In diesem Fall handelt es sich in der Kostenrechnung im Gegensatz zu der zeitbedingten Abschreibung nicht um fixe Kosten sondern um variable Kosten.. Die Teilabweichungen geben Auskunft
Trang 2Wolfgang Becker / Stefan Lutz / Christian Back
Gabler Kompaktlexikon
Modernes Rechnungswesen
Trang 3Wolfgang Becker
Stefan Lutz / Christian Back
Gabler Kompaktlexikon Modernes
Rechnungswesen
2.000 Begriffe nachschlagen, verstehen, anwenden
3., überarbeitete Auflage
Trang 4Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografi e; detaillierte bibliografi sche Daten sind
im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar
1 Aufl age 2002
2 Aufl age 2007
3., überarbeitete Aufl age 2011
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Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN 978-3-8349-2797-2
Trang 5Vorwort
Der sichere Umgang mit den Fachbegriffen des Rechnungswesens nimmt im nehmensalltag speziell für Führungskräfte, aber auch für deren Mitarbeiter, einen be-deutsamen Stellenwert ein Dies gilt nicht nur in den originär betriebswirtschaftlichen, sondern zunehmend auch in anderen Unternehmensbereichen Aber sogar im betriebs-wirtschaftlichen Kontext selbst ist die Situation der Begriffswelt nicht gerade einfach
Unter-So verschwimmen derzeit die traditionellen Bereiche des externen und internen nungswesens mit dem zunehmenden Einfluss internationaler Normensysteme wie beispielsweise IFRS zunehmend Auch die Anwendung neuartiger Managementkonzep-
Rech-te, wie beispielsweise der Balanced Scorecard, lässt die Zahl der in der praxis verwendeten betriebswirtschaftlichen Begriffe rasant ansteigen Derartige Ent-wicklungen führen zu einer hohen Vielfalt und ausgeprägten Spezifizität der verwendeten Begriffe, die für Praktiker nicht immer transparent sind
Unternehmens-Ziel des vorliegenden Lexikons ist es, eine Orientierung in dem Begriffsdickicht zu ermöglichen und entsprechende Fachkenntnisse zu vermitteln Das Lexikon umfasst ca 2.000 bedeutsame Stichwörter Diese gehen über ein enges Verständnis der Themen-bereiche des externen und internen Rechnungswesens hinaus und greifen entsprechend relevante Begriffe der Bereiche Unternehmensführung und Controlling bis hin zum Finanzmanagement auf Neben der Definition klassischer Grundbegriffe wurden insbe-sondere auch moderne Begriffe internationalen Ursprungs aus dem Rechnungswesen und Controlling erläutert Daher finden sich viele in der Praxis gängige Begriffe des angelsächsischen Sprachraums in diesem Lexikon erfasst
Um eine möglichst hohe Anwendungsorientierung zu gewährleisten, sind die rungen der einzelnen Fachtermini bewusst kompakt aber dennoch anschaulich und einfach gehalten Gleichzeitig wurde selbstverständlich die notwendige theoretische Basis berücksichtigt, um auch entsprechende Grundlagenkenntnisse zu vermitteln Der gezielte Einsatz von Grafiken unterstützt die Anschaulichkeit der Begriffsdarstellungen
Erläute-an vielen Stellen Zusätzlich ermöglicht ein umfassendes Verweissystem die weitere inhaltliche Vertiefung einzelner Fachtermini und ordnet diese in einen umfassenden Gesamtkontext ein
Das Lexikon richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Praktiker aus chen Unternehmensbereichen, die in ihrem Arbeitsalltag täglich mit Begriffen aus dem Rechnungswesen und Controlling konfrontiert werden und umgehen müssen Das Lexikon ist aber auch als Orientierung und Nachschlagewerk für Studierende zahlrei-cher Fachrichtungen gedacht
unterschiedli-Das Zustandekommen dieses Lexikons gründet auf jahrelangen, gemeinsamen ten der beiden Autoren, Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker von der Universität Bamberg (Inhaber des Lehrstuhls Unternehmensführung & Controlling) sowie WP/StB
Aktivitä-Dr Stefan Lutz (Partner der MAZARS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a.M.)
Trang 6Insbesondere Erfahrungen der Autoren im Bereich der Weiterbildung von kräften haben die Erstellung dieses Lexikons maßgeblich angestoßen Die Abstimmung von Kerngebieten und Schnittstellen bis hin zu einzelnen Definitionen wurde durch diese Verbindung von Theorie und Praxis entscheidend gefördert Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker legte seinen Schwerpunkt auf die Begriffe des internen Rechnungs-wesens und Controllings, WP/StB Dr Stefan Lutz und WP/StB Dr Christian Back konzentrierten sich auf die Begriffe des externen Rechnungswesens
Führungs-In der nunmehr dritten Auflage wurden alle Begriffe überarbeitet Im Bereich des externen Rechnungswesens waren insbesondere die Auswirkungen des 2009 verab-schiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu berücksichtigen
Die Erstellung dieses Lexikons wäre ohne die tatkräftige Hilfe von Mitarbeitern nicht möglich gewesen Danken wollen wir Herrn Dipl.-Kfm Stefan Fischer, Herrn Florian Brenner, Frau Tina Löser, Frau Heike Moses und Frau Annika Waßmann (Universität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling) sowie Herrn MA Sascha Poppe, Frau Intern BW Jasmin Renner und Herrn WP/StB Alexander Thees (MAZARS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a.M.), die allesamt mit hohem Engagement an der Erstellung des Lexikons mitgewirkt haben
Wir hoffen, dass dieses Lexikon seine Leser erreicht und dort den angestrebten Nutzen stiftet Für Anregungen und Kritik sind wir jederzeit dankbar
Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker
WP/StB Dr Stefan Lutz
WP/StB Dr Christian Back
Trang 7A
ABC-Analyse, Methode zur Feststellung
von Prioritäten, denen Ziele, Probleme
und/ oder Alternativen zugeordnet werden
sollen Die Buchstaben ABC stehen für
die Bedeutung der untersuchten Objekte
(z.B A = sehr wichtig, B = wichtig, C =
unwichtig) Die ABC-Analyse basiert auf
der empirisch beobachtbaren Annahme,
dass oftmals nur ein kleiner Prozentsatz
der Untersuchungsobjekte, mit denen eine
bestimmte Wirkung angestrebt wird, den
größten Anteil zur gewünschten
Gesamt-wirkung beisteuert Diesen sogenannten
A-Objekten ist daher höchste Bedeutung
beizumessen Aus der Logistik ist z.B die
„80-20-Faustregel“ bekannt, nach der ca
80 Prozent des Umsatzes von 20 Prozent
der auf Lager gehaltenen Artikel erzielt
werden Die ABC-Analyse geht von
Mengen-Wert-Verhältnissen aus und kann
mit der o XYZ-Analyse kombiniert
werden
Abfallbilanz,o Umweltbilanz
Abgeltungssteuer, eine seit 2009 in
Deutschland geltende Steuer auf private
Kapitalerträge Die Abgeltungssteuer wird
an der Quelle erhoben und hat
Abgel-tungswirkung für den Gläubiger der
Kapi-talerträge, d.h sie ist „definitiv“ und die
Kapitalerträge werden steuerlich nicht
weiter erfasst Betroffen sind Zinsen,
Dividenden und Erträge aus
Investment-fonds sowie steuerpflichtige
Veräuße-rungsgeschäfte wie insbesondere Anteile
an Körperschaften, Kupons und
Termin-geschäfte (§ 20 (2) EStG) Der Steuersatz
beträgt 25 Prozent zuzüglich
Solidaritäts-zuschlag, damit insgesamt 26,375 zent
Pro-Abgrenzung, bezieht sich auf die scheidung von o Aufwendungen und o Erträgen aus der o Finanzbuchhaltung sowie o Kosten und o Erlösen der o Kostenrechnung und der damit verbunde-nen Zuordnung Abgrenzungen können nach sachlichen, zeitlichen und/ oder wertmäßigen Kriterien erfolgen In der Kostenrechnung werden nur die Beträge berücksichtigt, die mit dem Betriebs-zweck verbunden sind Davon lassen sich die o neutralen Aufwendungen, d.h obetriebsfremde Aufwendungen (z.B Spenden), o außerordentliche Aufwen-dungen (z.B Katastrophenverluste) oder
Unter-o periodenfremde Aufwendungen (z.B Steuernachzahlungen) abgrenzen Im Ge-gensatz zur Finanzbuchhaltung werden in der Kostenrechnung z.B auch o kalkula-torische Kosten berücksichtigt Diese unterscheiden sich entweder in ihrer wertmäßigen Höhe (o Anderskosten, z.B kalkulatorische Abschreibungen) oder sie lassen sich nicht aus dem Aufwand ablei-ten (o Zusatzkosten, z.B kalkulatorischer Unternehmerlohn)
Abgrenzungsrechnung, Methode zur Ermittlung von o Kosten und o Erlösen auf der Grundlage von in der Finanzbuch-haltung erfassten o Aufwendungen und
o Erträgen Es sind folgende Schritte erforderlich:
1 Trennung von betrieblichen und neutralen Aufwendungen und neutra-len Erträgen,
W Becker et al., Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen,
DOI 10.1007/978-3-8349-6687-2_1,
Trang 8Abnutzung, Bezeichnung für die
Wert-minderung eines über mehrere Perioden
nutzbaren Anlagengutes, die sich aus
seinem Gebrauch oder aus den sonstigen
Abschreibungsursachen ergibt
Abrechnungsperiode, Teil der
Planpe-riode Am Ende jeder
Abrechnungs-periode wird ein Soll-Ist-Vergleich
durch-geführt Die praxisübliche Dauer beträgt
einen Monat Bei kürzeren
Abrechnungs-perioden ist die zeitliche o Abgrenzung
problematisch
Absatzbudget, erwartete o
Umsatzer-löse bzw Absatzmengen, die den
Verant-wortlichen für den Verkauf als Sollgröße
im Rahmen der o Budgetierung
vorgege-ben werden Aufgeschlüsselt wird das
Absatzbudget nach den einzelnen
Erzeug-nissen oder Erzeugnisgruppen Die
Ab-satzprognose beruht entweder auf
Erfah-rungen oder auf Marktanalysen
HGB ist der o Jahresabschluss und der o
Lagebericht bzw der o Konzernabschluss
und o Konzernlagebericht von
prüfungs-pflichtigen Kapital- und
Personengesell-schaften durch einen Abschlussprüfer zu
prüfen Als Abschlussprüfer kommen
lediglich o Wirtschaftsprüfer und
Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften infrage, nur mittelgroße Gesellschaften dürfen von o vereidigten Buchprüfern geprüft werden
Im HGB werden verschiedene schlussgründe bestimmt, insbesondere fi-nanzielle Verflechtungen zu der zu prü-fenden Gesellschaft oder die Mitwirkung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses über die Prüfungstätigkeit hinaus (§ 319 (2), (3) HGB) Grundsätzlich hat der Wirt-schaftsprüfer aber auch einen Auftrag ab-zulehnen, wenn die Besorgnis der Befan-genheit besteht (§ 49 WPO)
Aus-Abschlussstichtag, Bilanzstichtag,
Zeitpunkt, für den der Abschluss stellt wird Gemäß § 242 (1) HGB hat der Kaufmann für das Ende eines jeden oGeschäftsjahres einen Abschluss aufzu-stellen
aufge-Abschreibungen, depreciation,
kosten-mäßiges Äquivalent für die rung abnutzbarer Gebrauchsgüter Die einmalig für die Anschaffung oder Her-stellung einer o Anlage anfallenden Aus-gaben bzw Auszahlungen werden auf deren voraussichtliche o Nutzungsdauer verteilt Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw herzu-stellen vermag Die Höhe der Abschrei-bungen bemisst sich in der Kostenrech-nung im Gegensatz zur o Aufwandsrech-nung nur nach unternehmensinternen In-formationsbedarfen des Managements Unterscheiden sich die Abschreibungen der Kostenrechnung von den bilanziellen Abschreibungen hinsichtlich der o Ab-schreibungssumme, des o Abschrei-bungszeitraums oder der angewendeten oAbschreibungsmethode, so handelt es sich
Wertminde-um eigenständige o kalkulatorische schreibungen, die den Charakter von Anderskosten besitzen
Trang 9Ab-3 Absetzung für Abnutzung (AfA)
Abschreibungsbasis, o
Abschrei-bungssumme
Abschreibungsmethode,
Abschrei-bungsverfahren, Verfahren, mit denen die
Abschreibungsbeträge aus der o
Ab-schreibungssumme für den o
Abschrei-bungszeitraum berechnet werden Man
unterscheidet die lineare, degressive und
progressive Abschreibungsmethode Bei
der o degressiven Abschreibung erfolgt
die Abschreibung in fallenden
Jahresbe-trägen Bei der in der Kostenrechnung
regelmäßig angewendeten o linearen
Abschreibung wird die
Abschreibungs-summe in gleichmäßigen Beträgen auf die
o Nutzungsdauer verteilt Des Weiteren
gibt es die progressive Abschreibung, bei
der ein im Laufe der Nutzungsdauer
ansteigender Wertverzehr unterstellt wird
Diese Methode besitzt in der Praxis
nahe-zu keine Bedeutung, da es kaum
Ab-schreibungsobjekte gibt, deren
Wertver-lust zu Beginn der Nutzungsdauer am
geringsten ist Dieses Verfahren ist
steuer-rechtlich nicht zulässig Bei den drei
genannten Methoden handelt es sich um
zeitbezogene Formen der Abschreibung
Des Weiteren gibt es noch die
leistungs-bezogene Form der Abschreibung, bei der
die Verteilung auf die einzelnen
Leis-tungseinheiten erfolgt, die eine Anlage
insgesamt während ihrer wirtschaftlichen
Nutzungsdauer zu be- oder verarbeiten
vermag Sie kann bei (allein)
gebrauchs-bedingtem Verschleiß von Anlagen
ange-wendet werden In diesem Fall handelt es
sich in der Kostenrechnung im Gegensatz
zu der zeitbedingten Abschreibung nicht
um fixe Kosten sondern um variable
Kosten Zudem existieren auch
kombi-nierte bzw gespaltene Verfahren der
Ab-schreibung Ihre Anwendbarkeit ist jedoch
problematisch, da eine Trennung von
Zeit- und gebrauchsmäßigem Verschleiß
technisch und damit wirtschaftlich i.d.R
unmöglich ist
Abschreibungssumme, bungsbasis, Ausgangsbasis, aus der die o Abschreibung berechnet wird Grundsätz-lich entspricht die Abschreibungssumme den o Anschaffungskosten oder o Her-stellungskosten Nach o Substanzerhal-tung strebende Unternehmen, die sich das Ziel gesetzt haben, Ersatzinvestitionen in vollem Umfang aus Abschreibungsge-genwerten zu finanzieren, orientieren sich beim Festlegen der Abschreibungssumme meistens an dem für die Wiederbeschaf-fung einer gleichwertigen Ersatzanlage zu entrichtenden Preis, den man Wiederbe-schaffungspreis nennt Zur Bestimmung der Abschreibungssumme wird von den Anschaffungskosten oder dem Wiederbe-schaffungspreis jeweils der am Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer An-lage für diese noch erzielbarer Rest-erlöswert abgezogen
Abschrei-Abschreibungsverfahren, o schreibungsmethode
Ab-Abschreibungszeitraum. Im Bereich des externen Rechnungswesens ergeben sich für Wirtschaftsgüter die zugrunde liegenden Abschreibungszeiträume (Nut-zungsdauern) aus einer steuerlich maßge-benden spezifischen AfA-Tabelle (o Ab-setzung für Abnutzung) Im internen Rechnungswesen handelt es sich um die Zeitspanne, über die die o Abschrei-bungssumme verteilt werden soll Der Ab-schreibungszeitraum ergibt sich aus der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer o Anlage Faktoren, die diesen Abschrei-bungszeitraum maßgeblich beeinflussen, sind der Anlagentyp und dessen bran-chenübliches Einsatzfeld, die betriebsspe-zifischen Aufgaben und Einsatzbedingun-gen der Anlage
Absetzung für Abnutzung (AfA),
steuerrechtliche o Abschreibung gemäß
§ 7 EStG, die den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern erfasst Jeweils für ein Jahr ist der Teil der Anschaffungs- und o
Trang 10absoluter Bruttoerfolg 4 Herstellungskosten abzusetzen, der bei
gleichmäßiger Verteilung auf die
Gesamt-dauer der Verwendung oder Nutzung auf
ein Jahr entfällt Die AfA bemisst sich
nach der o betriebsgewöhnlichen
Nut-zungsdauer In den sogenannten
Afa-Ta-bellen, die von der Finanzbehörde
heraus-gegeben werden, werden die
Nutzungs-dauern verschiedener Wirtschaftsgüter
ty-pisiert Kann der Steuerpflichtige
nach-weisen, dass eine abweichende
Nutzungs-dauer für ihn maßgeblich ist, so kann er
diese ansetzen Grundsätzlich erkennt das
Steuergesetz die o lineare Abschreibung
für bewegliche und unbewegliche
Wirt-schaftsgüter, die degressive Abschreibung
und die leistungsbezogene Abschreibung
für bewegliche Wirtschaftsgüter an (o
Abschreibungsmethode) Für Gebäude
sind die Abschreibungsbeträge in §7 (4),
(5), (5a) EStG festgelegt o
Außerplan-mäßige Abschreibungen für
außerge-wöhnliche technische und wirtschaftliche
Abnutzung sind zulässig o
Geringwerti-ge Wirtschaftsgüter bis 150 Euro müssen
sofort abgeschrieben werden, über 410 bis
1.000 Euro müssen in einem
Sammelpos-ten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben
werden Für geringwertige
Wirtschaftsgü-ter zwischen 150 und 410 Euro besteht
ein Wahlrecht, sie entweder sofort oder
innerhalb des Sammelpostens
abschrei-ben Ein Wechsel in den
Abschreibungs-methoden ist nur von der degressiven
Ab-schreibung zur linearen AbAb-schreibung
möglich Erstellt der Steuerpflichtige
einen o Jahresabschluss nach
handels-rechtlichen Vorschriften, so ist er über das
Prinzip der o Maßgeblichkeit
verpflich-tet, die im handelsrechtlichen Abschluss
gewählte Abschreibungsmethode auch in
der o Steuerbilanz anzuwenden, sofern
dem keine zwingend bindenden
steuer-rechtlichen Grundsätze entgegenstehen
I.d.R wird in der o Handelsbilanz nach
steuerrechtlichen Grundsätzen
Aus-Absorption Costing, Bezeichnung für die Kalkulation auf Basis von o Vollkos-ten wie sie im US-amerikanischen Rech-nungswesen erfolgt
Abtretung, o Zession
Abweichungsanalyse, variance sis Analyse im Rahmen der o Kosten-kontrolle, bei der die Differenz zwischen
analy-o Istkosten und o Plankosten bzw oSollkosten untersucht wird (o Plankos-tenrechnung) Um aus der Abweichungs-analyse geeignete Maßnahmen ableiten zu können, ist es erforderlich, verschiedene
o Kosteneinflussgrößen, die einen schied zu den Planwerten bewirkt haben, durch eine spezifische Errechnung abzu-spalten und zu quantifizieren Treten meh-rere Abweichungen gleichzeitig neben-einander auf, so können Abweichungs-überschneidungen entstehen, d.h., die Abweichungsursache lässt sich nicht eindeutig zuordnen Die sogenannte Gesamtabweichung lässt sich bezüglich ihrer Ursachen in verschiedene Teilab-weichungen, die auf jeweils einen Kos-teneinflussfaktor zurückzuführen sind, differenzieren Die Teilabweichungen geben Auskunft darüber, ob sie durch unwirtschaftliches Verhalten hervorgeru-fen wurden oder ob sie durch unterneh-mensexterne Änderungen hervorgerufen werden und damit dem Unternehmen nicht direkt anzulasten sind Die Gesamt-abweichung lässt sich in eine o Preisab-weichung, o Verbrauchsabweichung und
Unter-o Beschäftigungsabweichung ren Ein Problem der Abweichungsanaly-
differenzie-se sind mögliche Überschneidungen aus
Trang 115 Accounting Principles Board (APB)
der Preis- und der Verbrauchsabweichung,
bei denen keine eindeutige Ursache
zugewiesen werden kann Sie werden
auch als Abweichungen höherer Ordnung
oder o Sekundärabweichungen
bezeich-net
Abwertung, Minderung des Wertes eines
o Vermögensgegenstandes durch die
Vor-nahme von o außerplanmäßigen
Abzinsungsfaktor, Faktor, mit dem
eine o Diskontierung vorgenommen
Accounting. Der Begriff umfasst als
Oberbegriff i.d.R folgende Bereiche:
Financial Accounting (externes
Das US-amerikanische Accounting weist
einige Unterschiede zum traditionellen
deutschen Rechnungswesen auf
Bilanzie-rungs- und Bewertungsvorschriften
rich-ten sich vorwiegend nach den o
US-GAAP als Grundlage Das
US-amerika-nische Rechnungswesen basiert auf einem
o Einkreissystem ohne
abrechnungstech-nische Trennung zwischen internem und
externem Rechnungswesen Die
Grundla-ge bildet einheitlich das soGrundla-genannte o
General Ledger, das die gemeinsame
Da-tenbasis für das Financial und
Manage-ment Accounting darstellt Im Zuge der Umstellung der deutschen Rechnungsle-gung auf US-GAAP oder o International Financial Reporting Standards (IFRS) zeichnet sich zunehmend auch in Deutschland eine Tendenz der Anglei-chung des internen und externen Rech-
nungswesens ab – Anders:
Rechnungs-wesen
Accounting Advisory Forum (AAF),
1991 durch die EU-Kommission detes Beratungsorgan Zu den Aufgaben des AAF gehört die Unterstützung der Kommission in allen Fragen der o Rech-nungslegung und der Vorbereitung ge-meinsamer Standpunkte für Verhandlun-gen mit dem o International Accounting Standards Committee (IASC) Dem AAF gehören Vertreter der nationalen normset-zenden Institutionen der Mitgliedsstaaten sowie Vertreter europäischer Institutionen, Hochschullehrer und o Wirtschaftsprüfer
gegrün-an Die Stellungnahmen des AAF stellen fachliche Gutachten dar und haben somit keine bindende Wirkung
Accounting Opinions, vom o counting Principles Board (APB) erstellte
Ac-o Accounting Standards
Accounting Policies, spezifische zipien und Methoden, die von Unterneh-men bei der Erstellung ihrer Abschlüsse beachtet werden Handelt es sich um o Konzernunternehmen, so sind diese i.d.R von der o Muttergesellschaft vorgegeben Die Accounting Policies dürfen den für den Abschluss relevanten Rechnungsle-gungsstandards nicht entgegenstehen
Prin-Accounting Principles Board (APB),
in den Jahren 1959 bis 1973 tätiges Komitee zur Erstellung von o Accounting Standards in den USA Während seiner Tätigkeit hat das APB neben 31 Account-ing Opinions auch sogenannte Accounting Interpretations herausgegeben, die beste-hende Vorschriften erläuterten und zu ak-
Trang 12Accounting Standard Executive Committee 6 tuellen Fragestellungen der o Rechnungs-
legung Bezug nahmen
Accounting Standard Executive
Committee (AcSEC), Ausschuss des o
American Institute of Certified Public
Accountants (AICPA), dessen Aufgabe
die Erstellung von Entwürfen zur
Weiter-entwicklung der
Rechnungslegungsvor-schriften ist
Accounting Standards, nationale
Re-gelungen bezüglich der o
Rechnungsle-gung von Unternehmen
Accounts Receivable,o Forderungen
Accrual Basis Accounting, o accrual
principle
Accrual Principle, accrual basis
ac-counting – Vgl auch o Grundsatz der
Periodenabgrenzung
Accruals, gemäß o International
Fi-nancial Reporting Standards (IFRS)
bil-den die Accruals eine Untergruppe der o
Schulden Hinsichtlich ihrer Höhe und/
oder ihres Zeitpunktes besteht nahezu
keine Unsicherheit Die Accruals sind
da-her getrennt von den o Provisions
auszu-weisen Gemäß o US-GAAP sind
Accru-als o Rückstellungen Zu unterscheiden
sind die o Accrued Liabilities von den o
Contingent Liabilities Die einzelnen
Ac-cruals müssen hinsichtlich ihres
Auswei-ses zwingend den o Current oder o Non
Current Liabilities zugeordnet werden
Accrued Liabilities, gemäß o
US-GAAP diejenigen o Accruals, die
recht-lich bereits entstanden sind, deren Höhe
oder Gläubiger jedoch noch ungewiss
sind – Anders: o Contingent Liabilities
Accumulated Benefit Obligation
(ABO), nach o US-GAAP der o Barwert
der zum Bewertungsstichtag erdienten
Pensionsansprüche ohne gung der Gehaltsdynamik
Berücksichti-Accumulated Postretirement fit Obligation (APBO), nach o US-GAAP der o Barwert der zum Bewer-tungsstichtag erdienten künftigen Gesund-heitsfürsorgeleistungen für Mitarbeiter und ihre Angehörigen
Bene-Activity Based Costing, o kostenrechnung
Prozess-Added Value Konzepte, orientierte o Kennzahlensysteme im Rah-men des o Value Based Managements Ziel dieser Konzepte ist es, die Differenz zwischen dem Output eines Unterneh-mens und allen dafür benötigten Inputs wertmäßig zu erfassen Dabei wird eine positive Differenz zwischen realisierter Rendite und gefordertem Kapitalkosten-satz angestrebt, um damit eine Steigerung des o Shareholder Values sicherzustellen Als moderne Ausprägungen des traditio-nellen Übergewinnkonzeptes treten der o EVA (Economic Value Added), der von Stern, Stewart & Co vertreten wird und der o Cash Value Added (CVA)
übergewinn-additive Grenzkosten, entstehen aufgrund von multipler Betriebsgrößen-variation als o Kosteneinflussgröße Eine Veränderung kann nur in Intervallen in Abhängigkeit der Kapazität eines o Pro-duktionsfaktors erfolgen Additive o Grenzkosten lassen sich daher mit o in-tervallfixen Kosten gleichsetzen
Ad-hoc-Publizität, unmittelbare fentlichung von Sachverhalten nach ihrem Eintritt Gemäß § 15 (1) WpHG ist jeder Emittent von o Wertpapieren, der zum Handel an inländischen Börsen zugelas-sen ist, verpflichtet, Tatsachen, die Ein-fluss auf den Börsenkurs haben könnten, unverzüglich zu veröffentlichen Dies sind z.B Umsatzeinbrüche oder Gewinnwar-nungen
Trang 13Veröf-7 Akkordlohn
Advanced Payment, o Anzahlung
AfA, Abk für o Absetzung für
Ab-nutzung
Affiliated Companies, o verbundene
Unternehmen
After-Tax-CAPM. Das o
Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) und das
After-Tax-CAPM als erweiterte Form des
Standardmodells unterscheiden sich
hin-sichtlich der Berücksichtigung der
Wir-kungen persönlicher Ertragsteuern auf die
durch die Modelle zu erklärenden
Kapi-talmarktrenditen Im Standard-CAPM
werden persönlich Ertragsteuern
prämis-sengemäß berücksichtigt Die meist
em-pirischen Untersuchungen
vernachlässi-gen ebenfalls Effekte durch persönliche
Ertragsteuern In Deutschland ist die
Ertragsteuer aufgrund der
unterschiedli-chen Besteuerung von Zinsen,
Dividen-den und Kursgewinnen bei der Erklärung
empirischer Kapitalmarktdaten jedoch
grundsätzlich relevant Zur Abbildung
unterschiedlicher Besteuerungswirkungen
wurde das Standard-CAPM bereits 1970
durch Brennan zum sogenannten
Tax-CAPM erweitert Auch das
After-Tax-CAPM erklärt zunächst in seiner
Grundform die bisher regelmäßig durch
das Standard-CAPM erklärten empirisch
beobachtbaren Brutto-Renditen (Renditen
vor Abzug von Ertragsteuern) In
Deutschland werden Zinseinkünfte voll
versteuert, Dividenden dagegen
unterlie-gen dem Halbeinkünfteverfahren
Kurs-gewinne bleiben i.d.R beim
Steuerbesitz-aktionär steuerfrei Diese Vorgehensweise
wird im Entwurf der Neufassung des
Unternehmensbewertungsstandards IDW
ES 1 n.F (Veröffentlichung 30.12.2004)
durch das o Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V (IDW) vorgeschlagen
Es ergibt sich folgende Renditegleichung
zur Bestimmung der
Nachsteuer-Kapital-kosten einer Unternehmung j:
įm = erwartete Dividendenrendite des Marktportfolios vor Einkommensteuer; ßj
= Betafaktor der Unternehmung j; s = typisierter Steuersatz)
Die erwarteten Nachsteuer-Kapitalkosten eines Unternehmens COCj setzen sich damit analog zur Standardversion des oCapital-Asset-Pricing-Model (CAPM) aus den folgenden drei Komponenten zusam-men: Dem Basiszins i (1–s), der die erwartete risikolose Verzinsung nach per-sönlichen Einkommensteuern repräsen-tiert Dem Betafaktor ß, der unverändert zum Standard CAPM-Modell das erwarte-
te Risiko der jeweiligen Aktie erfasst Dem Erwartungswert der Marktrisikoprä-mie nach Steuern E (Rm – i (1 – s) – 0,5 s
įm, unter Berücksichtigung des o einkünfteverfahrens
Halb-Agio, Unterschiedsbetrag zwischen oNennwert und höherem Ausgabekurs von
o Wertpapieren Gemäß § 272 (2) HGB ist das Agio bei Kapitalgesellschaften in die o Kapitalrücklage einzustellen
Akkordlohn, leistungsabhängige form für die Produktion eines Stückes, das unabhängig von der für die Produkti-
Lohn-on benötigten Arbeitszeit bezahlt wird Arbeitsverrichtungen sind nur dann akkordfähig, wenn ihr Ablauf im Voraus bekannt ist und sowohl zeitlich als auch mengenmäßig regelmäßig wiederholt werden kann Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer das mengenmäßige Ergeb-nis pro Zeiteinheit durch Intensivierung seiner Leistung beeinflussen Je nach Leistung kann der Stundenverdienst stei-gen bzw absinken Letzteres ist z.B der Fall, wenn ein Arbeiter eine Leistung er-
Trang 14Akquisition 8 bringen will, aber vorübergehend dazu
nicht in der Lage ist Daher ist der
Ak-kordlohn in der Praxis heutzutage mit
einem garantierten Mindestlohn
verbun-den – Gegensatz: o Zeitlohn
Akquisition, zu unterscheiden sind:
1 Erwerb von Unternehmen oder
Unter-nehmensteilen zur Kompetenz- und
Ressourcenerweiterung,
2 Schaffung neuer Kundenbeziehungen
Aktie,o Wertpapier, das das
Teilhaber-recht an einer o Aktiengesellschaft (AG)
oder einer o Kommanditgesellschaft auf
Aktien (KGaA) verbrieft Gemäß § 8
AktG müssen Aktien einen
Mindestnenn-betrag von 1 Euro haben Die Summe der
Aktiennennbeträge ist gleich dem o
Grundkapital der Gesellschaft Man
unter-scheidet die folgenden Aktienarten:
Nennwertaktien (auf einen festen
Geldbetrag lautend),
Anteils- oder Quotenaktien,
Stückakti-en (prozStückakti-entualer Anteil am
Grundkapi-tal),
Inhaberaktien (Übertragung gemäß
§ 929 BGB durch Einigung und
Über-gabe),
Namensaktien (Übertragung gemäß
§ 68 AktG dem Vorstand anzuzeigen),
vinkulierte Namensaktien
(Übertra-gung gemäß § 68 (2) AktG abhängig
von der Genehmigung des
Vorstan-des),
Stammaktien (uneingeschränkte
Teilhaberrechte),
Vorzugsaktien (besondere
Teilhaber-rechte, dafür meist eingeschränkte
Handelsge-ge der AG ist das AktG für o Gründung, Firma, o Satzung, Organisation, o Rech-nungslegung, o Prüfung, o Jahresab-schluss, o Ausschüttung und Kapital Die Satzung der AG muss notariell beurkun-det werden (§ 23 AktG) Der Mindest-nennbetrag des Grundkapitals lautet auf 50.000 Euro (§ 7 AktG) Die AG wird durch den für maximal fünf Jahre bestell-ten Vorstand geführt (§§ 76 bis 94 AktG), Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat (§§ 95 bis 116 AktG) Durch die Hauptversamm-lung üben die Aktionäre ihre Rechte aus (§§ 118 bis 147 AktG) Die AG unterliegt der Körperschaft- und der Gewerbesteuer Ausschüttungen an die Aktionäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen der oAbgeltungssteuer unterworfen (§ 32d EStG) bzw werden nach dem o Teilein-künfteverfahren versteuert (§§ 3 Nr 40, 3c (2), 20 (1) EStG) Bei körperschafts-teuerpflichtigen o Anteilseignern bleiben die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5 Prozent außer Ansatz (§ 8b KStG) Die
AG empfiehlt sich für große ten Erleichterungen gibt es für AGs mit einem beschränkten Aktionärskreis – Vgl auch o kleine Aktiengesellschaft
Gesellschaf-Aktionär, o Anteilseigner einer o Aktiengesellschaft (AG)
Aktiva, bewertete o tände, die auf der Aktivseite der o Bilanz ausgewiesen werden Hinsichtlich des Ausweises unterscheidet man nach der voraussichtlichen Dauer der Unterneh-
Trang 15Vermögensgegens-9 aktivisch
menszugehörigkeit in o Anlagevermögen
und o Umlaufvermögen Die o aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten dienen der
Erfolgsabgrenzung, stellen aber keine
Vermögensgegenstände i.e.S dar
aktive Rechnungsabgrenzung,
ge-mäß dem o Grundsatz der
Periodenab-grenzung vorzunehmende zeitliche
Zu-ordnung von o Ausgaben, die vor dem o
Abschlussstichtag anfielen, jedoch o
Auf-wendungen für eine bestimmte Zeit nach
dem Stichtag darstellen (§ 250 (1) HGB),
z.B im Voraus bezahlte Mieten oder
Versicherungsgebühren
aktiver
Rechnungsabgrenzungspos-ten,o Rechnungsabgrenzungsposten
Aktivierung, Ausweis eines o
Vermö-gensgegenstandes auf der Aktivseite der
o Handelsbilanz Um die
Voraussetzun-gen einer Aktivierung zu erfüllen, muss
der Vermögensgegenstand einerseits dem
Unternehmen wirtschaftlich zugehören (§
39 (I) AO), selbstständig verwertbar und
bewertbar sein sowie andererseits gemäß
HGB aktivierbar sein So müssen
bei-spielsweise gemäß § 246 (1) HGB
ent-geltlich erworbene
Vermögensgegenstän-de aktiviert werVermögensgegenstän-den, die Vermögensgegenstän-dem
Bilanzieren-den wirtschaftlich zuzurechnen sind
Gemäß § 248 (2) HGB dürfen auch für
selbstgeschaffene o immaterielle
Vermö-gensgegenstände des o Anlagevermögens
Aktivposten gebildet werden Nicht
auf-genommen werden dürfen selbst
geschaf-fene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte,
Kundenlisten oder vergleichbare
immate-rielle Vermögensgegenstände des
Anlage-vermögens
Aktivierungshilfen, o
Bilanzierungs-hilfen
Aktivierungspflicht. Gemäß HGB
unterliegen bestimmte o
Vermögensge-genstände der Aktivierungspflicht Deren
Ansatz in der o Bilanz ist also zwingend
Der Aktivierungspflicht unterliegen liche Vermögensgegenstände, die dem Bilanzierenden wirtschaftlich zuzurech-nen sind (§ 246 (1) HGB) Nach den Regelungen des BilMoG dürfen auch selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden, mit Ausnahme von selbst geschaffenen Marken, Drucktiteln, Verlagsrechten, Kundenlisten oder vergleichbaren Vermö-gensgegenständen des Anlagevermögens (§ 248 (2) S 2 HGB)
sämt-Aktivierungsverbot. Gemäß HGB dürfen bestimmte o Vermögensgegens-tände nicht aktiviert werden Die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-genstand angefallenen o Aufwendungen werden voll ergebniswirksam Dem Aktivierungsverbot unterliegen beispiels-weise o immaterielle Vermögensgegens-tände des o Anlagevermögens wie selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlags-rechte, Kundenlisten oder vergleichbare Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens (§ 248 (2) S 2 HGB) Des Weite-ren unterliegen gemäß § 248 (1) HGB Gründungskosten, Aufwendungen zur Kapitalbeschaffung und Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungen dem Aktivierungsverbot
Aktivierungswahlrecht. Gemäß HGB besteht für bestimmte o Vermögensge-genstände ein Aktivierungswahlrecht Wird dieses nicht genutzt, werden die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-genstand angefallenen o Aufwendungen voll ergebniswirksam Ein Aktivierungs-wahlrecht besteht beispielsweise für ein oDisagio, das in den o Rechnungsabgren-zungsposten der o Handelsbilanz aufge-nommen werden (§ 250 (3) HGB) darf Das Aktivierungswahlrecht in der Han-delsbilanz führt in der o Steuerbilanz i.d.R zu einer o Aktivierungspflicht
aktivisch, die Aktivseite der o Bilanz betreffend
Trang 16Aktivtausch 10
Aktivtausch, Bilanzveränderung auf der
Aktivseite der o Bilanz, die aus einer
erfolgsneutralen Umgliederung zwischen
Aktivposten resultiert, aber keinerlei
Aus-wirkung auf die Bilanzsumme hat
allgemeine Betriebskosten,o
sonsti-ge Kosten
allgemeine Hilfskostenstellen,
Be-sondere Kostenstellengruppe im o
Be-triebsabrechnungsbogen Sie sind o
Hilfskostenstellen und stellen ihre o
Leis-tungen dem gesamten Unternehmen zur
Verfügung Sie werden u.a für die
Berei-che betriebliBerei-che Räume, Konstruktion und
Entwicklung, Energie, Transport,
Repara-tur und Instandhaltung gebildet
allgemeine Kosten, o sonstige Kosten
Allowable Costs,o Darfkosten
Allowed Alternative Treatment, im
Rahmen der o International Financial
Reporting Standards (IFRS) gewährte
alternative Bilanzierungs- und
Bewer-tungsmethoden Zur Verwendung des
Al-lowed Alternative Treatment sind
Zusatz-angaben in den o Notes zu machen –
Ge-gensatz: o Benchmark Treatment
Alternativkalkulation, Plankalkulation
auf der Grundlage unterschiedlicher
Annahmen und Gegebenheiten; z.B für
verschiedene Beschäftigungsgrade (o
Kalkulation)
Alternativkosten,o Opportunitätskosten
American Institute of Certified Public
Accountants (AICPA),
Berufsorganisati-on der US-amerikanischen o
Wirtschafts-prüfer Zu den wichtigsten Organen des
AICPA zählen das Governing Council
(verantwortlich für Programm und
Leitli-nien des AICPA), der Board of Directors
(geschäftsführendes Organ des Governing
Council) und das Joint Trial Board
(über-wacht die Einhaltung der dards des Berufsstands) Die Facharbeit des AICPA wird durch Boards, Commit-tees und Subcommittees übernommen Die bedeutendsten hiervon sind das o Ac-counting and Review Services Committee (ARSC), das o Auditing Standards Board (ASB) und das Consulting Services Ex-ecutive Committee (CSEC)
Prüfungsstan-Amortisation, Zeitpunkt der Freisetzung von in o Investitionen gebundenem o Kapital Dieser wird erreicht, sobald die laufenden Nettoeinzahlungen unter Be-achtung des Zeitmoments die Erstinvesti-tion übersteigen Mit Hilfe der Amortisa-tionszeitpunkte können verschiedene In-vestitionsalternativen bezüglich ihrer Vor-teilhaftigkeit analysiert und bewertet wer-den – Vgl auch o Amortisationsrech-nung
Amortisationsrechnung, Method, Pay-off-Method, quantitatives
Pay-back-Verfahren zur Beurteilung der o schaftlichkeit von Entscheidungsalternati-ven Als Entscheidungskriterium wird die Dauer der Amortisation des investierten Kapitals angesehen (Amortisationsdauer, Payback-Periode) Die statische Amortisa-tionsrechnung ermittelt die Amortisati-onsdauer, in der die Summe der geplanten Nettoeinzahlungen den Anschaffungsbe-trag mindestens erreicht Die dynamische Amortisationsrechnung ermittelt die Amortisationsdauer, in der die Summe der geplanten Nettoeinzahlungen zuzüglich einer bestimmten Verzinsung den An-schaffungsbetrag mindestens erreicht
Wirt-Amortization. Begriff, der in der nationalen Rechnungslegung für die Ab-schreibung von o immateriellem Anlage-vermögen verwendet wird – Vgl auch o Abschreibung
inter-analytische Kostenfunktion, gibt die Kostenhöhe in Abhängigkeit von mehre-ren o Kosteneinflussgrößen an
Trang 1711 Anderskosten
analytische Methode der
Kostenauf-lösung, auf die Zukunft ausgerichtete
Methode der o Kostenspaltung, die in
erster Linie auf theoretischen
Erkenntnis-sen über die technischen Beziehungen
zwischen Leistungsmengen und den o
Kosten des Gütereinsatzes basiert und die
gewonnenen Erkenntnisse auf die
aufge-stellten Produktions- und Kostenpläne
projiziert
Anbauverfahren, Blockverfahren,
Ver-fahren der gesamtleistungsbezogenen
Ab-rechnung der Kosten o innerbetrieblicher
Leistungen, das Leistungsströme
zwi-schen o Vorkostenstellen
unberücksich-tigt lässt und die o Primärkosten
sämtli-cher Vorkostenstellen unmittelbar auf die
o Endkostenstellen abrechnet Dieses
Verfahren unterliegt der Prämisse, dass
keine innerbetrieblichen Leistungen
zwi-schen den Vorkostenstellen ausgetauscht
werden
andere aktivierte Eigenleistungen,
Ertragskorrekturgröße resultierend aus der
Erstellung eigener o
Vermögensgegen-stände des Sachanlagevermögens, die,
sofern bei der o Gewinn- und
Verlust-rechnung das o Gesamtkostenverfahren
(§ 275 (2) HGB) angewendet wird, als
solche berücksichtigt wird Dadurch
wer-den die im Zusammenhang mit der
Er-stellung der Eigenleistung angefallenen o
Aufwendungen in der Gewinn- und
Verlustrechnung neutralisiert
andere Gewinnrücklagen, freie
Rück-lagen, alle übrigen o Gewinnrücklagen,
die nicht gesetzliche, satzungsmäßige
oder o Rücklagen für eigene Aktien sind
Die Dotierung der anderen
Gewinnrück-lagen kann aufgrund einer Ermächtigung
in der o Satzung (§ 58 (2) S 2 AktG)
oder durch die Hauptversammlung (§ 58
(1) S 2 AktG) vorgenommen werden
Dotierungen können sich auch
unmittel-bar aus dem
Gewinnverwendungsbe-schluss der Hauptversammlung oder der
Gesellschafterversammlung ergeben (§ 58 (3) AktG, § 29 (1) und (2) GmbHG) Des Weiteren können Vorstand und Aufsichts-rat bei einer o Aktiengesellschaft (AG) und einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gemäß § 58 (2a) AktG den Eigenkapitalanteil von Wertaufholun-gen bei o Vermögensgegenständen des o Anlagevermögens und o Umlaufvermö-gens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpos-ten, die nicht im o Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen werden dür-fen, in die anderen Gewinnrücklagen ein-stellen Der Betrag ist in der o Bilanz gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben Bei der o Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können die Geschäftsführer die oben beschriebenen Eigenkapitalanteile mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der o Gesellschafter ebenfalls in die andere Gewinnrücklage einstellen Auch hier ist dieser Betrag gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben (§ 29 (4) S 2 GmbHG)
Anderserlöse, Erlöskategorie, die tragsverschiedene o kalkulatorische Er-löse umfasst Sie entstehen, wenn die in der o Ertragsrechnung erfasste bewertete Leistungserstellung, die grundsätzlich die Eigenschaft eines positiven Pendants wertmäßiger o Kosten aufweist, für Zwecke der o Erlösrechnung anders be-wertet wird Zur Erfüllung bestimmter Rechenzwecke könnte es z.B sinnvoll sein, für auf Lager produzierte Fertiger-zeugnisse erwartete o Nettoerlöse oder Verwertungsüberschüsse anstelle von oHerstellungskosten anzusetzen
er-Anderskosten, Kostenkategorie, die aufwandsverschiedene o kalkulatorische Kosten umfasst Sie entstehen für Kosten-güter, deren Verzehr oder Inanspruch-nahme sich zwar auch in der o Auf-wandsrechnung niederschlägt, dort aber wegen deren anderer Zwecksetzung (o externes Rechnungswesen) anders bewer-
Trang 18Angebotskalkulation 12 tet wird als in der Kostenrechnung Zu
den Anderskosten gehören u.a o
kalkula-torische Abschreibungen, o
kalkulatori-sche Zinsen sowie o kalkulatorische
Wagnisse
Angebotskalkulation, Form der o
Vor-kalkulation Sie wird nach Eingang der
Kundenaufträge erstellt und dient der
Angebotspreisfindung Da sie die Basis
des Angebotspreises bildet, ist eine
weit-gehende Betragsgenauigkeit erforderlich
Der aus der Angebotskalkulation
ermittel-te Preis liegt im Allgemeinen zwischen
den o Selbstkosten und dem Marktpreis
unter Beachtung der o Preisuntergrenze
Anhang, bildet zusammen mit der o
Bilanz und der o Gewinn- und
Verlust-rechnung den o Jahresabschluss Er ist
von o Kapitalgesellschaften, o
kapitalis-tischen Personengesellschaften und von
Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz
unterliegen, zu erstellen Der Anhang
unterliegt der Prüfungspflicht und der o
Offenlegungspflicht Im Anhang werden
einzelne Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung näher erläutert bzw
zusätzliche Unternehmensinformationen
gegeben (z.B Haftungsverhältnisse,
sons-tige finanzielle Verpflichtungen, Anzahl
und Zusammensetzung der Mitarbeiter
sowie die Abschlussprüferkosten)
Wei-terhin werden im Anhang gemäß § 264
(2) HGB zusätzliche Angaben gemacht,
falls besondere Umstände dazu geführt
haben, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechen-des Bild der o Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage vermitteln konnte
Anlagen, i.w.S alle
Vermögensgegen-stände materieller, immaterieller und
finanzieller Art, die langfristig investiert
wurden und dem Unternehmenszweck
dauerhaft dienen – I.e.S beziehen sich
Anlagen auf materielle Gegenstände, d.h
o Sachanlagen In der o Kostenrechnung
werden betriebsnotwendige (z.B
Fabrik-grundstücke), nicht betriebsnotwendige (z.B Werkswohnungen für Betriebsange-hörige) und abnutzbare Anlagen (z.B Maschinen, Fuhrpark, Patente, Lizenzen) unterschieden
Anlagencontrolling, Aufgabenbereich des o Controllings Dieser umfasst die Unterstützung der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle der Anla-genwirtschaft Das Anlagencontrolling steht insbesondere mit dem o Investiti-onscontrolling, o Produktionscontrolling und Projektcontrolling in engem Zusam-menhang Ein besonderer Teilbereich des Anlagencontrollings ist das Instandhal-tungscontrolling, mit dem Ziel der Maxi-mierung der Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der Instand-haltungskosten und Schadenskosten Eine Informationsgrundlage für das Anla-gencontrolling ist die o Anlagenkosten-rechnung
Anlagendeckungsgrade, grade o Bilanzkennzahlen, die aus der Gegenüberstellung von langfristigen o Passiva und langfristigen o Aktiva ermit-telt werden Sie dienen der Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unter-nehmens:
Deckungs-AV
EK A ad Deckungsgr
AV FK langfr.
EK B ad
UV langfr.
AV
FK langfr.
EK C ad Deckungsgr
(EK = Eigenkapital; FK = Fremdkapital;
AV = Anlagevermögen; UV = vermögen)
Umlauf-Anlagengitter, o Anlagenspiegel
Anlagenkapazität, Leistungsvermögen einer o Anlage in einer bestimmten Zeit-einheit
Trang 1913 Anlagevermögen
Anlagenkosten, o Kostenart für die mit
o Anlagen verbundenen o Kosten eines
Unternehmens Es handelt sich streng
genommen um o sekundäre Kosten, die
sich aus einer Vielzahl o primärer Kosten
(wie z.B Energie-, Personal- und
Materi-alkosten) zusammensetzen, die durch den
Verzehr verschiedener Güterarten für die
Bereitstellung, Nutzung bzw
Ausmuste-rung von Anlagen anfallen Es lässt sich
demnach folgende Differenzierung
vor-nehmen:
Anlagenbereitstellungskosten (Kosten
der Anlagenbereitstellung, der
Anla-genprojektierung und
der Anlagenausmusterung,
Anlagen-verwertung und Anlagenersatz)
Die Anlagenkosten können systematisch
in einer o Anlagenkostenrechnung erfasst
werden
Anlagenkostenrechnung, Instrument
des o Anlagencontrollings Die
Anlagen-kostenrechnung dient der Erfassung,
Dokumentation, Verrechnung, Planung
und Kontrolle der o Anlagenkosten eines
Unternehmens über deren gesamten
Le-benszyklus hinweg Sie dient als
Sonder-rechnung für Entscheidungen im Rahmen
der Anlagenwirtschaft Die
Anlagenkos-tenrechnung kann auch relevante
Informa-tionen für die o Kostenrechnung
bereit-stellen Die Anlagenkosten sind in o
Ein-zelkosten und o Gemeinkosten
entspre-chend aufzuspalten Der
Detaillierungs-grad einer Anlagenkostenrechnung ist
ab-hängig vom jeweiligen
Erfassungsauf-wand und ist an den mit der
Anlagenkos-tenrechnung verfolgten Zielen
auszurich-ten
Anlagenlebenszyklus, o
Anlagenwirt-schaft
Anlagenspiegel, Anlagengitter
Ver-zeichnis der Entwicklung der o gensgegenstände eines Unternehmens, in dem gemäß § 268 (2) HGB neben den oAnschaffungskosten und o Herstellungs-kosten der Vermögensgegenstände die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen und die
Vermö-o Zuschreibungen sVermö-owie die Vermö-o ten Abschreibungen aufgeführt sind Für
kumulier-o Kapitalgesellschaften ist die Erstellung eines Anlagenspiegels zwingend vorge-schrieben Anhand des Anlagenspiegels lassen sich das Alter der Vermögensge-genstände und der notwendige Ersatzin-vestitionsbedarf ableiten Als einen Brut-toanlagespiegel bezeichnet man den Anla-genspiegel, in dem die kumulierten oAbschreibungen mit ihren Zu- und Ab-gängen des Geschäftsjahres aufgeführt sind
Anlagenwirtschaft, umfasst alle gänge der Bewirtschaftung des o Produk-tionsfaktors o Anlagen eines Unterneh-mens Die Anlagenwirtschaft ist ein Ob-jekt des o Anlagencontrollings Es lassen sich die folgenden Teilaktivitäten anhand des Lebenszyklus von Anlagen beschrei-ben:
Vor-1 Die Anlagenbereitstellung umfasst die Phasen von der Anlagenbedarfsermitt-lung bis zur erstmaligen Inbetrieb-nahme der Anlage
2 Die Anlagenverwendung bezieht sich auf die Nutzung, die Optimierung und Instandhaltung von Anlagen
3 Die Anlagenausmusterung umfasst auch die Anlagenstilllegung und den Anlagenersatz
Anlagevermögen, alle o gegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Ge-schäftsbetrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB) Gemäß § 266 (2) HGB beinhaltet das An-lagevermögen die o immateriellen Ver-mögensgegenstände sowie die o Sach- und o Finanzanlagen – Anders: Umlauf-
Vermögens-vermögen
Trang 20Anlegerschutz 14
Anlegerschutz, Ausrichtung der
Rech-nungslegungsstandards an den
Informati-onsbedürfnissen von Anlegern, so dass
diese anhand eines o Jahresabschlusses
aussagekräftige
Risiko-Rendite-Einschät-zungen vornehmen können Der
Anleger-schutz dominiert in den Prinzipien der
internationalen o Rechnungslegung,
wo-hingegen im deutschen Recht dem o
Gläubigerschutz eine führende Rolle
zu-kommt
Anleihe, Bond, Schuldverschreibung,
Obligation Ein die Schuld im Rahmen
der mittel- bis langfristigen
Kreditfinan-zierung verbriefendes o Wertpapier,
wel-ches über den Gesamtbetrag des o
Kre-dits lautet und in
Teilschuldverschreibun-gen gehandelt wird Bei der Anleihe
er-wirbt der Käufer das Recht auf
Rückzah-lung und Verzinsung während der
Lauf-zeit Bei Anleihen unterscheidet man nach
Emittenten (öffentliche Hand,
Spezialkre-ditinstituten, Banken, Unternehmen)
so-wie nach der Anleiheausstattung (Tilgung,
Verzinsung)
Annual Report,o Geschäftsbericht
Annuitätenmethode, dynamisches
Ver-fahren zur Beurteilung der o
Wirtschaft-lichkeit von Entscheidungsalternativen
Die Annuitätenmethode ist charakterisiert
durch die Umrechnung der o Barwerte
der Einzahlungs- und Auszahlungsreihen
in gleiche Jahresbeträge (Annuitäten) Ist
die Annuität größer als Null, ist das
Vor-haben nach dieser Methode zu realisieren
Ist sie kleiner als Null, ist die Anlage zum
o Kalkulationszinsfuß günstiger
Anschaffungskosten,
Anschaffungs-wert, historical costs, original costs o
Aufwendungen, die geleistet werden, um
einen Vermögensgegenstand zu erwerben
und ihn in einen betriebsbereiten Zustand
zu versetzen (§ 255 (1) HGB) D.h.,
An-schaffungskosten bezeichnen den
Wert-ansatz von o Wirtschaftsgütern, die vom
Beschaffungsmarkt bezogen werden schaffungskosten setzen sich zusammen aus dem Einstandspreis und den Anschaf-fungsnebenkosten Der Anschaffungspreis ist um erhaltene Preisnachlässe, Skonti, Rabatte und vergleichbare Kaufpreismin-derungen zu reduzieren Die Anschaf-fungsnebenkosten umfassen z.B die Be-träge, die in Kauf zu nehmen sind, um die tatsächliche Verfügungsmacht zu erlangen und das Wirtschaftsgut in einen betriebs-bereiten Zustand zu versetzen Diese sind Frachtkosten, Kosten für Fundamentie-rung, Transportversicherung, notwendige Umbauten, Installation, Notar und Inbe-triebnahme Nach dem o Anschaffungs-kostenprinzip dürfen o Vermögensgegen-stände höchstens zu ihren Anschaffungs-kosten aktiviert werden Anschaffungs-kosten sind somit die Grundlage und Obergrenze für die Bewertung in der oHandelsbilanz (§ 253 (1), (2) HGB) und der o Steuerbilanz (§ 6 EStG) Im o externen Rechnungswesen sind sie bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des o An-lagevermögens Ausgangspunkt zur Be-messung der o Abschreibungen
An-Anschaffungskostenprinzip, Cost Principle – Vgl auch o Anschaffungs-kosten
Anschaffungsnebenkosten, o schaffungskosten
An-Anschaffungspreisminderungen,
führen zu einer Minderung des ses (Boni, Skonti)
Kaufprei-Anschaffungswert, o kosten
Anschaffungs-Anteile, Shares, o Beteiligungen an einer o Personen- oder o Kapitalgesell-schaft
Anteilseigner, Eigentümer von o teilen an einer o Personen- oder o Kapi-talgesellschaft
Trang 21An-15 Arbeitsproduktivität
Anteilserwerb, Erwerb von o Anteilen
an einer o Personen- oder o
Kapitalge-sellschaft
antizipative Posten, o
Rechnungsab-grenzungsposten
Anwartschaftsbarwertverfahren,
ver-sicherungsmathematische Methode zur
Berechnung von o
Pensionsrückstellun-gen Der Altersversorgungsaufwand einer
Periode ergibt sich aus dem o Barwert
der in der jeweiligen Periode durch den
Arbeitnehmer erdienten
Pensionsansprü-che
Anwartschaftsdeckungsverfahren,
versicherungsmathematische Methode zur
Berechnung von o
Pensionsrückstellun-gen Beim
Anwartschaftsdeckungsverfah-ren werden neben den in der Periode
erdienten Pensionsansprüchen des
Arbeit-nehmers auch seine bis zum
Versorgungs-fall noch anVersorgungs-fallenden Pensionsansprüche
miteinbezogen und auf die einzelnen
Perioden verteilt
Anzahlung, Abschlagszahlung,
Advan-ced Payment, Teilzahlung, die zu einem
vereinbarten Zeitpunkt während der
Vertragserfüllung geleistet wird Beim o
Gläubiger dienen Anzahlungen zur
Finan-zierung der Erbringung der geschuldeten
Leistung
Äquivalenzziffer, Gewichtungs- bzw
Umrechnungsfaktor der unter Anwendung
der o Äquivalenzziffernkalkulation die
Kostenrelation zwischen den Kosten für
die Herstellung und den Verkauf
äquiva-lenter Produktsorten ausdrückt
Äquivalenzziffernkalkulation,o
Kal-kulationsverfahren, das für
Mehrprodukt-betriebe konzipiert ist, die in o Serien-
und o Sortenfertigung äquivalente o
Leistungen, also mehrere material- und/
oder fertigungswirtschaftlich relativ eng
miteinander verwandte Erzeugnisse,
pro-duzieren Es baut auf der Hypothese auf, dass die o Kosten für Herstellung und Verkauf der äquivalenten Produktsorten in einem festen, analytisch oder empirisch bestimmbaren Verhältnis zueinander stehen Das Grundprinzip sieht vor, diese Kostenrelationen mit Hilfe von o Äqui-valenzziffern auszudrücken und die o Gesamtkosten anhand dieser Gewich-tungsfaktoren auf die einzelnen Erzeug-nisarten zu verteilen In der Praxis kom-men unterschiedliche Formen dieses Kalkulationsverfahrens zur Anwendung Betriebe, die nur über eine Produktionsli-nie verfügen und auf dieser mehrere Sorten ein und derselben Produktart herstellen, wenden die einfache Äquiva-lenzziffernkalkulation an Demgegenüber wird die mehrfache Äquivalenzziffernkal-kulation parallel auf Segmente des Pro-duktionsprogramms angewendet Dies ist beim Vorliegen ungleicher Mengenver-hältnisse zwischen den Produkten auf den einzelnen Produktionsstufen (z.B durch den Verkauf von Zwischenprodukten oder den Auf-/ Abbau von Zwischenlagern) oder ungleicher Relationen der Bearbei-tungsvorgänge auf den einzelnen Stufen der Fall Für jede Fertigungsstufe wird hier eine eigene Reihe von Äquivalenzzif-fern gebildet Darüber hinaus ist eine kombinierte Äquivalenzziffernkalkulation als Sonderfall dann anwendbar, wenn nicht nur die einzelnen Sorten einer von mehreren als Kostenträgergruppen auf-fassbaren Produktarten, sondern darüber hinaus auch die Produktarten selbst sehr ähnliche Eigenschaften bzw Merkmale aufweisen
Arbeitskosten, o Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft im Betrieb entstehen Nicht zu den Arbeits-kosten gehört der o kalkulatorische Un-ternehmerlohn
Arbeitsproduktivität, o Kennzahl zur Beurteilung der o Effizienz einer Produk-tion auf der Basis von Mengen und Zei-
Trang 22Argumentenbilanz 16 ten Die Arbeitsproduktivität ergibt sich
aus dem Quotienten der
Produktionsleis-tung und Maschinenstunden (o
Produkti-vität)
Argumentenbilanz, systematische
Ge-genüberstellung der mit einer Alternative
in Zusammenhang stehenden Vor- und
Nachteile Diese sind in
Argumentenkata-logen umfassend zu systematisieren Die
Argumente werden hierzu in Stärken und
Schwächen unterteilt und nach ihrer
Bedeutsamkeit in ABC-Kategorien
klassi-fiziert A-Argumenten sind sehr
bedeut-sam, B-Argumente sind bedeutsam und
C-Argumente weniger bedeutsam Im
Laufe der Zeit ist auf eine dynamische Interpretation der Argumentenbilanz zu achten D.h., A-Argumente können z.B
zu B- oder C-Argumenten werden benenfalls werden in der Argumentenbi-lanz nur A-Argumente betrachtet – Vgl auch Abb „Argumentationsbilanz – Bei-spiel Einführung einer Balanced Score-card“
Gege-Arm’s Length Principle. Grundsatz der US-amerikanischen o Rechnungslegung, der besagt, dass grundsätzlich alle oGeschäftsvorfälle mit o Related Parties
so abzuschließen sind, als wären sie mit Dritten zu marktüblichen Bedingungen
Argumentenbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard
Trang 2317 Audit Committee
abgeschlossen Dieser Grundsatz wird
auch im Steuerrecht herangezogen, um
die Angemessenheit der Lieferungs- und
Leistungsbeziehungen zwischen
Gesell-schaft und GesellGesell-schaftern zu beurteilen
Allerdings sind in vielen Fällen für die
abgeschlossenen Geschäfte keine
Markt-preise verfügbar oder die Geschäfte wären
ohne die Beziehungen zu den Related
Parties nicht zustande gekommen
Artikelerfolgsrechnung, o
Artikel-ergebnisrechnung
Artikelergebnisrechnung. Variante
der o Ergebnisrechnung, die Brutto- und
Nettoerfolge nach Produktarten (eventuell
darüber hinaus auch noch nach
Pro-duktsorten) differenziert ausweist und
somit einen Überblick über die
Ergebnis-struktur des Produktions- und
Absatzpro-gramms eines Unternehmens vermittelt
Da sie monatlich erstellt wird, bezeichnet
man die Artikelergebnisrechnung auch als
o kurzfristige Erfolgsrechnung
Asset, Begriff der internationalen o
Rechnungslegung für einen o
Vermö-gensgegenstand, durch dessen Nutzung
dem Unternehmen zukünftig aller
Wahr-scheinlichkeit nach ein wirtschaftlicher
Nutzen entsteht Ist kein wirtschaftlicher
Nutzen zu erwarten, besteht ein o
Akti-vierungsverbot
Asset Backed Securities (ABS),
Finanzierungsform, bei der o Anteile an
einem Forderungspool verbrieft und
anschließend veräußert werden Die
Forderungsrisiken verbleiben bei dem
veräußernden Unternehmen – Anders: o
Factoring
assoziierte Unternehmen,
Unterneh-men, die in einem Beteiligungsverhältnis
stehen und bei denen ein maßgeblicher
Einfluss auf die Finanz- und
Geschäftspo-litik ausgeübt wird Ein maßgeblicher
Einfluss wird gemäß § 311 (1) S 2 HGB
vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens
20 Prozent der Stimmrechte der schaft hält Beteiligungen ab 50 Prozent der Stimmrechte gelten gemäß § 271 (2) HGB und § 290 (2) HGB als verbundene Unternehmen
Gesell-At-Equity-Konsolidierung, o Bewertung
Equity-atypisch stille Gesellschaft, ist als Mitunternehmer zu betrachten, da der stille Gesellschafter sowohl über ein Mit-unternehmerrisiko als auch über eine Mitunternehmerinitiative verfügt Zusätz-lich muss der stille Gesellschafter einen Anspruch auf die Beteiligung am tatsäch-lichen Zuwachs des Gesellschaftsvermö-gens unter Einbeziehung der o stillen Reserven und eines o Geschäftswerts haben Liegt keine Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft vor, kann der stille Gesellschafter jedoch ab-weichend von den handelsrechtlichen Regelungen stark auf die Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen, so liegt auch hier eine atypisch stille Beteili-gung vor
Audit, Auditierung, allgemeiner Begriff
für die o Prüfung bzw Revision stimmter Prozesse, Bereiche etc eines Unternehmens Ein Audit wird von pro-zess-unabhängigen Personen durchge-führt Zu unterscheiden ist das sogenannte Internal Audit, das von unternehmensin-ternen Mitarbeitern durchgeführt wird, vom Independent Audit, bei dem unter-nehmensexterne Personen mitwirken
be-Audit Committee, ner Ausschuss in US-amerikanischen Unternehmen, dessen Aufgabe die Pla-nung und Koordination von Prüfungsan-gelegenheiten (Wahl des Abschlussprü-fers, interne Revision, externe Abschluss-prüfung) des Unternehmens ist Das Audit Committee besteht aus 3 bis 5 Personen,
Trang 24unternehmensinter-Auditierung 18 die keinerlei Geschäftsführungsbefugnis
haben Für Unternehmen, die an der New
York Stock Exchange notiert sind, ist die
Einrichtung eines Audit Committees
Pflicht Das Prinzip des Audit Committees
findet sich inzwischen auch in Europa, in
Deutschland bekannt als o
Prüfungsaus-schuss
Auditierung, o Audit
Auditing Standards Board (ASB), ein
vom o American Institute of Certified
Public Accountants (AICPA) gebildetes
Organ, das für die Statements on Auditing
Standards (SAS) verantwortlich ist
Aufbewahrungsfrist. Kaufleute sind
dazu verpflichtet, ihre Belege
aufzube-wahren Gemäß § 257 HGB und §147 AO
sind Handelsbücher, o Inventare, o
Er-öffnungsbilanzen, o Jahresabschlüsse und
die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen sowie
Buchungsbe-lege zehn Jahre aufzubewahren
Empfan-gene und abgesandte Handelsbriefe sind
sechs Jahre aufzubewahren
Aufgabenanalyse,
Aufgabengliede-rung, systematische Zerlegung einer
komplexen Aufgabe in Teilaufgaben
Voraussetzung dafür ist, dass diese auf
verschiedene Handlungsträger übertragbar
sind Dabei kommen verschiedene
Zerle-gungskriterien zum Zuge: Art der
Verrich-tung, Objekt, Rang, Phase und Zweck
Aufgabengliederung,o
Aufgabenana-lyse
Auftragsabweichung, Teil der o
Ver-brauchsabweichung
auftragsbedingte Mehrkosten,
ent-stehen, wenn aufgrund technischer
Anfor-derungen bzw nachträglich eingehender
Kundenwünsche andere
Einzelmaterial-mengen als im Plan vorgesehen auftreten
Die aus diesen Abweichungen
entstehen-den o Mehrkosten sind vom lenleiter nicht zu verantworten Abzu-grenzen sind hiervon die durch innerbe-triebliche Unwirtschaftlichkeit verursach-ten Mehrkosten
Kostenstel-auftragsfixe Kosten, o Kosten, die dann entstehen, wenn ein zusätzlicher Auftrag erteilt wird Es handelt sich hierbei insbesondere um Rüstkosten Sie lassen sich für ein Stück nur kalkulieren, wenn die Anlagengröße oder die Auf-tragsgröße bekannt ist Darüber hinaus zählen auch Musterkosten, spezielle Werkzeugkosten und Modellkosten zu den auftragsfixen Kosten
Aufwandsrechnung, o Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwandsrückstellung, gemäß § 249 (1) und (2) HGB o Rückstellung für im
o Geschäftsjahr unterlassene o dungen für Instandhaltung, die im folgen-den Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachge-holt werden Für diese Rückstellungen besteht eine Bildungspflicht Gemäß §
Aufwen-249 (2) HGB dürfen keine weiteren Aufwandsrückstellungen gebildet werden
Aufwands- und rung. Gemäß § 305 HGB müssen für Zwecke des o Konzernabschlusses die folgenden o Aufwendungen und o Er-träge verrechnet werden:
Ertragskonsolidie- bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezo-genen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleis-tungen auszuweisen sind,
bei den anderen Erträgen die Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwi-schen den in den Konzernabschluss
Trang 2519 ausgabenwirksame Kosten
einbezogenen Unternehmen mit den
auf sie entfallenden Aufwendungen,
soweit sie nicht als andere aktivierte
Eigenleistungen auszuweisen sind
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung
für ein o Tochterunternehmen kann
un-terbleiben, soweit sie für die Vermittlung
eines den tatsächlichen Verhältnissen
ent-sprechenden Bildes der o Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des o Konzerns
nur von untergeordneter Bedeutung ist (§
296 (2) HGB)
Aufwendungen, handelsgesetzlich
nor-mierte Rechengröße, die vor allem den
Güterverzehr im Betrieb abbildet Die
Gegenüberstellung von Aufwendungen,
als negative Erfolgskomponente, mit o
Erträgen dient der periodengerechten
Er-folgsermittlung im Rahmen der o
Ge-winn- und Verlustrechnung des o
Jahres-abschlusses Aufwendungen entsprechen
dem bewerteten Verzehr von o
Wirt-schaftsgütern einer bestimmten Periode
Für kostenrechnerische Überlegungen ist
die Unterscheidung zwischen
Zweckauf-wendungen und o neutralen
Aufwendun-gen bedeutsam ZweckaufwendunAufwendun-gen
haben im Gegensatz zum neutralen
Auf-wand grundsätzlich Kostencharakter
Hierzu zählen jene Aufwendungen, die
betriebszweckbezogene, ordentliche und
periodenrichtige Güterverzehre abbilden
Aufwendungen für Ingangsetzung
und Erweiterung. Das Wahlrecht, diese
Bilanzierungshilfe anzusetzen, wurde mit
der Einführung des oBilMoG
aufgeho-ben Aufwendungen für Ingangsetzung
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
dürfen somit nicht weiter aktiviert
wer-den
Auseinandersetzung, Aufhebung der
Gemeinschaft der o Gesellschafter einer
o Personengesellschaft z.B wegen
Aus-scheidens eines Gesellschafters, einer
stillen Gesellschaft oder einer
Gesell-schaft bürgerlichen Rechts durch
Auflö-sung und Verteilung des o vermögens an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer o Anteile nach Tilgung der o Verbindlichkeiten
Gesellschafts-Auseinandersetzungsbilanz, schichtungsbilanz Interne o Bilanz einer
Ab-o PersAb-onengesellschaft nach HGB zum Zweck der Bemessung der Abfindung eines oder mehrerer ausscheidender oGesellschafter Die Auseinandersetzungs-bilanz unterliegt nicht den gesetzlichen Wertansätzen Sie wird im Rahmen einer
o Auseinandersetzung aufgestellt, um das
o Auseinandersetzungsguthaben der zelnen Gesellschafter zu bestimmen Die Wertansätze werden nach den Bestim-mungen des o Gesellschaftsvertrages vor-genommen
ein-Auseinandersetzungsguthaben, haben eines o Gesellschafters gemäß o Auseinandersetzungsbilanz, das diesem nach der o Auseinandersetzung zusteht
Gut-Ausgaben, monetäres Äquivalent aller innerhalb einer Periode einem Unterneh-men zugegangenen o Realgüter Es han-delt sich also um eine Rechengröße, die den Umfang jener Zahlungsverpflichtun-gen einer Periode abbildet, die durch die
in diesem Zusammenhang beschafften Güter entstehen Ausgaben errechnen sich aus dem Produkt aus der eingekauften Gütermenge und dem Preis pro Mengen-einheit Ausgaben können, müssen aber nicht unmittelbar mit einem Geldabgang verbunden sein Ausgaben können alter-nativ auch eine Minderung des Nettogeld-vermögens eines Unternehmens dar-stellen Das Nettogeldvermögen umfasst den Zahlungsmittel- und Forderungsbe-stand abzüglich des Bestandes an o Ver-
bindlichkeiten – Gegensatz: o nahmen
Ein-ausgabenwirksame Kosten, dürftige Kosten Bewerteter Verzehr von Gütern und Leistungen, der innerhalb der
Trang 26ersatzbe-Ausleihung 20 anstehenden Periode zu o Ausgaben
führt
Ausleihung, Bilanzposten der
Aktiv-seite, der innerhalb der o Finanzanlagen
(§ 266 (2) HGB) auszuweisen ist
Auslei-hungen sind langfristige Überlassungen
von o Kapital an o verbundene
Unter-nehmen oder an UnterUnter-nehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ausschusskostenverrechnung,
wer-den typischerweise in wer-den o
Kostenstel-len, in denen der Ausschuss entsteht,
erfasst Diese werden in der o
Kostenträ-gerrechnung auf die o
Fertigungsgemein-kosten umgelegt Zur genaueren
Be-rücksichtigung der Ausschusskosten
müs-sen die entsprechenden Beträge zum
einen auch in der Kostenstelle
ausgewie-sen werden, die für den Ausschussanfall
verantwortlich ist (z.B der
minderwerti-ges Material beschaffende Einkauf), und
zum anderen direkt für die betroffenen o
Kostenträger erfasst werden
Ausschüttung, die an o Anteilseigner
im Rahmen einer beschlossenen o
Ge-winnausschüttung ausgezahlten o
Divi-denden bzw Gewinnanteile
Ausschüttungssperre, Begrenzung
der Ausschüttbarkeit von o Kapital an o
Anteilseigner von o
Kapitalgesellschaf-ten Die Aktivierung von
Entwicklungs-kosten und latenten Steuern sowie die
über die Anschaffungskosten
hinausge-hende Zeitbewertung von
Finanzinstru-menten lösen nach § 268 Abs 8 HGB
eine Ausschüttungssperre aus So dürfen
o Gewinne nur dann ausgeschüttet
wer-den, wenn die nach der o Ausschüttung
verbleibenden und jederzeit auflösbaren
o Gewinnrücklagen zuzüglich eines o
Gewinnvortrages oder abzüglich eines o
Verlustvortrages dem aktivierten Betrag
mindestens entsprechen
außerordentliche Aufwendungen,o Aufwendungen, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Ge-schäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern
außerordentliche Erträge,o Erträge, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern
außerordentliches Ergebnis, gemäß §
275 (2) HGB innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung separat auszuweisendes
o Ergebnis, das sich aus der stellung von o außerordentlichen Erträ-gen und o außerordentliche Aufwendun-gen ergibt
wer-werden – Gegensatz: o planmäßige Abschreibungen
ausstehende Einlagen, ausstehendes Kapital, noch zu leistende o Einlagen der Kapitaleigner von o Kapitalgesellschaf-ten auf das o gezeichnete Kapital Ent-sprechend § 272 (1) HGB sind die nicht
Trang 2721 Available for Sale
eingeforderten ausstehenden Einlagen auf
das gezeichnete Kapital vom gezeichneten
Kapital offen abzusetzen Der
verbleiben-de Betrag ist als eingeforverbleiben-dertes Kapital in
der Hauptspalte der Passivseite
auszuwei-sen (Nettoausweis) Der eingeforderte,
aber noch nicht eingezahlte Betrag ist
unter den Forderungen gesondert
auszu-weisen und entsprechend zu bezeichnen
Die ausstehenden Einlagen dürfen nicht
mehr auf der Aktivseite gesondert
ausge-wiesen werden (Bruttoausweis) Somit ist
zukünftig nur noch der Nettoausweis
zulässig Unter den IAS/IFRS ist ebenfalls
nur der Nettoausweis möglich
ausstehendes Kapital, o ausstehende
Einlagen
Auszahlungen, expenditures,
Vermin-derung des Bestands an Bar- und
Buch-geld eines Unternehmens innerhalb einer
Periode Es handelt sich um eine
Rechen-größe, die primär der Abbildung von
Geldbewegungen dient Auszahlungen
sind Übertragungen von Zahlungsmitteln
vom betrachteten Betrieb auf andere schaftssubjekte Neben Banknoten und Münzen gelten auch täglich fällige Gut-haben bei Geschäftsbanken bzw auf solche Guthaben lautende Wertpapiere als allgemein anerkannte Zahlungsmittel Jede Auszahlung vermindert den Geldbe-stand Durch eine laufende Erfassung von Auszahlungen und ihrer korrespondieren-den Stromgröße, den o Einzahlungen, kann das Rechnungswesen jederzeit Aus-sagen über die o Liquidität des Unterneh-mens treffen Eine solche Rechnung ist zudem die Grundlage für finanzwirt-
Wirt-schaftliche Entscheidungen – Gegensatz:
o Einzahlungen
Available for Sale, gemäß o onal Financial Reporting Standards (IFRS) und o US-GAAP veräußerungs-fähige o Wertpapiere, die nicht zu den zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren gehören und nicht bis zu ihrer Endfällig-
Internati-keit gehalten werden sollen – Anders: o Held to Maturity
Trang 28B
Badwill, o Firmenwert
Balanced Scorecard,
Kennzahlen-gestütztes Managementsystem zur
mehr-dimensionalen Abstimmung des
unter-nehmerischen Handelns Es dient der
Verbesserung der Strategieumsetzung Die
Balanced Scorecard enthält sowohl
werto-rientierte, d.h erfolgs- und
finanzwirt-schaftliche Ergebniskennzahlen
(quantita-tive Kennzahlen) als auch Werttreiber
(qualitative Kennzahlen wie z.B
Kunden-zufriedenheit) Sie umfasst vier
verschie-dene Perspektiven bzw Ebenen, die über
Ursache-Wirkungsketten miteinander
ver-bunden sind Dieses sind die Wertebene,
die Marktebene, die Prozessebene und die
Ressourcenebene Ausgehend von der
Un-ternehmensstrategie werden für jede
Ebe-ne entsprechende Ziele abgeleitet und
kri-tische Erfolgsfaktoren identifiziert Den einzelnen Ebenen werden messbare Er-gebniskennzahlen (Spätindikatoren) und Werttreiber (Frühindikatoren) sowie kon-krete Maßnahmen und Projekte zugeord-net Die Entwicklung und Ausgestaltung einer Balanced Scorecard ist daher sehr unternehmensspezifisch und individuell – Vgl auch Abb „Balanced Scorecard – Aufbau“
Balanced Value Management, oValue Management
Balance Sheet,o Bilanz
Bardividende, der bei o Aktien und anderen Anteilsscheinen nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritäts-zuschlags verbleibende ausgeschüttete
Balanced Scorecard – Aufbau
W Becker et al., Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen,
DOI 10.1007/978-3-8349-6687-2_2,
© Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2011
Trang 29Bargründung, o Einlagen der o
An-teilseigner zur Kapitalaufbringung
anläss-lich der o Gründung werden nicht wie bei
einer o Sachgründung in Form von
Sach-gütern, sondern bar, d.h in Form von o
liquiden Mitteln geleistet – Anders: o
Sachgründung
Barwert, Gegenwartswert (Bt0) einer
zukünftigen Zahlungsreihe, der über die
o Diskontierung z.B wie folgt ermittelt
(At = Auszahlungen der Periode t, Et =
Einzahlungen der Periode t, i =
Kalkulati-onszinsfuß, n = Anzahl
Planungsperio-den)
Den kumulierten Barwerten der
Zahlungs-salden werden in der o
Kapitalwertme-thode die Anschaffungsauszahlungen
ge-genübergestellt und es wird
gegebenen-falls auch ein Barwert des
Liquidations-saldos berücksichtigt
Barwertmethode, o
Kapitalwert-methode
Basel II. Im Januar 2001 vom
internatio-nalen Bankenausschuss unter dem Namen
Basel II herausgegebener
Eigenkapital-akkord, der die bisherige
Eigenkapitalhin-terlegungspraktik der Banken bei der
Kreditvergabe ablösen soll Zukünftig soll
die Eigenkapitalhinterlegung
risikoorien-tierter erfolgen, indem sie sich an der
Bonität der Fremdkapitalnehmer
ausrich-tet Diese soll durch sogenannte Ratings
(interne oder externe) bewertet werden
Die Höhe des demnach zu hinterlegenden Eigenkapitals wird den Fremdkapitalzins beeinflussen
Basis of Consolidation, o dierungskreis
Konsoli-Basket Purchase, Lump-Sum, in der
internationalen Rechnungslegung zeichnung für den Kauf mehrerer o Ver-mögensgegenstände (o Assets), für die ein einheitlicher Preis gezahlt wird Dieser ist auf die einzelnen Vermögens-gegenstände gemäß ihrer geschätzten Marktwerte aufzuteilen
Be-bedingte Kapitalerhöhung, nur für bestimmte Zwecke zulässige o Kapital-erhöhung Diese sind gemäß §§ 192 bis
201 AktG:
zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,
zur Vorbereitung des schlusses mehrerer Unternehmen,
Zusammen- zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Ge-schäftsführung der Gesellschaft oder eines o verbundenen Unternehmens
im Wege des Zustimmungs- oder mächtigungsbeschlusses
Er-Zur bedingten Kapitalerhöhung ist eine Dreiviertelmehrheit der Hauptversamm-lung notwendig Der o Nennwert der neuen o Aktien darf 50 Prozent des bis-herigen o Grundkapitals nicht überstei-gen Der Hauptversammlungsbeschluss ist
in das o Handelsregister einzutragen Die Höhe der bedingten Kapitalerhöhung muss in der o Bilanz beim Grundkapital ersichtlich sein
Behavioral Accounting, gung von Verhaltensaspekten, die im oManagement Accounting eine zentrale Rolle spielen Durch entsprechende In-formations- und Koordinationsaktivitäten soll das Verhalten der Manager in eine unternehmenszielkonforme Richtung ge-
Trang 30Berücksichti-25 Benchmarking
lenkt werden Dabei sind z.B Phänomene
wie Data Fixation zu berücksichtigen Bei
der Data Fixation werden neue Ergebnisse
aufgrund der Anwendung neuer bzw
anderer Methoden des Rechnungswesens
tendenziell weiterhin wie gewohnt
inter-pretiert Die Anwendungsfelder des
Be-havioral Accounting liegen in der Praxis
in der Unterstützung von Anreizsystemen
sowie der Unterstützung der o
Budgetie-rung und verbundener
Kostenverantwort-lichkeit
Beherrschungsvertrag, die Leitung
einer o Aktiengesellschaft (AG) oder
einer o Kommanditgesellschaft auf
Ak-tien (KGaA) ist einem anderen
Unter-nehmen vertragsmäßig unterstellt (§ 291
(1) AktG) Entsteht dadurch keine
Abhän-gigkeit unter den Unternehmen, so ist der
Vertrag kein Beherrschungsvertrag (§ 291
(2) AktG) Die Vorschriften des AktG
werden analog bei o Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH)
ange-wandt
Beibehaltungswahlrecht. Vor
Einfüh-rung des oBilMoG konnte eine in
frühe-ren Perioden vorgenommene o
außer-planmäßige Abschreibung für einen o
Vermögensgegenstand grundsätzlich
bei-behalten werden, auch wenn die Gründe
hierfür entfallen sind Dieses
Beibehal-tungswahlrecht wurde mit der Einführung
des BilMoG aufgehoben Entsprechend §
253 (5) HGB gilt das
Wertaufholungsge-bot sofern die Gründe für die
außerplan-mäßige Abschreibung entfallen Die
Ober-grenze für eine Wertaufholung bilden
gemäß dem o Anschaffungskostenprinzip
die o fortgeführten Anschaffungskosten
Lediglich im Falle eines entgeltlich
er-worbenen Geschäfts- oder Firmenwert ist
ein niedriger Wertansatz beizubehalten
beizulegender Wert, Wertansatz für o
Vermögensgegenstände des o Anlage-
und o Umlaufvermögens, der sich aus
einem vorhandenen Markt- oder
Börsen-preis ableitet Im Handelsrecht ist der beizulegende Wert im § 253 (2) und (3) HGB geregelt Bei fehlenden Markt- oder Börsenpreisen wird der beizulegende Wert von der Beschaffungs- und/ oder Ver-kaufsseite abgeleitet, indem z.B der künftige Verkaufspreis um die noch an-fallenden o Kosten bis zum Verkauf (Vertriebs-, Lager- und Zinskosten) vermindert wird
beizulegender Zeitwert,o Fair Value
Benchmark-Costing, o marking
Cost-Bench-Benchmarking, Methode zum Vergleich von Produkten, Dienstleistungen, Pro-zessen und Methoden betrieblicher Funk-tionen über mehrere Unternehmen bzw Betriebe hinweg Ziel ist es, Unterschiede aufzudecken und die Ursachen hierfür sowie Möglichkeiten für Verbesserungen aufzuzeigen Hierzu werden wettbewerb-liche Zielvorgaben bezüglich Qualität, Zeit und o Kosten für die Gestaltung des untersuchten Vergleichsobjektes ent-wickelt Als Ausprägungsvarianten kann man internes und externes Benchmarking unterscheiden Beim internen Benchmar-king wird ein Vergleich von Bestleistun-gen zwischen Geschäftsbereichen, Wer-ken oder Tochtergesellschaften durchge-führt Externes Benchmarking tritt entwe-der als wettbewerbliches Benchmarking (Vergleich mit dem führenden Wettbe-werber oder anderen Wettbewerbern mit einzelnen Spitzenleistungen) oder als generisches Benchmarking auf (branche-nunabhängiger Vergleich mit den Best-Practice-Unternehmen) Bei Best-Practice-Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, die die zu untersuchenden Leistungen, Methoden und Prozesse her-vorragend beherrschen Bei diesen ist die Beschaffung von Vergleichsinformationen oft einfacher und es können neue Anre-gungen gewonnen werden Der systema-tische Vergleich von Best Practices er-
Trang 31Benchmark Treatment 26
möglicht das Aufdecken von
Verbesse-rungspotenzialen Diese können durch
entsprechende Maßnahmen umgesetzt
werden und die Wettbewerbsposition
eines Unternehmens stärken
Benchmark Treatment, im Rahmen
von o International Financial Reporting
Standards (IFRS) bevorzugte
Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden –
Gegensatz: o Allowed Alternative
Treat-ment
Bereitschaftskosten, o Kosten bzw o
Ausgaben, die nicht unmittelbar von den
in einer bestimmten Periode erbrachten o
Leistungen abhängen, sondern nur mit
dem Aufbau bzw Abbau der
Betriebsbe-reitschaft oder der o Kapazität
veränder-bar sind Es handelt sich um kurzfristig o
beschäftigungsfixe Kosten (o
Leerkos-ten) Der Begriff wird insbesondere bei
Systemen der o Einzelkostenrechnung
verwendet – Gegensatz: o
Leistungskos-ten
Berichtswesen, Instrument des o
Con-trollings, insbesondere zur Erfüllung der
Informationsversorgung Das
Berichtswe-sen schafft einen Ausgleich zwischen dem
Ort der Informationsentstehung und dem
Ort der Informationsverwendung Es
muss so gestaltet sein, dass der
Empfän-ger alle für seine Tätigkeit wichtigen
Informationen in einer für ihn
verständli-chen Form erhält Ein nicht oder schlecht
funktionierendes Berichtswesen kann
Auswirkungen auf die Motivation des
Informationsempfängers haben (o
Beha-vioral Accounting) Es muss daher ein
gesundes Mittel zwischen
Überinformati-on und zu rudimentärem InformatiÜberinformati-ons-
Informations-fluss gefunden werden Während früher in
reinen Berichtssystemen die Daten
perio-disch ausgegeben wurden, hat sich das
Berichtswesen im Laufe der Zeit zu
Dialogsystemen entwickelt Das
Berichts-wesen dient somit der Erfüllung der
Informationsbedarfe des Managements
Beschaffungscontrolling, bezogenes Controlling aller die Beschaf-fung betreffenden Bereiche eines Unter-nehmens Das Beschaffungscontrolling hat die zielgerichtete Versorgung eines Unternehmens mit o Produktionsfaktoren bzw Einsatzgütern zu gewährleisten Die Aufgabenbereiche beziehen sich auf die Unterstützung der Beschaffungsplanung, der Informationsversorgung der Beschaf-fung sowie der Beschaffungskontrolle Ziel ist eine Minimierung der o Kosten der bereitzustellenden Güter und Dienst-leistungen unter Berücksichtigung der Qualität Das Beschaffungscontrolling un-terstützt die Vorbereitung von Beschaf-fungsentscheidungen, d.h., es ist sicherzu-stellen, dass die Einkäufer mit adäquaten Informationen versorgt werden, die ent-scheidungsrelevant sind Gleichzeitig ist eine laufende Überwachung der Kosten-wirtschaftlichkeit zu gewährleisten sowie die betriebliche Materialversorgung über den Beschaffungsmarkt sicherzustellen Instrumente des Beschaffungscontrollings sind z.B Beschaffungsmarktforschung, Lieferantenanalyse, o ABC-Analyse und
funktions-o XYZ-Analyse, eine Analyse vfunktions-on triebsunterbrechungen sowie die Bestim-mung von o Preisobergrenzen
Be-Beschäftigung, o Kosteneinflussgröße, die die Ausnutzung der o Kapazität von Anlagen, o Kostenstellen, Unterneh-mensbereichen oder Unternehmen be-zeichnet D.h., sie bezeichnet die Ausnut-zung eines Leistungspotenzials Die Mes-sung der Beschäftigung kann inputorien-tiert z.B in Arbeitsstunden oder Maschi-nenstunden erfolgen oder outputorientiert z.B anhand der Leistungsmenge
Beschäftigungsabweichung, renz zwischen o Sollkosten und verrech-neten o Plankosten bei einer bestimmten Istbeschäftigung Es handelt sich um - oLeerkosten, die entstehen, wenn bei einer gegenüber der Planbeschäftigung niedri-geren Ist-Beschäftigung die o fixen
Trang 32Diffe-27 Beteiligung
Kosten nicht in gleichem Maße
zurückge-hen Diese Abweichung lässt sich nur aus
den Daten der o flexiblen
Plankosten-rechnung auf Basis der o Vollkosten
bestimmen, da bei der flexiblen
Plankos-tenrechnung auf Basis der o Teilkosten
die Sollkosten den verrechneten
Grenz-plankosten entsprechen
beschäftigungsfixe Kosten,
beschäf-tigungsunabhängige bzw o fixe Kosten,
bei denen die o Beschäftigung als einzige
o Kosteneinflussgröße unterstellt wird
Beschäftigungsgrad, beschreibt den
Auslastungsgrad der Kapazität Sehr
gängig ist der nachfolgende Koeffizient,
der aus dem Verhältnis von Ist- zu
Vollbe-schäftigung gebildet wird:
100 ftigung
Vollbeschä
tigung
Istbeschäf
In der o Plankostenrechnung wird das
Verhältnis zwischen einer Ist- und einer
Planbezugsgröße als Beschäftigungsgrad
herangezogen
beschäftigungsproportionale
Kos-ten, beschäftigungsabhängige und somit
o variable Kosten, bei denen die
Beschäf-tigung als einzige o Kosteneinflussgröße
unterstellt wird (o proportionale Kosten)
Bestandsaufnahme, die auch o
Inven-tur genannte gemäß § 240 (1) HGB für
jeden Kaufmann vorgeschriebene
körper-liche Aufnahme seiner gesamten o
Ver-mögensgegenstände und o Schulden
Bestandskonto, o aktivische oder o
passivische Bilanzkonten, auf denen die
Veränderungen der jeweiligen
Bilanzpos-ten erfasst werden
Bestandsveränderungen,
Verände-rung des Lagerbestandes an o fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
Bestätigungsvermerk, Testat, fungsvermerk, Opinion, Zusammenfas-
Prü-sende Feststellung der Ergebnisse der oJahresabschlussprüfung gemäß § 322 HGB Es wird die Übereinstimmung des
o Jahresabschlusses mit den gesetzlichen Vorschriften sowie die Übereinstimmung des o Lageberichts mit dem Jahresab-schluss testiert Insgesamt muss der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln Zusätzlich müssen im Bestäti-gungsvermerk gemäß dem o Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unterneh-mensbereich (KonTraG) erkannte Risi-ken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, dargelegt werden Man unterscheidet drei Formen des Bestäti-gungsvermerks:
1 Ein uneingeschränkter vermerk wird erteilt, soweit sich bei der Prüfung keine Einwendungen ge-gen den Jahresabschluss ergeben ha-ben
Bestätigungs-2 Ein eingeschränkter merk wird erteilt, soweit wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung vorliegen oder Prüfungshemmnisse dazu führ-ten, dass bestimmte abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht mit hinrei-chender Sicherheit beurteilt werden konnten
Bestätigungs3 Der Bestätigungsvermerk wird sagt, soweit wesentliche Beanstan-dungen gegen den Jahresabschluss als Ganzes vorliegen
ver-Beteiligung, allgemeine Bezeichnung für o Kapitalanteile, die von o Anteils-eignern an Unternehmen gehalten werden Auch: o Anteile an anderen Unterneh-men, die gemäß § 271 (1) HGB bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung
zu dienen Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Gesellschaft, die insgesamt 20 Prozent des o Nennkapitals
Trang 33Betriebsabrechnung, meist monatlich
durchgeführte Verrechnung der
anfallen-den o Kosten eines Betriebs auf die
Hauptkostenstellen Damit werden die
Ausgangsdaten für die o
Kostenträger-rechnung ermittelt Die
Betriebsabrech-nung wird mit Hilfe des o
Betriebsab-rechnungsbogens in tabellarischer und
statistischer Form durchgeführt Sie
er-folgt in vier Schritten:
1 Die primären o
Kostenträgergemein-kosten werden für sämtliche o Vor-
und o Endkostenstellen ermittelt
Hierfür werden nach der Anordnung
sämtlicher Kostenstellen in einer dem
dominierenden Leistungsfluss
ent-sprechenden Reihenfolge die primären
Kostenträgergemeinkosten auf den
einzelnen Vor- und Endkostenstellen
erfasst und anschließend die o
Pri-märkosten jeder einzelnen
Kostenstel-le addiert
2 Die Kosten der o innerbetrieblichen
Leistungen werden abgerechnet nächst erfolgt eine Umlage bzw Ver-rechnung der für die Vorkostenstellen ermittelten primären Kosten auf die innerbetrieblichen Leistungen empfan-genden (Vor- und/ oder End-)Kosten-stellen mit Hilfe eines geeigneten Ver-fahrens (wie z.B das Stufenleiterver-fahren) Es werden die daraus resultie-renden sekundären Kosten jeder ein-zelnen Endkostenstelle ermittelt
Zu-3 Die Ermittlung der sich aus primären und sekundären Kosten zusammenset-zenden o Gesamtkosten der Endkos-tenstellen bildet den nächsten Schritt der Betriebsabrechnung
4 Für die Abrechnung der einzelnen Kostenträger werden Kalkulationssät-
ze gebildet Hierzu wird zuerst die für die o Kalkulation erforderliche Be-zugsbasis festgelegt Anschließend folgt die Division der Gesamtkosten der jeweiligen Endkostenstellen durch die zugehörige Kalkulationsbasis Zum Schluss folgt der Ausweis der daraus resultierenden Kalkulationssät-
ze der einzelnen Endkostenstellen
Betriebsabrechnungsbogen – Struktur
Trang 3429 betriebsfremde Aufwendungen
Betriebsabrechnungsbogen (BAB),
technisch-organisatorisches Hilfsmittel
der o Kostenstellenrechnung Als
statisti-scher Kostensammelbogen weist er
zei-lenweise die unternehmensspezifisch
ge-gliederten o Kostenarten zur Erfassung
der o Kostenträgergemeinkosten aus,
spaltenweise führt er die im
Kostenstel-lenplan eines Unternehmens
unterschied-lichen o Kostenstellen an, die
zweckmä-ßigerweise in der Reihenfolge des
domi-nierenden Leistungsflusses angeordnet
sind Der BAB zeigt nicht nur, welche
pri-mären o Gemeinkosten (differenziert
nach Kostenarten) für die verschiedenen
Kostenstellen angefallen sind, sondern
dokumentiert darüber hinaus auch die
ab-gerechneten o Kosten für o
innerbetrieb-liche Leistungen – Vgl auch Abb
„Be-triebsabrechungsbogen – Struktur“ auf S
6
Betriebsaufwendungen, o
Aufwen-dungen
Betriebsausgaben, steuerrechtlicher
Begriff für die Aufwendungen, die durch
den Betrieb veranlasst (§ 4 (3) EStG) und
daher steuerlich absetzbar sind
Bestimm-te Betriebsausgaben sind jedoch von der
steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen,
so z.B die Aufwendungen für Geschenke
an Personen, die nicht Arbeitnehmer des
Steuerpflichtigen sind, sofern diese 40
Euro überschreiten (§ 4 (5) Nr 1 EStG) –
Begriff für alle Güter, die in Geld oder
Geldeswert bestehen und dem
Steuer-pflichtigen im Rahmen einer der o
Ein-kunftsarten des § 2 (1) S 1 Nr 4 bis 7
zufließen (§ 8 (1) EStG) – Anders: o Einnahmen
Betriebserfolg, o Betriebsergebnis, oErfolg
Betriebsergebnis. I Extern: Ergebnis
der Berichtsperiode, das die Ertrags- und Aufwandskomponenten umfasst, die mit dem eigentlichen Betriebszweck in direk-tem Zusammenhang stehen, zeitlich in die Berichtsperiode fallen und nach Art und Größe typisch und nicht zufällig sind Das Betriebsergebnis ist vom o Beteiligungs-,
o Finanz- und o neutralen Ergebnis zu
unterscheiden – II Intern: Saldo, der aus
der periodenbezogenen lung von o Kosten und o Erlösen eines Unternehmens resultiert Dieser stimmt nicht immer mit dem o Jahresüberschuss bzw o Jahresfehlbetrag überein, den die
Gegenüberstel-o Gewinn- und Verlustrechnung im men des o Jahresabschlusses ermittelt und aufweist Betragsdifferenzen zwi-schen den beiden Größen treten auf, wenn innerhalb desselben Zeitraums auch oneutrale Erträge und/ oder o neutrale Aufwendungen anfallen und/ oder in der
Rah-o KRah-osten- und Erlösrechnung auch Rah-o satzkosten bzw o Zusatzerlöse oder o Anderskosten bzw o Anderserlöse ange-setzt werden – Vgl auch o Ergebnis-
Zu-rechnung – Gegensatz: o operatives Ergebnis
Betriebsergebnisrechnung,o nisrechnung
Ergeb-Betriebserträge, o Erträge
betriebsfremde Aufwendungen, tegorie der o neutralen Aufwendungen Sie fallen völlig unabhängig vom Be-triebszweck an und gehen deshalb auch nicht in o Produktkalkulationen ein Den betriebsfremden Aufwendungen stehen keine Gegenleistungen gegenüber und sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit
Trang 35Ka-betriebsfremde Erträge 30
der o Wertschöpfung – Beispiel: Spende
an eine Universität
betriebsfremde Erträge, o Erträge,
welche nicht aus Betriebsleistungen
stam-men, sondern aus sonstiger Betätigung der
Unternehmung Betriebsfremde Erträge
sind in der o Kostenrechnung ein Teil des
o neutralen Ertrages, der nicht in die
betriebliche o Leistungsrechnung
über-nommen wird In der Gewinn- und
Ver-lustrechnung werden betriebsfremde
Er-träge, die die gewöhnliche
Geschäftstätig-keit betreffen, als o sonstiger
betriebli-cher Ertrag, sonst als o außerordentlicher
Ertrag ausgewiesen
Betriebsgewinn,o Gewinn
betriebsgewöhnliche
Nutzungsdau-er, o Nutzungsdauer
Betriebsmittel, alle betrieblichen o
Anlagen und Einrichtungen, die für die
Erstellung der o Leistungen notwendig
sind Auch Betriebsstoffe und o
Hilfsstof-fe gehören zu den Betriebsmitteln
betriebsnotwendiges Kapital,
be-triebsbedingtes Kapital Zur Erfüllung des
Betriebszweckes eingesetztes Kapital (o
Eigen- und Fremdkapital) Differenz aus
o betriebsnotwendigem Vermögen und
zinslos zur Verfügung stehenden Mitteln
betriebsnotwendiges Vermögen,
be-triebsbedingtes Vermögen Teile des o
Anlage- und oUmlaufvermögens, die zur
Aufrechterhaltung des Betriebszweckes
erforderlich sind Das betriebsnotwendige
Vermögen wird im Rahmen einer o
Unternehmensbewertung separat zu
Ver-kaufspreisen bewertet
Betriebsstätte, gemäß § 12 AO jede
feste Geschäftseinrichtung oder Anlage,
die der Tätigkeit eines Unternehmens
dient Dies sind unter anderem die Stätten
der Geschäftsleitung,
Zweigniederlassun-gen, Geschäftsstellen sowie rungen und Montagen, wenn sie an einem Standort länger als sechs Monate andau-ern – Betriebsstätten begründen i.d.R die (beschränkte) Steuerpflicht des Inhabers der Betriebsstätte
Bauausfüh-Betriebs- und tung, Werkstätten- und Büroeinrichtun-gen (z.B Werkbänke, Schreibtische) ein-schließlich Fernsprech- und IT-Anlagen (z.B Telefone, Computer), Arbeitsgeräte und allgemein verwendbare Werkzeuge, Transportbehälter, Verteilungsanlagen, Fahrzeuge aller Art und ähnliches Diese werden in ihrer Summe als Betriebs- und Geschäftsausstattung im o Anlagevermö-gen der o Bilanz ausgewiesen
Geschäftsausstat-Betriebsvermögen, Begriff aus dem Steuerrecht, der die Summe aller dem Unternehmen zuzurechnenden o Wirt-schaftsgüter bezeichnet Die Betriebsver-mögenseigenschaft muss für jedes Wirt-schaftsgut gesondert geprüft werden Dabei ist zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen zu unterscheiden:
1 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die mit dem Betrieb zusammenhängen und objektiv erkennbar zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind (betriebliche Nutzung > 50 Prozent)
2 Zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen Wirtschaftsgüter, die sowohl zu privaten als auch zu betrieblichen Zwecken genutzt werden Diese kön-nen bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 Prozent in vollem Um-fang als gewillkürtes Betriebsvermö-gen ausgewiesen werden
Gegensatz: o Privatvermögen
Bewegungsbilanz, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, Ver- änderungsbilanz, im Rahmen der o Bi-lanzanalyse verwendete o Bilanz zur Darstellung der Herkunft und der Ver-
Trang 3631 Bewertungsstetigkeit
wendung von Finanzierungsmitteln Der
Mittelverwendung (Zugänge Aktiva,
Abgänge Passiva) wird die Mittelherkunft
(Zugänge Passiva, Abgänge Aktiva)
gegenübergestellt
Bewertung, Bemessung des Wertes von
Sachen oder Leistungen im Rahmen der
externen o Rechnungslegung,
insbeson-dere bezogen auf den o Jahresabschluss
Als Wertmaßstäbe müssen entweder
Markt- oder Börsenwerte herangezogen
werden, oder, soweit diese nicht
existie-ren, Näherungswerte Über die Bewertung
wird die Höhe der Bilanzposten sowohl in
der o Handels- als auch in der o
Steuer-bilanz bestimmt Das HGB enthält
Bewer-tungswahlrechte und Bewertungsgebote,
die zum Teil für alle Kaufleute (§§ 252
bis 256a HGB) und zum Teil ergänzend
für o Konzernunternehmen (§§ 308 bis
309 HGB) gelten
Bewertungseinheit, grundsätzlich sieht
§ 252 (1) Nr 3 HGB eine o
Einzelbewer-tung von o Vermögensgegenständen und
o Schulden vor In den im § 254 HGB
genannten Ausnahmefällen, ist eine
Be-wertung von mehreren
Vermögensgegen-ständen und/ oder Schulden möglich Sie
werden zu diesem Zweck zu einer
Bewer-tungseinheit zusammengefasst Auch o
schwebende Geschäfte wie Einkaufs- und
Verkaufsverträge können als Einheit
bewertet werden
Bewertungsgrundsätze, Vorschriften
zur o Bewertung einzelner o
Vermö-gensgegenstände und o Schulden In §
252 HGB werden sechs allgemeine
Bewertungsgrundsätze genannt:
1 Identität der Wertansätze in der
Eröff-nungsbilanz mit denen in der
6 Bewertungsstetigkeit
Bewertungskontinuität, o tungsstetigkeit
Bewer-Bewertungsmaßstäbe, Normen zur Festlegung des Wertes eines o Geschäfts-vorfalls Die Bewertungsmaßstäbe sind handels- und steuerrechtlich nicht einheit-lich definiert Steuerrechtlich sind die Bewertungsmaßstäbe sowohl im Bewer-tungsgesetz (o Einheitswert, o gemeiner Wert) als auch im Einkommensteuerge-setz (o Anschaffungskosten, o Herstel-lungskosten, o Teilwert) festgeschrieben Handelsrechtlich gelten neben den An-schaffungs- und Herstellungskosten, Bör-sen- oder Marktpreise, der o beizulegen-
de Wert, der o Barwert sowie ein sich nach vernünftiger kaufmännischer Beur-teilung ergebender Wert als Bewertungs-maßstäbe
Bewertungspolitik, im Rahmen der Bewertungswahlrechte ausgenützte Be-wertungsspielräume zur Gestaltung der Höhe der Bilanzposten
Bewertungsstetigkeit, kontinuität Gemäß § 252 (1) Nr 6 HGB
Bewertungs-sind die auf den vorhergehenden o resabschluss angewandten Bewertungs-methoden beizubehalten (o Bewertungs-grundsätze) Von diesem Grundsatz darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (§ 252 (2) HGB) und die Änderungen sind im o Anhang zu erläutern Zu den begründeten Ausnahme-fällen zählt z.B die Tatsache, dass ohne die Änderung der Bewertungsmethode der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage ver-mittelt hätte
Trang 37Jah-Bewertungsvereinfachungsverfahren 32
Bewertungsvereinfachungsverfah-ren, Verfahren zur Erleichterung der
Be-wertung von o Vermögensgegenständen,
die den o Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) entsprechen Gemäß
§ 256 HGB kann beispielsweise für den
Wertansatz gleichartiger
Vermögensge-genstände des o Vorratsvermögens
unter-stellt werden, dass die zuerst oder die
zuletzt angeschafften bzw hergestellten
Vermögensgegenstände zuerst verbraucht
oder veräußert worden sind (o
Ver-brauchsfolgeverfahren) Gemäß § 240 (3)
HGB können Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, wenn sie regelmäßig
ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das
Unternehmen von nachrangiger
Bedeu-tung ist, mit einer gleichbleibenden
Menge und einem gleichbleibenden Wert
angesetzt werden, sofern ihr Bestand in
seiner Größe, seinem Wert und seiner
Zusammensetzung nur geringen
Verände-rungen unterliegt (o Festwert) Gemäß §
240 (4) HGB können gleichartige
Ver-mögensgegenstände des
Vorratsvermö-gens sowie andere gleichartige oder
annähernd gleichwertige bewegliche
Ver-mögensgegenstände und o Schulden
je-weils zu einer Gruppe zusammengefasst
und mit dem gewogenen
Durchschnitts-wert angesetzt werden – Anders: o
Einzelbewertung
Bewertungswahlrechte,
handelsrecht-licher und einkommensteuerrechthandelsrecht-licher
Begriff für das Recht, bei der o
Bewer-tung von o Vermögensgegenständen bzw
o Wirtschaftsgütern und o Schulden
zwischen mehreren zulässigen o
Wertan-sätzen zu wählen Handelsrechtliche
Bewertungswahlrechte bestehen
beispiels-weise bei der Ermittlung der o
Herstel-lungskosten sowie bei der Dotierung von
o Pensionsrückstellungen Zu den
Bewer-tungswahlrechten im Steuerrecht gehört
neben steuerrechtlich zulässigen o
Son-derabschreibungen die Möglichkeit,
soge-nannte o geringwertige Wirtschaftsgüter
(GWG) mit Anschaffungskosten zwischen
150 und 410 Euro im Jahr ihrer fung, Herstellung oder o Einlage entwe-der in voller Höhe als Sofortaufwand zu verrechnen oder in einen Sammelposten aufzunehmen, der linear über fünf Jahre abzuschreiben ist
Anschaf-Bezugsgrößen, werden für die einzelne Kostenstelle zur Verrechnung von o Gemeinkosten im Rahmen der o Kalkula-tion benötigt Sie sollen so gewählt wer-den, dass sie möglichst genau die Zurech-nung der Gemeinkosten entsprechend der Kostenverursachung auf die einzelnen oKostenträger oder Aufträge ermöglichen
Es können direkte und indirekte größen unterschieden werden Direkte Be-zugsgrößen können unmittelbar aus den Quantitäten der erstellten Leistungen ab-geleitet werden Sie sind für die Haupt-kostenstellen des Fertigungsbereichs und gewisse o Hilfskostenstellen von Bedeu-tung Im Gegensatz dazu werden indirekte Bezugsgrößen dort verwendet, wo keine Beziehungen zwischen der Kostenverur-sachung der o Kostenstellen und den o Kostenträgern bestehen
Bezugs-Bezugsgrößenhierarchie, sierung von o Bezugsgrößen, um alle Kosten eines Unternehmens als o Einzel-kosten erfassen zu können (o Einzelkos-tenrechnung) Dadurch wird eine direkte Zurechnung relativer Einzelkosten zu verschiedenen Kalkulationsobjekten mög-lich Diese Kalkulationsobjekte sind z.B einzelne Aufträge, Produkte oder Liefe-ranten Es ist darauf zu achten, dass alle Kostenarten auf der jeweils untersten wirtschaftlich vertretbaren Stufe so aus-gewiesen werden, dass sie gerade noch als Einzelkosten erfassbar sind Das Schema zur produktbezogenen Hierarchiebildung ist der mehrstufigen o Fixkostende-ckungsrechnung ähnlich Es können z.B Einzelkosten der Produkteinheit, der Pro-duktgruppe, des Produktbereichs sowie des Produktionsprogramms ausgewiesen
Trang 38Hierarchi-33 Bilanzarten
werden In der relativen
Einzelkosten-rechnung ist die Strukturierung der
Kos-ten jedoch nicht nur produktbezogen
möglich, sondern kann parallel zu allen
Dimensionen erfolgen So ist unter
ande-rem eine sachbezogene oder zeitbezogene
Bezugsgrößenhierarchie denkbar
Bezugsrecht, o ordentliche
Kapitaler-höhung
Bilanz, Balance Sheet, stichtagsbezogene
Darstellung der o Vermögensgegenstände
und o Schulden einer Unternehmung in
Kontenform Die Vermögensgegenstände
sind auf der Aktivseite des Kontos, die
Schulden auf der Passivseite des o
Kon-tos auszuweisen Das o Eigenkapital
er-gibt sich als Differenz aus
Vermögensge-genständen und Schulden Die
Verände-rung des Eigenkapitals zwischen zwei o
Bilanzstichtagen resultiert entweder aus
einem o Jahresüberschuss oder o
Jahres-fehlbetrag korrigiert um o Einlagen und -
Entnahmen Gemäß § 242 (1) HGB hat
der Kaufmann zu Beginn seines
Handels-gewerbes und für den Schluss eines jeden
o Geschäftsjahrs eine Bilanz
aufzustel-len Die o Aktiva sind nach dem Grad
ihrer Liquidierbarkeit zu gliedern, die
längerfristig gebundenen
Vermögensge-genstände sind zuerst aufzuführen Die o
Passiva sind nach dem Grad der
Fristig-keit der Finanzierungsquellen zu gliedern,
das o Eigenkapital ist zuerst aufzuführen
– Vgl auch Abb „Bilanz – Bilanz in
Kontenform (vor Gewinnverwendung und
verkürzt)“
Bilanzanalyse, Jahresabschlussanalyse,
Auswertung der o Bilanz bzw des
ge-samten o Jahresabschlusses und
gegebe-nenfalls anderer
Unternehmensinformati-onen in Form von Kennzahlen zur
Ge-winnung von Erkenntnissen über die
aktuelle und zukünftige o Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des
Unterneh-mens Man unterscheidet zwischen
quan-titativer Bilanzanalyse, die sich auf die
Auswertung des Zahlenmaterials schränkt und qualitativer Bilanzanalyse, die verbale Informationen aus dem oAnhang und dem o Lagebericht einbe-zieht
be-Bilanzänderung, im Handelsrecht die Änderung einer o Bilanz aufgrund der geänderten Ausübung von o Bilanzie-rungs- und o Bewertungswahlrechten, wodurch gegebenenfalls eine o Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB erfor-derlich wird Steuerlich ist der Ersatz eines zulässigen durch einen anderen zulässigen Wert nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt nur gestattet, wenn die Bilanzänderung in einem zeitli-chen und sachlichen Zusammenhang mit einer o Bilanzberichtigung steht und be-tragsmäßig die Auswirkung der o Bilanz-berichtigung nicht überschreitet (§ 4 (2)
S 2 EStG) – Anders: o gung
Bilanzberichti-Bilanzarten, man systematisiert die schiedenen Bilanzarten nach folgenden Kriterien:
ver-1 Bilanzierungsanlass: ordentliche o Bilanzen (werden aufgrund gesetzli-cher oder vertraglicher Regelungen erstellt), o Sonderbilanzen (werden lediglich zu bestimmten Anlässen auf-gestellt)
2 Bilanzierungszeitraum: Jahres-, jahres-, Quartals-, Monatsbilanzen;
Halb-3 Bilanzinhalt: Beständebilanz (o tiva und o Passiva zu einem bestimm-ten Stichtag), Bewegungsbilanz (Ver-änderung der Aktiv- und Passivposten bezogen auf einen bestimmten Zeit-punkt)
Ak-4 Anzahl der einbezogenen men: Einzelbilanz, o Konzernbilanz (Zusammenfassung der Bilanzen aller einbezogenen Unternehmen)
Unterneh-5 Bilanzempfänger: interne Bilanzen und externe Bilanzen
Trang 39Bilanzausschuss 34
Bilanzausschuss, o
Prüfungsaus-schuss
Bilanzberichtigung, Änderung einer o
Bilanz wegen fehlerhafter o
Bilanzie-rung, wodurch gegebenenfalls eine
Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB
erfor-derlich wird Steuerlich bedeutet die
Bi-lanzberichtigung den Ersatz eines gegen
zwingende einkommensteuer- oder
han-delsrechtliche Vorschriften verstoßenden
Werts durch einen zulässigen Wert Diese
Korrektur ist auch dann noch zulässig,
wenn die Bilanz bereits beim Finanzamt
eingereicht wurde (§ 4 (2) S 1 EStG) –
Anders: o Bilanzänderung
Bilanzfälschung, bewusste
Falschan-gabe von Daten im o Jahresabschluss, um
den Bilanzadressaten die o Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage günstiger als den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend
darzustellen Im Einzelnen kann dies
durch Ansatz von fiktiven
Vermögenswer-ten, o Überbewertung von o Aktiva bzw
o Unterbewertung von o Passiva sowie durch irreführende Angaben im o Anhang erfolgen
Bilanzgewinn, nach der o wendung verbleibende positive Summe bei o Kapitalgesellschaften Gemäß §
Gewinnver-268 (1) HGB darf die o Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergeb-nisses aufgestellt werden In diesem Fall tritt an die Stelle der Posten o Jahresüber-schuss/ Jahresfehlbetrag und o Gewinn-vortrag/ Verlustvortrag der Posten oBilanzgewinn/ Bilanzverlust Ein vorhan-dener Gewinn- oder Verlustvortrag aus den Vorjahren ist in den Bilanzgewinn/ Bilanzverlust einzubeziehen und in der Bilanz oder im o Anhang gesondert anzugeben
Bilanzgliederung, für o schaften in § 265, § 266, § 268 ff HGB
Kapitalgesell-Bilanz - Kapitalgesell-Bilanz in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt) Aktiva Passiva
IV Schecks, Kassenbestand,
Bundes-bank- und Postgiroguthaben,
Gutha-ben bei Kreditinstituten
C Rechnungsabgrenzungsposten
D Aktive latente Steuern
E Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
A Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital
II Kapitalrücklage III Gewinnrücklagen
Trang 4035 Bilanztheorie
vorgeschriebene systematische
Darstel-lung der Bilanzposten Für bestimmte
Ge-schäftszweige wie z.B Kreditinstitute und
Versicherungsunternehmen gelten gemäß
§ 330 HGB besondere
Bilanzgliederungs-vorschriften
Bilanzierung, Aufstellung der o Bilanz
gemäß den o Bilanzierungs- und o
Aktivierungshil-fen Aktivierungswahlrecht für bestimmte
im HGB näher bezeichnete Posten, die
per Definition keine o
Vermögensgegen-stände sind Die Bilanzierungshilfen
wurden mit Einführung des oBilMoG
überwiegend abgeschafft
Bilanzierungsverbote, Verbot der o
Aktivierung/ Passivierung bestimmter o
Vermögensgegenstände und o Schulden
Gemäß § 248 (1) und (2) HGB dürfen o
Aufwendungen, die im Zusammenhang
mit der Unternehmensgründung, dem
Ab-schluss von Versicherungsverträgen und
der Eigenkapitalbeschaffung stehen sowie
selbst geschaffene Marken, Drucktitel,
Verlagsrechte, Kundenlisten oder
ver-gleichbare o immaterielle
Vermögensge-genstände des o Anlagevermögens nicht
aktiviert werden
Bilanzierungswahlrechte, o
Aktivie-rungs- und o Passivierungswahlrechte
Zu den Aktivierungswahlrechten gehören:
Gemäß § 250 (3) HGB Aufnahme
eines Disagios in den aktiven
Rech-nungsabgrenzungsposten,
Gemäß § 248 (2) HGB Aktivierung
selbst geschaffener immaterieller
Ver-mögensgegenstände des
Anlagever-mögens
Gemäß § 274 (1) HGB Aktivierung
von latenten Steuern
Zu den Passivierungswahlrechten ren:
gehö- Pensionsrückstellungen die unter Art
28 EGHGB fallen
Bilanzkennzahlen, Verhältniszahlen, die verschiedene Bilanzposten zueinander
in Beziehung setzen Bilanzkennzahlen werden im Rahmen der o Bilanzanalyse ermittelt, um die Finanz- und Ertragslage von Unternehmen beurteilen zu können
Es lassen sich z.B folgende zahlen unterscheiden:
Bilanzkenn-100 e Bilanzsumm ögen Anlageverm ensität
Anlagenint u
100 e Bilanzsumm mögen Vorratsver ensität
Vorratsint u
100 se
Umsatzerlö
bestand Forderungs durchschn.
100 e Bilanzsumm al Eigenkapit alquote
Eigenkapit u
100 e Bilanzsumm al Fremdkapit alquote
Fremdkapit u
Bilanzpolitik, Ausnutzung von handels- und steuerbilanziellen Bilanzierungs- und Bewertungsspielräumen zur Beeinflus-sung des Jahresergebnisses
Bilanzstichtag,o Abschlussstichtag
Bilanztheorie, wissenschaftliche meinungen über das Wesen und die Auf-gaben von o Bilanzen Die Bilanztheorie ist von den gesetzlichen Vorschriften un-abhängig Bekannte Bilanztheorien sind:
Lehr- statische Bilanztheorie (Mittel zur Darstellung des Vermögensstandes ei-nes Unternehmens zu einem bestimm-ten Zeitpunkt),
dynamische Bilanztheorie (Bilanz zur Ermittlung des wirtschaftlichen Er-folgs einer Periode, in der die Vermö-gensgegenstände als noch nicht abge-