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becker u.a., gabler kompaktlexikon modernes rechnungswesen (2011)

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THÔNG TIN TÀI LIỆU

Thông tin cơ bản

Tiêu đề Gabler Kompaktlexikon modernes rechnungswesen
Tác giả Wolfgang Becker, Stefan Lutz, Christian Back
Người hướng dẫn Laura Roberts
Trường học Gabler Verlag
Thể loại Bài viết
Năm xuất bản 2011
Thành phố Wiesbaden
Định dạng
Số trang 260
Dung lượng 2,08 MB

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Nội dung

In diesem Fall handelt es sich in der Kostenrechnung im Gegensatz zu der zeitbedingten Abschreibung nicht um fixe Kosten sondern um variable Kosten.. Die Teilabweichungen geben Auskunft

Trang 2

Wolfgang Becker / Stefan Lutz / Christian Back

Gabler Kompaktlexikon

Modernes Rechnungswesen

Trang 3

Wolfgang Becker

Stefan Lutz / Christian Back

Gabler Kompaktlexikon Modernes

Rechnungswesen

2.000 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden

3., überarbeitete Auflage

Trang 4

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind

im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar

1 Aufl age 2002

2 Aufl age 2007

3., überarbeitete Aufl age 2011

Alle Rechte vorbehalten

© Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011

Lektorat und Korrektorat: Laura Roberts

Gabler Verlag ist eine Marke von Springer Fachmedien

Springer Fachmedien ist Teil der Fachverlagsgruppe

Springer Science+Business Media

www.gabler.de

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlichgeschützt Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen desUrheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlagsunzulässig und strafbar Das gilt insbesondere für Verviel-fältigungen, Übersetzungen, Mikroverfi lmungen und die Ein-speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungenusw in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht

zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und kenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jeder-mann benutzt werden dürften

Mar-Umschlaggestaltung: KünkelLopka Medienentwicklung, HeidelbergDruck und buchbinderische Verarbeitung: MercedesDruck, Berlin

Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

Printed in Germany

ISBN 978-3-8349-2797-2

Trang 5

Vorwort

Der sichere Umgang mit den Fachbegriffen des Rechnungswesens nimmt im nehmensalltag speziell für Führungskräfte, aber auch für deren Mitarbeiter, einen be-deutsamen Stellenwert ein Dies gilt nicht nur in den originär betriebswirtschaftlichen, sondern zunehmend auch in anderen Unternehmensbereichen Aber sogar im betriebs-wirtschaftlichen Kontext selbst ist die Situation der Begriffswelt nicht gerade einfach

Unter-So verschwimmen derzeit die traditionellen Bereiche des externen und internen nungswesens mit dem zunehmenden Einfluss internationaler Normensysteme wie beispielsweise IFRS zunehmend Auch die Anwendung neuartiger Managementkonzep-

Rech-te, wie beispielsweise der Balanced Scorecard, lässt die Zahl der in der praxis verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe rasant ansteigen Derartige Ent-wicklungen führen zu einer hohen Vielfalt und ausgeprägten Spezifizität der verwendeten Begriffe, die für Praktiker nicht immer transparent sind

Unternehmens-Ziel des vorliegenden Lexikons ist es, eine Orientierung in dem Begriffsdickicht zu ermöglichen und entsprechende Fachkenntnisse zu vermitteln Das Lexikon umfasst ca 2.000 bedeutsame Stichwörter Diese gehen über ein enges Verständnis der Themen-bereiche des externen und internen Rechnungswesens hinaus und greifen entsprechend relevante Begriffe der Bereiche Unternehmensführung und Controlling bis hin zum Finanzmanagement auf Neben der Definition klassischer Grundbegriffe wurden insbe-sondere auch moderne Begriffe internationalen Ursprungs aus dem Rechnungswesen und Controlling erläutert Daher finden sich viele in der Praxis gängige Begriffe des angelsächsischen Sprachraums in diesem Lexikon erfasst

Um eine möglichst hohe Anwendungsorientierung zu gewährleisten, sind die rungen der einzelnen Fachtermini bewusst kompakt aber dennoch anschaulich und einfach gehalten Gleichzeitig wurde selbstverständlich die notwendige theoretische Basis berücksichtigt, um auch entsprechende Grundlagenkenntnisse zu vermitteln Der gezielte Einsatz von Grafiken unterstützt die Anschaulichkeit der Begriffsdarstellungen

Erläute-an vielen Stellen Zusätzlich ermöglicht ein umfassendes Verweissystem die weitere inhaltliche Vertiefung einzelner Fachtermini und ordnet diese in einen umfassenden Gesamtkontext ein

Das Lexikon richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Praktiker aus chen Unternehmensbereichen, die in ihrem Arbeitsalltag täglich mit Begriffen aus dem Rechnungswesen und Controlling konfrontiert werden und umgehen müssen Das Lexikon ist aber auch als Orientierung und Nachschlagewerk für Studierende zahlrei-cher Fachrichtungen gedacht

unterschiedli-Das Zustandekommen dieses Lexikons gründet auf jahrelangen, gemeinsamen ten der beiden Autoren, Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker von der Universität Bamberg (Inhaber des Lehrstuhls Unternehmensführung & Controlling) sowie WP/StB

Aktivitä-Dr Stefan Lutz (Partner der MAZARS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a.M.)

Trang 6

Insbesondere Erfahrungen der Autoren im Bereich der Weiterbildung von kräften haben die Erstellung dieses Lexikons maßgeblich angestoßen Die Abstimmung von Kerngebieten und Schnittstellen bis hin zu einzelnen Definitionen wurde durch diese Verbindung von Theorie und Praxis entscheidend gefördert Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker legte seinen Schwerpunkt auf die Begriffe des internen Rechnungs-wesens und Controllings, WP/StB Dr Stefan Lutz und WP/StB Dr Christian Back konzentrierten sich auf die Begriffe des externen Rechnungswesens

Führungs-In der nunmehr dritten Auflage wurden alle Begriffe überarbeitet Im Bereich des externen Rechnungswesens waren insbesondere die Auswirkungen des 2009 verab-schiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu berücksichtigen

Die Erstellung dieses Lexikons wäre ohne die tatkräftige Hilfe von Mitarbeitern nicht möglich gewesen Danken wollen wir Herrn Dipl.-Kfm Stefan Fischer, Herrn Florian Brenner, Frau Tina Löser, Frau Heike Moses und Frau Annika Waßmann (Universität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling) sowie Herrn MA Sascha Poppe, Frau Intern BW Jasmin Renner und Herrn WP/StB Alexander Thees (MAZARS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a.M.), die allesamt mit hohem Engagement an der Erstellung des Lexikons mitgewirkt haben

Wir hoffen, dass dieses Lexikon seine Leser erreicht und dort den angestrebten Nutzen stiftet Für Anregungen und Kritik sind wir jederzeit dankbar

Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker

WP/StB Dr Stefan Lutz

WP/StB Dr Christian Back

Trang 7

A

ABC-Analyse, Methode zur Feststellung

von Prioritäten, denen Ziele, Probleme

und/ oder Alternativen zugeordnet werden

sollen Die Buchstaben ABC stehen für

die Bedeutung der untersuchten Objekte

(z.B A = sehr wichtig, B = wichtig, C =

unwichtig) Die ABC-Analyse basiert auf

der empirisch beobachtbaren Annahme,

dass oftmals nur ein kleiner Prozentsatz

der Untersuchungsobjekte, mit denen eine

bestimmte Wirkung angestrebt wird, den

größten Anteil zur gewünschten

Gesamt-wirkung beisteuert Diesen sogenannten

A-Objekten ist daher höchste Bedeutung

beizumessen Aus der Logistik ist z.B die

„80-20-Faustregel“ bekannt, nach der ca

80 Prozent des Umsatzes von 20 Prozent

der auf Lager gehaltenen Artikel erzielt

werden Die ABC-Analyse geht von

Mengen-Wert-Verhältnissen aus und kann

mit der o XYZ-Analyse kombiniert

werden

Abfallbilanz,o Umweltbilanz

Abgeltungssteuer, eine seit 2009 in

Deutschland geltende Steuer auf private

Kapitalerträge Die Abgeltungssteuer wird

an der Quelle erhoben und hat

Abgel-tungswirkung für den Gläubiger der

Kapi-talerträge, d.h sie ist „definitiv“ und die

Kapitalerträge werden steuerlich nicht

weiter erfasst Betroffen sind Zinsen,

Dividenden und Erträge aus

Investment-fonds sowie steuerpflichtige

Veräuße-rungsgeschäfte wie insbesondere Anteile

an Körperschaften, Kupons und

Termin-geschäfte (§ 20 (2) EStG) Der Steuersatz

beträgt 25 Prozent zuzüglich

Solidaritäts-zuschlag, damit insgesamt 26,375 zent

Pro-Abgrenzung, bezieht sich auf die scheidung von o Aufwendungen und o Erträgen aus der o Finanzbuchhaltung sowie o Kosten und o Erlösen der o Kostenrechnung und der damit verbunde-nen Zuordnung Abgrenzungen können nach sachlichen, zeitlichen und/ oder wertmäßigen Kriterien erfolgen In der Kostenrechnung werden nur die Beträge berücksichtigt, die mit dem Betriebs-zweck verbunden sind Davon lassen sich die o neutralen Aufwendungen, d.h obetriebsfremde Aufwendungen (z.B Spenden), o außerordentliche Aufwen-dungen (z.B Katastrophenverluste) oder

Unter-o periodenfremde Aufwendungen (z.B Steuernachzahlungen) abgrenzen Im Ge-gensatz zur Finanzbuchhaltung werden in der Kostenrechnung z.B auch o kalkula-torische Kosten berücksichtigt Diese unterscheiden sich entweder in ihrer wertmäßigen Höhe (o Anderskosten, z.B kalkulatorische Abschreibungen) oder sie lassen sich nicht aus dem Aufwand ablei-ten (o Zusatzkosten, z.B kalkulatorischer Unternehmerlohn)

Abgrenzungsrechnung, Methode zur Ermittlung von o Kosten und o Erlösen auf der Grundlage von in der Finanzbuch-haltung erfassten o Aufwendungen und

o Erträgen Es sind folgende Schritte erforderlich:

1 Trennung von betrieblichen und neutralen Aufwendungen und neutra-len Erträgen,

W Becker et al., Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen,

DOI 10.1007/978-3-8349-6687-2_1,

Trang 8

Abnutzung, Bezeichnung für die

Wert-minderung eines über mehrere Perioden

nutzbaren Anlagengutes, die sich aus

seinem Gebrauch oder aus den sonstigen

Abschreibungsursachen ergibt

Abrechnungsperiode, Teil der

Planpe-riode Am Ende jeder

Abrechnungs-periode wird ein Soll-Ist-Vergleich

durch-geführt Die praxisübliche Dauer beträgt

einen Monat Bei kürzeren

Abrechnungs-perioden ist die zeitliche o Abgrenzung

problematisch

Absatzbudget, erwartete o

Umsatzer-löse bzw Absatzmengen, die den

Verant-wortlichen für den Verkauf als Sollgröße

im Rahmen der o Budgetierung

vorgege-ben werden Aufgeschlüsselt wird das

Absatzbudget nach den einzelnen

Erzeug-nissen oder Erzeugnisgruppen Die

Ab-satzprognose beruht entweder auf

Erfah-rungen oder auf Marktanalysen

HGB ist der o Jahresabschluss und der o

Lagebericht bzw der o Konzernabschluss

und o Konzernlagebericht von

prüfungs-pflichtigen Kapital- und

Personengesell-schaften durch einen Abschlussprüfer zu

prüfen Als Abschlussprüfer kommen

lediglich o Wirtschaftsprüfer und

Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften infrage, nur mittelgroße Gesellschaften dürfen von o vereidigten Buchprüfern geprüft werden

Im HGB werden verschiedene schlussgründe bestimmt, insbesondere fi-nanzielle Verflechtungen zu der zu prü-fenden Gesellschaft oder die Mitwirkung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses über die Prüfungstätigkeit hinaus (§ 319 (2), (3) HGB) Grundsätzlich hat der Wirt-schaftsprüfer aber auch einen Auftrag ab-zulehnen, wenn die Besorgnis der Befan-genheit besteht (§ 49 WPO)

Aus-Abschlussstichtag, Bilanzstichtag,

Zeitpunkt, für den der Abschluss stellt wird Gemäß § 242 (1) HGB hat der Kaufmann für das Ende eines jeden oGeschäftsjahres einen Abschluss aufzu-stellen

aufge-Abschreibungen, depreciation,

kosten-mäßiges Äquivalent für die rung abnutzbarer Gebrauchsgüter Die einmalig für die Anschaffung oder Her-stellung einer o Anlage anfallenden Aus-gaben bzw Auszahlungen werden auf deren voraussichtliche o Nutzungsdauer verteilt Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw herzu-stellen vermag Die Höhe der Abschrei-bungen bemisst sich in der Kostenrech-nung im Gegensatz zur o Aufwandsrech-nung nur nach unternehmensinternen In-formationsbedarfen des Managements Unterscheiden sich die Abschreibungen der Kostenrechnung von den bilanziellen Abschreibungen hinsichtlich der o Ab-schreibungssumme, des o Abschrei-bungszeitraums oder der angewendeten oAbschreibungsmethode, so handelt es sich

Wertminde-um eigenständige o kalkulatorische schreibungen, die den Charakter von Anderskosten besitzen

Trang 9

Ab-3 Absetzung für Abnutzung (AfA)

Abschreibungsbasis, o

Abschrei-bungssumme

Abschreibungsmethode,

Abschrei-bungsverfahren, Verfahren, mit denen die

Abschreibungsbeträge aus der o

Ab-schreibungssumme für den o

Abschrei-bungszeitraum berechnet werden Man

unterscheidet die lineare, degressive und

progressive Abschreibungsmethode Bei

der o degressiven Abschreibung erfolgt

die Abschreibung in fallenden

Jahresbe-trägen Bei der in der Kostenrechnung

regelmäßig angewendeten o linearen

Abschreibung wird die

Abschreibungs-summe in gleichmäßigen Beträgen auf die

o Nutzungsdauer verteilt Des Weiteren

gibt es die progressive Abschreibung, bei

der ein im Laufe der Nutzungsdauer

ansteigender Wertverzehr unterstellt wird

Diese Methode besitzt in der Praxis

nahe-zu keine Bedeutung, da es kaum

Ab-schreibungsobjekte gibt, deren

Wertver-lust zu Beginn der Nutzungsdauer am

geringsten ist Dieses Verfahren ist

steuer-rechtlich nicht zulässig Bei den drei

genannten Methoden handelt es sich um

zeitbezogene Formen der Abschreibung

Des Weiteren gibt es noch die

leistungs-bezogene Form der Abschreibung, bei der

die Verteilung auf die einzelnen

Leis-tungseinheiten erfolgt, die eine Anlage

insgesamt während ihrer wirtschaftlichen

Nutzungsdauer zu be- oder verarbeiten

vermag Sie kann bei (allein)

gebrauchs-bedingtem Verschleiß von Anlagen

ange-wendet werden In diesem Fall handelt es

sich in der Kostenrechnung im Gegensatz

zu der zeitbedingten Abschreibung nicht

um fixe Kosten sondern um variable

Kosten Zudem existieren auch

kombi-nierte bzw gespaltene Verfahren der

Ab-schreibung Ihre Anwendbarkeit ist jedoch

problematisch, da eine Trennung von

Zeit- und gebrauchsmäßigem Verschleiß

technisch und damit wirtschaftlich i.d.R

unmöglich ist

Abschreibungssumme, bungsbasis, Ausgangsbasis, aus der die o Abschreibung berechnet wird Grundsätz-lich entspricht die Abschreibungssumme den o Anschaffungskosten oder o Her-stellungskosten Nach o Substanzerhal-tung strebende Unternehmen, die sich das Ziel gesetzt haben, Ersatzinvestitionen in vollem Umfang aus Abschreibungsge-genwerten zu finanzieren, orientieren sich beim Festlegen der Abschreibungssumme meistens an dem für die Wiederbeschaf-fung einer gleichwertigen Ersatzanlage zu entrichtenden Preis, den man Wiederbe-schaffungspreis nennt Zur Bestimmung der Abschreibungssumme wird von den Anschaffungskosten oder dem Wiederbe-schaffungspreis jeweils der am Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer An-lage für diese noch erzielbarer Rest-erlöswert abgezogen

Abschrei-Abschreibungsverfahren, o schreibungsmethode

Ab-Abschreibungszeitraum. Im Bereich des externen Rechnungswesens ergeben sich für Wirtschaftsgüter die zugrunde liegenden Abschreibungszeiträume (Nut-zungsdauern) aus einer steuerlich maßge-benden spezifischen AfA-Tabelle (o Ab-setzung für Abnutzung) Im internen Rechnungswesen handelt es sich um die Zeitspanne, über die die o Abschrei-bungssumme verteilt werden soll Der Ab-schreibungszeitraum ergibt sich aus der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer o Anlage Faktoren, die diesen Abschrei-bungszeitraum maßgeblich beeinflussen, sind der Anlagentyp und dessen bran-chenübliches Einsatzfeld, die betriebsspe-zifischen Aufgaben und Einsatzbedingun-gen der Anlage

Absetzung für Abnutzung (AfA),

steuerrechtliche o Abschreibung gemäß

§ 7 EStG, die den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern erfasst Jeweils für ein Jahr ist der Teil der Anschaffungs- und o

Trang 10

absoluter Bruttoerfolg 4 Herstellungskosten abzusetzen, der bei

gleichmäßiger Verteilung auf die

Gesamt-dauer der Verwendung oder Nutzung auf

ein Jahr entfällt Die AfA bemisst sich

nach der o betriebsgewöhnlichen

Nut-zungsdauer In den sogenannten

Afa-Ta-bellen, die von der Finanzbehörde

heraus-gegeben werden, werden die

Nutzungs-dauern verschiedener Wirtschaftsgüter

ty-pisiert Kann der Steuerpflichtige

nach-weisen, dass eine abweichende

Nutzungs-dauer für ihn maßgeblich ist, so kann er

diese ansetzen Grundsätzlich erkennt das

Steuergesetz die o lineare Abschreibung

für bewegliche und unbewegliche

Wirt-schaftsgüter, die degressive Abschreibung

und die leistungsbezogene Abschreibung

für bewegliche Wirtschaftsgüter an (o

Abschreibungsmethode) Für Gebäude

sind die Abschreibungsbeträge in §7 (4),

(5), (5a) EStG festgelegt o

Außerplan-mäßige Abschreibungen für

außerge-wöhnliche technische und wirtschaftliche

Abnutzung sind zulässig o

Geringwerti-ge Wirtschaftsgüter bis 150 Euro müssen

sofort abgeschrieben werden, über 410 bis

1.000 Euro müssen in einem

Sammelpos-ten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben

werden Für geringwertige

Wirtschaftsgü-ter zwischen 150 und 410 Euro besteht

ein Wahlrecht, sie entweder sofort oder

innerhalb des Sammelpostens

abschrei-ben Ein Wechsel in den

Abschreibungs-methoden ist nur von der degressiven

Ab-schreibung zur linearen AbAb-schreibung

möglich Erstellt der Steuerpflichtige

einen o Jahresabschluss nach

handels-rechtlichen Vorschriften, so ist er über das

Prinzip der o Maßgeblichkeit

verpflich-tet, die im handelsrechtlichen Abschluss

gewählte Abschreibungsmethode auch in

der o Steuerbilanz anzuwenden, sofern

dem keine zwingend bindenden

steuer-rechtlichen Grundsätze entgegenstehen

I.d.R wird in der o Handelsbilanz nach

steuerrechtlichen Grundsätzen

Aus-Absorption Costing, Bezeichnung für die Kalkulation auf Basis von o Vollkos-ten wie sie im US-amerikanischen Rech-nungswesen erfolgt

Abtretung, o Zession

Abweichungsanalyse, variance sis Analyse im Rahmen der o Kosten-kontrolle, bei der die Differenz zwischen

analy-o Istkosten und o Plankosten bzw oSollkosten untersucht wird (o Plankos-tenrechnung) Um aus der Abweichungs-analyse geeignete Maßnahmen ableiten zu können, ist es erforderlich, verschiedene

o Kosteneinflussgrößen, die einen schied zu den Planwerten bewirkt haben, durch eine spezifische Errechnung abzu-spalten und zu quantifizieren Treten meh-rere Abweichungen gleichzeitig neben-einander auf, so können Abweichungs-überschneidungen entstehen, d.h., die Abweichungsursache lässt sich nicht eindeutig zuordnen Die sogenannte Gesamtabweichung lässt sich bezüglich ihrer Ursachen in verschiedene Teilab-weichungen, die auf jeweils einen Kos-teneinflussfaktor zurückzuführen sind, differenzieren Die Teilabweichungen geben Auskunft darüber, ob sie durch unwirtschaftliches Verhalten hervorgeru-fen wurden oder ob sie durch unterneh-mensexterne Änderungen hervorgerufen werden und damit dem Unternehmen nicht direkt anzulasten sind Die Gesamt-abweichung lässt sich in eine o Preisab-weichung, o Verbrauchsabweichung und

Unter-o Beschäftigungsabweichung ren Ein Problem der Abweichungsanaly-

differenzie-se sind mögliche Überschneidungen aus

Trang 11

5 Accounting Principles Board (APB)

der Preis- und der Verbrauchsabweichung,

bei denen keine eindeutige Ursache

zugewiesen werden kann Sie werden

auch als Abweichungen höherer Ordnung

oder o Sekundärabweichungen

bezeich-net

Abwertung, Minderung des Wertes eines

o Vermögensgegenstandes durch die

Vor-nahme von o außerplanmäßigen

Abzinsungsfaktor, Faktor, mit dem

eine o Diskontierung vorgenommen

Accounting. Der Begriff umfasst als

Oberbegriff i.d.R folgende Bereiche:

ƒ Financial Accounting (externes

Das US-amerikanische Accounting weist

einige Unterschiede zum traditionellen

deutschen Rechnungswesen auf

Bilanzie-rungs- und Bewertungsvorschriften

rich-ten sich vorwiegend nach den o

US-GAAP als Grundlage Das

US-amerika-nische Rechnungswesen basiert auf einem

o Einkreissystem ohne

abrechnungstech-nische Trennung zwischen internem und

externem Rechnungswesen Die

Grundla-ge bildet einheitlich das soGrundla-genannte o

General Ledger, das die gemeinsame

Da-tenbasis für das Financial und

Manage-ment Accounting darstellt Im Zuge der Umstellung der deutschen Rechnungsle-gung auf US-GAAP oder o International Financial Reporting Standards (IFRS) zeichnet sich zunehmend auch in Deutschland eine Tendenz der Anglei-chung des internen und externen Rech-

nungswesens ab – Anders:

Rechnungs-wesen

Accounting Advisory Forum (AAF),

1991 durch die EU-Kommission detes Beratungsorgan Zu den Aufgaben des AAF gehört die Unterstützung der Kommission in allen Fragen der o Rech-nungslegung und der Vorbereitung ge-meinsamer Standpunkte für Verhandlun-gen mit dem o International Accounting Standards Committee (IASC) Dem AAF gehören Vertreter der nationalen normset-zenden Institutionen der Mitgliedsstaaten sowie Vertreter europäischer Institutionen, Hochschullehrer und o Wirtschaftsprüfer

gegrün-an Die Stellungnahmen des AAF stellen fachliche Gutachten dar und haben somit keine bindende Wirkung

Accounting Opinions, vom o counting Principles Board (APB) erstellte

Ac-o Accounting Standards

Accounting Policies, spezifische zipien und Methoden, die von Unterneh-men bei der Erstellung ihrer Abschlüsse beachtet werden Handelt es sich um o Konzernunternehmen, so sind diese i.d.R von der o Muttergesellschaft vorgegeben Die Accounting Policies dürfen den für den Abschluss relevanten Rechnungsle-gungsstandards nicht entgegenstehen

Prin-Accounting Principles Board (APB),

in den Jahren 1959 bis 1973 tätiges Komitee zur Erstellung von o Accounting Standards in den USA Während seiner Tätigkeit hat das APB neben 31 Account-ing Opinions auch sogenannte Accounting Interpretations herausgegeben, die beste-hende Vorschriften erläuterten und zu ak-

Trang 12

Accounting Standard Executive Committee 6 tuellen Fragestellungen der o Rechnungs-

legung Bezug nahmen

Accounting Standard Executive

Committee (AcSEC), Ausschuss des o

American Institute of Certified Public

Accountants (AICPA), dessen Aufgabe

die Erstellung von Entwürfen zur

Weiter-entwicklung der

Rechnungslegungsvor-schriften ist

Accounting Standards, nationale

Re-gelungen bezüglich der o

Rechnungsle-gung von Unternehmen

Accounts Receivable,o Forderungen

Accrual Basis Accounting, o accrual

principle

Accrual Principle, accrual basis

ac-counting – Vgl auch o Grundsatz der

Periodenabgrenzung

Accruals, gemäß o International

Fi-nancial Reporting Standards (IFRS)

bil-den die Accruals eine Untergruppe der o

Schulden Hinsichtlich ihrer Höhe und/

oder ihres Zeitpunktes besteht nahezu

keine Unsicherheit Die Accruals sind

da-her getrennt von den o Provisions

auszu-weisen Gemäß o US-GAAP sind

Accru-als o Rückstellungen Zu unterscheiden

sind die o Accrued Liabilities von den o

Contingent Liabilities Die einzelnen

Ac-cruals müssen hinsichtlich ihres

Auswei-ses zwingend den o Current oder o Non

Current Liabilities zugeordnet werden

Accrued Liabilities, gemäß o

US-GAAP diejenigen o Accruals, die

recht-lich bereits entstanden sind, deren Höhe

oder Gläubiger jedoch noch ungewiss

sind – Anders: o Contingent Liabilities

Accumulated Benefit Obligation

(ABO), nach o US-GAAP der o Barwert

der zum Bewertungsstichtag erdienten

Pensionsansprüche ohne gung der Gehaltsdynamik

Berücksichti-Accumulated Postretirement fit Obligation (APBO), nach o US-GAAP der o Barwert der zum Bewer-tungsstichtag erdienten künftigen Gesund-heitsfürsorgeleistungen für Mitarbeiter und ihre Angehörigen

Bene-Activity Based Costing, o kostenrechnung

Prozess-Added Value Konzepte, orientierte o Kennzahlensysteme im Rah-men des o Value Based Managements Ziel dieser Konzepte ist es, die Differenz zwischen dem Output eines Unterneh-mens und allen dafür benötigten Inputs wertmäßig zu erfassen Dabei wird eine positive Differenz zwischen realisierter Rendite und gefordertem Kapitalkosten-satz angestrebt, um damit eine Steigerung des o Shareholder Values sicherzustellen Als moderne Ausprägungen des traditio-nellen Übergewinnkonzeptes treten der o EVA (Economic Value Added), der von Stern, Stewart & Co vertreten wird und der o Cash Value Added (CVA)

übergewinn-additive Grenzkosten, entstehen aufgrund von multipler Betriebsgrößen-variation als o Kosteneinflussgröße Eine Veränderung kann nur in Intervallen in Abhängigkeit der Kapazität eines o Pro-duktionsfaktors erfolgen Additive o Grenzkosten lassen sich daher mit o in-tervallfixen Kosten gleichsetzen

Ad-hoc-Publizität, unmittelbare fentlichung von Sachverhalten nach ihrem Eintritt Gemäß § 15 (1) WpHG ist jeder Emittent von o Wertpapieren, der zum Handel an inländischen Börsen zugelas-sen ist, verpflichtet, Tatsachen, die Ein-fluss auf den Börsenkurs haben könnten, unverzüglich zu veröffentlichen Dies sind z.B Umsatzeinbrüche oder Gewinnwar-nungen

Trang 13

Veröf-7 Akkordlohn

Advanced Payment, o Anzahlung

AfA, Abk für o Absetzung für

Ab-nutzung

Affiliated Companies, o verbundene

Unternehmen

After-Tax-CAPM. Das o

Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) und das

After-Tax-CAPM als erweiterte Form des

Standardmodells unterscheiden sich

hin-sichtlich der Berücksichtigung der

Wir-kungen persönlicher Ertragsteuern auf die

durch die Modelle zu erklärenden

Kapi-talmarktrenditen Im Standard-CAPM

werden persönlich Ertragsteuern

prämis-sengemäß berücksichtigt Die meist

em-pirischen Untersuchungen

vernachlässi-gen ebenfalls Effekte durch persönliche

Ertragsteuern In Deutschland ist die

Ertragsteuer aufgrund der

unterschiedli-chen Besteuerung von Zinsen,

Dividen-den und Kursgewinnen bei der Erklärung

empirischer Kapitalmarktdaten jedoch

grundsätzlich relevant Zur Abbildung

unterschiedlicher Besteuerungswirkungen

wurde das Standard-CAPM bereits 1970

durch Brennan zum sogenannten

Tax-CAPM erweitert Auch das

After-Tax-CAPM erklärt zunächst in seiner

Grundform die bisher regelmäßig durch

das Standard-CAPM erklärten empirisch

beobachtbaren Brutto-Renditen (Renditen

vor Abzug von Ertragsteuern) In

Deutschland werden Zinseinkünfte voll

versteuert, Dividenden dagegen

unterlie-gen dem Halbeinkünfteverfahren

Kurs-gewinne bleiben i.d.R beim

Steuerbesitz-aktionär steuerfrei Diese Vorgehensweise

wird im Entwurf der Neufassung des

Unternehmensbewertungsstandards IDW

ES 1 n.F (Veröffentlichung 30.12.2004)

durch das o Institut der Wirtschaftsprüfer

in Deutschland e.V (IDW) vorgeschlagen

Es ergibt sich folgende Renditegleichung

zur Bestimmung der

Nachsteuer-Kapital-kosten einer Unternehmung j:

įm = erwartete Dividendenrendite des Marktportfolios vor Einkommensteuer; ßj

= Betafaktor der Unternehmung j; s = typisierter Steuersatz)

Die erwarteten Nachsteuer-Kapitalkosten eines Unternehmens COCj setzen sich damit analog zur Standardversion des oCapital-Asset-Pricing-Model (CAPM) aus den folgenden drei Komponenten zusam-men: Dem Basiszins i (1–s), der die erwartete risikolose Verzinsung nach per-sönlichen Einkommensteuern repräsen-tiert Dem Betafaktor ß, der unverändert zum Standard CAPM-Modell das erwarte-

te Risiko der jeweiligen Aktie erfasst Dem Erwartungswert der Marktrisikoprä-mie nach Steuern E (Rm – i (1 – s) – 0,5 s

įm, unter Berücksichtigung des o einkünfteverfahrens

Halb-Agio, Unterschiedsbetrag zwischen oNennwert und höherem Ausgabekurs von

o Wertpapieren Gemäß § 272 (2) HGB ist das Agio bei Kapitalgesellschaften in die o Kapitalrücklage einzustellen

Akkordlohn, leistungsabhängige form für die Produktion eines Stückes, das unabhängig von der für die Produkti-

Lohn-on benötigten Arbeitszeit bezahlt wird Arbeitsverrichtungen sind nur dann akkordfähig, wenn ihr Ablauf im Voraus bekannt ist und sowohl zeitlich als auch mengenmäßig regelmäßig wiederholt werden kann Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer das mengenmäßige Ergeb-nis pro Zeiteinheit durch Intensivierung seiner Leistung beeinflussen Je nach Leistung kann der Stundenverdienst stei-gen bzw absinken Letzteres ist z.B der Fall, wenn ein Arbeiter eine Leistung er-

Trang 14

Akquisition 8 bringen will, aber vorübergehend dazu

nicht in der Lage ist Daher ist der

Ak-kordlohn in der Praxis heutzutage mit

einem garantierten Mindestlohn

verbun-den – Gegensatz: o Zeitlohn

Akquisition, zu unterscheiden sind:

1 Erwerb von Unternehmen oder

Unter-nehmensteilen zur Kompetenz- und

Ressourcenerweiterung,

2 Schaffung neuer Kundenbeziehungen

Aktie,o Wertpapier, das das

Teilhaber-recht an einer o Aktiengesellschaft (AG)

oder einer o Kommanditgesellschaft auf

Aktien (KGaA) verbrieft Gemäß § 8

AktG müssen Aktien einen

Mindestnenn-betrag von 1 Euro haben Die Summe der

Aktiennennbeträge ist gleich dem o

Grundkapital der Gesellschaft Man

unter-scheidet die folgenden Aktienarten:

ƒ Nennwertaktien (auf einen festen

Geldbetrag lautend),

ƒ Anteils- oder Quotenaktien,

Stückakti-en (prozStückakti-entualer Anteil am

Grundkapi-tal),

ƒ Inhaberaktien (Übertragung gemäß

§ 929 BGB durch Einigung und

Über-gabe),

ƒ Namensaktien (Übertragung gemäß

§ 68 AktG dem Vorstand anzuzeigen),

ƒ vinkulierte Namensaktien

(Übertra-gung gemäß § 68 (2) AktG abhängig

von der Genehmigung des

Vorstan-des),

ƒ Stammaktien (uneingeschränkte

Teilhaberrechte),

ƒ Vorzugsaktien (besondere

Teilhaber-rechte, dafür meist eingeschränkte

Handelsge-ge der AG ist das AktG für o Gründung, Firma, o Satzung, Organisation, o Rech-nungslegung, o Prüfung, o Jahresab-schluss, o Ausschüttung und Kapital Die Satzung der AG muss notariell beurkun-det werden (§ 23 AktG) Der Mindest-nennbetrag des Grundkapitals lautet auf 50.000 Euro (§ 7 AktG) Die AG wird durch den für maximal fünf Jahre bestell-ten Vorstand geführt (§§ 76 bis 94 AktG), Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat (§§ 95 bis 116 AktG) Durch die Hauptversamm-lung üben die Aktionäre ihre Rechte aus (§§ 118 bis 147 AktG) Die AG unterliegt der Körperschaft- und der Gewerbesteuer Ausschüttungen an die Aktionäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen der oAbgeltungssteuer unterworfen (§ 32d EStG) bzw werden nach dem o Teilein-künfteverfahren versteuert (§§ 3 Nr 40, 3c (2), 20 (1) EStG) Bei körperschafts-teuerpflichtigen o Anteilseignern bleiben die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 Prozent außer Ansatz (§ 8b KStG) Die

AG empfiehlt sich für große ten Erleichterungen gibt es für AGs mit einem beschränkten Aktionärskreis – Vgl auch o kleine Aktiengesellschaft

Gesellschaf-Aktionär, o Anteilseigner einer o Aktiengesellschaft (AG)

Aktiva, bewertete o tände, die auf der Aktivseite der o Bilanz ausgewiesen werden Hinsichtlich des Ausweises unterscheidet man nach der voraussichtlichen Dauer der Unterneh-

Trang 15

Vermögensgegens-9 aktivisch

menszugehörigkeit in o Anlagevermögen

und o Umlaufvermögen Die o aktiven

Rechnungsabgrenzungsposten dienen der

Erfolgsabgrenzung, stellen aber keine

Vermögensgegenstände i.e.S dar

aktive Rechnungsabgrenzung,

ge-mäß dem o Grundsatz der

Periodenab-grenzung vorzunehmende zeitliche

Zu-ordnung von o Ausgaben, die vor dem o

Abschlussstichtag anfielen, jedoch o

Auf-wendungen für eine bestimmte Zeit nach

dem Stichtag darstellen (§ 250 (1) HGB),

z.B im Voraus bezahlte Mieten oder

Versicherungsgebühren

aktiver

Rechnungsabgrenzungspos-ten,o Rechnungsabgrenzungsposten

Aktivierung, Ausweis eines o

Vermö-gensgegenstandes auf der Aktivseite der

o Handelsbilanz Um die

Voraussetzun-gen einer Aktivierung zu erfüllen, muss

der Vermögensgegenstand einerseits dem

Unternehmen wirtschaftlich zugehören (§

39 (I) AO), selbstständig verwertbar und

bewertbar sein sowie andererseits gemäß

HGB aktivierbar sein So müssen

bei-spielsweise gemäß § 246 (1) HGB

ent-geltlich erworbene

Vermögensgegenstän-de aktiviert werVermögensgegenstän-den, die Vermögensgegenstän-dem

Bilanzieren-den wirtschaftlich zuzurechnen sind

Gemäß § 248 (2) HGB dürfen auch für

selbstgeschaffene o immaterielle

Vermö-gensgegenstände des o Anlagevermögens

Aktivposten gebildet werden Nicht

auf-genommen werden dürfen selbst

geschaf-fene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte,

Kundenlisten oder vergleichbare

immate-rielle Vermögensgegenstände des

Anlage-vermögens

Aktivierungshilfen, o

Bilanzierungs-hilfen

Aktivierungspflicht. Gemäß HGB

unterliegen bestimmte o

Vermögensge-genstände der Aktivierungspflicht Deren

Ansatz in der o Bilanz ist also zwingend

Der Aktivierungspflicht unterliegen liche Vermögensgegenstände, die dem Bilanzierenden wirtschaftlich zuzurech-nen sind (§ 246 (1) HGB) Nach den Regelungen des BilMoG dürfen auch selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden, mit Ausnahme von selbst geschaffenen Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren Vermö-gensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 (2) S 2 HGB)

sämt-Aktivierungsverbot. Gemäß HGB dürfen bestimmte o Vermögensgegens-tände nicht aktiviert werden Die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-genstand angefallenen o Aufwendungen werden voll ergebniswirksam Dem Aktivierungsverbot unterliegen beispiels-weise o immaterielle Vermögensgegens-tände des o Anlagevermögens wie selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlags-rechte, Kundenlisten oder vergleichbare Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens (§ 248 (2) S 2 HGB) Des Weite-ren unterliegen gemäß § 248 (1) HGB Gründungskosten, Aufwendungen zur Kapitalbeschaffung und Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungen dem Aktivierungsverbot

Aktivierungswahlrecht. Gemäß HGB besteht für bestimmte o Vermögensge-genstände ein Aktivierungswahlrecht Wird dieses nicht genutzt, werden die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-genstand angefallenen o Aufwendungen voll ergebniswirksam Ein Aktivierungs-wahlrecht besteht beispielsweise für ein oDisagio, das in den o Rechnungsabgren-zungsposten der o Handelsbilanz aufge-nommen werden (§ 250 (3) HGB) darf Das Aktivierungswahlrecht in der Han-delsbilanz führt in der o Steuerbilanz i.d.R zu einer o Aktivierungspflicht

aktivisch, die Aktivseite der o Bilanz betreffend

Trang 16

Aktivtausch 10

Aktivtausch, Bilanzveränderung auf der

Aktivseite der o Bilanz, die aus einer

erfolgsneutralen Umgliederung zwischen

Aktivposten resultiert, aber keinerlei

Aus-wirkung auf die Bilanzsumme hat

allgemeine Betriebskosten,o

sonsti-ge Kosten

allgemeine Hilfskostenstellen,

Be-sondere Kostenstellengruppe im o

Be-triebsabrechnungsbogen Sie sind o

Hilfskostenstellen und stellen ihre o

Leis-tungen dem gesamten Unternehmen zur

Verfügung Sie werden u.a für die

Berei-che betriebliBerei-che Räume, Konstruktion und

Entwicklung, Energie, Transport,

Repara-tur und Instandhaltung gebildet

allgemeine Kosten, o sonstige Kosten

Allowable Costs,o Darfkosten

Allowed Alternative Treatment, im

Rahmen der o International Financial

Reporting Standards (IFRS) gewährte

alternative Bilanzierungs- und

Bewer-tungsmethoden Zur Verwendung des

Al-lowed Alternative Treatment sind

Zusatz-angaben in den o Notes zu machen –

Ge-gensatz: o Benchmark Treatment

Alternativkalkulation, Plankalkulation

auf der Grundlage unterschiedlicher

Annahmen und Gegebenheiten; z.B für

verschiedene Beschäftigungsgrade (o

Kalkulation)

Alternativkosten,o Opportunitätskosten

American Institute of Certified Public

Accountants (AICPA),

Berufsorganisati-on der US-amerikanischen o

Wirtschafts-prüfer Zu den wichtigsten Organen des

AICPA zählen das Governing Council

(verantwortlich für Programm und

Leitli-nien des AICPA), der Board of Directors

(geschäftsführendes Organ des Governing

Council) und das Joint Trial Board

(über-wacht die Einhaltung der dards des Berufsstands) Die Facharbeit des AICPA wird durch Boards, Commit-tees und Subcommittees übernommen Die bedeutendsten hiervon sind das o Ac-counting and Review Services Committee (ARSC), das o Auditing Standards Board (ASB) und das Consulting Services Ex-ecutive Committee (CSEC)

Prüfungsstan-Amortisation, Zeitpunkt der Freisetzung von in o Investitionen gebundenem o Kapital Dieser wird erreicht, sobald die laufenden Nettoeinzahlungen unter Be-achtung des Zeitmoments die Erstinvesti-tion übersteigen Mit Hilfe der Amortisa-tionszeitpunkte können verschiedene In-vestitionsalternativen bezüglich ihrer Vor-teilhaftigkeit analysiert und bewertet wer-den – Vgl auch o Amortisationsrech-nung

Amortisationsrechnung, Method, Pay-off-Method, quantitatives

Pay-back-Verfahren zur Beurteilung der o schaftlichkeit von Entscheidungsalternati-ven Als Entscheidungskriterium wird die Dauer der Amortisation des investierten Kapitals angesehen (Amortisationsdauer, Payback-Periode) Die statische Amortisa-tionsrechnung ermittelt die Amortisati-onsdauer, in der die Summe der geplanten Nettoeinzahlungen den Anschaffungsbe-trag mindestens erreicht Die dynamische Amortisationsrechnung ermittelt die Amortisationsdauer, in der die Summe der geplanten Nettoeinzahlungen zuzüglich einer bestimmten Verzinsung den An-schaffungsbetrag mindestens erreicht

Wirt-Amortization. Begriff, der in der nationalen Rechnungslegung für die Ab-schreibung von o immateriellem Anlage-vermögen verwendet wird – Vgl auch o Abschreibung

inter-analytische Kostenfunktion, gibt die Kostenhöhe in Abhängigkeit von mehre-ren o Kosteneinflussgrößen an

Trang 17

11 Anderskosten

analytische Methode der

Kostenauf-lösung, auf die Zukunft ausgerichtete

Methode der o Kostenspaltung, die in

erster Linie auf theoretischen

Erkenntnis-sen über die technischen Beziehungen

zwischen Leistungsmengen und den o

Kosten des Gütereinsatzes basiert und die

gewonnenen Erkenntnisse auf die

aufge-stellten Produktions- und Kostenpläne

projiziert

Anbauverfahren, Blockverfahren,

Ver-fahren der gesamtleistungsbezogenen

Ab-rechnung der Kosten o innerbetrieblicher

Leistungen, das Leistungsströme

zwi-schen o Vorkostenstellen

unberücksich-tigt lässt und die o Primärkosten

sämtli-cher Vorkostenstellen unmittelbar auf die

o Endkostenstellen abrechnet Dieses

Verfahren unterliegt der Prämisse, dass

keine innerbetrieblichen Leistungen

zwi-schen den Vorkostenstellen ausgetauscht

werden

andere aktivierte Eigenleistungen,

Ertragskorrekturgröße resultierend aus der

Erstellung eigener o

Vermögensgegen-stände des Sachanlagevermögens, die,

sofern bei der o Gewinn- und

Verlust-rechnung das o Gesamtkostenverfahren

(§ 275 (2) HGB) angewendet wird, als

solche berücksichtigt wird Dadurch

wer-den die im Zusammenhang mit der

Er-stellung der Eigenleistung angefallenen o

Aufwendungen in der Gewinn- und

Verlustrechnung neutralisiert

andere Gewinnrücklagen, freie

Rück-lagen, alle übrigen o Gewinnrücklagen,

die nicht gesetzliche, satzungsmäßige

oder o Rücklagen für eigene Aktien sind

Die Dotierung der anderen

Gewinnrück-lagen kann aufgrund einer Ermächtigung

in der o Satzung (§ 58 (2) S 2 AktG)

oder durch die Hauptversammlung (§ 58

(1) S 2 AktG) vorgenommen werden

Dotierungen können sich auch

unmittel-bar aus dem

Gewinnverwendungsbe-schluss der Hauptversammlung oder der

Gesellschafterversammlung ergeben (§ 58 (3) AktG, § 29 (1) und (2) GmbHG) Des Weiteren können Vorstand und Aufsichts-rat bei einer o Aktiengesellschaft (AG) und einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gemäß § 58 (2a) AktG den Eigenkapitalanteil von Wertaufholun-gen bei o Vermögensgegenständen des o Anlagevermögens und o Umlaufvermö-gens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpos-ten, die nicht im o Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden dür-fen, in die anderen Gewinnrücklagen ein-stellen Der Betrag ist in der o Bilanz gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben Bei der o Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können die Geschäftsführer die oben beschriebenen Eigenkapitalanteile mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der o Gesellschafter ebenfalls in die andere Gewinnrücklage einstellen Auch hier ist dieser Betrag gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben (§ 29 (4) S 2 GmbHG)

Anderserlöse, Erlöskategorie, die tragsverschiedene o kalkulatorische Er-löse umfasst Sie entstehen, wenn die in der o Ertragsrechnung erfasste bewertete Leistungserstellung, die grundsätzlich die Eigenschaft eines positiven Pendants wertmäßiger o Kosten aufweist, für Zwecke der o Erlösrechnung anders be-wertet wird Zur Erfüllung bestimmter Rechenzwecke könnte es z.B sinnvoll sein, für auf Lager produzierte Fertiger-zeugnisse erwartete o Nettoerlöse oder Verwertungsüberschüsse anstelle von oHerstellungskosten anzusetzen

er-Anderskosten, Kostenkategorie, die aufwandsverschiedene o kalkulatorische Kosten umfasst Sie entstehen für Kosten-güter, deren Verzehr oder Inanspruch-nahme sich zwar auch in der o Auf-wandsrechnung niederschlägt, dort aber wegen deren anderer Zwecksetzung (o externes Rechnungswesen) anders bewer-

Trang 18

Angebotskalkulation 12 tet wird als in der Kostenrechnung Zu

den Anderskosten gehören u.a o

kalkula-torische Abschreibungen, o

kalkulatori-sche Zinsen sowie o kalkulatorische

Wagnisse

Angebotskalkulation, Form der o

Vor-kalkulation Sie wird nach Eingang der

Kundenaufträge erstellt und dient der

Angebotspreisfindung Da sie die Basis

des Angebotspreises bildet, ist eine

weit-gehende Betragsgenauigkeit erforderlich

Der aus der Angebotskalkulation

ermittel-te Preis liegt im Allgemeinen zwischen

den o Selbstkosten und dem Marktpreis

unter Beachtung der o Preisuntergrenze

Anhang, bildet zusammen mit der o

Bilanz und der o Gewinn- und

Verlust-rechnung den o Jahresabschluss Er ist

von o Kapitalgesellschaften, o

kapitalis-tischen Personengesellschaften und von

Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz

unterliegen, zu erstellen Der Anhang

unterliegt der Prüfungspflicht und der o

Offenlegungspflicht Im Anhang werden

einzelne Posten der Bilanz und Gewinn-

und Verlustrechnung näher erläutert bzw

zusätzliche Unternehmensinformationen

gegeben (z.B Haftungsverhältnisse,

sons-tige finanzielle Verpflichtungen, Anzahl

und Zusammensetzung der Mitarbeiter

sowie die Abschlussprüferkosten)

Wei-terhin werden im Anhang gemäß § 264

(2) HGB zusätzliche Angaben gemacht,

falls besondere Umstände dazu geführt

haben, dass der Jahresabschluss kein den

tatsächlichen Verhältnissen

entsprechen-des Bild der o Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage vermitteln konnte

Anlagen, i.w.S alle

Vermögensgegen-stände materieller, immaterieller und

finanzieller Art, die langfristig investiert

wurden und dem Unternehmenszweck

dauerhaft dienen – I.e.S beziehen sich

Anlagen auf materielle Gegenstände, d.h

o Sachanlagen In der o Kostenrechnung

werden betriebsnotwendige (z.B

Fabrik-grundstücke), nicht betriebsnotwendige (z.B Werkswohnungen für Betriebsange-hörige) und abnutzbare Anlagen (z.B Maschinen, Fuhrpark, Patente, Lizenzen) unterschieden

Anlagencontrolling, Aufgabenbereich des o Controllings Dieser umfasst die Unterstützung der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle der Anla-genwirtschaft Das Anlagencontrolling steht insbesondere mit dem o Investiti-onscontrolling, o Produktionscontrolling und Projektcontrolling in engem Zusam-menhang Ein besonderer Teilbereich des Anlagencontrollings ist das Instandhal-tungscontrolling, mit dem Ziel der Maxi-mierung der Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der Instand-haltungskosten und Schadenskosten Eine Informationsgrundlage für das Anla-gencontrolling ist die o Anlagenkosten-rechnung

Anlagendeckungsgrade, grade o Bilanzkennzahlen, die aus der Gegenüberstellung von langfristigen o Passiva und langfristigen o Aktiva ermit-telt werden Sie dienen der Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unter-nehmens:

Deckungs-AV

EK A ad Deckungsgr

AV FK langfr.

EK B ad

UV langfr.

AV

FK langfr.

EK C ad Deckungsgr



(EK = Eigenkapital; FK = Fremdkapital;

AV = Anlagevermögen; UV = vermögen)

Umlauf-Anlagengitter, o Anlagenspiegel

Anlagenkapazität, Leistungsvermögen einer o Anlage in einer bestimmten Zeit-einheit

Trang 19

13 Anlagevermögen

Anlagenkosten, o Kostenart für die mit

o Anlagen verbundenen o Kosten eines

Unternehmens Es handelt sich streng

genommen um o sekundäre Kosten, die

sich aus einer Vielzahl o primärer Kosten

(wie z.B Energie-, Personal- und

Materi-alkosten) zusammensetzen, die durch den

Verzehr verschiedener Güterarten für die

Bereitstellung, Nutzung bzw

Ausmuste-rung von Anlagen anfallen Es lässt sich

demnach folgende Differenzierung

vor-nehmen:

ƒ Anlagenbereitstellungskosten (Kosten

der Anlagenbereitstellung, der

Anla-genprojektierung und

der Anlagenausmusterung,

Anlagen-verwertung und Anlagenersatz)

Die Anlagenkosten können systematisch

in einer o Anlagenkostenrechnung erfasst

werden

Anlagenkostenrechnung, Instrument

des o Anlagencontrollings Die

Anlagen-kostenrechnung dient der Erfassung,

Dokumentation, Verrechnung, Planung

und Kontrolle der o Anlagenkosten eines

Unternehmens über deren gesamten

Le-benszyklus hinweg Sie dient als

Sonder-rechnung für Entscheidungen im Rahmen

der Anlagenwirtschaft Die

Anlagenkos-tenrechnung kann auch relevante

Informa-tionen für die o Kostenrechnung

bereit-stellen Die Anlagenkosten sind in o

Ein-zelkosten und o Gemeinkosten

entspre-chend aufzuspalten Der

Detaillierungs-grad einer Anlagenkostenrechnung ist

ab-hängig vom jeweiligen

Erfassungsauf-wand und ist an den mit der

Anlagenkos-tenrechnung verfolgten Zielen

auszurich-ten

Anlagenlebenszyklus, o

Anlagenwirt-schaft

Anlagenspiegel, Anlagengitter

Ver-zeichnis der Entwicklung der o gensgegenstände eines Unternehmens, in dem gemäß § 268 (2) HGB neben den oAnschaffungskosten und o Herstellungs-kosten der Vermögensgegenstände die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen und die

Vermö-o Zuschreibungen sVermö-owie die Vermö-o ten Abschreibungen aufgeführt sind Für

kumulier-o Kapitalgesellschaften ist die Erstellung eines Anlagenspiegels zwingend vorge-schrieben Anhand des Anlagenspiegels lassen sich das Alter der Vermögensge-genstände und der notwendige Ersatzin-vestitionsbedarf ableiten Als einen Brut-toanlagespiegel bezeichnet man den Anla-genspiegel, in dem die kumulierten oAbschreibungen mit ihren Zu- und Ab-gängen des Geschäftsjahres aufgeführt sind

Anlagenwirtschaft, umfasst alle gänge der Bewirtschaftung des o Produk-tionsfaktors o Anlagen eines Unterneh-mens Die Anlagenwirtschaft ist ein Ob-jekt des o Anlagencontrollings Es lassen sich die folgenden Teilaktivitäten anhand des Lebenszyklus von Anlagen beschrei-ben:

Vor-1 Die Anlagenbereitstellung umfasst die Phasen von der Anlagenbedarfsermitt-lung bis zur erstmaligen Inbetrieb-nahme der Anlage

2 Die Anlagenverwendung bezieht sich auf die Nutzung, die Optimierung und Instandhaltung von Anlagen

3 Die Anlagenausmusterung umfasst auch die Anlagenstilllegung und den Anlagenersatz

Anlagevermögen, alle o gegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Ge-schäftsbetrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB) Gemäß § 266 (2) HGB beinhaltet das An-lagevermögen die o immateriellen Ver-mögensgegenstände sowie die o Sach- und o Finanzanlagen – Anders: Umlauf-

Vermögens-vermögen

Trang 20

Anlegerschutz 14

Anlegerschutz, Ausrichtung der

Rech-nungslegungsstandards an den

Informati-onsbedürfnissen von Anlegern, so dass

diese anhand eines o Jahresabschlusses

aussagekräftige

Risiko-Rendite-Einschät-zungen vornehmen können Der

Anleger-schutz dominiert in den Prinzipien der

internationalen o Rechnungslegung,

wo-hingegen im deutschen Recht dem o

Gläubigerschutz eine führende Rolle

zu-kommt

Anleihe, Bond, Schuldverschreibung,

Obligation Ein die Schuld im Rahmen

der mittel- bis langfristigen

Kreditfinan-zierung verbriefendes o Wertpapier,

wel-ches über den Gesamtbetrag des o

Kre-dits lautet und in

Teilschuldverschreibun-gen gehandelt wird Bei der Anleihe

er-wirbt der Käufer das Recht auf

Rückzah-lung und Verzinsung während der

Lauf-zeit Bei Anleihen unterscheidet man nach

Emittenten (öffentliche Hand,

Spezialkre-ditinstituten, Banken, Unternehmen)

so-wie nach der Anleiheausstattung (Tilgung,

Verzinsung)

Annual Report,o Geschäftsbericht

Annuitätenmethode, dynamisches

Ver-fahren zur Beurteilung der o

Wirtschaft-lichkeit von Entscheidungsalternativen

Die Annuitätenmethode ist charakterisiert

durch die Umrechnung der o Barwerte

der Einzahlungs- und Auszahlungsreihen

in gleiche Jahresbeträge (Annuitäten) Ist

die Annuität größer als Null, ist das

Vor-haben nach dieser Methode zu realisieren

Ist sie kleiner als Null, ist die Anlage zum

o Kalkulationszinsfuß günstiger

Anschaffungskosten,

Anschaffungs-wert, historical costs, original costs o

Aufwendungen, die geleistet werden, um

einen Vermögensgegenstand zu erwerben

und ihn in einen betriebsbereiten Zustand

zu versetzen (§ 255 (1) HGB) D.h.,

An-schaffungskosten bezeichnen den

Wert-ansatz von o Wirtschaftsgütern, die vom

Beschaffungsmarkt bezogen werden schaffungskosten setzen sich zusammen aus dem Einstandspreis und den Anschaf-fungsnebenkosten Der Anschaffungspreis ist um erhaltene Preisnachlässe, Skonti, Rabatte und vergleichbare Kaufpreismin-derungen zu reduzieren Die Anschaf-fungsnebenkosten umfassen z.B die Be-träge, die in Kauf zu nehmen sind, um die tatsächliche Verfügungsmacht zu erlangen und das Wirtschaftsgut in einen betriebs-bereiten Zustand zu versetzen Diese sind Frachtkosten, Kosten für Fundamentie-rung, Transportversicherung, notwendige Umbauten, Installation, Notar und Inbe-triebnahme Nach dem o Anschaffungs-kostenprinzip dürfen o Vermögensgegen-stände höchstens zu ihren Anschaffungs-kosten aktiviert werden Anschaffungs-kosten sind somit die Grundlage und Obergrenze für die Bewertung in der oHandelsbilanz (§ 253 (1), (2) HGB) und der o Steuerbilanz (§ 6 EStG) Im o externen Rechnungswesen sind sie bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des o An-lagevermögens Ausgangspunkt zur Be-messung der o Abschreibungen

An-Anschaffungskostenprinzip, Cost Principle – Vgl auch o Anschaffungs-kosten

Anschaffungsnebenkosten, o schaffungskosten

An-Anschaffungspreisminderungen,

führen zu einer Minderung des ses (Boni, Skonti)

Kaufprei-Anschaffungswert, o kosten

Anschaffungs-Anteile, Shares, o Beteiligungen an einer o Personen- oder o Kapitalgesell-schaft

Anteilseigner, Eigentümer von o teilen an einer o Personen- oder o Kapi-talgesellschaft

Trang 21

An-15 Arbeitsproduktivität

Anteilserwerb, Erwerb von o Anteilen

an einer o Personen- oder o

Kapitalge-sellschaft

antizipative Posten, o

Rechnungsab-grenzungsposten

Anwartschaftsbarwertverfahren,

ver-sicherungsmathematische Methode zur

Berechnung von o

Pensionsrückstellun-gen Der Altersversorgungsaufwand einer

Periode ergibt sich aus dem o Barwert

der in der jeweiligen Periode durch den

Arbeitnehmer erdienten

Pensionsansprü-che

Anwartschaftsdeckungsverfahren,

versicherungsmathematische Methode zur

Berechnung von o

Pensionsrückstellun-gen Beim

Anwartschaftsdeckungsverfah-ren werden neben den in der Periode

erdienten Pensionsansprüchen des

Arbeit-nehmers auch seine bis zum

Versorgungs-fall noch anVersorgungs-fallenden Pensionsansprüche

miteinbezogen und auf die einzelnen

Perioden verteilt

Anzahlung, Abschlagszahlung,

Advan-ced Payment, Teilzahlung, die zu einem

vereinbarten Zeitpunkt während der

Vertragserfüllung geleistet wird Beim o

Gläubiger dienen Anzahlungen zur

Finan-zierung der Erbringung der geschuldeten

Leistung

Äquivalenzziffer, Gewichtungs- bzw

Umrechnungsfaktor der unter Anwendung

der o Äquivalenzziffernkalkulation die

Kostenrelation zwischen den Kosten für

die Herstellung und den Verkauf

äquiva-lenter Produktsorten ausdrückt

Äquivalenzziffernkalkulation,o

Kal-kulationsverfahren, das für

Mehrprodukt-betriebe konzipiert ist, die in o Serien-

und o Sortenfertigung äquivalente o

Leistungen, also mehrere material- und/

oder fertigungswirtschaftlich relativ eng

miteinander verwandte Erzeugnisse,

pro-duzieren Es baut auf der Hypothese auf, dass die o Kosten für Herstellung und Verkauf der äquivalenten Produktsorten in einem festen, analytisch oder empirisch bestimmbaren Verhältnis zueinander stehen Das Grundprinzip sieht vor, diese Kostenrelationen mit Hilfe von o Äqui-valenzziffern auszudrücken und die o Gesamtkosten anhand dieser Gewich-tungsfaktoren auf die einzelnen Erzeug-nisarten zu verteilen In der Praxis kom-men unterschiedliche Formen dieses Kalkulationsverfahrens zur Anwendung Betriebe, die nur über eine Produktionsli-nie verfügen und auf dieser mehrere Sorten ein und derselben Produktart herstellen, wenden die einfache Äquiva-lenzziffernkalkulation an Demgegenüber wird die mehrfache Äquivalenzziffernkal-kulation parallel auf Segmente des Pro-duktionsprogramms angewendet Dies ist beim Vorliegen ungleicher Mengenver-hältnisse zwischen den Produkten auf den einzelnen Produktionsstufen (z.B durch den Verkauf von Zwischenprodukten oder den Auf-/ Abbau von Zwischenlagern) oder ungleicher Relationen der Bearbei-tungsvorgänge auf den einzelnen Stufen der Fall Für jede Fertigungsstufe wird hier eine eigene Reihe von Äquivalenzzif-fern gebildet Darüber hinaus ist eine kombinierte Äquivalenzziffernkalkulation als Sonderfall dann anwendbar, wenn nicht nur die einzelnen Sorten einer von mehreren als Kostenträgergruppen auf-fassbaren Produktarten, sondern darüber hinaus auch die Produktarten selbst sehr ähnliche Eigenschaften bzw Merkmale aufweisen

Arbeitskosten, o Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft im Betrieb entstehen Nicht zu den Arbeits-kosten gehört der o kalkulatorische Un-ternehmerlohn

Arbeitsproduktivität, o Kennzahl zur Beurteilung der o Effizienz einer Produk-tion auf der Basis von Mengen und Zei-

Trang 22

Argumentenbilanz 16 ten Die Arbeitsproduktivität ergibt sich

aus dem Quotienten der

Produktionsleis-tung und Maschinenstunden (o

Produkti-vität)

Argumentenbilanz, systematische

Ge-genüberstellung der mit einer Alternative

in Zusammenhang stehenden Vor- und

Nachteile Diese sind in

Argumentenkata-logen umfassend zu systematisieren Die

Argumente werden hierzu in Stärken und

Schwächen unterteilt und nach ihrer

Bedeutsamkeit in ABC-Kategorien

klassi-fiziert A-Argumenten sind sehr

bedeut-sam, B-Argumente sind bedeutsam und

C-Argumente weniger bedeutsam Im

Laufe der Zeit ist auf eine dynamische Interpretation der Argumentenbilanz zu achten D.h., A-Argumente können z.B

zu B- oder C-Argumenten werden benenfalls werden in der Argumentenbi-lanz nur A-Argumente betrachtet – Vgl auch Abb „Argumentationsbilanz – Bei-spiel Einführung einer Balanced Score-card“

Gege-Arm’s Length Principle. Grundsatz der US-amerikanischen o Rechnungslegung, der besagt, dass grundsätzlich alle oGeschäftsvorfälle mit o Related Parties

so abzuschließen sind, als wären sie mit Dritten zu marktüblichen Bedingungen

Argumentenbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard

Trang 23

17 Audit Committee

abgeschlossen Dieser Grundsatz wird

auch im Steuerrecht herangezogen, um

die Angemessenheit der Lieferungs- und

Leistungsbeziehungen zwischen

Gesell-schaft und GesellGesell-schaftern zu beurteilen

Allerdings sind in vielen Fällen für die

abgeschlossenen Geschäfte keine

Markt-preise verfügbar oder die Geschäfte wären

ohne die Beziehungen zu den Related

Parties nicht zustande gekommen

Artikelerfolgsrechnung, o

Artikel-ergebnisrechnung

Artikelergebnisrechnung. Variante

der o Ergebnisrechnung, die Brutto- und

Nettoerfolge nach Produktarten (eventuell

darüber hinaus auch noch nach

Pro-duktsorten) differenziert ausweist und

somit einen Überblick über die

Ergebnis-struktur des Produktions- und

Absatzpro-gramms eines Unternehmens vermittelt

Da sie monatlich erstellt wird, bezeichnet

man die Artikelergebnisrechnung auch als

o kurzfristige Erfolgsrechnung

Asset, Begriff der internationalen o

Rechnungslegung für einen o

Vermö-gensgegenstand, durch dessen Nutzung

dem Unternehmen zukünftig aller

Wahr-scheinlichkeit nach ein wirtschaftlicher

Nutzen entsteht Ist kein wirtschaftlicher

Nutzen zu erwarten, besteht ein o

Akti-vierungsverbot

Asset Backed Securities (ABS),

Finanzierungsform, bei der o Anteile an

einem Forderungspool verbrieft und

anschließend veräußert werden Die

Forderungsrisiken verbleiben bei dem

veräußernden Unternehmen – Anders: o

Factoring

assoziierte Unternehmen,

Unterneh-men, die in einem Beteiligungsverhältnis

stehen und bei denen ein maßgeblicher

Einfluss auf die Finanz- und

Geschäftspo-litik ausgeübt wird Ein maßgeblicher

Einfluss wird gemäß § 311 (1) S 2 HGB

vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens

20 Prozent der Stimmrechte der schaft hält Beteiligungen ab 50 Prozent der Stimmrechte gelten gemäß § 271 (2) HGB und § 290 (2) HGB als verbundene Unternehmen

Gesell-At-Equity-Konsolidierung, o Bewertung

Equity-atypisch stille Gesellschaft, ist als Mitunternehmer zu betrachten, da der stille Gesellschafter sowohl über ein Mit-unternehmerrisiko als auch über eine Mitunternehmerinitiative verfügt Zusätz-lich muss der stille Gesellschafter einen Anspruch auf die Beteiligung am tatsäch-lichen Zuwachs des Gesellschaftsvermö-gens unter Einbeziehung der o stillen Reserven und eines o Geschäftswerts haben Liegt keine Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft vor, kann der stille Gesellschafter jedoch ab-weichend von den handelsrechtlichen Regelungen stark auf die Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen, so liegt auch hier eine atypisch stille Beteili-gung vor

Audit, Auditierung, allgemeiner Begriff

für die o Prüfung bzw Revision stimmter Prozesse, Bereiche etc eines Unternehmens Ein Audit wird von pro-zess-unabhängigen Personen durchge-führt Zu unterscheiden ist das sogenannte Internal Audit, das von unternehmensin-ternen Mitarbeitern durchgeführt wird, vom Independent Audit, bei dem unter-nehmensexterne Personen mitwirken

be-Audit Committee, ner Ausschuss in US-amerikanischen Unternehmen, dessen Aufgabe die Pla-nung und Koordination von Prüfungsan-gelegenheiten (Wahl des Abschlussprü-fers, interne Revision, externe Abschluss-prüfung) des Unternehmens ist Das Audit Committee besteht aus 3 bis 5 Personen,

Trang 24

unternehmensinter-Auditierung 18 die keinerlei Geschäftsführungsbefugnis

haben Für Unternehmen, die an der New

York Stock Exchange notiert sind, ist die

Einrichtung eines Audit Committees

Pflicht Das Prinzip des Audit Committees

findet sich inzwischen auch in Europa, in

Deutschland bekannt als o

Prüfungsaus-schuss

Auditierung, o Audit

Auditing Standards Board (ASB), ein

vom o American Institute of Certified

Public Accountants (AICPA) gebildetes

Organ, das für die Statements on Auditing

Standards (SAS) verantwortlich ist

Aufbewahrungsfrist. Kaufleute sind

dazu verpflichtet, ihre Belege

aufzube-wahren Gemäß § 257 HGB und §147 AO

sind Handelsbücher, o Inventare, o

Er-öffnungsbilanzen, o Jahresabschlüsse und

die zu ihrem Verständnis erforderlichen

Arbeitsanweisungen sowie

Buchungsbe-lege zehn Jahre aufzubewahren

Empfan-gene und abgesandte Handelsbriefe sind

sechs Jahre aufzubewahren

Aufgabenanalyse,

Aufgabengliede-rung, systematische Zerlegung einer

komplexen Aufgabe in Teilaufgaben

Voraussetzung dafür ist, dass diese auf

verschiedene Handlungsträger übertragbar

sind Dabei kommen verschiedene

Zerle-gungskriterien zum Zuge: Art der

Verrich-tung, Objekt, Rang, Phase und Zweck

Aufgabengliederung,o

Aufgabenana-lyse

Auftragsabweichung, Teil der o

Ver-brauchsabweichung

auftragsbedingte Mehrkosten,

ent-stehen, wenn aufgrund technischer

Anfor-derungen bzw nachträglich eingehender

Kundenwünsche andere

Einzelmaterial-mengen als im Plan vorgesehen auftreten

Die aus diesen Abweichungen

entstehen-den o Mehrkosten sind vom lenleiter nicht zu verantworten Abzu-grenzen sind hiervon die durch innerbe-triebliche Unwirtschaftlichkeit verursach-ten Mehrkosten

Kostenstel-auftragsfixe Kosten, o Kosten, die dann entstehen, wenn ein zusätzlicher Auftrag erteilt wird Es handelt sich hierbei insbesondere um Rüstkosten Sie lassen sich für ein Stück nur kalkulieren, wenn die Anlagengröße oder die Auf-tragsgröße bekannt ist Darüber hinaus zählen auch Musterkosten, spezielle Werkzeugkosten und Modellkosten zu den auftragsfixen Kosten

Aufwandsrechnung, o Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwandsrückstellung, gemäß § 249 (1) und (2) HGB o Rückstellung für im

o Geschäftsjahr unterlassene o dungen für Instandhaltung, die im folgen-den Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachge-holt werden Für diese Rückstellungen besteht eine Bildungspflicht Gemäß §

Aufwen-249 (2) HGB dürfen keine weiteren Aufwandsrückstellungen gebildet werden

Aufwands- und rung. Gemäß § 305 HGB müssen für Zwecke des o Konzernabschlusses die folgenden o Aufwendungen und o Er-träge verrechnet werden:

Ertragskonsolidie-ƒ bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezo-genen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleis-tungen auszuweisen sind,

ƒ bei den anderen Erträgen die Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwi-schen den in den Konzernabschluss

Trang 25

19 ausgabenwirksame Kosten

einbezogenen Unternehmen mit den

auf sie entfallenden Aufwendungen,

soweit sie nicht als andere aktivierte

Eigenleistungen auszuweisen sind

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung

für ein o Tochterunternehmen kann

un-terbleiben, soweit sie für die Vermittlung

eines den tatsächlichen Verhältnissen

ent-sprechenden Bildes der o Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des o Konzerns

nur von untergeordneter Bedeutung ist (§

296 (2) HGB)

Aufwendungen, handelsgesetzlich

nor-mierte Rechengröße, die vor allem den

Güterverzehr im Betrieb abbildet Die

Gegenüberstellung von Aufwendungen,

als negative Erfolgskomponente, mit o

Erträgen dient der periodengerechten

Er-folgsermittlung im Rahmen der o

Ge-winn- und Verlustrechnung des o

Jahres-abschlusses Aufwendungen entsprechen

dem bewerteten Verzehr von o

Wirt-schaftsgütern einer bestimmten Periode

Für kostenrechnerische Überlegungen ist

die Unterscheidung zwischen

Zweckauf-wendungen und o neutralen

Aufwendun-gen bedeutsam ZweckaufwendunAufwendun-gen

haben im Gegensatz zum neutralen

Auf-wand grundsätzlich Kostencharakter

Hierzu zählen jene Aufwendungen, die

betriebszweckbezogene, ordentliche und

periodenrichtige Güterverzehre abbilden

Aufwendungen für Ingangsetzung

und Erweiterung. Das Wahlrecht, diese

Bilanzierungshilfe anzusetzen, wurde mit

der Einführung des oBilMoG

aufgeho-ben Aufwendungen für Ingangsetzung

und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

dürfen somit nicht weiter aktiviert

wer-den

Auseinandersetzung, Aufhebung der

Gemeinschaft der o Gesellschafter einer

o Personengesellschaft z.B wegen

Aus-scheidens eines Gesellschafters, einer

stillen Gesellschaft oder einer

Gesell-schaft bürgerlichen Rechts durch

Auflö-sung und Verteilung des o vermögens an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer o Anteile nach Tilgung der o Verbindlichkeiten

Gesellschafts-Auseinandersetzungsbilanz, schichtungsbilanz Interne o Bilanz einer

Ab-o PersAb-onengesellschaft nach HGB zum Zweck der Bemessung der Abfindung eines oder mehrerer ausscheidender oGesellschafter Die Auseinandersetzungs-bilanz unterliegt nicht den gesetzlichen Wertansätzen Sie wird im Rahmen einer

o Auseinandersetzung aufgestellt, um das

o Auseinandersetzungsguthaben der zelnen Gesellschafter zu bestimmen Die Wertansätze werden nach den Bestim-mungen des o Gesellschaftsvertrages vor-genommen

ein-Auseinandersetzungsguthaben, haben eines o Gesellschafters gemäß o Auseinandersetzungsbilanz, das diesem nach der o Auseinandersetzung zusteht

Gut-Ausgaben, monetäres Äquivalent aller innerhalb einer Periode einem Unterneh-men zugegangenen o Realgüter Es han-delt sich also um eine Rechengröße, die den Umfang jener Zahlungsverpflichtun-gen einer Periode abbildet, die durch die

in diesem Zusammenhang beschafften Güter entstehen Ausgaben errechnen sich aus dem Produkt aus der eingekauften Gütermenge und dem Preis pro Mengen-einheit Ausgaben können, müssen aber nicht unmittelbar mit einem Geldabgang verbunden sein Ausgaben können alter-nativ auch eine Minderung des Nettogeld-vermögens eines Unternehmens dar-stellen Das Nettogeldvermögen umfasst den Zahlungsmittel- und Forderungsbe-stand abzüglich des Bestandes an o Ver-

bindlichkeiten – Gegensatz: o nahmen

Ein-ausgabenwirksame Kosten, dürftige Kosten Bewerteter Verzehr von Gütern und Leistungen, der innerhalb der

Trang 26

ersatzbe-Ausleihung 20 anstehenden Periode zu o Ausgaben

führt

Ausleihung, Bilanzposten der

Aktiv-seite, der innerhalb der o Finanzanlagen

(§ 266 (2) HGB) auszuweisen ist

Auslei-hungen sind langfristige Überlassungen

von o Kapital an o verbundene

Unter-nehmen oder an UnterUnter-nehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht

Ausschusskostenverrechnung,

wer-den typischerweise in wer-den o

Kostenstel-len, in denen der Ausschuss entsteht,

erfasst Diese werden in der o

Kostenträ-gerrechnung auf die o

Fertigungsgemein-kosten umgelegt Zur genaueren

Be-rücksichtigung der Ausschusskosten

müs-sen die entsprechenden Beträge zum

einen auch in der Kostenstelle

ausgewie-sen werden, die für den Ausschussanfall

verantwortlich ist (z.B der

minderwerti-ges Material beschaffende Einkauf), und

zum anderen direkt für die betroffenen o

Kostenträger erfasst werden

Ausschüttung, die an o Anteilseigner

im Rahmen einer beschlossenen o

Ge-winnausschüttung ausgezahlten o

Divi-denden bzw Gewinnanteile

Ausschüttungssperre, Begrenzung

der Ausschüttbarkeit von o Kapital an o

Anteilseigner von o

Kapitalgesellschaf-ten Die Aktivierung von

Entwicklungs-kosten und latenten Steuern sowie die

über die Anschaffungskosten

hinausge-hende Zeitbewertung von

Finanzinstru-menten lösen nach § 268 Abs 8 HGB

eine Ausschüttungssperre aus So dürfen

o Gewinne nur dann ausgeschüttet

wer-den, wenn die nach der o Ausschüttung

verbleibenden und jederzeit auflösbaren

o Gewinnrücklagen zuzüglich eines o

Gewinnvortrages oder abzüglich eines o

Verlustvortrages dem aktivierten Betrag

mindestens entsprechen

außerordentliche Aufwendungen,o Aufwendungen, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Ge-schäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern

außerordentliche Erträge,o Erträge, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern

außerordentliches Ergebnis, gemäß §

275 (2) HGB innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung separat auszuweisendes

o Ergebnis, das sich aus der stellung von o außerordentlichen Erträ-gen und o außerordentliche Aufwendun-gen ergibt

wer-werden – Gegensatz: o planmäßige Abschreibungen

ausstehende Einlagen, ausstehendes Kapital, noch zu leistende o Einlagen der Kapitaleigner von o Kapitalgesellschaf-ten auf das o gezeichnete Kapital Ent-sprechend § 272 (1) HGB sind die nicht

Trang 27

21 Available for Sale

eingeforderten ausstehenden Einlagen auf

das gezeichnete Kapital vom gezeichneten

Kapital offen abzusetzen Der

verbleiben-de Betrag ist als eingeforverbleiben-dertes Kapital in

der Hauptspalte der Passivseite

auszuwei-sen (Nettoausweis) Der eingeforderte,

aber noch nicht eingezahlte Betrag ist

unter den Forderungen gesondert

auszu-weisen und entsprechend zu bezeichnen

Die ausstehenden Einlagen dürfen nicht

mehr auf der Aktivseite gesondert

ausge-wiesen werden (Bruttoausweis) Somit ist

zukünftig nur noch der Nettoausweis

zulässig Unter den IAS/IFRS ist ebenfalls

nur der Nettoausweis möglich

ausstehendes Kapital, o ausstehende

Einlagen

Auszahlungen, expenditures,

Vermin-derung des Bestands an Bar- und

Buch-geld eines Unternehmens innerhalb einer

Periode Es handelt sich um eine

Rechen-größe, die primär der Abbildung von

Geldbewegungen dient Auszahlungen

sind Übertragungen von Zahlungsmitteln

vom betrachteten Betrieb auf andere schaftssubjekte Neben Banknoten und Münzen gelten auch täglich fällige Gut-haben bei Geschäftsbanken bzw auf solche Guthaben lautende Wertpapiere als allgemein anerkannte Zahlungsmittel Jede Auszahlung vermindert den Geldbe-stand Durch eine laufende Erfassung von Auszahlungen und ihrer korrespondieren-den Stromgröße, den o Einzahlungen, kann das Rechnungswesen jederzeit Aus-sagen über die o Liquidität des Unterneh-mens treffen Eine solche Rechnung ist zudem die Grundlage für finanzwirt-

Wirt-schaftliche Entscheidungen – Gegensatz:

o Einzahlungen

Available for Sale, gemäß o onal Financial Reporting Standards (IFRS) und o US-GAAP veräußerungs-fähige o Wertpapiere, die nicht zu den zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren gehören und nicht bis zu ihrer Endfällig-

Internati-keit gehalten werden sollen – Anders: o Held to Maturity

Trang 28

B

Badwill, o Firmenwert

Balanced Scorecard,

Kennzahlen-gestütztes Managementsystem zur

mehr-dimensionalen Abstimmung des

unter-nehmerischen Handelns Es dient der

Verbesserung der Strategieumsetzung Die

Balanced Scorecard enthält sowohl

werto-rientierte, d.h erfolgs- und

finanzwirt-schaftliche Ergebniskennzahlen

(quantita-tive Kennzahlen) als auch Werttreiber

(qualitative Kennzahlen wie z.B

Kunden-zufriedenheit) Sie umfasst vier

verschie-dene Perspektiven bzw Ebenen, die über

Ursache-Wirkungsketten miteinander

ver-bunden sind Dieses sind die Wertebene,

die Marktebene, die Prozessebene und die

Ressourcenebene Ausgehend von der

Un-ternehmensstrategie werden für jede

Ebe-ne entsprechende Ziele abgeleitet und

kri-tische Erfolgsfaktoren identifiziert Den einzelnen Ebenen werden messbare Er-gebniskennzahlen (Spätindikatoren) und Werttreiber (Frühindikatoren) sowie kon-krete Maßnahmen und Projekte zugeord-net Die Entwicklung und Ausgestaltung einer Balanced Scorecard ist daher sehr unternehmensspezifisch und individuell – Vgl auch Abb „Balanced Scorecard – Aufbau“

Balanced Value Management, oValue Management

Balance Sheet,o Bilanz

Bardividende, der bei o Aktien und anderen Anteilsscheinen nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritäts-zuschlags verbleibende ausgeschüttete

Balanced Scorecard – Aufbau

W Becker et al., Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen,

DOI 10.1007/978-3-8349-6687-2_2,

© Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011

Trang 29

Bargründung, o Einlagen der o

An-teilseigner zur Kapitalaufbringung

anläss-lich der o Gründung werden nicht wie bei

einer o Sachgründung in Form von

Sach-gütern, sondern bar, d.h in Form von o

liquiden Mitteln geleistet – Anders: o

Sachgründung

Barwert, Gegenwartswert (Bt0) einer

zukünftigen Zahlungsreihe, der über die

o Diskontierung z.B wie folgt ermittelt

(At = Auszahlungen der Periode t, Et =

Einzahlungen der Periode t, i =

Kalkulati-onszinsfuß, n = Anzahl

Planungsperio-den)

Den kumulierten Barwerten der

Zahlungs-salden werden in der o

Kapitalwertme-thode die Anschaffungsauszahlungen

ge-genübergestellt und es wird

gegebenen-falls auch ein Barwert des

Liquidations-saldos berücksichtigt

Barwertmethode, o

Kapitalwert-methode

Basel II. Im Januar 2001 vom

internatio-nalen Bankenausschuss unter dem Namen

Basel II herausgegebener

Eigenkapital-akkord, der die bisherige

Eigenkapitalhin-terlegungspraktik der Banken bei der

Kreditvergabe ablösen soll Zukünftig soll

die Eigenkapitalhinterlegung

risikoorien-tierter erfolgen, indem sie sich an der

Bonität der Fremdkapitalnehmer

ausrich-tet Diese soll durch sogenannte Ratings

(interne oder externe) bewertet werden

Die Höhe des demnach zu hinterlegenden Eigenkapitals wird den Fremdkapitalzins beeinflussen

Basis of Consolidation, o dierungskreis

Konsoli-Basket Purchase, Lump-Sum, in der

internationalen Rechnungslegung zeichnung für den Kauf mehrerer o Ver-mögensgegenstände (o Assets), für die ein einheitlicher Preis gezahlt wird Dieser ist auf die einzelnen Vermögens-gegenstände gemäß ihrer geschätzten Marktwerte aufzuteilen

Be-bedingte Kapitalerhöhung, nur für bestimmte Zwecke zulässige o Kapital-erhöhung Diese sind gemäß §§ 192 bis

201 AktG:

ƒ zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,

ƒ zur Vorbereitung des schlusses mehrerer Unternehmen,

Zusammen-ƒ zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Ge-schäftsführung der Gesellschaft oder eines o verbundenen Unternehmens

im Wege des Zustimmungs- oder mächtigungsbeschlusses

Er-Zur bedingten Kapitalerhöhung ist eine Dreiviertelmehrheit der Hauptversamm-lung notwendig Der o Nennwert der neuen o Aktien darf 50 Prozent des bis-herigen o Grundkapitals nicht überstei-gen Der Hauptversammlungsbeschluss ist

in das o Handelsregister einzutragen Die Höhe der bedingten Kapitalerhöhung muss in der o Bilanz beim Grundkapital ersichtlich sein

Behavioral Accounting, gung von Verhaltensaspekten, die im oManagement Accounting eine zentrale Rolle spielen Durch entsprechende In-formations- und Koordinationsaktivitäten soll das Verhalten der Manager in eine unternehmenszielkonforme Richtung ge-

Trang 30

Berücksichti-25 Benchmarking

lenkt werden Dabei sind z.B Phänomene

wie Data Fixation zu berücksichtigen Bei

der Data Fixation werden neue Ergebnisse

aufgrund der Anwendung neuer bzw

anderer Methoden des Rechnungswesens

tendenziell weiterhin wie gewohnt

inter-pretiert Die Anwendungsfelder des

Be-havioral Accounting liegen in der Praxis

in der Unterstützung von Anreizsystemen

sowie der Unterstützung der o

Budgetie-rung und verbundener

Kostenverantwort-lichkeit

Beherrschungsvertrag, die Leitung

einer o Aktiengesellschaft (AG) oder

einer o Kommanditgesellschaft auf

Ak-tien (KGaA) ist einem anderen

Unter-nehmen vertragsmäßig unterstellt (§ 291

(1) AktG) Entsteht dadurch keine

Abhän-gigkeit unter den Unternehmen, so ist der

Vertrag kein Beherrschungsvertrag (§ 291

(2) AktG) Die Vorschriften des AktG

werden analog bei o Gesellschaften mit

beschränkter Haftung (GmbH)

ange-wandt

Beibehaltungswahlrecht. Vor

Einfüh-rung des oBilMoG konnte eine in

frühe-ren Perioden vorgenommene o

außer-planmäßige Abschreibung für einen o

Vermögensgegenstand grundsätzlich

bei-behalten werden, auch wenn die Gründe

hierfür entfallen sind Dieses

Beibehal-tungswahlrecht wurde mit der Einführung

des BilMoG aufgehoben Entsprechend §

253 (5) HGB gilt das

Wertaufholungsge-bot sofern die Gründe für die

außerplan-mäßige Abschreibung entfallen Die

Ober-grenze für eine Wertaufholung bilden

gemäß dem o Anschaffungskostenprinzip

die o fortgeführten Anschaffungskosten

Lediglich im Falle eines entgeltlich

er-worbenen Geschäfts- oder Firmenwert ist

ein niedriger Wertansatz beizubehalten

beizulegender Wert, Wertansatz für o

Vermögensgegenstände des o Anlage-

und o Umlaufvermögens, der sich aus

einem vorhandenen Markt- oder

Börsen-preis ableitet Im Handelsrecht ist der beizulegende Wert im § 253 (2) und (3) HGB geregelt Bei fehlenden Markt- oder Börsenpreisen wird der beizulegende Wert von der Beschaffungs- und/ oder Ver-kaufsseite abgeleitet, indem z.B der künftige Verkaufspreis um die noch an-fallenden o Kosten bis zum Verkauf (Vertriebs-, Lager- und Zinskosten) vermindert wird

beizulegender Zeitwert,o Fair Value

Benchmark-Costing, o marking

Cost-Bench-Benchmarking, Methode zum Vergleich von Produkten, Dienstleistungen, Pro-zessen und Methoden betrieblicher Funk-tionen über mehrere Unternehmen bzw Betriebe hinweg Ziel ist es, Unterschiede aufzudecken und die Ursachen hierfür sowie Möglichkeiten für Verbesserungen aufzuzeigen Hierzu werden wettbewerb-liche Zielvorgaben bezüglich Qualität, Zeit und o Kosten für die Gestaltung des untersuchten Vergleichsobjektes ent-wickelt Als Ausprägungsvarianten kann man internes und externes Benchmarking unterscheiden Beim internen Benchmar-king wird ein Vergleich von Bestleistun-gen zwischen Geschäftsbereichen, Wer-ken oder Tochtergesellschaften durchge-führt Externes Benchmarking tritt entwe-der als wettbewerbliches Benchmarking (Vergleich mit dem führenden Wettbe-werber oder anderen Wettbewerbern mit einzelnen Spitzenleistungen) oder als generisches Benchmarking auf (branche-nunabhängiger Vergleich mit den Best-Practice-Unternehmen) Bei Best-Practice-Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die die zu untersuchenden Leistungen, Methoden und Prozesse her-vorragend beherrschen Bei diesen ist die Beschaffung von Vergleichsinformationen oft einfacher und es können neue Anre-gungen gewonnen werden Der systema-tische Vergleich von Best Practices er-

Trang 31

Benchmark Treatment 26

möglicht das Aufdecken von

Verbesse-rungspotenzialen Diese können durch

entsprechende Maßnahmen umgesetzt

werden und die Wettbewerbsposition

eines Unternehmens stärken

Benchmark Treatment, im Rahmen

von o International Financial Reporting

Standards (IFRS) bevorzugte

Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden –

Gegensatz: o Allowed Alternative

Treat-ment

Bereitschaftskosten, o Kosten bzw o

Ausgaben, die nicht unmittelbar von den

in einer bestimmten Periode erbrachten o

Leistungen abhängen, sondern nur mit

dem Aufbau bzw Abbau der

Betriebsbe-reitschaft oder der o Kapazität

veränder-bar sind Es handelt sich um kurzfristig o

beschäftigungsfixe Kosten (o

Leerkos-ten) Der Begriff wird insbesondere bei

Systemen der o Einzelkostenrechnung

verwendet – Gegensatz: o

Leistungskos-ten

Berichtswesen, Instrument des o

Con-trollings, insbesondere zur Erfüllung der

Informationsversorgung Das

Berichtswe-sen schafft einen Ausgleich zwischen dem

Ort der Informationsentstehung und dem

Ort der Informationsverwendung Es

muss so gestaltet sein, dass der

Empfän-ger alle für seine Tätigkeit wichtigen

Informationen in einer für ihn

verständli-chen Form erhält Ein nicht oder schlecht

funktionierendes Berichtswesen kann

Auswirkungen auf die Motivation des

Informationsempfängers haben (o

Beha-vioral Accounting) Es muss daher ein

gesundes Mittel zwischen

Überinformati-on und zu rudimentärem InformatiÜberinformati-ons-

Informations-fluss gefunden werden Während früher in

reinen Berichtssystemen die Daten

perio-disch ausgegeben wurden, hat sich das

Berichtswesen im Laufe der Zeit zu

Dialogsystemen entwickelt Das

Berichts-wesen dient somit der Erfüllung der

Informationsbedarfe des Managements

Beschaffungscontrolling, bezogenes Controlling aller die Beschaf-fung betreffenden Bereiche eines Unter-nehmens Das Beschaffungscontrolling hat die zielgerichtete Versorgung eines Unternehmens mit o Produktionsfaktoren bzw Einsatzgütern zu gewährleisten Die Aufgabenbereiche beziehen sich auf die Unterstützung der Beschaffungsplanung, der Informationsversorgung der Beschaf-fung sowie der Beschaffungskontrolle Ziel ist eine Minimierung der o Kosten der bereitzustellenden Güter und Dienst-leistungen unter Berücksichtigung der Qualität Das Beschaffungscontrolling un-terstützt die Vorbereitung von Beschaf-fungsentscheidungen, d.h., es ist sicherzu-stellen, dass die Einkäufer mit adäquaten Informationen versorgt werden, die ent-scheidungsrelevant sind Gleichzeitig ist eine laufende Überwachung der Kosten-wirtschaftlichkeit zu gewährleisten sowie die betriebliche Materialversorgung über den Beschaffungsmarkt sicherzustellen Instrumente des Beschaffungscontrollings sind z.B Beschaffungsmarktforschung, Lieferantenanalyse, o ABC-Analyse und

funktions-o XYZ-Analyse, eine Analyse vfunktions-on triebsunterbrechungen sowie die Bestim-mung von o Preisobergrenzen

Be-Beschäftigung, o Kosteneinflussgröße, die die Ausnutzung der o Kapazität von Anlagen, o Kostenstellen, Unterneh-mensbereichen oder Unternehmen be-zeichnet D.h., sie bezeichnet die Ausnut-zung eines Leistungspotenzials Die Mes-sung der Beschäftigung kann inputorien-tiert z.B in Arbeitsstunden oder Maschi-nenstunden erfolgen oder outputorientiert z.B anhand der Leistungsmenge

Beschäftigungsabweichung, renz zwischen o Sollkosten und verrech-neten o Plankosten bei einer bestimmten Istbeschäftigung Es handelt sich um - oLeerkosten, die entstehen, wenn bei einer gegenüber der Planbeschäftigung niedri-geren Ist-Beschäftigung die o fixen

Trang 32

Diffe-27 Beteiligung

Kosten nicht in gleichem Maße

zurückge-hen Diese Abweichung lässt sich nur aus

den Daten der o flexiblen

Plankosten-rechnung auf Basis der o Vollkosten

bestimmen, da bei der flexiblen

Plankos-tenrechnung auf Basis der o Teilkosten

die Sollkosten den verrechneten

Grenz-plankosten entsprechen

beschäftigungsfixe Kosten,

beschäf-tigungsunabhängige bzw o fixe Kosten,

bei denen die o Beschäftigung als einzige

o Kosteneinflussgröße unterstellt wird

Beschäftigungsgrad, beschreibt den

Auslastungsgrad der Kapazität Sehr

gängig ist der nachfolgende Koeffizient,

der aus dem Verhältnis von Ist- zu

Vollbe-schäftigung gebildet wird:

100 ftigung

Vollbeschä

tigung

Istbeschäf

In der o Plankostenrechnung wird das

Verhältnis zwischen einer Ist- und einer

Planbezugsgröße als Beschäftigungsgrad

herangezogen

beschäftigungsproportionale

Kos-ten, beschäftigungsabhängige und somit

o variable Kosten, bei denen die

Beschäf-tigung als einzige o Kosteneinflussgröße

unterstellt wird (o proportionale Kosten)

Bestandsaufnahme, die auch o

Inven-tur genannte gemäß § 240 (1) HGB für

jeden Kaufmann vorgeschriebene

körper-liche Aufnahme seiner gesamten o

Ver-mögensgegenstände und o Schulden

Bestandskonto, o aktivische oder o

passivische Bilanzkonten, auf denen die

Veränderungen der jeweiligen

Bilanzpos-ten erfasst werden

Bestandsveränderungen,

Verände-rung des Lagerbestandes an o fertigen

und unfertigen Erzeugnissen

Bestätigungsvermerk, Testat, fungsvermerk, Opinion, Zusammenfas-

Prü-sende Feststellung der Ergebnisse der oJahresabschlussprüfung gemäß § 322 HGB Es wird die Übereinstimmung des

o Jahresabschlusses mit den gesetzlichen Vorschriften sowie die Übereinstimmung des o Lageberichts mit dem Jahresab-schluss testiert Insgesamt muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln Zusätzlich müssen im Bestäti-gungsvermerk gemäß dem o Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh-mensbereich (KonTraG) erkannte Risi-ken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, dargelegt werden Man unterscheidet drei Formen des Bestäti-gungsvermerks:

1 Ein uneingeschränkter vermerk wird erteilt, soweit sich bei der Prüfung keine Einwendungen ge-gen den Jahresabschluss ergeben ha-ben

Bestätigungs-2 Ein eingeschränkter merk wird erteilt, soweit wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung vorliegen oder Prüfungshemmnisse dazu führ-ten, dass bestimmte abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht mit hinrei-chender Sicherheit beurteilt werden konnten

Bestätigungs3 Der Bestätigungsvermerk wird sagt, soweit wesentliche Beanstan-dungen gegen den Jahresabschluss als Ganzes vorliegen

ver-Beteiligung, allgemeine Bezeichnung für o Kapitalanteile, die von o Anteils-eignern an Unternehmen gehalten werden Auch: o Anteile an anderen Unterneh-men, die gemäß § 271 (1) HGB bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung

zu dienen Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Gesellschaft, die insgesamt 20 Prozent des o Nennkapitals

Trang 33

Betriebsabrechnung, meist monatlich

durchgeführte Verrechnung der

anfallen-den o Kosten eines Betriebs auf die

Hauptkostenstellen Damit werden die

Ausgangsdaten für die o

Kostenträger-rechnung ermittelt Die

Betriebsabrech-nung wird mit Hilfe des o

Betriebsab-rechnungsbogens in tabellarischer und

statistischer Form durchgeführt Sie

er-folgt in vier Schritten:

1 Die primären o

Kostenträgergemein-kosten werden für sämtliche o Vor-

und o Endkostenstellen ermittelt

Hierfür werden nach der Anordnung

sämtlicher Kostenstellen in einer dem

dominierenden Leistungsfluss

ent-sprechenden Reihenfolge die primären

Kostenträgergemeinkosten auf den

einzelnen Vor- und Endkostenstellen

erfasst und anschließend die o

Pri-märkosten jeder einzelnen

Kostenstel-le addiert

2 Die Kosten der o innerbetrieblichen

Leistungen werden abgerechnet nächst erfolgt eine Umlage bzw Ver-rechnung der für die Vorkostenstellen ermittelten primären Kosten auf die innerbetrieblichen Leistungen empfan-genden (Vor- und/ oder End-)Kosten-stellen mit Hilfe eines geeigneten Ver-fahrens (wie z.B das Stufenleiterver-fahren) Es werden die daraus resultie-renden sekundären Kosten jeder ein-zelnen Endkostenstelle ermittelt

Zu-3 Die Ermittlung der sich aus primären und sekundären Kosten zusammenset-zenden o Gesamtkosten der Endkos-tenstellen bildet den nächsten Schritt der Betriebsabrechnung

4 Für die Abrechnung der einzelnen Kostenträger werden Kalkulationssät-

ze gebildet Hierzu wird zuerst die für die o Kalkulation erforderliche Be-zugsbasis festgelegt Anschließend folgt die Division der Gesamtkosten der jeweiligen Endkostenstellen durch die zugehörige Kalkulationsbasis Zum Schluss folgt der Ausweis der daraus resultierenden Kalkulationssät-

ze der einzelnen Endkostenstellen

Betriebsabrechnungsbogen – Struktur

Trang 34

29 betriebsfremde Aufwendungen

Betriebsabrechnungsbogen (BAB),

technisch-organisatorisches Hilfsmittel

der o Kostenstellenrechnung Als

statisti-scher Kostensammelbogen weist er

zei-lenweise die unternehmensspezifisch

ge-gliederten o Kostenarten zur Erfassung

der o Kostenträgergemeinkosten aus,

spaltenweise führt er die im

Kostenstel-lenplan eines Unternehmens

unterschied-lichen o Kostenstellen an, die

zweckmä-ßigerweise in der Reihenfolge des

domi-nierenden Leistungsflusses angeordnet

sind Der BAB zeigt nicht nur, welche

pri-mären o Gemeinkosten (differenziert

nach Kostenarten) für die verschiedenen

Kostenstellen angefallen sind, sondern

dokumentiert darüber hinaus auch die

ab-gerechneten o Kosten für o

innerbetrieb-liche Leistungen – Vgl auch Abb

„Be-triebsabrechungsbogen – Struktur“ auf S

6

Betriebsaufwendungen, o

Aufwen-dungen

Betriebsausgaben, steuerrechtlicher

Begriff für die Aufwendungen, die durch

den Betrieb veranlasst (§ 4 (3) EStG) und

daher steuerlich absetzbar sind

Bestimm-te Betriebsausgaben sind jedoch von der

steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen,

so z.B die Aufwendungen für Geschenke

an Personen, die nicht Arbeitnehmer des

Steuerpflichtigen sind, sofern diese 40

Euro überschreiten (§ 4 (5) Nr 1 EStG) –

Begriff für alle Güter, die in Geld oder

Geldeswert bestehen und dem

Steuer-pflichtigen im Rahmen einer der o

Ein-kunftsarten des § 2 (1) S 1 Nr 4 bis 7

zufließen (§ 8 (1) EStG) – Anders: o Einnahmen

Betriebserfolg, o Betriebsergebnis, oErfolg

Betriebsergebnis. I Extern: Ergebnis

der Berichtsperiode, das die Ertrags- und Aufwandskomponenten umfasst, die mit dem eigentlichen Betriebszweck in direk-tem Zusammenhang stehen, zeitlich in die Berichtsperiode fallen und nach Art und Größe typisch und nicht zufällig sind Das Betriebsergebnis ist vom o Beteiligungs-,

o Finanz- und o neutralen Ergebnis zu

unterscheiden – II Intern: Saldo, der aus

der periodenbezogenen lung von o Kosten und o Erlösen eines Unternehmens resultiert Dieser stimmt nicht immer mit dem o Jahresüberschuss bzw o Jahresfehlbetrag überein, den die

Gegenüberstel-o Gewinn- und Verlustrechnung im men des o Jahresabschlusses ermittelt und aufweist Betragsdifferenzen zwi-schen den beiden Größen treten auf, wenn innerhalb desselben Zeitraums auch oneutrale Erträge und/ oder o neutrale Aufwendungen anfallen und/ oder in der

Rah-o KRah-osten- und Erlösrechnung auch Rah-o satzkosten bzw o Zusatzerlöse oder o Anderskosten bzw o Anderserlöse ange-setzt werden – Vgl auch o Ergebnis-

Zu-rechnung – Gegensatz: o operatives Ergebnis

Betriebsergebnisrechnung,o nisrechnung

Ergeb-Betriebserträge, o Erträge

betriebsfremde Aufwendungen, tegorie der o neutralen Aufwendungen Sie fallen völlig unabhängig vom Be-triebszweck an und gehen deshalb auch nicht in o Produktkalkulationen ein Den betriebsfremden Aufwendungen stehen keine Gegenleistungen gegenüber und sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit

Trang 35

Ka-betriebsfremde Erträge 30

der o Wertschöpfung – Beispiel: Spende

an eine Universität

betriebsfremde Erträge, o Erträge,

welche nicht aus Betriebsleistungen

stam-men, sondern aus sonstiger Betätigung der

Unternehmung Betriebsfremde Erträge

sind in der o Kostenrechnung ein Teil des

o neutralen Ertrages, der nicht in die

betriebliche o Leistungsrechnung

über-nommen wird In der Gewinn- und

Ver-lustrechnung werden betriebsfremde

Er-träge, die die gewöhnliche

Geschäftstätig-keit betreffen, als o sonstiger

betriebli-cher Ertrag, sonst als o außerordentlicher

Ertrag ausgewiesen

Betriebsgewinn,o Gewinn

betriebsgewöhnliche

Nutzungsdau-er, o Nutzungsdauer

Betriebsmittel, alle betrieblichen o

Anlagen und Einrichtungen, die für die

Erstellung der o Leistungen notwendig

sind Auch Betriebsstoffe und o

Hilfsstof-fe gehören zu den Betriebsmitteln

betriebsnotwendiges Kapital,

be-triebsbedingtes Kapital Zur Erfüllung des

Betriebszweckes eingesetztes Kapital (o

Eigen- und Fremdkapital) Differenz aus

o betriebsnotwendigem Vermögen und

zinslos zur Verfügung stehenden Mitteln

betriebsnotwendiges Vermögen,

be-triebsbedingtes Vermögen Teile des o

Anlage- und oUmlaufvermögens, die zur

Aufrechterhaltung des Betriebszweckes

erforderlich sind Das betriebsnotwendige

Vermögen wird im Rahmen einer o

Unternehmensbewertung separat zu

Ver-kaufspreisen bewertet

Betriebsstätte, gemäß § 12 AO jede

feste Geschäftseinrichtung oder Anlage,

die der Tätigkeit eines Unternehmens

dient Dies sind unter anderem die Stätten

der Geschäftsleitung,

Zweigniederlassun-gen, Geschäftsstellen sowie rungen und Montagen, wenn sie an einem Standort länger als sechs Monate andau-ern – Betriebsstätten begründen i.d.R die (beschränkte) Steuerpflicht des Inhabers der Betriebsstätte

Bauausfüh-Betriebs- und tung, Werkstätten- und Büroeinrichtun-gen (z.B Werkbänke, Schreibtische) ein-schließlich Fernsprech- und IT-Anlagen (z.B Telefone, Computer), Arbeitsgeräte und allgemein verwendbare Werkzeuge, Transportbehälter, Verteilungsanlagen, Fahrzeuge aller Art und ähnliches Diese werden in ihrer Summe als Betriebs- und Geschäftsausstattung im o Anlagevermö-gen der o Bilanz ausgewiesen

Geschäftsausstat-Betriebsvermögen, Begriff aus dem Steuerrecht, der die Summe aller dem Unternehmen zuzurechnenden o Wirt-schaftsgüter bezeichnet Die Betriebsver-mögenseigenschaft muss für jedes Wirt-schaftsgut gesondert geprüft werden Dabei ist zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen zu unterscheiden:

1 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die mit dem Betrieb zusammenhängen und objektiv erkennbar zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind (betriebliche Nutzung > 50 Prozent)

2 Zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen Wirtschaftsgüter, die sowohl zu privaten als auch zu betrieblichen Zwecken genutzt werden Diese kön-nen bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 Prozent in vollem Um-fang als gewillkürtes Betriebsvermö-gen ausgewiesen werden

Gegensatz: o Privatvermögen

Bewegungsbilanz, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, Ver- änderungsbilanz, im Rahmen der o Bi-lanzanalyse verwendete o Bilanz zur Darstellung der Herkunft und der Ver-

Trang 36

31 Bewertungsstetigkeit

wendung von Finanzierungsmitteln Der

Mittelverwendung (Zugänge Aktiva,

Abgänge Passiva) wird die Mittelherkunft

(Zugänge Passiva, Abgänge Aktiva)

gegenübergestellt

Bewertung, Bemessung des Wertes von

Sachen oder Leistungen im Rahmen der

externen o Rechnungslegung,

insbeson-dere bezogen auf den o Jahresabschluss

Als Wertmaßstäbe müssen entweder

Markt- oder Börsenwerte herangezogen

werden, oder, soweit diese nicht

existie-ren, Näherungswerte Über die Bewertung

wird die Höhe der Bilanzposten sowohl in

der o Handels- als auch in der o

Steuer-bilanz bestimmt Das HGB enthält

Bewer-tungswahlrechte und Bewertungsgebote,

die zum Teil für alle Kaufleute (§§ 252

bis 256a HGB) und zum Teil ergänzend

für o Konzernunternehmen (§§ 308 bis

309 HGB) gelten

Bewertungseinheit, grundsätzlich sieht

§ 252 (1) Nr 3 HGB eine o

Einzelbewer-tung von o Vermögensgegenständen und

o Schulden vor In den im § 254 HGB

genannten Ausnahmefällen, ist eine

Be-wertung von mehreren

Vermögensgegen-ständen und/ oder Schulden möglich Sie

werden zu diesem Zweck zu einer

Bewer-tungseinheit zusammengefasst Auch o

schwebende Geschäfte wie Einkaufs- und

Verkaufsverträge können als Einheit

bewertet werden

Bewertungsgrundsätze, Vorschriften

zur o Bewertung einzelner o

Vermö-gensgegenstände und o Schulden In §

252 HGB werden sechs allgemeine

Bewertungsgrundsätze genannt:

1 Identität der Wertansätze in der

Eröff-nungsbilanz mit denen in der

6 Bewertungsstetigkeit

Bewertungskontinuität, o tungsstetigkeit

Bewer-Bewertungsmaßstäbe, Normen zur Festlegung des Wertes eines o Geschäfts-vorfalls Die Bewertungsmaßstäbe sind handels- und steuerrechtlich nicht einheit-lich definiert Steuerrechtlich sind die Bewertungsmaßstäbe sowohl im Bewer-tungsgesetz (o Einheitswert, o gemeiner Wert) als auch im Einkommensteuerge-setz (o Anschaffungskosten, o Herstel-lungskosten, o Teilwert) festgeschrieben Handelsrechtlich gelten neben den An-schaffungs- und Herstellungskosten, Bör-sen- oder Marktpreise, der o beizulegen-

de Wert, der o Barwert sowie ein sich nach vernünftiger kaufmännischer Beur-teilung ergebender Wert als Bewertungs-maßstäbe

Bewertungspolitik, im Rahmen der Bewertungswahlrechte ausgenützte Be-wertungsspielräume zur Gestaltung der Höhe der Bilanzposten

Bewertungsstetigkeit, kontinuität Gemäß § 252 (1) Nr 6 HGB

Bewertungs-sind die auf den vorhergehenden o resabschluss angewandten Bewertungs-methoden beizubehalten (o Bewertungs-grundsätze) Von diesem Grundsatz darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (§ 252 (2) HGB) und die Änderungen sind im o Anhang zu erläutern Zu den begründeten Ausnahme-fällen zählt z.B die Tatsache, dass ohne die Änderung der Bewertungsmethode der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage ver-mittelt hätte

Trang 37

Jah-Bewertungsvereinfachungsverfahren 32

Bewertungsvereinfachungsverfah-ren, Verfahren zur Erleichterung der

Be-wertung von o Vermögensgegenständen,

die den o Grundsätzen ordnungsmäßiger

Buchführung (GoB) entsprechen Gemäß

§ 256 HGB kann beispielsweise für den

Wertansatz gleichartiger

Vermögensge-genstände des o Vorratsvermögens

unter-stellt werden, dass die zuerst oder die

zuletzt angeschafften bzw hergestellten

Vermögensgegenstände zuerst verbraucht

oder veräußert worden sind (o

Ver-brauchsfolgeverfahren) Gemäß § 240 (3)

HGB können Vermögensgegenstände des

Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs-

und Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig

ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das

Unternehmen von nachrangiger

Bedeu-tung ist, mit einer gleichbleibenden

Menge und einem gleichbleibenden Wert

angesetzt werden, sofern ihr Bestand in

seiner Größe, seinem Wert und seiner

Zusammensetzung nur geringen

Verände-rungen unterliegt (o Festwert) Gemäß §

240 (4) HGB können gleichartige

Ver-mögensgegenstände des

Vorratsvermö-gens sowie andere gleichartige oder

annähernd gleichwertige bewegliche

Ver-mögensgegenstände und o Schulden

je-weils zu einer Gruppe zusammengefasst

und mit dem gewogenen

Durchschnitts-wert angesetzt werden – Anders: o

Einzelbewertung

Bewertungswahlrechte,

handelsrecht-licher und einkommensteuerrechthandelsrecht-licher

Begriff für das Recht, bei der o

Bewer-tung von o Vermögensgegenständen bzw

o Wirtschaftsgütern und o Schulden

zwischen mehreren zulässigen o

Wertan-sätzen zu wählen Handelsrechtliche

Bewertungswahlrechte bestehen

beispiels-weise bei der Ermittlung der o

Herstel-lungskosten sowie bei der Dotierung von

o Pensionsrückstellungen Zu den

Bewer-tungswahlrechten im Steuerrecht gehört

neben steuerrechtlich zulässigen o

Son-derabschreibungen die Möglichkeit,

soge-nannte o geringwertige Wirtschaftsgüter

(GWG) mit Anschaffungskosten zwischen

150 und 410 Euro im Jahr ihrer fung, Herstellung oder o Einlage entwe-der in voller Höhe als Sofortaufwand zu verrechnen oder in einen Sammelposten aufzunehmen, der linear über fünf Jahre abzuschreiben ist

Anschaf-Bezugsgrößen, werden für die einzelne Kostenstelle zur Verrechnung von o Gemeinkosten im Rahmen der o Kalkula-tion benötigt Sie sollen so gewählt wer-den, dass sie möglichst genau die Zurech-nung der Gemeinkosten entsprechend der Kostenverursachung auf die einzelnen oKostenträger oder Aufträge ermöglichen

Es können direkte und indirekte größen unterschieden werden Direkte Be-zugsgrößen können unmittelbar aus den Quantitäten der erstellten Leistungen ab-geleitet werden Sie sind für die Haupt-kostenstellen des Fertigungsbereichs und gewisse o Hilfskostenstellen von Bedeu-tung Im Gegensatz dazu werden indirekte Bezugsgrößen dort verwendet, wo keine Beziehungen zwischen der Kostenverur-sachung der o Kostenstellen und den o Kostenträgern bestehen

Bezugs-Bezugsgrößenhierarchie, sierung von o Bezugsgrößen, um alle Kosten eines Unternehmens als o Einzel-kosten erfassen zu können (o Einzelkos-tenrechnung) Dadurch wird eine direkte Zurechnung relativer Einzelkosten zu verschiedenen Kalkulationsobjekten mög-lich Diese Kalkulationsobjekte sind z.B einzelne Aufträge, Produkte oder Liefe-ranten Es ist darauf zu achten, dass alle Kostenarten auf der jeweils untersten wirtschaftlich vertretbaren Stufe so aus-gewiesen werden, dass sie gerade noch als Einzelkosten erfassbar sind Das Schema zur produktbezogenen Hierarchiebildung ist der mehrstufigen o Fixkostende-ckungsrechnung ähnlich Es können z.B Einzelkosten der Produkteinheit, der Pro-duktgruppe, des Produktbereichs sowie des Produktionsprogramms ausgewiesen

Trang 38

Hierarchi-33 Bilanzarten

werden In der relativen

Einzelkosten-rechnung ist die Strukturierung der

Kos-ten jedoch nicht nur produktbezogen

möglich, sondern kann parallel zu allen

Dimensionen erfolgen So ist unter

ande-rem eine sachbezogene oder zeitbezogene

Bezugsgrößenhierarchie denkbar

Bezugsrecht, o ordentliche

Kapitaler-höhung

Bilanz, Balance Sheet, stichtagsbezogene

Darstellung der o Vermögensgegenstände

und o Schulden einer Unternehmung in

Kontenform Die Vermögensgegenstände

sind auf der Aktivseite des Kontos, die

Schulden auf der Passivseite des o

Kon-tos auszuweisen Das o Eigenkapital

er-gibt sich als Differenz aus

Vermögensge-genständen und Schulden Die

Verände-rung des Eigenkapitals zwischen zwei o

Bilanzstichtagen resultiert entweder aus

einem o Jahresüberschuss oder o

Jahres-fehlbetrag korrigiert um o Einlagen und -

Entnahmen Gemäß § 242 (1) HGB hat

der Kaufmann zu Beginn seines

Handels-gewerbes und für den Schluss eines jeden

o Geschäftsjahrs eine Bilanz

aufzustel-len Die o Aktiva sind nach dem Grad

ihrer Liquidierbarkeit zu gliedern, die

längerfristig gebundenen

Vermögensge-genstände sind zuerst aufzuführen Die o

Passiva sind nach dem Grad der

Fristig-keit der Finanzierungsquellen zu gliedern,

das o Eigenkapital ist zuerst aufzuführen

– Vgl auch Abb „Bilanz – Bilanz in

Kontenform (vor Gewinnverwendung und

verkürzt)“

Bilanzanalyse, Jahresabschlussanalyse,

Auswertung der o Bilanz bzw des

ge-samten o Jahresabschlusses und

gegebe-nenfalls anderer

Unternehmensinformati-onen in Form von Kennzahlen zur

Ge-winnung von Erkenntnissen über die

aktuelle und zukünftige o Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des

Unterneh-mens Man unterscheidet zwischen

quan-titativer Bilanzanalyse, die sich auf die

Auswertung des Zahlenmaterials schränkt und qualitativer Bilanzanalyse, die verbale Informationen aus dem oAnhang und dem o Lagebericht einbe-zieht

be-Bilanzänderung, im Handelsrecht die Änderung einer o Bilanz aufgrund der geänderten Ausübung von o Bilanzie-rungs- und o Bewertungswahlrechten, wodurch gegebenenfalls eine o Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB erfor-derlich wird Steuerlich ist der Ersatz eines zulässigen durch einen anderen zulässigen Wert nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt nur gestattet, wenn die Bilanzänderung in einem zeitli-chen und sachlichen Zusammenhang mit einer o Bilanzberichtigung steht und be-tragsmäßig die Auswirkung der o Bilanz-berichtigung nicht überschreitet (§ 4 (2)

S 2 EStG) – Anders: o gung

Bilanzberichti-Bilanzarten, man systematisiert die schiedenen Bilanzarten nach folgenden Kriterien:

ver-1 Bilanzierungsanlass: ordentliche o Bilanzen (werden aufgrund gesetzli-cher oder vertraglicher Regelungen erstellt), o Sonderbilanzen (werden lediglich zu bestimmten Anlässen auf-gestellt)

2 Bilanzierungszeitraum: Jahres-, jahres-, Quartals-, Monatsbilanzen;

Halb-3 Bilanzinhalt: Beständebilanz (o tiva und o Passiva zu einem bestimm-ten Stichtag), Bewegungsbilanz (Ver-änderung der Aktiv- und Passivposten bezogen auf einen bestimmten Zeit-punkt)

Ak-4 Anzahl der einbezogenen men: Einzelbilanz, o Konzernbilanz (Zusammenfassung der Bilanzen aller einbezogenen Unternehmen)

Unterneh-5 Bilanzempfänger: interne Bilanzen und externe Bilanzen

Trang 39

Bilanzausschuss 34

Bilanzausschuss, o

Prüfungsaus-schuss

Bilanzberichtigung, Änderung einer o

Bilanz wegen fehlerhafter o

Bilanzie-rung, wodurch gegebenenfalls eine

Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB

erfor-derlich wird Steuerlich bedeutet die

Bi-lanzberichtigung den Ersatz eines gegen

zwingende einkommensteuer- oder

han-delsrechtliche Vorschriften verstoßenden

Werts durch einen zulässigen Wert Diese

Korrektur ist auch dann noch zulässig,

wenn die Bilanz bereits beim Finanzamt

eingereicht wurde (§ 4 (2) S 1 EStG) –

Anders: o Bilanzänderung

Bilanzfälschung, bewusste

Falschan-gabe von Daten im o Jahresabschluss, um

den Bilanzadressaten die o Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage günstiger als den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechend

darzustellen Im Einzelnen kann dies

durch Ansatz von fiktiven

Vermögenswer-ten, o Überbewertung von o Aktiva bzw

o Unterbewertung von o Passiva sowie durch irreführende Angaben im o Anhang erfolgen

Bilanzgewinn, nach der o wendung verbleibende positive Summe bei o Kapitalgesellschaften Gemäß §

Gewinnver-268 (1) HGB darf die o Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergeb-nisses aufgestellt werden In diesem Fall tritt an die Stelle der Posten o Jahresüber-schuss/ Jahresfehlbetrag und o Gewinn-vortrag/ Verlustvortrag der Posten oBilanzgewinn/ Bilanzverlust Ein vorhan-dener Gewinn- oder Verlustvortrag aus den Vorjahren ist in den Bilanzgewinn/ Bilanzverlust einzubeziehen und in der Bilanz oder im o Anhang gesondert anzugeben

Bilanzgliederung, für o schaften in § 265, § 266, § 268 ff HGB

Kapitalgesell-Bilanz - Kapitalgesell-Bilanz in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt) Aktiva Passiva

IV Schecks, Kassenbestand,

Bundes-bank- und Postgiroguthaben,

Gutha-ben bei Kreditinstituten

C Rechnungsabgrenzungsposten

D Aktive latente Steuern

E Aktiver Unterschiedsbetrag aus der

Vermögensverrechnung

A Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital

II Kapitalrücklage III Gewinnrücklagen

Trang 40

35 Bilanztheorie

vorgeschriebene systematische

Darstel-lung der Bilanzposten Für bestimmte

Ge-schäftszweige wie z.B Kreditinstitute und

Versicherungsunternehmen gelten gemäß

§ 330 HGB besondere

Bilanzgliederungs-vorschriften

Bilanzierung, Aufstellung der o Bilanz

gemäß den o Bilanzierungs- und o

Aktivierungshil-fen Aktivierungswahlrecht für bestimmte

im HGB näher bezeichnete Posten, die

per Definition keine o

Vermögensgegen-stände sind Die Bilanzierungshilfen

wurden mit Einführung des oBilMoG

überwiegend abgeschafft

Bilanzierungsverbote, Verbot der o

Aktivierung/ Passivierung bestimmter o

Vermögensgegenstände und o Schulden

Gemäß § 248 (1) und (2) HGB dürfen o

Aufwendungen, die im Zusammenhang

mit der Unternehmensgründung, dem

Ab-schluss von Versicherungsverträgen und

der Eigenkapitalbeschaffung stehen sowie

selbst geschaffene Marken, Drucktitel,

Verlagsrechte, Kundenlisten oder

ver-gleichbare o immaterielle

Vermögensge-genstände des o Anlagevermögens nicht

aktiviert werden

Bilanzierungswahlrechte, o

Aktivie-rungs- und o Passivierungswahlrechte

Zu den Aktivierungswahlrechten gehören:

ƒ Gemäß § 250 (3) HGB Aufnahme

eines Disagios in den aktiven

Rech-nungsabgrenzungsposten,

ƒ Gemäß § 248 (2) HGB Aktivierung

selbst geschaffener immaterieller

Ver-mögensgegenstände des

Anlagever-mögens

ƒ Gemäß § 274 (1) HGB Aktivierung

von latenten Steuern

Zu den Passivierungswahlrechten ren:

gehö-ƒ Pensionsrückstellungen die unter Art

28 EGHGB fallen

Bilanzkennzahlen, Verhältniszahlen, die verschiedene Bilanzposten zueinander

in Beziehung setzen Bilanzkennzahlen werden im Rahmen der o Bilanzanalyse ermittelt, um die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen beurteilen zu können

Es lassen sich z.B folgende zahlen unterscheiden:

Bilanzkenn-100 e Bilanzsumm ögen Anlageverm ensität

Anlagenint u

100 e Bilanzsumm mögen Vorratsver ensität

Vorratsint u

100 se

Umsatzerlö

bestand Forderungs durchschn.

100 e Bilanzsumm al Eigenkapit alquote

Eigenkapit u

100 e Bilanzsumm al Fremdkapit alquote

Fremdkapit u

Bilanzpolitik, Ausnutzung von handels- und steuerbilanziellen Bilanzierungs- und Bewertungsspielräumen zur Beeinflus-sung des Jahresergebnisses

Bilanzstichtag,o Abschlussstichtag

Bilanztheorie, wissenschaftliche meinungen über das Wesen und die Auf-gaben von o Bilanzen Die Bilanztheorie ist von den gesetzlichen Vorschriften un-abhängig Bekannte Bilanztheorien sind:

Lehr-ƒ statische Bilanztheorie (Mittel zur Darstellung des Vermögensstandes ei-nes Unternehmens zu einem bestimm-ten Zeitpunkt),

ƒ dynamische Bilanztheorie (Bilanz zur Ermittlung des wirtschaftlichen Er-folgs einer Periode, in der die Vermö-gensgegenstände als noch nicht abge-

Ngày đăng: 05/06/2014, 12:58

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