kunft Forwards unterscheiden sich von Futures dadurch, dass sie nicht börsengehandelt sind Durch

die Fixierung der Menge, des Preises und des Lieferzeitpunktes könnten sich Forwards und Futures

in der Zukunft als unflexible Instrumente erweisen

Für Unternehmen kann es stattdessen vorteilhafter sein, Optionen auf Emissionsrechte zu erwerben.

Damit erhält der Anlagenbetreiber als Inhaber einer Option das Recht, nicht jedoch die Pflicht, zu

einem festgelegten Termin eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zu einem festgelegten Preis

zu erwerben (Long Call) oder zu verkaufen (Long Put) Demgegenüber haben Stillhalter einer

Op-tion die Pflicht, auf Anforderung des Inhabers der OpOp-tion diese Rechte zu liefern (Short Call) oder

abzunehmen (Short Put)

Durch den Einsatz von Optionen sichern sich Unternehmen einerseits die zukünftige Menge zu

ei-nem vertraglich definierten Preis und besitzen andererseits die Flexibilität, auf veränderte

Markt-preise oder einen veränderten Bedarf reagieren zu können

Käufe bzw Verkäufe per Kasse oder Termin werden nicht allein getätigt, um aus der Produktion

re-sultierende Unter- oder Überdeckungen von Emissionsrechten auszugleichen, sondern auch, um

kurzfristig Preisunterschiede auszunutzen und daraus Gewinne zu erzielen

Über Klimaschutzfonds

3.2.2.2

Durch die Beteiligung an Klimafonds haben Unternehmen mittelbar die Möglichkeit,

Emissions-rechte zu erwerben Klimafonds sind Beschaffungsprogramme für EmissionsEmissions-rechte aus

projekt-basierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls

Während in den Anfängen ausschließlich staatliche Aufbauprogramme der Weltbank angeboten

wurden, sind zwischenzeitlich staatlich-private Aufbauprogramme (z B KfW-Klimafonds) und eine

Vielzahl rein privater Aufbauprogramme hinzugekommen, mit denen Emissionsrechte über die

Be-teiligung an Fonds erworben werden können

Der Erwerb von Anteilen an Klimafonds ist insbesondere für Unternehmen interessant, die bspw

wegen fehlenden Know-hows oder mangels des erforderlichen Investitionsvolumens keinen eigenen

Zugang zu CDM- bzw JI-Projekten besitzen

Vorteile aus dem Erwerb von Emissionsrechten über Fonds ergeben sich für Unternehmen aus der

Möglichkeit der Reduzierung von Transaktionskosten gegenüber eigenen Projekten Durch die

Zu-sammenfassung von verschiedenen Einzelprojekten im Klimaschutzfonds sind Unternehmen durch

den Portfolioeffekt geringeren Risiken als bei der Durchführung von Einzelprojekten ausgesetzt

Weiterhin können Unternehmen durch die Investition in Klimaschutzfonds den Zugang zu einer

Vielzahl von Einzelprojekten, die Erfahrungen aus der Export- und Projektfinanzierung sowie die

Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern nutzen

Die Möglichkeit des Erwerbs von Emissionsrechten wird nachfolgend exemplarisch am Beispiel des

KfW-Klimafonds24dargestellt

Bei dem KfW-Klimafonds schließen die am Kauf von Emissionsrechten interessierten Unternehmen

mit dem Intermediär eine Vereinbarung in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages über die Höhe

ihres maximalen Engagements ab Für die Beteiligung am Klimafonds sind Mindestinvestitionen

erforderlich.25Der Klimafonds wählt Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern

aus, investiert in diese und erhält dafür Emissionsrechte

24 Vgl http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Klimaschutzfonds/index.jsp, 17.12.2009.

25 Beim KfW-Klimaschutzfonds beträgt die Mindestinvestition 500.000 €.

Trang 25

26

Die KfW ist als Programm-Manager die einzige Vertragspartei für Käufer und Verkäufer von sionsrechten und schließt einerseits Kaufverträge über Emissionsrechte („Emission ReductionPurchase Agreements – ERPA“) ab sowie verkauft andererseits Tranchen dieses Portfolios an Emis-sionsrechten an die Käufer des Klimafonds weiter

Emis-Die Übertragung der Emissionsrechte auf die Käufer erfolgt unverzüglich nach Eingang beim gramm-Manager Die Verteilung der Emissionsrechte wird entsprechend dem Anteil des individuel-len Engagements am Programmvolumen vorgenommen.26Sollten einzelne Projekte keine oder nichtdie geplante Anzahl an Emissionsrechten erreichen, so ist dieser „Schaden“ von den Käufern des Kli-mafonds im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamtportfolio zu tragen

Pro-Um dieses Risiko auszuschließen, haben die Erwerber des Klimafonds durch Zahlung einer Prämiedie Möglichkeit, eine Liefergarantie zu erhalten Der Fonds sichert beispielsweise durch den Ab-schluss einer Versicherung die Lieferung der Emissionsrechte an den Investor auch für den Fall, dassein Verkäufer von Emissionsrechten seinen Pflichten nicht nachkommt

Transfer von Emissionsrechten 3.2.3

Intertemporal 3.2.3.1

Sparen 3.2.3.1.1

Für den Fall, dass Unternehmen in der laufenden Periode über mehr Emissionsrechte verfügen, alssie zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung benötigen, besteht die Möglichkeit, nicht benötigte Emis-sionsrechte zu sparen und diese in zukünftigen Verpflichtungsperioden zu nutzen Dies lohnt sichbeispielsweise, wenn Unternehmen auf Grund von Kapazitätsausweitungen mit einer späteren Un-terdeckung und steigenden Zertifikatspreisen rechnen oder eine Unabhängigkeit von künftigen Zer-tifikatspreisen anstreben

http://www.kfw-foerder-bank.de/DE_Home/Klimaschutzfonds/PDF_Dokumente_Klimaschutzfonds/Term_Sheet_EIB_KfW_22Jan2008-d.pdf, 17.12.2009.

Trang 26

27

+10 +10 -8 +10 -12 +10 -10 -10

Banking, d.h „Sparen“ nicht benötigter EUA

(Bsp Sparen von 2 EUA aus Zuteilung 2008 zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung am 30.04.2010)

Kostenlose Zuteilung von EUA für das laufende Kalenderjahr durch die DEHSt

(Bsp 10 EUA)

Zusammenhang zwischen Zuteilung und Abgabe von EUA

Abgabe von EUA für das vorangegangene Kalenderjahr an die DEHSt

(Bsp 8 EUA in 2009, 10 EUA in 2010 bis 2012)

30.04.

28.02.

28.2 28.2 30.4 28.2 30.4 28.2 30.4 30.4.

Beim EU-Emissionsrechtehandel war innerhalb Deutschlands die Verwendung von

Emissionsrech-ten der ersEmissionsrech-ten Zuteilungsperiode (2005-2007) in die zweite Zuteilungsperiode (2008-2012) nicht

möglich Eine Übertragung der Emissionsrechte aus der aktuellen Zuteilungsperiode (2008-2012) in

die Folgeperiode ist hingegen zulässig.27

Ausleihen

3.2.3.1.2

Für den Fall, dass Unternehmen in der laufenden Periode über weniger Emissionsrechte verfügen,

als sie zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung benötigen, besteht die Möglichkeit, einer vorzeitigen

Nutzung von Emissionsrechten Dabei werden Rechte zukünftiger Verpflichtungsperioden bereits in

der Gegenwart verwendet

27 Nationaler Allokationsplan 2008-2012, Abschnitt 6.7.

Trang 27

Diese Möglichkeit entsteht quasi automatisch, da die Ausgabe der Emissionsrechte am 28

Febru-ar des laufenden Jahres und die Rückgabe der Emissionsrechte für verursachte Emissionen erst am

30 April des Folgejahres erfolgt Zum Rückgabezeitpunkt der Emissionsrechte verfügen men auf Grund dieses Zuteilungs- und Rückgabezyklus über zwei Jahreszuteilungen Der Gesetzge-ber hat diesen Zyklus ganz bewusst gewählt, um Unternehmen die Flexibilität einzuräumen, Produk-tionsschwankungen auszugleichen

Unterneh-Die vorzeitige Nutzung von Emissionsrechten ist allerdings nur innerhalb von Perioden einer teilungsperiode zulässig Übertragungen zwischen den Zuteilungsperioden, z B 2005-2007 in 2008-

Zu-2012, waren nicht gestattet

Zwischen Anlagen 3.2.3.2

Sofern ein Betreiber innerhalb der EU mehrere Anlagen besitzt, die Reduktionsverpflichtungen terliegen, können überschüssige Emissionsrechte von dem CO2-Konto der einen auf das CO2-Kontoder anderen Anlage übertragen werden Überschüsse an Emissionsrechten einer Anlage können da-bei zur Kompensation des Defizits einer anderen Anlage eingesetzt werden, so dass für den Anlagen-betreiber grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten anfallen

Trang 28

Unternehmen können über die vorgenannten Aktivitäten hinaus Transaktionen mit Banken oder

anderen Intermediären vornehmen, um unter Ausnutzung von bestehenden Preisdifferenzen eine

kostenoptimale Zusammensetzung der Emissionsrechte zu erreichen Hierzu gehört der sogenannte

EUA-CER-Swap

Bei diesem Produkt tauschen Unternehmen einen Teil der (kostenlos zugeteilten) Emissionsrechte

(EUA) zu einem zukünftigen Termin gegen anerkannte Emissionsgutschriften aus projektbezogenen

Mechanismen (CER) in derselben Anzahl (EUA-CER-Swap) Da der Preis von CER geringer ist als

der von EUA, wird neben dem Tausch die Preisdifferenz dieser Rechte zum Zeitpunkt der

zukünfti-gen Lieferung in bar ausgeglichen

Lieferzeitpunkt ist beispielsweise für beide Seiten der 1 Dezember eines Jahres im Zeitraum von

2008 bis 2012 Es ist von beiden Seiten fest geplant und vertraglich festgelegt, dass sämtliche

Ter-mingeschäfte über EUA und CER durch die Lieferung der entsprechenden Emissionsrechte gegen

Zahlung erfüllt werden

-2 -2

-2 -2

Rückgabe der Emissionsrechte für verursachte Emission (Bsp 8 EUA, 2 CER)

Durch EUA-CER-Swap ausgelöste Bestands- und Zahlungsmitteländerungen:

- Verkauf von 2 EUA für 20 €

- Kauf von 2 CER für 15 €

- Zahlungsmittelerhöhung von 10 €

-8

- 2 +2

+2 +2

Trang 29

30

Unternehmen nutzen hier die nach dem ProMechG eingeräumte Möglichkeit, ihrer Verpflichtungaus den verursachten Emissionen durch die in der Höhe begrenzte Abgabe von Emissionsrechten ausprojektbasierten Mechanismen nachzukommen Nach dem beschriebenen Tausch verfügen Unter-nehmen über die gleiche Anzahl an Emissionsrechten und zusätzliche Zahlungsmittel Diese könnendazu verwendet werden, weitere Emissionsrechte zu erwerben

Statt einer Auszahlung der Preisdifferenz kann vertraglich vereinbart werden, dass Unternehmen indiesem Wert zusätzliche CER erhalten In diesem Fall würden die Unternehmen nach dem Tauschüber eine höhere Anzahl an Emissionsrechten verfügen als vor dem Tausch Sie können entweder zurErfüllung ihrer Abgabeverpflichtung eingesetzt oder veräußert werden

Sale-and-buy-back-Geschäfte 3.2.4.2

Der bestehende Zyklus zwischen dem Ausgabezeitpunkt der Emissionsrechte und dem zeitpunkt der Emissionsrechte für verursachte Emissionen führt dazu, dass sich eine zusätzlicheJahreszuteilung auf den Konten der Unternehmen befindet Auf Grund dessen können sich Unter-nehmen dafür entscheiden, den nicht benötigten Bestand an Emissionsrechten des Jahres 2008 perTermin Dezember 2008 zu verkaufen und zum gleichen Zeitpunkt einen Vertrag über den Rückkaufvon Emissionsrechten per Termin Dezember 2012 zu einem fixierten Preis abzuschließen

Rückgabe-Zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung für die verursachten Emissionen des Jahres 2008, die biszum 30 April 2009 zu erfolgen hat, nutzen Unternehmen die am 28 Februar 2009 für das Jahr 2009kostenlos zugeteilten Emissionsrechte In den Jahren 2010 und 2011 wird ebenso verfahren Die beisolcher Vorgehensweise im Jahr 2012 entstehende Unterdeckung wird durch die per Termin gekauf-ten Emissionsrechte 2012 gedeckt

Im Ergebnis begleichen Unternehmen die verursachten Emissionen mit der Jahreszuteilung an sionsrechten der Folgeperiode, tätigen einen Terminkauf für das letzte Jahr der zweiten Zuteilungs-periode, haben im Zeitraum von 2008 bis 2012 durch den erhaltenen Verkaufserlös einen Liquidi-tätsvorteil und können damit den Finanzierungsbedarf decken

Trang 30

+10 Rückkauf 01.12.

Erfüllung der Abgabeverpflichtung mit den am 01.12.2011 gekauften EUA

Rückkauf von 10 EUA

Verkauf von 10 EUA, die 2008 zugeteilt werden

28.2 28.2 30.4 28.2 30.4 28.2 30.4 30.4.

Abgabe von EUA für das vorangegangene Kalenderjahr an die DEHSt

Kostenlose Zuteilung von EUA für das laufende Kalenderjahr durch die DEHSt

Nachdem Unternehmen den Bedarf an Emissionsrechten durch eine Analyse der durch die eigene

Pro-duktion verursachten Treibhausgasemissionen ermittelt und mit den zugeteilten Rechten verglichen

haben (Soll-/Ist-Analyse), haben sie auf dieser Grundlage verschiedene Handlungsoptionen zu

beur-teilen und hieraus eine individuelle Zielerreichungsstrategie zu erarbeiten

Strategisch ist es für Unternehmen denkbar, nicht ausschließlich die bestehenden Über- bzw

Un-terdeckungen aus der bestehenden Abgabeverpflichtung durch den Kauf und Verkauf von Rechten

auszugleichen, sondern durch die Generierung von Emissionsrechten durch projektbasierte

Mecha-nismen oder den Handel mit Emissionsrechten neue Geschäftsfelder aufzubauen Auch diese

Mög-lichkeiten sind bei der Beurteilung der Handlungsoptionen mit einzubeziehen

Die nachfolgende Abbildung enthält eine zusammenfassende Darstellung der in diesem Kapitel

dargstellten Strategien und Handlungsoptionen:

Trang 31

32

Strategien Ausgleich einer Über-/Unterdeckung

aus dem originären Produktionsprozess

feld außerhalb des origi- nären Pro- duktions- prozesses

Geschäfts-EintrittszuständeZuteilung

=Bedarf

Transfer

Innerhalb Perioden(Banking/Borrowing)

Transaktionen mit Intermediären

Abbildung 11: Strategien und Handlungsoptionen

Trang 32

33

Einbindung von Risiken einzelner Handlungsoptionen

3.3

in das interne Risikomanagementsystem

Darstellung von Risikofaktoren bei Minderung von

3.3.1

Emissionen über JI-/CDM- Projekte

Führen Unternehmen Klimaschutzmaßnahmen in einem Entwicklungs- oder Transformationsland

durch und beabsichtigen, über die sogenannten CMD-/JI-Projekte Emissionsrechte in Form von

CER/ERU zu generieren, sind sie Projekt-, Mengen- und Preisrisiken sowie politischen Risiken und

sonstigen Risiken ausgesetzt.28

Projektrisiken resultieren daraus, dass durch fehlende behördliche Zertifizierungen oder

Genehmi-gungen Projekte im schlechtesten Fall vollständig ausfallen können Weiterhin können sich Risiken

daraus ergeben, dass die Projektkomplexität nicht sachgerecht beurteilt oder neue Technologien an

bisher unbekannten Standorten eingeführt werden sollen

Das Mengenrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die im Rahmen des Projektplans definierten

Emissi-onsminderungen nicht erreicht werden Dies kann auf eine falsche Berechnungsbasis

zurückzufüh-ren sein Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass das Projekt die geplanten

Emissionsmin-derungsziele aus technologischen oder sonstigen Gründen nicht erreicht Ausschlaggebend hierfür

können Fehlkalkulationen, eine nicht zeitgerechte Fertigstellung der Betriebsanlagen, die

Nichtaus-lastung der Kapazitäten oder äußerer Einflüsse (politische oder klimatische29) sein

Da auf die Preise von Emissionsrechten verschiedene preisbeeinflussende Parameter wirken, besteht

ein Marktpreisrisiko Zu solchen Parametern gehören:

die Gesamtmenge der zur Verfügung gestellten Emissionsrechte,

Unzureichende Informationen über den Umfang des Angebots und der Nachfrage an

Emissions-rechten aus Transformations- und Entwicklungsländern verunsichern die Marktteilnehmer, was

wiederum die Preise der EUA, CER und ERU beeinflusst

Neben politischen Risiken der Projekte, wie Enteignungs-, Transfer-, Regierungswechselrisiken,

be-stehen spezifische Risiken aus JI-/CDM-Projekten Ein Risiko kann sich ergeben, wenn das Gastland

die Zustimmung für die Zertifizierung der erzielten Emissionsminderungen und die Übertragung der

daraus resultierenden Emissionsrechte nicht erteilt Kommt die Regierung dieser Pflicht nicht nach,

28 Zum Risikomanagement in Unternehmen vgl Risikomanagement und Risikocontrolling in Industrie- und

Handelsun-ternehmen: Empfehlungen des Arbeitskreises „Finanzierungsrechnung“ der Schmalenbach-Gesellschaft für

Betriebs-wirtschaft e.V., Hrsg Gebhardt, G./Mansch, H., ZfbF 2001, Sonderheft 46.

29 Dies betrifft insbesondere wetterabhängige Projekte wie Windkraftanlagen zur Erzielung von Energie.

Trang 33

34

ist die Verwertung der Emissionsrechte praktisch unmöglich Darüber hinaus besteht das Risiko,dass die Regierung des Gastlandes internationale Verpflichtungen nicht ratifiziert oder die damitverbundenen Register- und Auskunftspflichten nicht einhält

Weiterhin besteht die Gefahr, dass der für die Projektfinanzierung erforderliche Finanzierungs- bzw.Liquiditätsbedarf nicht gedeckt werden kann Fehlende Erfahrungen in der Zusammenarbeit mitEntwicklungsländern können ebenfalls zu Verzögerungen des Projektes führen

Darstellung von Risikofaktoren bei Kauf und Verkauf von 3.3.2

Emissionsrechten

Aus dem Kauf bzw Verkauf von Emissionsrechten können Mengen-, Wiedereindeckungs-, senausfall-, Abwicklungs- und Preisrisiken resultieren

Adres-Aus der strategischen Planung ergibt sich generell ein Mengenrisiko, das darin besteht, dass die

vor-ab geplante Menge an Emissionsrechten im Nachhinein nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichtund kurzfristig zusätzliche Emissionsrechte auf dem Markt zu erwerben sind

Bei einem Erwerb von Emissionsrechten aus projektbasierten Mechanismen besteht das

Mengenri-siko, dass die im Rahmen von CDM- bzw JI-Projekten durchgeführten Umweltschutzmaßnahmennicht den gewünschten Erfolg liefern und infolge dessen keine oder nur eine geringere Anzahl vonCER oder ERU geliefert werden

Bei einem Verkauf von selbst generierten Emissionsrechten aus projektbasierten Mechanismen ist

demgegenüber zu berücksichtigen, dass durch das Klimaschutzprojekt ggf weniger Rechte generiertwerden als geplant Besteht für ein Unternehmen eine Lieferverpflichtung, hätte es diese nunmehrbestehende Unterdeckung an physischen Rechten durch einen Erwerb von Dritten zu schließen.Aus dem Mengenrisiko kann somit ein Wiedereindeckungsrisiko resultieren Dieses entsteht auch,wenn ein Geschäft vom Kontrahenten nicht erfüllt werden kann und ein Neuabschluss nur zu un-günstigeren Konditionen möglich ist

Mit Adressenausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass ein Kontrahent trotz Nichterfüllung derLieferverpflichtung bereits geleistete (An-)Zahlungen nicht zurückgewährt

Es besteht weiterhin die Gefahr, dass die Abwicklung von Transaktionen scheitert bzw sich die tragung der Emissionsrechte verzögert (Abwicklungsrisiko)

Über-Die Fixierung des Preises bei Forward-/Future-Kontrakten kann sich positiv oder negativ auswirken.Zum einen ist zu berücksichtigen, dass der Käufer (Verkäufer) von Forwards nicht mehr dem Risi-

ko steigender (fallender) Preise des Marktes ausgesetzt ist Demgegenüber besteht die Gefahr, dasssich der Käufer (Verkäufer) bei Abschluss eines Kaufvertrages an einen Preis bindet und mithin anzwischenzeitlichen Preissenkungen (-erhöhungen) des Marktes nicht partizipieren kann (Preisrisiko)

Trang 34

Die Bilanzierung von Emissionsrechten ist in den IFRS nicht spezifisch geregelt Das IFRIC

veröf-fentlichte im Dezember 2004 zwar die Interpretation IFRIC 3 „Emission Rights“30, jedoch vor dem

Hintergrund der Nichtanerkennung in der EU31und mit der Begründung einer derzeitigen

vermin-derten Dringlichkeit für eine derartige Interpretation hat das IASB IFRIC 3 im Juni 2005

zurück-gezogen

Das IASB verfolgt seit September 2005 das Thema der bilanziellen Abbildung von

Emissionsrech-ten in einem Projekt „Accounting for Emission trading schemes“ weiter, um die MöglichkeiEmissionsrech-ten der

Bilanzierung methodisch umfassender als in der IFRIC-Interpretation zu untersuchen Die

Fortent-wicklung des Projekts verzögerte sich durch Abhängigkeiten zu den Ergebnissen anderer Projekte

und wurde erst in der Boardsitzung vom 12 Dezember 2007 wieder aktiv aufgenommen.32

Solange durch das IASB keine expliziten Regelungen zur bilanziellen Abbildung der Emissionsrechte

existieren, sind die allgemeinen Bilanzierungsregeln (ggf unter Hinzuziehung des Frameworks) zu

Zuwendungen der öffentlichen Hand sind Beihilfen der öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen

durch Übertragung von Mitteln gewährt werden und zum Ausgleich für die vergangene oder

künfti-ge Erfüllung von bestimmten Bedingunkünfti-gen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit

die-nen Bei der Übertragung von Mitteln kann es sich sowohl um finanzielle Mittel, als auch um nicht

monetäre Vermögenswerte zur Verwertung im Unternehmen handeln.33

Die DEHSt im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland und gilt als

öffentliche Hand i.S.v IAS 20 Sie überträgt nicht monetäre Vermögenswerte in Form von

Emis-sionsrechten an Unternehmen, die Anlagen betreiben und Teilnehmer des Emissionshandelssystems

in Deutschland sind Diese Übertragung von Rechten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit

30 Vgl http://www.iasb.org/Current+Projects/IASB+Projects/Emission+Trading+Schemes/Meeting+Summaries+and+Ob

server+Notes/IASB+Meeting+September+2005.htm, 17.12.2009.

31 Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hatte der EU auf Grund von bilanziellen

Unausgewogen-heiten empfohlen, IFRIC 3 nicht in das europäische Recht zu übernehmen.

32 Vgl http://www.iasb.org/NR/exeres/DACA1A9C-E2BB-4EB0-AEF5-7C7977A5BE75.htm, 17.12.2009.

33 Vgl IAS 20.3, IAS 20.23.

Trang 35

36

der betrieblichen Tätigkeit und den hierdurch verursachten Treibhausgasemissionen dieser nehmen Bei den kostenlos zugeteilten Emissionsrechten handelt es sich folglich um eine nicht mo-netäre Zuwendung der öffentlichen Hand

Unter-Zum Zeitpunkt, zu dem Unternehmen die Emissionsrechte als Vermögenswert ansetzen, haben siekorrespondierend hierzu einen passiven Abgrenzungsposten für die nicht monetäre Zuwendung deröffentlichen Hand zum Ansatz zu bringen.34

Erstbewertung 4.1.2.2

Die Erstbewertung des Abgrenzungspostens steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der bewertung der kostenlos zugeteilten Emissionsrechte Sofern sich Unternehmen dafür entschiedenhaben, die zugeteilten EUA erstmals zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, ist neben dem imma-teriellen Vermögenswert korrespondierend ein Abgrenzungsposten für die öffentliche Zuwendung

Erst-in Höhe der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert zum Zugangszeitpunkt und dem zahlten Betrag (i.d.R Null) anzusetzen Bei dieser Bruttodarstellung werden die kostenlos zugeteil-ten Emissionsrechte und die öffentliche Zuwendung in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwertausgewiesen

ge-Werden die EUA alternativ mit den Anschaffungskosten von Null angesetzt, ist die Zuwendungebenso wie der immaterielle Vermögenswert nur mit einem Merkposten bzw einem symbolischenWert abzubilden.35Bei dieser Nettodarstellung werden Emissionsrechte und öffentliche Zuwendung

in der Bilanz mit Null ausgewiesen

Folgebewertung 4.1.2.3

Der Abgrenzungsposten für die Zuwendung der öffentlichen Hand ist auf einer planmäßigen undsachgerechten Grundlage über die Erfüllungsperiode als Ertrag zu vereinnahmen.36Unter Berück-sichtigung der Tatsache, dass Unternehmen einer Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionsrechten

in Höhe der verursachten Emissionen unterliegen, stellt die Vereinnahmung auf Basis der ten Emissionen die sachgerechteste Methode dar Aus Vereinfachungsgründen wäre alternativ aucheine lineare Vereinnahmung im Wirtschaftsjahr des Unternehmens denkbar

verursach-Verkaufte Emissionsrechte oder Änderungen des Buchwertes der Emissionsrechte, beispielsweise inFolge einer Wertminderung, haben keinen Einfluss auf die erfolgswirksame Vereinnahmung der Zu-wendung.37Diese Sachverhalte werden über die Bewertung der Abgabeverpflichtung für verursachteEmissionen und die Bewertung der Vermögenswerte berücksichtigt

Trang 36

Emissionsrechte sind in ihrer Beschaffenheit immaterielle Güter Sie berechtigen zum Ausstoß von

einer Tonne Kohlendioxid, sind an der Börse handelbar und werden in einem Register der DEHSt

dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet Die DEHSt agiert hierbei in Deutschland als zentraler

Kon-toführer für die Emissionsrechte eines jeden Unternehmens Eine Kontoführung dieser Rechte bei

einem Kreditinstitut – wie bei Aktien oder Wertpapieren – ist nicht möglich

Wegen dieser Eigenschaften ist zu folgern, dass es sich bei Emissionsrechten um aktivierungsfähige

Vermögenswerte handelt Ein Vermögenswert ist nach F 49(a) nämlich eine Ressource,

die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit von einem Unternehmen beherrscht wird

Als Ereignisse der Vergangenheit lassen sich die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten durch die

DEHSt sowie der Erwerb von Emissionsrechten an der Börse oder von einem anderen Unternehmen

heranziehen Auf Grund dieser Ereignisse hat das Unternehmen gegenüber der DEHSt oder dem

Verkäufer einen juristisch durchsetzbaren Anspruch Durch die unternehmensindividuelle

Zuord-nung der Emissionsrechte im Register der DEHSt kann ausschließlich dieses Unternehmen auf sie

zugreifen und beherrscht sie somit

Auch das Kriterium des künftigen wirtschaftlichen Nutzens ist erfüllt, da die Emissionsrechte vom

Unternehmen verwandt werden können, um der künftigen Abgabeverpflichtung für verursachte

Emissionen nachzukommen Neben diesem Vorteil, der sich aus der Verwendung des

Vermögens-wertes im Unternehmen selbst ergibt, können Unternehmen auch aus den Erlösen eines Verkaufs der

Rechte einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen ziehen.38

Emissionsrechte erfüllen folglich die Merkmale von aktivierungsfähigen Vermögenswerten.39

Mit Blick auf ihre Beschaffenheit weisen diese börsengehandelten Verschmutzungsrechte auf den

ersten Blick typische Charakteristika sowohl von immateriellen Vermögenswerten als auch von

Identifizierbar ist ein immaterieller Vermögenswert nach IAS 38.12, wenn dieser

separierbar ist, d h vom Unternehmen getrennt und somit verkauft werden kann, oder

Trang 37

38

Separierbarkeit ist gegeben, da Unternehmen sowohl die kostenlos zugeteilten als auch die spätererworbenen Emissionsrechte an andere Unternehmen einzeln veräußern können Damit wird be-reits das Kriterium der Identifizierbarkeit erfüllt und das zweite Unterkriterium ist nicht mehr zubeurteilen

Monetäre Vermögenswerte sind im Bestand befindliche Geldmittel und Vermögenswerte, für die

Unternehmen einen festen oder bestimmbaren Geldbetrag erhalten.40Bei Emissionsrechten handelt

es sich nicht um Geldmittel, sondern um Rechte Obwohl diese Rechte gegen Zahlungsmittel äußert werden können, verkörpern sie selbst kein Recht auf feste oder bestimmbare Zahlungen Sieberechtigen den Eigentümer vielmehr zum Ausstoß von Treibhausgasen und sind als nicht monetäreVermögensgegenstände einzuordnen

ver-Verschmutzungsrechte haben keine physische Substanz.

Emissionsrechte erfüllen die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswertes, da es sich

um identifizierbare, nicht monetärere Vermögenswerte ohne physische Substanz handelt.41

Obwohl die Voraussetzungen eines immateriellen Vermögensgegenstandes bejaht werden, ist zu rücksichtigen, dass Emissionsrechte bspw auf Grund ihrer Marktfähigkeit und ihrer Handelbarkeit

be-an der Börse Charakteristika von Finbe-anzinstrumenten aufweisen Ein Finbe-anzinstrument wird als

Ver-trag definiert, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert undbei dem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt FinanzielleVermögenswerte umfassen nach dem Verständnis von IAS 32 flüssige Mittel, Eigenkapitalinstru-mente anderer Unternehmen sowie vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Ver-mögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter potenziell vorteilhaften Be-dingungen auszutauschen.42

Im Gegensatz zu Aktien oder Wertpapieren, denen ein Beteiligungsverhältnis oder ein liches Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, besteht bei Emissionsrechten ein eigener Rechtsgrund,der sich aus dem Ausstoß von Schadstoffen ergibt Ein Recht, finanzielle Vermögenswerte von einemanderen Unternehmen zu erhalten oder unter potenziell vorteilhaften Bedingungen auszutauschen,wird hierdurch nicht begründet Allein die Möglichkeit, diese Rechte an der Börse zu handelnund durch den aktiven Handel Gewinne zu erzielen, ist nicht ausreichend, um Emissionsrechte alsFinanzinstrumente zu klassifizieren Da es sich bei den börsengehandelten Emissionsrechten nicht

schuldrecht-um Finanzinstrschuldrecht-umente, sondern schuldrecht-um immaterielle Vermögenswerte handelt, fallen diese nicht in denAnwendungsbereich von IAS 32 und 39, sondern von IAS 38

Der Ansatz von Emissionsrechten erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem Unternehmen den künftigen

wirtschaftlichen Nutzen und damit den Vermögenswert beherrschen Unternehmen besitzen dieFähigkeit der Beherrschung, wenn sie juristisch durchsetzbare Ansprüche auf den Erhalt dieser Ver-mögenswerte besitzen.43Ein durchsetzbarer Anspruch auf den Erhalt von Emissionsrechten besteht,wenn

die Regierung einen Termin definiert, an dem sie die auszugebende Anzahl der Emissionsrechte

I

dem Unternehmen bekannt gibt,

die Ausgabe der Emissionsrechte nicht an weitere Bedingungen geknüpft ist und

Trang 38

39

Ab dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen über einen rechtskräftigen Zuteilungsbescheid

ver-fügt, sind die Voraussetzungen für den Ansatz der Emissionsrechte erfüllt Die zeitlich

nachgelager-te Gutschrift auf dem Konto der DEHSt käme nur dann als Erstansatzzeitpunkt in Betracht, wenn

das Unternehmen trotz des Zuteilungsbescheides keine angemessene Sicherheit über den Erhalt der

Rechte hätte und die Ausgabe der Rechte an weitere Bedingungen geknüpft wäre Dies ist indes nicht

der Fall

Eine Aktivierung der Emissionsrechte ist nur für das laufende Jahr und nicht für die gesamte

Zutei-lungsperiode zulässig, da keine angemessene Gewissheit über den Erhalt der Emissionsrechte für die

folgenden Jahre dieser Zuteilungsperiode besteht So könnten ein Austausch von bestehenden

An-lagen, eine Reduktion von Kapazitätsauslastungen bestehender Anlagen auf Grund von Revisionen,

klimatischen Faktoren, Brennstoffkosten und politischen Faktoren oder eine Betriebseinstellung den

Zuteilungsbescheid und damit die Menge der zugeteilten Rechte beeinflussen Ferner ist zu

berück-sichtigen, dass die Gutschrift der Emissionsrechte auf dem Konto der DEHSt jährlich für das

jewei-lige Kalenderjahr erfolgt

Erstbewertung

4.1.3.2

Immaterielle Vermögenswerte sind bei Zugang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu

bewerten.45

Bei kostenlos zugeteilten Emissionsrechten ist jedoch zu berücksichtigen, dass Unternehmen die

Emissionsrechte nicht durch einen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang, sondern eine

Zuwen-dung der öffentlichen Hand erwerben In diesem speziellen Fall sind zwei Arten der Erstbewertung

möglich Einerseits können sich Unternehmen dafür entscheiden, sowohl die Emissionsrechte als

auch die nicht-monetäre Zuwendung der öffentlichen Hand i.S.v IAS 20 zunächst mit dem

beizu-legenden Zeitwert46anzusetzen Hierbei handelt es sich um den sogenannten Bruttoausweis

Alter-nativ wäre ein Ansatz der Emissionsrechte und der Zuwendung zu einem Merkposten möglich Bei

diesem Nettoausweis47erfolgt – wie beim Bruttoausweis – die Erstbewertung von immateriellem

Vermögenswert und Zuwendung korrespondierend

Der Bruttoausweis wird im Standard als übliches Verfahren beschrieben.48Eine Erstbewertung von

Emissionsrechten und der Zuwendung zum beizulegenden Zeitwert ist auch vor dem Hintergrund,

dass der Abschluss eine zutreffende Aussage über die Ressourcen von Unternehmen darstellen und

einem weiten Adressatenkreis entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung stellen soll, zu

präferieren.49

45 Vgl IAS 38.24.

46 Nach IFRIC 3.6 wären Emissionsrechte als immaterieller Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

47 Vgl IAS 38.44 i.V.m IAS 20.23.

48 Vgl IAS 38.44 i.V.m IAS 20.23.

49 Vgl F12; KPMG Insights into IFRS 2009/10 Tz 3.3.170.10.

Trang 39

40

Folgebewertung 4.1.3.3

Bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte besteht nach IAS 38.72 die Möglichkeit,zwischen dem Anschaffungskostenmodell50und dem Neubewertungsmodell51zu wählen

Beim Anschaffungskostenmodell erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Ein über die Anschaffungskosten hinausgehender Zeitwert bleibt unberücksichtigt Planmäßige schreibungen auf EUA sind nicht zu erfassen.52Sofern der Marktwert der Emissionsrechte unter denBuchwert fällt oder andere Indikatoren für eine Wertminderung identifiziert werden, gelten die ge-nerellen Vorschriften für Wertminderungen i.S.v IAS 36 Danach ist bei einer Wertminderung eineerfolgswirksame außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert erfor-derlich.53

Ab-Beim Neubewertungsmodell erfolgt die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert Der Effekt aus

einer Neubewertung wird direkt im Eigenkapital erfasst Eine Folgebewertung nach dem tungsmodell setzt das Vorhandensein eines aktiven Marktes voraus.54

Neubewer-Ein aktiver Markt liegt vor, wenn

die auf dem Markt gehandelten Produkte homogen sind,

Vertragsab-Da es sich bei Emissionsrechten um homogene Güter handelt, die an der Börse gehandelt werden,haben Unternehmen die Möglichkeit, bei der Folgebewertung neben dem Anschaffungskosten-modell auch das Neubewertungsmodell zu wählen

Bei der Anwendung des Neubewertungsmodells ist zu berücksichtigen, dass der Betrag, um den derZeitwert den Buchwert übersteigt, grundsätzlich erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage desEigenkapitals zu erfassen ist Eine erfolgswirksame Erfassung des Wertzuwachses ist ausschließlich

in dem Fall zulässig, in dem eine in der Vergangenheit erfolgswirksam erfasste Abwertung desselbenVermögenswertes auf Grund einer Neubewertung rückgängig gemacht wird.57 Ansonsten kommteine erfolgswirksame Behandlung nicht in Betracht

Führt die Neubewertung zu einer Verringerung des Buchwertes gegenüber dem Zeitwert, ist dieWertminderung grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen Für den Sonderfall, dass die Wertminde-rung nicht den in der Neubewertungsrücklage erfassten Betrag übersteigt, ist die Minderung demge-genüber direkt im Eigenkapital unter der Neubewertungsrücklage zu erfassen.58

50 Vgl IAS 38.74.

51 Vgl IAS 38.75-87.

52 Vgl KPMG Insights into IFRS 2009/10 Tz 3.3.170.40.

53 Vgl IAS 38.111; KPMG Insights into IFRS 2009/10 Tz 3.3.170.50, 3.10.110.

Trang 40

41

Die im Eigenkapital eingestellte kumulative Neubewertungsrücklage ist bei Realisierung, mithin bei

Verkauf der Rechte oder bei Rückgabe an die Behörde, direkt in die Gewinnrücklagen zu buchen

Die Umbuchung erfolgt dabei nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung.59

Abgabeverpflichtung für verursachte Emissionen

4.1.4

Ansatz

4.1.4.1

Aus den in der Periode verursachten Emissionen erwächst den Unternehmen nach § 6 Abs 1 TEHG

eine Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsrechten Dabei ist für jede im laufenden Jahr

verur-sachte Tonne Kohlendioxid ein Emissionsrecht am 30 April des Folgejahres zurückzugeben

In diesem Sinne ist zu prüfen, ob es sich bei dieser Rückgabeverpflichtung um eine Rückstellung

i.S.v IAS 37 handelt Eine Passivierung ist notwendig, wenn

ein Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche

Verpflich-I

tung hat,

der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung

I

wahrscheinlich ist und

eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist

Als Ereignis der Vergangenheit gilt der Ausstoß von Treibhausgasen im Geschäftsjahr Daher erwächst

den Unternehmen zum Stichtag eine rechtliche Verpflichtung zur Abgabe von einem Emissionsrecht

für eine Tonne verursachtes Kohlendioxid Bei der zukünftigen Rückgabe von Emissionsrechten zur

Erfüllung dieser Verpflichtung kommt es im Unternehmen zum Abfluss von Ressourcen in Form von

immateriellen Vermögenswerten Die Höhe der Abgabeverpflichtung kann auf Basis des

tatsächli-chen Treibhausgasausstoßes und unter Berücksichtigung der Werte der schon vorhandenen und der

ggf noch zu erwerbenden Emissionsrechte verlässlich geschätzt werden.

Die Ansatzvoraussetzungen einer Rückstellung i.S.v IAS 37 sind für die Abgabeverpflichtung für

verursachte Emissionen erfüllt

Bewertung

4.1.4.2

Als Rückstellung ist die beste Schätzung der Ausgabe anzusetzen, die zur Erfüllung der gegenwärtigen

Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich ist.61Da Unternehmen die Verpflichtung

ausschließ-lich durch Rückgabe von Emissionsrechten ausgleichen können und andere Formen des Ausgleichs,

wie beispielsweise durch Barausgleich oder Hingabe anderer Vermögenswerte, nicht zulässig sind,

stellt der Buchwert der vom Unternehmen bilanzierten Emissionsrechte die bestmögliche Schätzung

zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung dar Eine Bewertung der Rückstellung zum Zeitwert

scheidet in diesem Fall aus, da bereits vorhandene Emissionsrechte zur Erfüllung der Verpflichtung

eingesetzt werden und sich Marktwertschwankungen der Emissionsrechte nicht mehr auf die Höhe

der Verpflichtung auswirken

59 Vgl IAS 38.87.

60 Vgl IAS 37.14.

61 Vgl IAS 37.36.

Ngày đăng: 05/06/2014, 13:02

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