Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw..
Trang 2KOMPAKT-LEXIKON Modernes
Rechnungswesen
Trang 3KOMPAKT-LEXIKON Modernes
Rechnungswesen
2.000 Begriffe zu Buchführung und Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling
nachschlagen, verstehen, anwenden
2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage
von
Wolfgang Becker
Stefan Lutz
Trang 41 Auflage Oktober 2002
2 Auflage Juli 2007
Alle Rechte vorbehalten
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr Th Gabler |
GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2007
Lektorat: Katrin Alisch
Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen von
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urheber-Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, nungen usw in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kenn-zeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne derWarenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachtenwären und daher von jedermann benutzt werden dürften
Warenbezeich-Umschlaggestaltung: Nina Faber de.sign, Wiesbaden
Druck und buchbinderische Verarbeitung:
Wilhelm & Adam, Heusenstamm
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN 978-3-409-29889-6
Bibliografische Information Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar
Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker ist Inhaber des Lehrstuhls für
Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung undControlling an der Universität Bamberg Zudem ist er verantwortlichfür das Fach Controlling in Excecutive MBA-Studiengängen der Uni-versitäten Mainz und Nürnberg Darüber hinaus ist Prof Becker Wis-senschaftlicher Direktor des Deloitte.Mittelstandsinstituts an der Uni-versität Bamberg sowie Gründungsgesellschafter und Vorsitzenderdes Beirats der Scio! Knowledge Services GmbH (Erlangen)
Dr Stefan Lutz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; er arbeitet als
Partner bei der MAZARS Revision und Treuhandgesellschaft mbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main
Trang 6Der sichere Umgang mit den Fachbegriffen des Rechnungswesens nimmt
im Unternehmensalltag speziell für Führungskräfte, aber auch für derenMitarbeiter, einen bedeutsamen Stellenwert ein Dies gilt nicht nur in denoriginär betriebswirtschaftlichen, sondern zunehmend auch in anderenUnternehmensbereichen Aber sogar im betriebswirtschaftlichen Kontextselbst ist die Situation der Begriffswelt nicht gerade einfach So ver-schwimmen derzeit die traditionellen Bereiche des externen und internenRechnungswesens mit dem zunehmenden Einfluss internationaler Nor-mensysteme wie IAS und US-GAAP zunehmend Auch die Anwendungneuartiger Managementkonzepte, wie beispielsweise der BalancedScorecard, lässt die Zahl der in der Unternehmenspraxis verwendetenbetriebswirtschaftlichen Begriffe rasant ansteigen Derartige Entwicklun-gen führen zu einer hohen Vielfalt und ausgeprägten Spezifität der ver-wendeten Begriffe, die für Praktiker nicht immer transparent sind.Ziel des vorliegenden Lexikons ist es, eine Orientierung in dem erläuter-ten Begriffsdickicht zu ermöglichen und entsprechende Fachkenntnisse
zu vermitteln Das Lexikon umfasst ca 2.000 bedeutsame Stichwörter.Diese gehen über ein enges Verständnis der Themenbereiche des exter-nen und internen Rechnungswesens hinaus und greifen entsprechendrelevante Begriffe der Bereiche Unternehmensführung und Controllingbis hin zum Finanzmanagement auf Neben der Definition klassischerGrundbegriffe wurden insbesondere auch moderne Begriffe internatio-nalen Ursprungs aus dem Rechnungswesen und Controlling erläutert.Daher finden sich viele in der Praxis gängige Begriffe des angelsächsi-schen Sprachraums in diesem Lexikon erfasst
Um eine möglichst hohe Anwendungsorientierung zu gewährleisten, sinddie Erläuterungen der einzelnen Fachtermini bewusst kompakt aber den-noch anschaulich und einfach gehalten Gleichzeitig wurde selbstver-ständlich die notwendige theoretische Basis berücksichtigt, um auch ent-sprechende Grundlagenkenntnisse zu vermitteln Der gezielte Einsatz vonGrafiken unterstützt die Anschaulichkeit der Begriffsdarstellungen an vie-len Stellen Zusätzlich ermöglicht ein umfassendes Verweissystem dieweitere inhaltliche Vertiefung einzelner Fachtermini und ordnet diese ineinen umfassenden Gesamtkontext ein
Das Lexikon richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Praktiker aus terschiedlichen Unternehmensbereichen, die in ihrem Arbeitsalltag täg-lich mit Begriffen aus dem Rechnungswesen und Controlling konfrontiertwerden und umgehen müssen Das Lexikon ist aber auch als Orientie-rung und ein hilfreiches Nachschlagewerk für Studierende zahlreicherFachrichtungen gedacht
un-Das Zustandekommen dieses Lexikons gründet auf jahrelangen, meinsamen Aktivitäten der beiden Autoren, Univ.-Professor Dr WolfgangBecker von der Universität Bamberg (Inhaber des Lehrstuhls Unterneh-
Trang 7ge-mensführung & Controlling) sowie WP/StB Dr Stefan Lutz (Partner derMAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft, in Frankfurt a M.).
Insbesondere Erfahrungen der Autoren im Bereich der Weiterbildung vonFührungskräften haben die Erstellung dieses Lexikons maßgeblich ange-stoßen Die Abstimmung von Kerngebieten und Schnittstellen bis hin zueinzelnen Definitionen wurde durch diese Verbindung von Theorie undPraxis entscheidend gefördert Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker legteseinen Schwerpunkt auf die Begriffe des internen Rechnungswesens undControllings, WP/StB Dr Stefan Lutz konzentrierte sich auf die Begriffe desexternen Rechnungswesens
Die Erstellung dieses Lexikons wäre ohne die tatkräftige Hilfe von beitern nicht möglich gewesen Die Autoren danken daher Herrn WP/StBUwe Fiedler und Frau Dipl.-Bw (FH) Séverine Piroth (MAZARS Revision
Mitar-& Treuhandgesellschaft mbH) sowie Frau Dipl.-Kffr Sibylle Seedorf versität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling), diekonzeptionell und inhaltlich maßgeblich zu der Entstehung dieses Lexi-kons beigetragen haben
(Uni-Danken wollen wir auch Herrn Dipl.-Kfm Stefan Fischer, Herrn FlorianBrenner, Frau Tina Löser, Frau Heike Moses und Frau Annika Waßmann(Universität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling)sowie Frau MA Claudia Brunn, Frau Dipl.-Volkswi Heike Matthaei und FrauRAin Marianne Zucht (MAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a M.), die allesamt mithohem Engagement an der Erstellung des Lexikons mitgewirkt haben
In der zweiten Auflage wurden die Begriffe vollständig überarbeitet und
um weitere Aspekte des modernen Rechnungswesens ergänzt.Diese Erweiterungen unterstützten im Wesentlichen Herr Dipl.-Kfm Flo-rian Brenner und Herr Patrick Ulrich (Universität Bamberg, Lehrstuhl fürUnternehmensführung und Controlling) sowie Herr WP/Stb Uwe Fiedler,Frau Dipl.-Ökonomin Marieke Huber und Frau StB Dipl.-Volkswi HeikeMatthaei (MAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, in Frankfurt a M.), denen unser besonderer Dankgilt
Wir hoffen, dass dieses Lexikon seine Leser erreicht und dort den gestrebten Nutzen stiftet Für Anregungen und Kritik sind wir jederzeitdankbar
an-Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker
WP/StB Dr Stefan Lutz
Trang 9A
ABC-Analyse, Methode zur Feststellung
von Prioritäten, denen Ziele, Probleme
und/oder Alternativen zugeordnet werden
sollen Die Buchstaben ABC stehen für
die Bedeutung der untersuchten Objekte
(z.B A = sehr wichtig, B = wichtig, C =
unwichtig) Die ABC-Analyse basiert auf
der empirisch beobachtbaren Annahme,
dass oftmals nur ein kleiner Prozentsatz
der Untersuchungsobjekte, mit denen eine
bestimmte Wirkung angestrebt wird, den
größten Anteil zur gewünschten
Gesamt-wirkung beisteuert Diesen so genannten
A-Objekten ist daher höchste Bedeutung
beizumessen Aus der Logistik ist z.B die
„80-20-Faustregel“ bekannt, nach der ca
80 Prozent des Umsatzes von 20 Prozent
der auf Lager gehaltenen Artikel erzielt
werden Die ABC-Analyse geht von
Mengen-Wert-Verhältnissen aus und kann
werden
Abfallbilanz,o Umweltbilanz
Abgrenzung, bezieht sich auf die
sowie o Kosten und o Erlösen der o
Kostenrechnung und der damit
verbunde-nen Zuordnung Abgrenzungen könverbunde-nen
nach sachlichen, zeitlichen und/oder
wert-mäßigen Kriterien erfolgen In der
Kos-tenrechnung werden nur die Beträge
berücksichtigt, die mit dem
Betriebs-zweck verbunden sind Davon lassen sich
die o neutralen Aufwendungen, d.h o
betriebsfremde Aufwendungen (z.B
Aufwen-dungen (z.B Katastrophenverluste) oder
Steuernachzahlungen) abgrenzen Im
Ge-gensatz zur Finanzbuchhaltung werden in
der Kostenrechnung z.B auch o torische Kosten berücksichtigt Diese unterscheiden sich entweder in ihrer wertmäßigen Höhe (o Anderskosten, z.B kalkulatorische Abschreibungen) oder sie lassen sich nicht aus dem Aufwand ablei-ten (o Zusatzkosten, z.B kalkulatorischer Unternehmerlohn)
kalkula-Abgrenzungsrechnung, Methode zur Ermittlung von o Kosten und o Erlösen auf der Grundlage von in der Finanzbuch-
erforderlich:
1 Trennung von betrieblichen und neutralen Aufwendungen und neutra-len Erträgen,
2 Berechnung von Anderskosten und -erlösen,
3 Berücksichtigung von Zusatzkosten und -erlösen
Abnutzung, Bezeichnung für die minderung eines über mehrere Perioden nutzbaren Anlagengutes, die sich aus seinem Gebrauch oder aus den sonstigen Abschreibungsursachen ergibt
Wert-Abrechnungsperiode, Teil der periode Am Ende jeder Abrechnungs-periode wird ein Soll-Ist-Vergleich durch-geführt Die praxisübliche Dauer beträgt einen Monat Bei kürzeren Abrechnungs-perioden ist die zeitliche o Abgrenzung problematisch
Plan-Absatzbudget, erwartete o löse bzw Absatzmengen, die den Verant-wortlichen für den Verkauf als Sollgröße
Umsatzer-im Rahmen der o Budgetierung ben werden Aufgeschlüsselt wird das Absatzbudget nach den einzelnen Erzeug-
Trang 10vorgege-Absatzerfolgsrechnung 2
nissen oder Erzeugnisgruppen Die
Ab-satzprognose beruht entweder auf
Erfah-rungen oder auf Marktanalysen
HGB ist der o Jahresabschluss und der o
Lagebericht bzw der o Konzernabschluss
und o Konzernlagebericht von
prüfungs-pflichtigen Kapital- und
Personengesell-schaften durch einen Abschlussprüfer zu
prüfen Als Abschlussprüfer kommen
lediglich o Wirtschaftsprüfer und
Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften in Frage,
nur mittelgroße Gesellschaften dürfen von
o vereidigten Buchprüfern geprüft
wer-den Im HGB werden verschiedene
Aus-schlussgründe bestimmt, insbesondere
finanzielle Verflechtungen zu der zu
prüfenden Gesellschaft oder die
Mitwir-kung bei der Aufstellung des
Jahresab-schlusses über die Prüfungstätigkeit
hin-aus (§ 319 (2), (3) HGB) Grundsätzlich
hat der Wirtschaftsprüfer aber auch einen
Auftrag abzulehnen, wenn die Besorgnis
der Befangenheit besteht (§ 49 WPO)
Abschlussstichtag, Bilanzstichtag,
Zeitpunkt, für den der Abschluss
aufge-stellt wird Gemäß § 242 (1) HGB hat der
Geschäftsjahres einen Abschluss
aufzu-stellen
Abschreibungen, depreciation,
kosten-mäßiges Äquivalent für die
Wertminde-rung abnutzbarer Gebrauchsgüter Die
einmalig für die Anschaffung oder
Her-stellung einer o Anlage anfallenden
Aus-gaben bzw Auszahlungen werden auf
deren voraussichtliche o Nutzungsdauer
verteilt Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw herzu-stellen vermag Die Höhe der Abschrei-bungen bemisst sich in der Kostenrech-nung im Gegensatz zur o Aufwandsrech-nung nur nach unternehmensinternen Informationsbedarfen des Managements Unterscheiden sich die Abschreibungen der Kostenrechnung von den bilanziellen Abschreibungen hinsichtlich der o Ab-
Abschrei-bungszeitraums oder des angewandeten oAbschreibungsmethode, so handelt es sich
um eigenständige o kalkulatorische schreibungen, die den Charakter von Anderskosten besitzen
Ab-Abschreibungsbasis,
Abschreibungsmethode, bungsverfahren, Verfahren, mit denen die
Abschrei-bungszeitraum berechnet werden Man unterscheidet die lineare, degressive und progressive Abschreibungsmethoden Bei der o degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbe-trägen Bei der in der Kostenrechnung
Abschreibung wird die summe in gleichmäßigen Beträgen auf die
Abschreibungs-o Nutzungsdauer verteilt Des Weiteren gibt es die progressive Abschreibung, bei der ein im Laufe der Nutzungsdauer ansteigender Wertverzehr unterstellt wird Diese Methode besitzt in der Praxis nahezu keine Bedeutung, da es kaum Abschreibungsobjekte gibt, deren Wert-verlust zu Beginn der Nutzungsdauer am geringsten ist Dieses Verfahren ist steuer-rechtlich nicht zulässig Bei den drei genannten Methoden handelt es sich um zeitbezogene Formen der Abschreibung Des Weiteren gibt es noch die leistungs-bezogene Form der Abschreibung, bei der die Verteilung auf die einzelnen Leis-tungseinheiten erfolgt, die eine Anlage
Trang 113 Absetzung für Abnutzung (AfA)
insgesamt während ihrer wirtschaftlichen
Nutzungsdauer zu be- oder verarbeiten
vermag Sie kann bei (allein)
gebrauchs-bedingtem Verschleiß von Anlagen
ange-wendet werden In diesem Fall handelt es
sich in der Kostenrechnung im Gegensatz
zu der zeitbedingten Abschreibung nicht
um fixe Kosten sondern um variable
Kosten Zudem existieren auch
kombi-nierte bzw gespaltene Verfahren der
Abschreibung Ihre Anwendbarkeit ist
jedoch problematisch, da eine Trennung
von Zeit- und gebrauchsmäßigem
Ver-schleiß technisch und damit wirtschaftlich
i.d.R unmöglich ist
Abschreibungssumme,
Abschrei-bungsbasis, Ausgangsbasis, aus der die o
Abschreibung berechnet wird
Grundsätz-lich entspricht die Abschreibungssumme
den o Anschaffungskosten oder o
Her-stellungskosten Nach o
Substanzerhal-tung strebende Unternehmen, die sich das
Ziel gesetzt haben, Ersatzinvestitionen in
vollem Umfang aus
Abschreibungsge-genwerten zu finanzieren, orientieren sich
beim Festlegen der Abschreibungssumme
meistens an dem für die
Wiederbeschaf-fung einer gleichwertigen Ersatzanlage zu
entrichtenden Preis, den man
Wiederbe-schaffungspreis nennt Zur Bestimmung
der Abschreibungssumme wird von den
Anschaffungskosten oder dem
Wiederbe-schaffungspreis jeweils der am Ende der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer
Anlage für diese noch erzielbarer
Rest-erlöswert abgezogen
Abschreibungsverfahren,
o Abschreibungsmethode
Abschreibungszeitraum. Im Bereich
des externen Rechnungswesens ergeben
sich für Wirtschaftsgüter die zugrunde
liegenden Abschreibungszeiträume
(Nut-zungsdauern) aus einer steuerlich
Absetzung für Abnutzung) Im internen
Rechnungswesen handelt es sich um die
Abschrei-bungssumme verteilt werden soll Der
Abschreibungszeitraum ergibt sich aus
der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer
o Anlage Faktoren, die diesen bungszeitraum maßgeblich beeinflussen, sind der Anlagentyp und dessen bran-chenübliches Einsatzfeld, die betriebsspe-zifischen Aufgaben und Einsatzbedingun-gen der Anlage
Abschrei-Absetzung für Abnutzung (AfA),
steuerrechtliche o Abschreibung gemäß
§ 7 EStG, die den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern erfasst Jeweils für ein Jahr ist der Teil der Anschaffungs- und oHerstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Gesamt-dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt Die AfA bemisst sich
Nut-zungsdauer In den so genannten Tabellen, die von der Finanzbehörde herausgegeben werden, werden die Nut-zungsdauern verschiedener Wirtschaftsgü-ter typisiert Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass eine abweichende Nutzungsdauer für ihn maßgeblich ist, so kann er diese ansetzen Grundsätzlich erkennt das Steuergesetz die o lineare Abschreibung für bewegliche und unbe-wegliche Wirtschaftsgüter, die degressive Abschreibung und die leistungsbezogene Abschreibung für bewegliche Wirt-schaftsgüter an (o Abschreibungsmetho-de) Für Gebäude sind die Abschrei-bungsbeträge in §7 (4), (5), (5a) EStG festgelegt o Außerplanmäßige Abschrei-bungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig o Geringwertige Wirtschaftsgü-ter (bis 410 Euro) können sofort abge-schrieben werden (§ 6 (2) EStG) Ein Wechsel in den Abschreibungsmethoden ist nur von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung möglich
Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften, so ist er über das Prinzip der
handelsrechtlichen Abschluss gewählte
Steuerbilanz anzuwenden, sofern dem keine zwingend bindenden steuerrechtli-chen Grundsätze entgegenstehen I.d.R
Trang 12absoluter Bruttoerfolg 4
wird in der o Handelsbilanz nach
steuer-rechtlichen Grundsätzen abgeschrieben
absoluter Bruttoerfolg,o
Deckungs-beitrag
absolut fixe Kosten, besondere
Aus-prägung der o fixen Kosten Diese
blei-ben in der gesamten Schwankungsspanne
der betrachteten o Kosteneinflussgröße
konstant
absorption costing, Bezeichnung für
die Kalkulation auf Basis von o
Vollkos-ten wie sie im US-amerikanischen
Rech-nungswesen erfolgt
Abtretung,o Zession
Abweichungsanalyse, variance
analy-sis Analyse im Rahmen der o
Kosten-kontrolle, bei der die Differenz zwischen
o Istkosten und o Plankosten bzw o
Sollkosten untersucht wird (o
Plankos-tenrechnung) Um aus der
Abweichungs-analyse geeignete Maßnahmen ableiten zu
können, ist es erforderlich, verschiedene
o Kosteneinflussgrößen, die einen
Unter-schied zu den Planwerten bewirkt haben,
durch eine spezifische Errechnung
abzu-spalten und zu quantifizieren Treten
mehrere Abweichungen gleichzeitig
nebeneinander auf, so können
Abwei-chungsüberschneidungen entstehen, d.h.,
die Abweichungsursache lässt sich nicht
eindeutig zuordnen Die so genannte
Gesamtabweichung lässt sich bezüglich
ihrer Ursachen in verschiedene
Teilab-weichungen, die auf jeweils einen
Kos-teneinflussfaktor zurückzuführen sind,
differenzieren Die Teilabweichungen
geben Auskunft darüber, ob sie durch
unwirtschaftliches Verhalten
hervorgeru-fen wurden oder ob sie durch
unterneh-mensexterne Änderungen hervorgerufen
werden und damit dem Unternehmen
nicht direkt anzulasten sind Die
Gesamt-abweichung lässt sich in eine o
o Beschäftigungsabweichung
differenzie-ren Ein Problem der
Abweichungsanaly-se sind mögliche Überschneidungen aus
der Preis- und der Verbrauchsabweichung, bei denen keine eindeutige Ursache zugewiesen werden kann Sie werden auch als Abweichungen höherer Ordnung
bezeich-net
Abwertung, Minderung des Wertes eines
o Vermögensgegenstandes durch die
Abzinsungsfaktor, Faktor, mit dem
wird:
) i 1 (
US-GAAP als Grundlage Das kanische Rechnungswesen basiert auf
abrech-nungstechnische Trennung zwischen internem und externem Rechnungswesen Die Grundlage bildet einheitlich das so
gemeinsame Datenbasis für das Financial und Management Accounting darstellt Im Zuge der Umstellung der deutschen
Trang 13Inter-5 accruals
national Financial Reporting Standards
(IFRS) sowie zeichnet sich zunehmend
auch in Deutschland eine Tendenz der
Angleichung des internen und externen
Rechnungswesens ab – Anders:
Rech-nungswesen
Accounting Advisory Forum (AAF),
1991 durch die EU-Kommission
gegrün-detes Beratungsorgan Zu den Aufgaben
des AAF gehört die Unterstützung der
Kommission in allen Fragen der o
Rech-nungslegung und der Vorbereitung
ge-meinsamer Standpunkte für
Verhandlun-gen mit dem o International Accounting
Standards Committee (IASC) Dem AAF
gehören Vertreter der nationalen
normset-zenden Institutionen der Mitgliedsstaaten
sowie Vertreter europäischer Institutionen,
Hochschullehrer und o Wirtschaftsprüfer
an Die Stellungnahmen des AAF stellen
fachliche Gutachten dar und haben somit
keine bindende Wirkung
Accounting and Review Services
Committee (ARSC), Komitee zur
Erarbeitung und Veröffentlichung von
Grundsätzen für die Aufstellung und
sonstigen Informationen nicht der
Prü-fungspflicht unterliegender Unternehmen
Der Sitz des ARSC ist New York
Accounting Opinions, vom o
Accounting Principles Board (APB)
erstellte o Accounting Standards
Accounting Policies, spezifische
Prinzipien und Methoden, die von
Unter-nehmen bei der Erstellung ihrer
Abschlüs-se beachtet werden Handelt es sich um o
Konzernunternehmen, so sind diese i.d.R
von der o Muttergesellschaft vorgegeben
Die Accounting Policies dürfen den für
den Abschluss relevanten
Rechnungsle-gungsstandards nicht entgegenstehen
Accounting Principles Board (APB),
in den Jahren 1959 bis 1973 tätiges
Komitee zur Erstellung von o Accounting
Standards in den USA Während seiner
Tätigkeit hat das APB neben 31
Account-ing Opinions auch so genannte ting Interpretations herausgegeben, die bestehende Vorschriften erläuterten und
Accoun-zu aktuellen Fragestellungen der o nungslegung Bezug nahmen
Rech-Accounting Research Bulletins (ARB), Rechnungslegungsstandards, die
in den Jahren 1936 bis 1959 vom mittee on Accounting Procedure (CAP) herausgegeben wurden und zum Teil noch heute gültig sind Die ARB haben den höchsten Verpflichtungscharakter unter den US-GAAP
Com-Accounting Standard Executive Committee (AcSEC), Ausschuss des oAmerican Institute of Certified Public Accountants (AICPA), dessen Aufgabe die Erstellung von Entwürfen zur Weiter-entwicklung der Rechnungslegungsvor-schriften ist
Accounting Standards, nationale Regelungen bezüglich der o Rechnungs-legung von Unternehmen
accounts receivable,o Forderungen
accrual basis accounting, o accrual principle
accrual principle, accrual basis counting – Vgl auch o Grundsatz der Periodenabgrenzung
ac-accruals, gemäß o International nancial Reporting Standards (IFRS) bilden die accruals eine Untergruppe der
und/oder ihres Zeitpunktes besteht nahezu keine Unsicherheit Die accruals sind
unter-scheiden sind die o accrued liabilities
einzelnen accruals müssen hinsichtlich ihres Ausweises zwingend den o current oder o non current liabilities zugeordnet werden
Trang 14accrued liabilities 6
accrued liabilities, gemäß o
US-GAAP diejenigen o accruals, die
recht-lich bereits entstanden sind, deren Höhe
oder Gläubiger jedoch noch ungewiss
sind – Anders: o contingent liabilities
Accumulated Benefit Obligation
(ABO), nach o US-GAAP der o Barwert
der zum Bewertungsstichtag erdienten
Pensionsansprüche ohne
Berücksichti-gung der Gehaltsdynamik
Accumulated Postretirement
Bene-fit Obligation (APBO), nach o
Bewer-tungsstichtag erdienten künftigen
Ge-sundheitsfürsorgeleistungen für
Mitarbei-ter und ihre Angehörigen
Activity Based Costing, o
Prozess-kostenrechnung
Added Value Konzepte,
übergewinn-orientierte o Kennzahlensysteme im
Ziel dieser Konzepte ist es, die Differenz
zwischen dem Output eines
Unterneh-mens und allen dafür benötigten Inputs
wertmäßig zu erfassen Dabei wird eine
positive Differenz zwischen realisierter
Rendite und gefordertem
Kapitalkosten-satz angestrebt, um damit eine Steigerung
des o Shareholder Values sicherzustellen
Als moderne Ausprägungen des
traditio-nellen Übergewinnkonzeptes treten der o
EVA (Economic Value Added), der von
Stern, Stewart & Co vertreten wird und
der o Cash Value Added (CVA)
additive Grenzkosten, entstehen
aufgrund von multipler
Betriebsgrößen-variation als o Kosteneinflussgröße Eine
Veränderung kann nur in Intervallen in
Abhängigkeit der Kapazität eines o
Grenzkosten lassen sich daher mit o
in-tervallfixen Kosten gleichsetzen
Ad-hoc-Publizität, unmittelbare
Veröf-fentlichung von Sachverhalten nach ihrem
Eintritt Gemäß § 15 (1) WpHG ist jeder
Handel an inländischen Börsen sen ist, verpflichtet, Tatsachen, die Ein-fluss auf den Börsenkurs haben könnten, unverzüglich zu veröffentlichen Dies sind z.B Umsatzeinbrüche oder Gewinnwar-nungen
zugelas-advanced payment,o Anzahlung
Capital-Asset-ES 1 n.F (Veröffentlichung 30.12.2004) durch das o Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V (IDW) vorgeschlagen
Trang 157 Aktiengesellschaft (AG)
Es ergibt sich folgende Renditegleichung
zur Bestimmung der
Nachsteuer-Kapital-kosten einer Unternehmung j:
Rendite des Marktfolios vor
Einkom-mensteuer; i = erwartete Rendite der
sicheren Anlage vor Einkommensteuer;
įm = erwartete Dividendenrendite des
Marktportfolios vor Einkommensteuer; ßj
= Betafaktor der Unternehmung j; s =
typisierter Steuersatz)
Die erwarteten Nachsteuer-Kapitalkosten
eines Unternehmens COCj setzen sich
damit analog zur Standardversion des o
Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) aus
den folgenden drei Komponenten
zusam-men: Dem Basiszins i (1–s), der die
erwartete risikolose Verzinsung nach
persönlichen Einkommensteuern
reprä-sentiert Dem Betafaktor ß, der
unverän-dert zum Standard CAPM-Modell das
erwartete Risiko der jeweiligen Aktie
erfasst Dem Erwartungswert der
Marktri-sikoprämie nach Steuern E (Rm – i (1 – s)
– 0,5 s įm, unter Berücksichtigung des o
Halbeinkünfteverfahrens
Agio, Unterschiedsbetrag zwischen o
Nennwert und höherem Ausgabekurs von
ist das Agio bei Kapitalgesellschaften in
die o Kapitalrücklage einzustellen
Akkordlohn, leistungsabhängige
Lohn-form für die Produktion eines Stückes,
das unabhängig von der für die
Produkti-on benötigten Arbeitszeit bezahlt wird
Arbeitsverrichtungen sind nur dann
akkordfähig, wenn ihr Ablauf im Voraus
bekannt ist und sowohl zeitlich als auch
mengenmäßig regelmäßig wiederholt
werden kann Darüber hinaus kann der
Arbeitnehmer das mengenmäßige
Ergeb-nis pro Zeiteinheit durch Intensivierung
seiner Leistung beeinflussen Je nach
Leistung kann der Stundenverdienst
steigen bzw absinken Letzteres ist z.B
der Fall, wenn ein Arbeiter eine Leistung
erbringen will, aber vorübergehend dazu nicht in der Lage ist Daher ist der Ak-kordlohn in der Praxis heutzutage mit einem garantierten Mindestlohn verbun-
den – Gegensatz: o Zeitlohn
Akquisition, zu unterscheiden sind:
1 Erwerb von Unternehmen oder nehmensteilen zur Kompetenz- und Ressourcenerweiterung,
Unter-2 Schaffung neuer Kundenbeziehungen
Aktie, o Wertpapier, das das recht an einer o Aktiengesellschaft (AG) oder einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbrieft Gemäß § 8 AktG müssen Aktien einen Mindestnenn-betrag von 1 Euro haben Die Summe der
Grundkapital der Gesellschaft Man unterscheidet die folgenden Aktienarten:
Nennwertaktien (auf einen festen Geldbetrag lautend),
Anteils- oder Quotenaktien,
Stückakti-en (prozStückakti-entualer Anteil am tal),
Grundkapi- Inhaberaktien (Übertragung gemäß
§ 929 BGB durch Einigung und gabe),
Über- Namensaktien (Übertragung gemäß
§ 68 AktG dem Vorstand anzuzeigen),
vinkulierte Namensaktien gung gemäß § 68 (2) AktG abhängig von der Genehmigung des Vorstan-des),
(Übertra- Stammaktien (uneingeschränkte Teilhaberrechte),
Vorzugsaktien (besondere rechte, dafür meist eingeschränkte Stimmrechte),
Teilhaber- alte Aktien (bereits im Umlauf liche Aktien),
befind- neue Aktien (Aktien nach on),
Neuemissi- eigene Aktien (nur in Ausnahmefällen zulässig, § 71 AktG),
Belegschaftsaktien (von Mitarbeitern gezeichnete Aktien)
Aktiengesellschaft (AG), sellschaft in Form einer o Kapitalgesell-schaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
Trang 16Handelsge-Aktionär 8
und Kaufmannseigenschaft kraft
Gesellschafter (o Aktionäre) mit ihren o
Anteilen (o Aktien in Form von
beteiligt sind Haftung besteht in Höhe
Aktien können jederzeit an der Börse ge-
oder verkauft werden
Regelungsgrundla-ge der AG ist das AktG für o Gründung,
Firma, o Satzung, Organisation, o
Rech-nungslegung, o Prüfung, o
Jahresab-schluss, o Ausschüttung und Kapital Die
Satzung der AG muss notariell
beurkun-det werden (§ 23 AktG) Der
Mindest-nennbetrag des Grundkapitals lautet auf
50.000 Euro (§ 7 AktG) Die AG wird
durch den für maximal fünf Jahre
bestell-ten Vorstand geführt (§§ 76 bis 94 AktG),
Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat (§§ 95
bis 116 AktG) Durch die
Hauptversamm-lung üben die Aktionäre ihre Rechte aus
(§§ 118 bis 147 AktG) Die AG unterliegt
der Körperschaft- und der Gewerbesteuer
Ausschüttungen an die Aktionäre sind als
Halbeinkünfteverfahren zu versteuern (§§
3 Nr 40, 3c (2), 20 (1) EStG) bzw
blei-ben bei körperschaftsteuerpflichtigen o
Anteilseignern außer Ansatz (§ 8b KStG)
Die AG empfiehlt sich für große
Gesell-schaften Erleichterungen gibt es für AGs
mit einem beschränkten Aktionärskreis –
Vgl auch o kleine Aktiengesellschaft
Aktionär, o Anteilseigner einer o
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiva, bewertete o
Vermögensgegens-tände, die auf der Aktivseite der o Bilanz
ausgewiesen werden Hinsichtlich des
Ausweises unterscheidet man nach der
voraussichtlichen Dauer der
Unterneh-menszugehörigkeit in o Anlagevermögen
und o Umlaufvermögen Die o aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten dienen der
Erfolgsabgrenzung, stellen aber keine
Vermögensgegenstände i.e.S dar
aktive Rechnungsabgrenzung,
gemäß dem o Grundsatz der
Periodenab-grenzung vorzunehmende zeitliche
Zu-ordnung von o Ausgaben, die vor dem o
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (§ 250 (1) HGB), z.B im Voraus bezahlte Mieten oder Versicherungsgebühren
aktiver ten,o Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungspos-Aktivierung, Ausweis eines o gensgegenstandes auf der Aktivseite der
Voraussetzun-gen einer Aktivierung zu erfüllen, muss der Vermögensgegenstand einerseits dem Unternehmen wirtschaftlich zugehören (§
39 (I) AO), selbständig verwertbar und bewertbar sein sowie andererseits gemäß HGB aktivierbar sein So müssen bei-spielsweise gemäß § 246 (1) HGB ent-geltlich erworbene Vermögensgegenstän-
de aktiviert werden, wohingegen gemäß §
248 (2) HGB für o immaterielle
Anlagevermö-gens, die nicht entgeltlich erworben wurden, ein Aktivposten nicht angesetzt werden darf
Aktivierungshilfen,
o Bilanzierungshilfen
Aktivierungspflicht. Gemäß HGB
Vermögensge-genstände der Aktivierungspflicht Deren Ansatz in der o Bilanz ist also zwingend Der Aktivierungspflicht unterliegen beispielsweise entgeltlich erworbene oimmaterielle Vermögensgegenstände wie erworbene Softwareprogramme (§ 246 (1) HGB), jedoch nicht die selbst erstellten Vermögensgegenstände des immateriellen
Softwareprogramme (§ 248 (2) HGB)
Aktivierungsverbot. Gemäß HGB
Vermögensgegens-tände nicht aktiviert werden Die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-
werden voll ergebniswirksam Dem Aktivierungsverbot unterliegen beispiels-weise o immaterielle Vermögensgegens-
Trang 179 Amortisationsrechnung
tände des o Anlagevermögens, die nicht
entgeltlich erworben wurden (§ 248 (2)
HGB)
Aktivierungswahlrecht. Gemäß HGB
Vermögensge-genstände ein Aktivierungswahlrecht
Wird dieses nicht genutzt, werden die im
Zusammenhang mit dem
voll ergebniswirksam Ein
Aktivierungs-wahlrecht besteht beispielsweise für ein o
Disagio, das in den o
Rechnungsabgren-zungsposten der o Handelsbilanz
aufge-nommen werden (§ 250 (3) HGB) darf
Das Aktivierungswahlrecht in der
Han-delsbilanz führt in der o Steuerbilanz
i.d.R zu einer o Aktivierungspflicht
aktivisch, die Aktivseite der o Bilanz
betreffend
Aktivtausch, Bilanzveränderung auf der
Aktivseite der o Bilanz, die aus einer
erfolgsneutralen Umgliederung zwischen
Aktivposten resultiert, aber keinerlei
Auswirkung auf die Bilanzsumme hat
allgemeine Betriebskosten,o
sonsti-ge Kosten
allgemeine Hilfskostenstellen,
Leistungen dem gesamten Unternehmen
zur Verfügung Sie werden u.a für die
Bereiche Konstruktion und Entwicklung,
betriebliche Räume, Energie, Transport,
Reparatur und Instandhaltung gebildet
allgemeine Kosten,o sonstige Kosten
allowable costs,o Darfkosten
Allowed Alternative Treatment, im
Reporting Standards (IFRS) gewährte
alternative Bilanzierungs- und
Bewer-tungsmethoden Zur Verwendung des
Allowed Alternative Treatment sind
Zusatzangaben in den o notes zu machen
– Gegensatz: o Benchmark Treatment
Alternativkalkulation, Plankalkulation auf der Grundlage unterschiedlicher Annahmen und Gegebenheiten; z.B für
Wirtschaftsprüfer Zu den wichtigsten Organen des AICPA zählen das Gover-ning Council (verantwortlich für Pro-gramm und Leitlinien des AICPA), der Board of Directors (geschäftsführendes Organ des Governing Council) und das Joint Trial Board (überwacht die Einhal-tung der Prüfungsstandards des Berufs-stands) Die Facharbeit des AICPA wird durch Boards, Committees und Subcom-mittees übernommen Die bedeutendsten
Review Services Committee (ARSC), das
das Consulting Services Executive mittee (CSEC)
Com-Amortisation, Zeitpunkt der Freisetzung
Kapital Dieser wird erreicht, sobald die laufenden Nettoeinzahlungen unter Be-achtung des Zeitmoments die Erstinvesti-tion übersteigen Mit Hilfe der Amortisa-tionszeitpunkte können verschiedene Investitionsalternativen bezüglich ihrer Vorteilhaftigkeit analysiert und bewertet
Amortisations-rechnung
Amortisationsrechnung, Method, Pay-off-Method, quantitatives
Pay-back-Verfahren zur Beurteilung der o schaftlichkeit von Entscheidungsalternati-ven Als Entscheidungskriterium wird die Dauer der Amortisation des investierten Kapitals angesehen (Amortisationsdauer, Payback-Periode) Die statische Amortisa-
Trang 18Wirt-Amortization 10
tionsrechnung ermittelt die
Amortisati-onsdauer, in der die Summe der geplanten
Nettoeinzahlungen den
Anschaffungsbe-trag mindestens erreicht Die dynamische
Amortisationsrechnung ermittelt die
Amortisationsdauer, in der die Summe der
geplanten Nettoeinzahlungen zuzüglich
einer bestimmten Verzinsung den
An-schaffungsbetrag mindestens erreicht
Amortization. Begriff, der in der
inter-nationalen Rechnungslegung für die
Anlagevermögen verwendet wird – Vgl
auch o Abschreibung
analytische Kostenfunktion, gibt die
Kostenhöhe in Abhängigkeit von
mehre-ren o Kosteneinflussgrößen an
analytische Methode der
Kostenauf-lösung, auf die Zukunft ausgerichtete
erster Linie auf theoretischen
Erkenntnis-sen über die technischen Beziehungen
Kosten des Gütereinsatzes basiert und die
gewonnenen Erkenntnisse auf die
aufge-stellten Produktions- und Kostenpläne
projiziert
Anbauverfahren, Blockverfahren,
Ver-fahren der gesamtleistungsbezogenen
Ab-rechnung der Kosten o innerbetrieblicher
Leistungen, das Leistungsströme
zwi-schen o Vorkostenstellen
unberücksich-tigt lässt und die o Primärkosten
sämtli-cher Vorkostenstellen unmittelbar auf die
Verfahren unterliegt der Prämisse, dass
keine innerbetrieblichen Leistungen
zwi-schen den Vorkostenstellen ausgetauscht
werden
andere aktivierte Eigenleistungen,
Ertragskorrekturgröße resultierend aus der
Erstellung eigener o
Vermögensgegens-tände des Sachanlagevermögens, die,
sofern bei der o Gewinn- und
(§ 275 (2) HGB) angewendet wird, als
solche berücksichtigt wird Dadurch
werden die im Zusammenhang mit der Erstellung der Eigenleistung angefallenen
Verlustrechnung neutralisiert
andere Gewinnrücklagen, freie lagen, alle übrigen o Gewinnrücklagen, die nicht gesetzliche, satzungsmäßige oder o Rücklagen für eigene Aktien sind Die Dotierung der anderen Gewinnrück-lagen kann aufgrund einer Ermächtigung
Rück-in der o Satzung (§ 58 (2) S 2 AktG) oder durch die Hauptversammlung (§ 58 (1) S 2 AktG) vorgenommen werden Dotierungen können sich auch unmittel-bar aus dem Gewinnverwendungsbe-schluss der Hauptversammlung oder der Gesellschafterversammlung ergeben (§ 58 (3) AktG, § 29 (1) und (2) GmbHG) Des Weiteren können Vorstand und Aufsichts-rat bei einer o Aktiengesellschaft (AG) und einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gemäß § 58 (2a) AktG den Eigenkapitalanteil von Wertaufholun-gen bei o Vermögensgegenständen des o
Umlaufvermö-gens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpos-
Rücklageanteil ausgewiesen werden dürfen, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen Der Betrag ist in der o Bilanz gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben Bei der o Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können die Geschäftsführer die oben beschriebenen Eigenkapitalanteile mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der o Gesellschafter ebenfalls in die andere Gewinnrücklage einstellen Auch hier ist dieser Betrag gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben (§ 29 (4) S 2 GmbHG)
Anderserlöse, Erlöskategorie, die tragsverschiedene o kalkulatorische Er-löse umfasst Sie entstehen, wenn die in der o Ertragsrechnung erfasste bewertete Leistungserstellung, die grundsätzlich die Eigenschaft eines positiven Pendants
Zwecke der o Erlösrechnung anders wertet wird Zur Erfüllung bestimmter
Trang 19be-11 Anlagendeckungsgrade
Rechenzwecke könnte es z.B sinnvoll
sein, für auf Lager produzierte
Fertiger-zeugnisse erwartete o Nettoerlöse oder
Herstellungskosten anzusetzen
Anderskosten, Kostenkategorie, die
aufwandsverschiedene o kalkulatorische
Kosten umfasst Sie entstehen für
Kosten-güter, deren Verzehr oder
Auf-wandsrechnung niederschlägt, dort aber
externes Rechnungswesen) anders
bewer-tet wird als in der Kostenrechnung Zu
den Anderskosten gehören u.a o
kalkula-torische Abschreibungen, o
Wagnisse
Angebotskalkulation, Form der o
Vor-kalkulation Sie wird nach Eingang der
Kundenaufträge erstellt und dient der
Angebotspreisfindung Da sie die Basis
des Angebotspreises bildet, ist eine
weit-gehende Betragsgenauigkeit erforderlich
Der aus der Angebotskalkulation
ermittel-te Preis liegt im Allgemeinen zwischen
den o Selbstkosten und dem Marktpreis
unter Beachtung der o Preisuntergrenze
Anhang, bildet zusammen mit der o
Bilanz und der o Gewinn- und
Verlust-rechnung den o Jahresabschluss Er ist
von o Kapitalgesellschaften, o
kapitalis-tischen Personengesellschaften und von
Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz
unterliegen, zu erstellen Der Anhang
unterliegt der Prüfungspflicht und der o
Offenlegungspflicht (außer bei kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267
(1) HGB) Im Anhang werden einzelne
Posten der Bilanz und Gewinn- und
Ver-lustrechnung näher erläutert bzw
zusätz-liche Unternehmensinformationen
gege-ben (z.B Haftungsverhältnisse, sonstige
finanzielle Verpflichtungen, Anzahl und
Zusammensetzung der Mitarbeiter)
Weiterhin werden im Anhang gemäß §
264 (2) HGB zusätzliche Angaben
ge-macht, falls besondere Umstände dazu
geführt haben, dass der Jahresabschluss
kein den tatsächlichen Verhältnissen sprechendes Bild der o Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage vermitteln konnte
ent-Anlagen, i.w.S alle stände materieller, immaterieller und finanzieller Art, die langfristig investiert wurden und dem Unternehmenszweck dauerhaft dienen – I.e.S beziehen sich Anlagen auf materielle Gegenstände, d.h
Vermögensgegen-o Sachanlagen In der o Kostenrechnung werden betriebsnotwendige (z.B Fabrik-grundstücke), nicht betriebsnotwendige (z.B Werkswohnungen für Betriebsange-hörige) und abnutzbare Anlagen (z.B Maschinen, Fuhrpark, Patente, Lizenzen) unterschieden
Anlagencontrolling, Aufgabenbereich des o Controllings Dieser umfasst die Unterstützung der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle der Anla-genwirtschaft Das Anlagencontrolling steht insbesondere mit dem o Investiti-onscontrolling, o Produktionscontrolling und o Projektcontrolling in engem Zu-sammenhang Ein besonderer Teilbereich des Anlagencontrollings ist das Instand-haltungscontrolling, mit dem Ziel der Maximierung der Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der In-standhaltungskosten und Schadenskosten Eine Informationsgrundlage für das Anlagencontrolling ist die o Anlagenkos-tenrechnung
Anlagendeckungsgrade, grade o Bilanzkennzahlen, die aus der
Passiva und langfristigen o Aktiva telt werden Sie dienen der Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unter-nehmens:
ermit-AV
EK A ad Deckungsgr
AV FK langfr.
EK B ad
UV langfr.
AV
FK langfr.
EK C ad Deckungsgr
Trang 20
Anlagenkosten,o Kostenart für die mit
o Anlagen verbundenen o Kosten eines
Unternehmens Es handelt sich streng
sich aus einer Vielzahl o primärer Kosten
(wie z.B Energie-, Personal- und
Materi-alkosten) zusammensetzen, die durch den
Verzehr verschiedener Güterarten für die
Bereitstellung, Nutzung bzw
Ausmuste-rung von Anlagen anfallen Es lässt sich
demnach folgende Differenzierung
vor-nehmen:
Anlagenbereitstellungskosten (Kosten
der Anlagenbereitstellung, der
Anla-genprojektierung und
der Anlagenausmusterung,
Anlagen-verwertung und Anlagenersatz)
Die Anlagenkosten können systematisch
in einer o Anlagenkostenrechnung erfasst
werden
Anlagenkostenrechnung, Instrument
des o Anlagencontrollings Die
Anlagen-kostenrechnung dient der Erfassung,
Dokumentation, Verrechnung, Planung
und Kontrolle der o Anlagenkosten eines
Unternehmens über deren gesamten
Le-benszyklus hinweg Sie dient als
Sonder-rechnung für Entscheidungen im Rahmen
der Anlagenwirtschaft Die
Anlagenkos-tenrechnung kann auch relevante
Informa-tionen für die o Kostenrechnung
ent-sprechend aufzuspalten Der
Detaillie-rungsgrad einer Anlagenkostenrechnung
ist abhängig vom jeweiligen aufwand und ist an den mit der Anlagen-kostenrechnung verfolgten Zielen auszu-richten
Erfassungs-Anlagenlebenszyklus,
o Anlagenwirtschaft
Anlagenspiegel, Anlagengitter
Ver-zeichnis der Entwicklung der o gensgegenstände eines Unternehmens, in
Anschaffungskosten und o kosten der Vermögensgegenstände die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen und die
Herstellungs-o Zuschreibungen sowie die o ten Abschreibungen aufgeführt sind Für
kumulier-o Kapitalgesellschaften ist die Erstellung eines Anlagenspiegels zwingend vorge-schrieben Anhand des Anlagenspiegels lassen sich das Alter der Vermögensge-genstände und der notwendige Ersatzin-vestitionsbedarf ableiten Als einen Brut-toanlagespiegel bezeichnet man den Anlagenspiegel, in dem die kumulierten
Abgängen des Geschäftsjahres aufgeführt sind
Anlagenwirtschaft, umfasst alle gänge der Bewirtschaftung des o Produk-tionsfaktors o Anlagen eines Unterneh-mens Die Anlagenwirtschaft ist ein Ob-jekt des o Anlagencontrollings Es lassen sich die folgenden Teilaktivitäten anhand des Lebenszyklus von Anlagen beschrei-ben:
Vor-1 Die Anlagenbereitstellung umfasst die Phasen von der Anlagenbedarfsermitt-lung bis zur erstmaligen Inbetrieb-nahme der Anlage
2 Die Anlagenverwendung bezieht sich auf die Nutzung, die Optimierung und Instandhaltung von Anlagen
3 Die Anlagenausmusterung umfasst auch die Anlagenstilllegung und den Anlagenersatz
Anlagevermögen, alle o gegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Ge-schäftsbetrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB)
Trang 21Vermögens-13 Anteile
Gemäß § 266 (2) HGB beinhaltet das
Umlaufvermögen
Anlegerschutz, Ausrichtung der
Rech-nungslegungsstandards an den
Informati-onsbedürfnissen von Anlegern, so dass
diese anhand eines o Jahresabschlusses
aussagekräftige
Risiko-Rendite-Einschät-zungen vornehmen können Der
Anleger-schutz dominiert in den Prinzipien der
internationalen o Rechnungslegung,
Gläubigerschutz eine führende Rolle
zukommt
Anleihe, Bond, Schuldverschreibung,
Obligation Ein die Schuld im Rahmen
der mittel- bis langfristigen
Kreditfinan-zierung verbriefendes o Wertpapier,
wel-ches über den Gesamtbetrag des o
Kre-dits lautet und in
Teilschuldverschreibun-gen gehandelt wird Bei der Anleihe
er-wirbt der Käufer das Recht auf
Rückzah-lung und Verzinsung während der
Lauf-zeit Bei Anleihen unterscheidet man nach
Emittenten (öffentliche Hand,
Spezialkre-ditinstituten, Banken, Unternehmen)
so-wie nach der Anleiheausstattung (Tilgung,
Verzinsung)
Annual Report,o Geschäftsbericht
Annuitätenmethode, dynamisches
Ver-fahren zur Beurteilung der o
Wirtschaft-lichkeit von Entscheidungsalternativen
Die Annuitätenmethode ist charakterisiert
der Einzahlungs- und Auszahlungsreihen
in gleiche Jahresbeträge (Annuitäten) Ist
die Annuität größer als Null, ist das
Vor-haben nach dieser Methode zu realisieren
Ist sie kleiner als Null, ist die Anlage zum
o Kalkulationszinsfuß günstiger
Anschaffungskosten,
Anschaffungs-wert, historical costs, original costs o
Aufwendungen, die geleistet werden, um
einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand
zu versetzen (§ 255 (1) HGB) D.h., schaffungskosten bezeichnen den Wert-ansatz von o Wirtschaftsgütern, die vom Beschaffungsmarkt bezogen werden An-schaffungskosten setzen sich zusammen aus dem Einstandspreis und den Anschaf-fungsnebenkosten Der Anschaffungspreis ist um erhaltene Preisnachlässe, Skonti, Rabatte und vergleichbare Kaufpreismin-derungen zu reduzieren Die Anschaf-fungsnebenkosten umfassen z.B die Be-träge, die in Kauf zu nehmen sind, um die tatsächliche Verfügungsmacht zu erlangen und das Wirtschaftsgut in einen betriebs-bereiten Zustand zu versetzen Diese sind Frachtkosten, Transportversicherung, Kosten für Fundamentierung, notwendige Umbauten, Installation, Notar und Inbe-
Anschaffungs-kostenprinzip dürfen o stände höchstens zu ihren Anschaffungs-kosten aktiviert werden Anschaffungs-kosten sind somit die Grundlage und
Handelsbilanz (§ 253 (1), (2) HGB) und
externen Rechnungswesen sind sie bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des o An-lagevermögens Ausgangspunkt zur Be-messung der o Abschreibungen
Anschaffungskostenprinzip, cost principle – Vgl auch o Anschaffungs-kosten
Trang 22Anteilseigner 14
Anteilseigner, Eigentümer von o
An-teilen an einer o Personen- oder o
Kapi-talgesellschaft
Anteilserwerb, Erwerb von o Anteilen
an einer o Personen- oder o
Kapitalge-sellschaft
antizipative Posten, o
Rechnungsab-grenzungsposten
Anwartschaftsbarwertverfahren,
versicherungsmathematische Methode zur
Berechnung von o
Pensionsrückstellun-gen Der Altersversorgungsaufwand einer
Periode ergibt sich aus dem o Barwert
der in der jeweiligen Periode durch den
Arbeitnehmer erdienten
Pensionsansprü-che
Anwartschaftsdeckungsverfahren,
versicherungsmathematische Methode zur
Berechnung von o
Pensionsrückstellun-gen Beim
Anwartschaftsdeckungsverfah-ren werden neben den in der Periode
erdienten Pensionsansprüchen des
Arbeit-nehmers auch seine bis zum
Versorgungs-fall noch anVersorgungs-fallenden Pensionsansprüche
miteinbezogen und auf die einzelnen
Perioden verteilt
Anzahlung, Abschlagszahlung,
advan-ced payment, Teilzahlung, die zu einem
vereinbarten Zeitpunkt während der
Vertragserfüllung geleistet wird Beim o
Gläubiger dienen Anzahlungen zur
Finan-zierung der Erbringung der geschuldeten
Leistung
Äquivalenzziffer, Gewichtungs- bzw
Umrechnungsfaktor der unter Anwendung
der o Äquivalenzziffernkalkulation die
Kostenrelation zwischen den Kosten für
die Herstellung und den Verkauf
äquiva-lenter Produktsorten ausdrückt
Äquivalenzziffernkalkulation,o
Kal-kulationsverfahren, das für
Mehrprodukt-betriebe konzipiert ist, die in o Serien-
Leistungen, also mehrere material- und/
oder fertigungswirtschaftlich relativ eng
miteinander verwandte Erzeugnisse, duzieren Es baut auf der Hypothese auf, dass die o Kosten für Herstellung und Verkauf der äquivalenten Produktsorten in einem festen, analytisch oder empirisch bestimmbaren Verhältnis zueinander stehen Das Grundprinzip sieht vor, diese Kostenrelationen mit Hilfe von o Äqui-
Gesamtkosten anhand dieser tungsfaktoren auf die einzelnen Erzeug-nisarten zu verteilen In der Praxis kom-men unterschiedliche Formen dieses Kalkulationsverfahrens zur Anwendung Betriebe, die nur über eine Produktionsli-nie verfügen und auf dieser mehrere Sorten ein und derselben Produktart herstellen, wenden die einfache Äquiva-lenzziffernkalkulation an Demgegenüber wird die mehrfache Äquivalenzziffernkal-kulation parallel auf Segmente des Pro-duktionsprogramms angewendet Dies ist beim Vorliegen ungleicher Mengenver-hältnisse zwischen den Produkten auf den einzelnen Produktionsstufen (z.B durch den Verkauf von Zwischenprodukten oder den Auf-/Abbau von Zwischenlagern) oder ungleicher Relationen der Bearbei-tungsvorgänge auf den einzelnen Stufen der Fall Für jede Fertigungsstufe wird hier eine eigene Reihe von Äquivalenzzif-fern gebildet Darüber hinaus ist eine kombinierte Äquivalenzziffernkalkulation als Sonderfall dann anwendbar, wenn nicht nur die einzelnen Sorten einer von mehreren als Kostenträgergruppen auf-fassbaren Produktarten, sondern darüber hinaus auch die Produktarten selbst sehr ähnliche Eigenschaften bzw Merkmale aufweisen
Gewich-Arbeitskosten,o Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft im Betrieb entstehen Nicht zu den Arbeits-kosten gehört der o kalkulatorische Un-ternehmerlohn
Arbeitsleistung,o Stückleistung
Arbeitsproduktivität, o Kennzahl zur Beurteilung der o Effizienz einer Produk-tion auf der Basis von Mengen und Zei-
Trang 2315 Arm’s Length Principle
ten Die Arbeitsproduktivität ergibt sich
aus dem Quotienten der
Produktionsleis-tung und Maschinenstunden (o
Produkti-vität)
Argumentenbilanz, systematische
Ge-genüberstellung der mit einer Alternative
in Zusammenhang stehenden Vor- und
Nachteile Diese sind in
Argumentenkata-logen umfassend zu systematisieren Die
Argumente werden hierzu in Stärken und
Schwächen unterteilt und nach ihrer
Bedeutsamkeit in ABC-Kategorien
klassi-fiziert A-Argumenten sind sehr
bedeut-sam, B-Argumente sind bedeutsam und
C-Argumente weniger bedeutsam Im
Laufe der Zeit ist auf eine dynamische
Interpretation der Argumentenbilanz zu
achten D.h., A-Argumente können z.B
zu B- oder C-Argumenten werden Ggf werden in der Argumentenbilanz nur A-Argumente betrachtet – Vgl auch Abbil-dung „Argumentationsbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard“
Arm’s Length Principle. Grundsatz der
Geschäftsvorfälle mit o related parties so abzuschließen sind, als wären sie mit Dritten zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen Dieser Grundsatz wird auch im Steuerrecht herangezogen, um die Angemessenheit der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Gesell-schaft und Gesellschaftern zu beurteilen Allerdings sind in vielen Fällen für die abgeschlossenen Geschäfte keine Markt-
Argumentenbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard
Trang 24Artikelerfolgsrechnung 16
preise verfügbar oder die Geschäfte wären
ohne die Beziehungen zu den related
parties nicht zustande gekommen
Artikelerfolgsrechnung,
o Artikelergebnisrechnung
Artikelergebnisrechnung. Variante
der o Ergebnisrechnung, die Brutto- und
Nettoerfolge nach Produktarten (eventuell
darüber hinaus auch noch nach
Pro-duktsorten) differenziert ausweist und
somit einen Überblick über die
Ergebnis-struktur des Produktions- und
Absatzpro-gramms eines Unternehmens vermittelt
Da sie monatlich erstellt wird, bezeichnet
man die Artikelergebnisrechnung auch als
o kurzfristige Erfolgsrechnung
Asset, Begriff der internationalen o
Vermö-gensgegenstand, durch dessen Nutzung
dem Unternehmen zukünftig aller
Wahr-scheinlichkeit nach ein wirtschaftlicher
Nutzen entsteht Ist kein wirtschaftlicher
Nutzen zu erwarten, besteht ein o
Akti-vierungsverbot
Asset Backed Securities (ABS),
Finanzierungsform, bei der o Anteile an
einem Forderungspool verbrieft und
anschließend veräußert werden Die
Forderungsrisiken verbleiben bei dem
Factoring
assoziierte Unternehmen,
Unterneh-men, die in einem Beteiligungsverhältnis
stehen und bei denen ein maßgeblicher
Einfluss auf die Finanz- und
Geschäftspo-litik ausgeübt wird Ein maßgeblicher
Einfluss wird gemäß § 311 (1) S 2 HGB
vermutet, wenn ein Unternehmen bei
einem anderen Unternehmen mindestens
20 Prozent der Stimmrechte der
Gesell-schaft hält Beteiligungen ab 50 Prozent
der Stimmrechte gelten gemäß § 271 (2)
HGB und § 290 (2) HGB als verbundene
haben Liegt keine Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft vor, kann der stille Gesellschafter jedoch abweichend von den handelsrechtlichen Regelungen stark auf die Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen, so liegt auch hier eine atypisch stille Beteili-gung vor
Audit, Auditierung, allgemeiner Begriff
be-stimmter Prozesse, Bereiche etc eines Unternehmens Ein Audit wird von pro-zess-unabhängigen Personen durchge-führt Zu unterscheiden ist das so genann-
te Internal Audit, das von internen Mitarbeitern durchgeführt wird, vom Independent Audit, bei dem unter-nehmensexterne Personen mitwirken
unternehmens-Audit Committee, ner Ausschuss in US-amerikanischen Unternehmen, dessen Aufgabe die Pla-nung und Koordination von Prüfungsan-gelegenheiten (Wahl des Abschlussprü-fers, interne Revision, externe Abschluss-prüfung) des Unternehmens ist Das Audit Committee besteht aus 3 bis 5 Personen, die keinerlei Geschäftsführungsbefugnis haben Für Unternehmen, die an der New York Stock Exchange notiert sind, ist die Einrichtung eines Audit Committees Pflicht Das Prinzip des Audit Committees findet sich inzwischen auch in Europa, in Deutschland bekannt als o Prüfungsaus-schuss
unternehmensinter-Auditierung,o Audit
Auditing Standards Board (ASB), ein
Public Accountants (AICPA) gebildetes
Trang 2517 Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Organ, das für die Statements on Auditing
Standards (SAS) verantwortlich ist
Aufbewahrungsfrist. Kaufleute sind
dazu verpflichtet, ihre Belege
aufzube-wahren Gemäß § 257 HGB und §147 AO
sind Handelsbücher, o Inventare, o
Er-öffnungsbilanzen, o Jahresabschlüsse und
die zu ihrem Verständnis erforderlichen
Arbeitsanweisungen sowie
Buchungsbe-lege zehn Jahre aufzubewahren
Empfan-gene und abgesandte Handelsbriefe sind
sechs Jahre aufzubewahren
Aufgabenanalyse,
Aufgabengliede-rung, systematische Zerlegung einer
komplexen Aufgabe in Teilaufgaben
Voraussetzung dafür ist, dass diese auf
verschiedene Handlungsträger übertragbar
sind Dabei kommen verschiedene
Zerle-gungskriterien zum Zuge: Art der
Verrich-tung, Objekt, Rang, Phase und Zweck
Aufgabengliederung,
o Aufgabenanalyse
Auftragsabweichung, Teil der o
Ver-brauchsabweichung
auftragsbedingte Mehrkosten,
ent-stehen, wenn aufgrund technischer
Anfor-derungen bzw nachträglich eingehender
Kundenwünsche andere
Einzelmaterial-mengen als im Plan vorgesehen auftreten
Die aus diesen Abweichungen
entstehen-den o Mehrkosten sind vom
Kostenstel-lenleiter nicht zu verantworten
Abzu-grenzen sind hiervon die durch
innerbe-triebliche o Unwirtschaftlichkeit
verur-sachten Mehrkosten
auftragsfixe Kosten, o Kosten, die
dann entstehen, wenn ein zusätzlicher
Auftrag erteilt wird Es handelt sich
hierbei insbesondere um Rüstkosten Sie
lassen sich für ein Stück nur kalkulieren,
wenn die Anlagengröße oder die
Auf-tragsgröße bekannt ist Darüber hinaus
zählen auch Musterkosten, spezielle
Werkzeugkosten und Modellkosten zu
den auftragsfixen Kosten
Aufwandsrechnung,
o Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwandsrückstellung, gemäß § 249 (1) und (2) HGB o Rückstellung für im
o Geschäftsjahr unterlassene o dungen für Instandhaltung, die im folgen-den Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachge-holt werden Für diese Rückstellungen besteht eine Bildungspflicht Für unterlas-sene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb des Geschäftsjahres nachge-holt werden und für ihrer Eigenart nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzu-
Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind, dürfen Rückstellungen gebildet werden
Aufwands- und rung. Gemäß § 305 HGB müssen für
Erträge verrechnet werden:
bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezo-genen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleis-tungen auszuweisen sind,
bei den anderen Erträgen die Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwi-schen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung für ein o Tochterunternehmen kann un-terbleiben, soweit sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent-
Finanz- und Ertragslage des o Konzerns
Trang 26Aufwendungen 18
nur von untergeordneter Bedeutung ist (§
296 (2) HGB)
Aufwendungen, handelsgesetzlich
nor-mierte Rechengröße, die vor allem den
Güterverzehr im Betrieb abbildet Die
Gegenüberstellung von Aufwendungen,
Erträgen dient der periodengerechten
Erfolgsermittlung im Rahmen der o
Ge-winn- und Verlustrechnung des o
Jahres-abschlusses Aufwendungen entsprechen
Wirt-schaftsgütern einer bestimmten Periode
Für kostenrechnerische Überlegungen ist
die Unterscheidung zwischen
Aufwendun-gen bedeutsam ZweckaufwendunAufwendun-gen
haben im Gegensatz zum neutralen
Auf-wand grundsätzlich Kostencharakter
Hierzu zählen jene Aufwendungen, die
betriebszweckbezogene, ordentliche und
periodenrichtige Güterverzehre abbilden
Aufwendungen für Ingangsetzung
und Erweiterung, diese dürfen gemäß §
269 HGB, soweit sie nicht
bilanzierungs-fähig sind, als o Bilanzierungshilfe auf
werden Der Posten ist in der Bilanz unter
der Bezeichnung „Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung des
zu erläutern Zu den Aufwendungen für
die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs gehören beispielsweise
Beratungskosten, Kosten für Marktstudien
und ähnliches Durch die o Aktivierung
dieser Aufwendungen werden ihre
Er-folgsauswirkungen neutralisiert, so dass
insbesondere neu gegründete
Unterneh-men mit geringer Eigenkapitalausstattung
oder o Zahlungsunfähigkeit
insolvenzan-tragspflichtig werden – Anders: o
Grün-dungskosten
Auseinandersetzung, Aufhebung der
Gemeinschaft der o Gesellschafter einer
Ausscheidens eines Gesellschafters, einer
stillen Gesellschaft oder einer schaft bürgerlichen Rechts durch Auflö-sung und Verteilung des o Gesellschafts-vermögens an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer o Anteile nach Tilgung der o Verbindlichkeiten
Gesell-Auseinandersetzungsbilanz, schichtungsbilanz Interne o Bilanz einer
Zweck der Bemessung der Abfindung
Gesellschafter Die bilanz unterliegt nicht den gesetzlichen Wertansätzen Sie wird im Rahmen einer
Auseinandersetzungs-o Auseinandersetzung aufgestellt, um das
o Auseinandersetzungsguthaben der zelnen Gesellschafter zu bestimmen Die Wertansätze werden nach den Bestim-mungen des o Gesellschaftsvertrages vor-genommen
ein-Auseinandersetzungsguthaben, haben eines o Gesellschafters gemäß oAuseinandersetzungsbilanz, das diesem nach der o Auseinandersetzung zusteht
Gut-Ausgaben, monetäres Äquivalent aller innerhalb einer Periode einem Unterneh-men zugegangenen o Realgüter Es han-delt sich also um eine Rechengröße, die den Umfang jener Zahlungsverpflichtun-gen einer Periode abbildet, die durch die
in diesem Zusammenhang beschafften Güter entstehen Ausgaben errechnen sich aus dem Produkt aus der eingekauften Gütermenge und dem Preis pro Mengen-einheit Ausgaben können, müssen aber nicht unmittelbar mit einem Geldabgang verbunden sein Ausgaben können alter-nativ auch eine Minderung des Nettogeld-vermögens eines Unternehmens dar-stellen Das Nettogeldvermögen umfasst den Zahlungsmittel- und Forderungsbe-stand abzüglich des Bestandes an o Ver-
Ein-nahmen
ausgabenwirksame Kosten, dürftige Kosten Bewerteter Verzehr von Gütern und Leistungen, der innerhalb der
Trang 27ersatzbe-19 ausstehende Einlagen
führt
Ausleihung, Bilanzposten der
Aktiv-seite, der innerhalb der o Finanzanlagen
(§ 266 (2) HGB) auszuweisen ist
Auslei-hungen sind langfristige Überlassungen
von o Kapital an o verbundene
Unter-nehmen oder an UnterUnter-nehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Ausschusskostenverrechnung,
wer-den typischerweise in wer-den o
Kostenstel-len, in denen der Ausschuss entsteht,
erfasst Diese werden in der o
Kostenträ-gerrechnung auf die o
Fertigungsgemein-kosten umgelegt Zur genaueren
Be-rücksichtigung der Ausschusskosten
müs-sen die entsprechenden Beträge zum
einen auch in der Kostenstelle
ausgewie-sen werden, die für den Ausschussanfall
verantwortlich ist (z.B der
minderwerti-ges Material beschaffende Einkauf), und
zum anderen direkt für die betroffenen o
Kostenträger erfasst werden
Ausschüttung, die an o Anteilseigner
Ge-winnausschüttung ausgezahlten o
Divi-denden bzw Gewinnanteile
Ausschüttungssperre, Begrenzung
der Ausschüttbarkeit von o Kapital an o
Anteilseigner von o
Kapitalgesellschaf-ten Werden beispielsweise die o
Auf-wendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder o
latente Steuern als o Bilanzierungshilfen
aktiviert, so dürfen o Gewinne nur dann
ausgeschüttet werden, wenn die nach der
jederzeit auflösbaren o Gewinnrücklagen
zuzüglich eines o Gewinnvortrages oder
abzüglich eines o Verlustvortrages dem
aktivierten Betrag mindestens
entspre-chen
außerordentliche Aufwendungen, o
Aufwendungen, die gemäß § 277 (4)
HGB außerhalb der gewöhnlichen
Ge-schäftstätigkeit anfallen Soweit diese
nicht von untergeordneter Bedeutung
sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern
außerordentliche Erträge, o Erträge, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres
erläutern
außerordentliches Ergebnis, gemäß §
275 (2) HGB innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung separat auszuweisendes
o Ergebnis, das sich aus der stellung von o außerordentlichen Erträ-gen und o außerordentliche Aufwendun-gen ergibt
Gegenüber-außerplanmäßige Abschreibungen.
wer-den können, um die tände mit dem niedrigeren Wert anzuset-zen, der ihnen am o Abschlussstichtag beizulegen ist, bzw die vorgenommen
Wertminde-rung von Dauer ist In der nung werden außerplanmäßige Abschrei-bungen nicht erfasst, da sie nicht betriebs-zweckbezogene, ordentliche und typische Aufwendungen (Zweckaufwendungen) sind Unerwartet auftretende Wertminde-rungen können gegebenenfalls in den kalkulatorischen Wagniskosten pauschal
planmäßige Abschreibungen
ausstehende Einlagen, ausstehendes Kapital, noch zu leistende o Einlagen der Kapitaleigner von o Kapitalgesellschaf-ten auf das o gezeichnete Kapital Diese sind gemäß § 272 HGB entweder auf der
gesondert auszuweisen und entsprechend
zu bezeichnen, wobei die davon derten Einlagen zu vermerken sind, oder auf der Passivseite von dem Posten „ge-zeichnetes Kapital“ offen abzusetzen, wobei die eingeforderten Einlagen als Posten „eingefordertes Kapital“ in der
Trang 28eingefor-ausstehendes Kapital 20
Hauptspalte der Passivseite der o Bilanz
auszuweisen sind und der eingeforderte,
aber noch nicht eingezahlte Betrag auf der
Aktivseite der Bilanz unter den o
Forde-rungen gesondert auszuweisen und
ent-sprechend zu bezeichnen ist
ausstehendes Kapital,o ausstehende
Einlagen
Auszahlungen, expenditures,
Vermin-derung des Bestands an Bar- und
Buch-geld eines Unternehmens innerhalb einer
Periode Es handelt sich um eine
Rechen-größe, die primär der Abbildung von
Geldbewegungen dient Auszahlungen
sind Übertragungen von Zahlungsmitteln
vom betrachteten Betrieb auf andere
Wirtschaftssubjekte Neben Banknoten
und Münzen gelten auch täglich fällige
Guthaben bei Geschäftsbanken bzw auf
solche Guthaben lautende Wertpapiere als
allgemein anerkannte Zahlungsmittel
Jede Auszahlung vermindert den stand Durch eine laufende Erfassung von Auszahlungen und ihrer korrespondieren-
kann das Rechnungswesen jederzeit
Unternehmens treffen Eine solche nung ist zudem die Grundlage für finanz-
Rech-wirtschaftliche Entscheidungen – satz: o Einzahlungen
Gegen-available for sale, gemäß o nal Financial Reporting Standards (IFRS)
Wertpapiere, die nicht zu den zu zwecken gehaltenen Wertpapieren gehö-ren und nicht bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden sollen (IAS 39.10, SFAS
Handels-115.12b) – Anders: o held to maturity
Pay-off-Method, o nung
Trang 29Amortisationsrech-B
Badwill,o Firmenwert
Balanced Scorecard,
Kennzahlen-gestütztes Managementsystem zur
mehr-dimensionalen Abstimmung des
unter-nehmerischen Handelns Es dient der
Verbesserung der Strategieumsetzung Die
Balanced Scorecard enthält sowohl
wert-orientierte, d.h erfolgs- und
finanzwirt-schaftliche Ergebniskennzahlen
(quantita-tive Kennzahlen) als auch Werttreiber
(qualitative Kennzahlen wie z.B
Kunden-zufriedenheit) Sie umfasst vier
verschie-dene Perspektiven bzw Ebenen, die über
Ursache-Wirkungsketten miteinander
ver-bunden sind Dieses sind die Wertebene,
die Marktebene, die Prozessebene und die
Ressourcenebene Ausgehend von der
Unternehmensstrategie werden für jede
Ebene entsprechende Ziele abgeleitet und
kritische Erfolgsfaktoren identifiziert
Den einzelnen Ebenen werden messbare Ergebniskennzahlen (Spätindikatoren) und Werttreiber (Frühindikatoren) sowie konkrete Maßnahmen und Projekte zuge-ordnet Die Entwicklung und Ausgestal-tung einer Balanced Scorecard ist daher sehr unternehmensspezifisch und indivi-duell – Vgl auch Abbildung „Balanced Scorcard – Aufbau“
Value Management
balance sheet,o Bilanz
Bardividende, der bei o Aktien und anderen Anteilsscheinen nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritäts-zuschlags verbleibende ausgeschüttete Gewinnanteil, das heißt:
Balanced Scorecard – Aufbau
Trang 30Bargründung, o Einlagen der o
An-teilseigner zur Kapitalaufbringung
anläss-lich der o Gründung werden nicht wie bei
Sachgütern, sondern bar, d.h in Form von
o liquiden Mitteln geleistet – Anders: o
Sachgründung
Barwert, Gegenwartswert (Bt0) einer
zukünftigen Zahlungsreihe, der über die
o Diskontierung z.B wie folgt ermittelt
(At = Auszahlungen der Periode t, Et =
Einzahlungen der Periode t, i =
Kalkulati-onszinsfuß, n = Anzahl
Planungsperio-den)
Den kumulierten Barwerten der
Kapitalwert-methode die Anschaffungsauszahlungen
gegenübergestellt und es wird ggf auch
ein Barwert des Liquidationssaldos
be-rücksichtigt
Barwertmethode,
o Kapitalwertmethode
Basel II. Im Januar 2001 vom
internatio-nalen Bankenausschuss unter dem Namen
Basel II herausgegebener
Eigenkapital-akkord, der die bisherige
Eigenkapitalhin-terlegungspraktik der Banken bei der
Kreditvergabe ablösen soll Zukünftig soll
die Eigenkapitalhinterlegung
risikoorien-tierter erfolgen, indem sie sich an der
Bonität der Fremdkapitalnehmer
ausrich-tet Diese soll durch so genannte Ratings
(interne oder externe) bewertet werden
Die Höhe des demnach zu hinterlegenen
Eigenkapitals wird den Fremdkapitalzins
beeinflussen
basis of consolidation,o rungskreis
Konsolidie-basket purchase, lump-sum, in der
internationalen Rechnungslegung
Vermögensgegenstände (o assets), für die ein einheitlicher Preis gezahlt wird Dieser ist auf die einzelnen Vermögens-gegenstände gemäß ihrer geschätzten Marktwerte aufzuteilen
bedingte Kapitalerhöhung, nur für bestimmte Zwecke zulässige o Kapital-erhöhung Diese sind gemäß §§ 192 bis
201 AktG:
zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,
zur Vorbereitung des schlusses mehrerer Unternehmen,
Zusammen- zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Ge-schäftsführung der Gesellschaft oder
im Wege des Zustimmungs- oder mächtigungsbeschlusses
Er-Zur bedingten Kapitalerhöhung ist eine Dreiviertelmehrheit der Hauptversamm-
neuen o Aktien darf 50 Prozent des herigen o Grundkapitals nicht überstei-gen Der Hauptversammlungsbeschluss ist
bis-in das o Handelsregister einzutragen Die Höhe der bedingten Kapitalerhöhung muss in der o Bilanz beim Grundkapital ersichtlich sein
Behavioral Accounting,
Management Accounting eine zentrale Rolle spielen Durch entsprechende In-formations- und Koordinationsaktivitäten soll das Verhalten der Manager in eine unternehmenszielkonforme Richtung ge-lenkt werden Dabei sind z.B Phänomene wie Data Fixation zu berücksichtigen Bei der Data Fixation werden neue Ergebnisse aufgrund der Anwendung neuer bzw anderer Methoden des Rechnungswesens tendenziell weiterhin wie gewohnt inter-pretiert Die Anwendungsfelder des
Trang 3123 Bereitschaftskosten
Behavioral Accounting liegen in der
Praxis in der Unterstützung von
Anreiz-systemen sowie der Unterstützung der o
Budgetierung und verbundener
Kosten-verantwortlichkeit
Beherrschungsvertrag, die Leitung
einer o Kommanditgesellschaft auf
Ak-tien (KGaA) ist einem anderen
Unter-nehmen vertragsmäßig unterstellt (§ 291
(1) AktG) Entsteht dadurch keine
Abhän-gigkeit unter den Unternehmen, so ist der
Vertrag kein Beherrschungsvertrag (§ 291
(2) AktG) Die Vorschriften des AktG
werden analog bei o Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH)
ange-wandt
Beibehaltungswahlrecht. Gemäß §
253 (5) HGB kann eine in früheren
Abschreibung für einen o
Vermögensge-genstand grundsätzlich beibehalten
wer-den, auch wenn die Gründe hierfür
entfal-len sind Für o Kapitalgesellschaften gilt
abweichend hiervon gemäß § 280 (1)
HGB der Grundsatz der o Wertaufholung
bei Wegfall der Gründe für die
außer-planmäßige Abschreibung Die
Obergren-ze für eine Wertaufholung bilden gemäß
dem o Anschaffungskostenprinzip die o
fortgeführten Anschaffungskosten
beizulegender Wert, Wertansatz für o
einem vorhandenen Markt- oder
Börsen-preis ableitet Im Handelsrecht ist der
beizulegende Wert im § 253 (2) und (3)
HGB geregelt Bei fehlenden Markt- oder
Börsenpreisen wird der beizulegende Wert
von der Beschaffungs- und/oder
Ver-kaufsseite abgeleitet, indem z.B der
künftige Verkaufspreis um die noch
(Vertriebs-, Lager- und Zinskosten)
Benchmark Treatment, im Rahmen von o International Financial Reporting Standards (IFRS) bevorzugte Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden –
Gegensatz: o Allowed Alternative ment
Treat-Bereitschaftskosten,o Kosten bzw oAusgaben, die nicht unmittelbar von den
in einer bestimmten Periode erbrachten o
Trang 32Berichtswesen 24
Leistungen abhängen, sondern nur mit
dem Aufbau bzw Abbau der
Betriebsbe-reitschaft oder der o Kapazität
veränder-bar sind Es handelt sich um kurzfristig o
beschäftigungsfixe Kosten (o
Leerkos-ten) Der Begriff wird insbesondere bei
verwendet – Gegensatz: o
Leistungskos-ten
Berichtswesen, Instrument des o
Controllings, insbesondere zur Erfüllung
der Informationsversorgung Das
Be-richtswesen schafft einen Ausgleich
zwischen dem Ort der
Informationsent-stehung und dem Ort der
Informations-verwendung Es muss so gestaltet sein,
dass der Empfänger alle für seine
Tätig-keit wichtigen Informationen in einer für
ihn verständlichen Form erhält Ein nicht-
oder schlecht funktionierendes
Berichts-wesen kann Auswirkungen auf die
Moti-vation des Informationsempfängers haben
daher ein gesundes Mittel zwischen
Überinformation und zu rudimentärem
Informationsfluss gefunden werden
Während früher in reinen
Berichtssyste-men die Daten periodisch ausgegeben
wurden, hat sich das Berichtswesen im
Laufe der Zeit zu Dialogsystemen
entwi-ckelt Das Berichtswesen dient somit der
Erfüllung der Informationsbedarfe des
Managements
Beschaffungscontrolling,
funktions-bezogenes Controlling aller die
Beschaf-fung betreffenden Bereiche eines
Unter-nehmens Das Beschaffungscontrolling
hat die zielgerichtete Versorgung eines
Unternehmens mit o Produktionsfaktoren
bzw Einsatzgütern zu gewährleisten Die
Aufgabenbereiche beziehen sich auf die
Unterstützung der Beschaffungsplanung,
der Informationsversorgung der
Beschaf-fung sowie der BeschafBeschaf-fungskontrolle
Ziel ist eine Minimierung der o Kosten
der bereitzustellenden Güter und
Dienst-leistungen unter Berücksichtigung der
Qualität Das Beschaffungscontrolling
unterstützt die Vorbereitung von
Beschaf-fungsentscheidungen, d.h., es ist
sicherzu-stellen, dass die Einkäufer mit adäquaten Informationen versorgt werden, die entscheidungsrelevant sind Gleichzeitig ist eine laufende Überwachung der Kos-tenwirtschaftlichkeit zu gewährleisten so-wie die betriebliche Materialversorgung über den Beschaffungsmarkt sicherzustel-len Instrumente des Beschaffungscontrol-lings sind z.B die Beschaffungsmarktfor-
Analyse von Betriebsunterbrechungen sowie die Bestimmung von o Preisober-grenzen
Beschäftigung,o Kosteneinflussgröße, die die Ausnutzung der o Kapazität von
Unterneh-mensbereichen oder Unternehmen zeichnet D.h., sie bezeichnet die Ausnut-zung eines Leistungspotentials Die Mes-sung der Beschäftigung kann inputorien-tiert z.B in Arbeitsstunden oder Maschi-nenstunden erfolgen oder outputorientiert z.B anhand der Leistungsmenge
be-Beschäftigungsabweichung, renz zwischen o Sollkosten und verrech-neten o Plankosten bei einer bestimmten Istbeschäftigung Es handelt sich um - oLeerkosten, die entstehen, wenn bei einer gegenüber der Planbeschäftigung niedri-
Kosten nicht in gleichem Maße hen Diese Abweichung lässt sich nur aus den Daten der o flexiblen Plankosten-
bestimmen, da bei der flexiblen tenrechnung auf Basis der o Teilkosten die Sollkosten den verrechneten Grenz-plankosten entsprechen
Plankos-beschäftigungsfixe Kosten, tigungsunabhängige bzw o fixe Kosten, bei denen die o Beschäftigung als einzige
beschäf-o Kosteneinflussgröße unterstellt wird
Beschäftigungsgrad, beschreibt den Auslastungsgrad der Kapazität Sehr gängig ist der nachfolgende Koeffizient, der aus dem Verhältnis von Ist- zu Vollbe-schäftigung gebildet wird:
Trang 3325 Betriebsabrechnung
100 ftigung
Vollbeschä
tigung
Istbeschäf
Verhältnis zwischen einer Ist- und einer
Planbezugsgröße als Beschäftigungsgrad
herangezogen
beschäftigungsproportionale
Kos-ten, beschäftigungsabhängige und somit
o variable Kosten, bei denen die
Beschäf-tigung als einzige o Kosteneinflussgröße
unterstellt wird (o proportionale Kosten)
Bestandsaufnahme, die auch o
Inven-tur genannte gemäß § 240 (1) HGB für
jeden Kaufmann vorgeschriebene
körper-liche Aufnahme seiner gesamten o
Ver-mögensgegenstände und o Schulden
Bestandskonto, o aktivische oder o
passivische Bilanzkonten, auf denen die
Veränderungen der jeweiligen
Bilanzpos-ten erfasst werden
Bestandsveränderungen,
Verände-rung des Lagerbestandes an o fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
Bestätigungsvermerk, Testat,
Prü-fungsvermerk, opinion,
Jahresabschlussprüfung gemäß § 322
HGB Es wird die Übereinstimmung des
o Jahresabschlusses mit den gesetzlichen
Vorschriften sowie die Übereinstimmung
Jahresab-schluss testiert Insgesamt muss der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der o
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vermitteln Zusätzlich müssen im
Kontrolle und Transparenz im
Unterneh-mensbereich (KonTraG) erkannte
Risi-ken, die den Fortbestand der Gesellschaft
gefährden können, dargelegt werden Man
unterscheidet drei Formen des
Bestäti-gungsvermerks:
1 Ein uneingeschränkter
Bestätigungs-vermerk wird erteilt, soweit sich bei
der Prüfung keine Einwendungen
ge-gen den Jahresabschluss ergeben ben
ha-2 Ein eingeschränkter merk wird erteilt, soweit wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung vorliegen oder Prüfungshemmnisse dazu führ-ten, dass bestimmte abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht mit hinrei-chender Sicherheit beurteilt werden konnten
Bestätigungs3 Der Bestätigungsvermerk wird sagt, soweit wesentliche Beanstan-dungen gegen den Jahresabschluss als Ganzes vorliegen
ver-Beteiligung, allgemeine Bezeichnung für o Kapitalanteile, die von o Anteils-eignern an Unternehmen gehalten werden
Unterneh-men, die gemäß § 271 (1) HGB bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung
zu dienen Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Gesellschaft, die insgesamt 20 Prozent des o Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten (§ 271 (1) S 3 HGB)
Beteiligungsergebnis,
o Finanzergebnis
Betriebsabrechnung, meist monatlich durchgeführte Verrechnung der anfallen-den o Kosten eines Betriebs auf die oHauptkostenstellen Damit werden die Ausgangsdaten für die o Kostenträger-rechnung ermittelt Die Betriebsabrech-nung wird mit Hilfe des o Betriebsab-rechnungsbogens in tabellarischer und statistischer Form durchgeführt Sie erfolgt in vier Schritten:
1 Die primären o
Hierfür werden nach der Anordnung sämtlicher Kostenstellen in einer dem dominierenden Leistungsfluss ent-sprechenden Reihenfolge die primären Kostenträgergemeinkosten auf den einzelnen Vor- und Endkostenstellen erfasst und anschließend die o Pri-
Trang 34Betriebsabrechnungsbogen 26
märkosten jeder einzelnen
Kostenstel-le addiert
2 Die Kosten der o innerbetrieblichen
Leistungen werden abgerechnet
Zu-nächst erfolgt eine Umlage bzw
Ver-rechnung der für die Vorkostenstellen
ermittelten primären Kosten auf die
innerbetrieblichen Leistungen
empfan-genden (Vor- und/oder
End-)Kosten-stellen mit Hilfe eines geeigneten
Ver-fahrens (wie z.B das
Stufenleiterver-fahren) Es werden die daraus
resultie-renden sekundären Kosten jeder
ein-zelnen Endkostenstelle ermittelt
3 Die Ermittlung der sich aus primären
und sekundären Kosten
Endkos-tenstellen bildet den nächsten Schritt
der Betriebsabrechnung
4 Für die Abrechnung der einzelnen
Kostenträger werden
Kalkulationssät-ze gebildet Hierzu wird zuerst die für
die o Kalkulation erforderliche
Be-zugsbasis festgelegt Anschließend
folgt die Division der Gesamtkosten
der jeweiligen Endkostenstellen durch
die zugehörige Kalkulationsbasis
Zum Schluss folgt der Ausweis der
daraus resultierenden
Kalkulationssät-ze der einKalkulationssät-zelnen Endkostenstellen
Betriebsabrechnungsbogen,
o Struktur
Betriebsabrechnungsbogen (BAB),
technisch-organisatorisches Hilfsmittel der o Kostenstellenrechnung Als statisti-scher Kostensammelbogen weist er zei-lenweise die unternehmensspezifisch ge-gliederten o Kostenarten zur Erfassung
spaltenweise führt er die im lenplan eines Unternehmens unterschied-lichen o Kostenstellen an, die zweckmä-ßigerweise in der Reihenfolge des domi-nierenden Leistungsflusses angeordnet sind Der BAB zeigt nicht nur, welche primären o Gemeinkosten (differenziert nach Kostenarten) für die verschiedenen Kostenstellen angefallen sind, sondern dokumentiert darüber hinaus auch die ab-gerechneten o Kosten für o innerbetrieb-liche Leistungen – Vgl auch Abbildung
Kostenstel-„Betriebsabrechungsbogen – Struktur“
Betriebsaufwendungen,
Betriebsausgaben, steuerrechtlicher Begriff für die Aufwendungen, die durch
Betriebsabrechnungsbogen – Struktur
Trang 3527 betriebsnotwendiges Kapital
den Betrieb veranlasst (§ 4 (3) EStG) und
daher steuerlich absetzbar sind
Bestimm-te Betriebsausgaben sind jedoch von der
steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen,
so z.B die Aufwendungen für Geschenke
an Personen, die nicht Arbeitnehmer des
Steuerpflichtigen sind, sofern diese 40
Euro überschreiten (§ 4 (5) Nr 1 EStG) –
Begriff für alle Güter, die in Geld oder
Geldeswert bestehen und dem
Steuer-pflichtigen im Rahmen einer der o
Ein-kunftsarten des § 2 (1) S 1 Nr 4 bis 7
Einnahmen
Betriebserfolg, o Betriebsergebnis, o
Erfolg
Betriebsergebnis. I Extern: Ergebnis
der Berichtsperiode, das die Ertrags- und
Aufwandskomponenten umfasst, die mit
dem eigentlichen Betriebszweck in
direk-tem Zusammenhang stehen, zeitlich in die
Berichtsperiode fallen und nach Art und
Größe typisch und nicht zufällig sind Das
o Betriebsergebnis ist vom o
Beteili-gungs-, o Finanz- und o neutralen
Er-gebnis zu unterscheiden – II Intern:
Sal-do, der aus der periodenbezogenen
Erlösen eines Unternehmens resultiert
Jahresüberschuss bzw o Jahresfehlbetrag
überein, den die o Gewinn- und
Jahresab-schlusses ermittelt und aufweist
Betrags-differenzen zwischen den beiden Größen
treten auf, wenn innerhalb desselben
Zeitraums auch o neutrale Erträge und/
oder o neutrale Aufwendungen anfallen
und/oder in der o Kosten- und
Erlösrech-nung auch o Zusatzkosten bzw o
Zu-satzerlöse oder o Anderskosten bzw o
Anderserlöse angesetzt werden – Vgl auch o Ergebnisrechnung – Gegensatz:
o operatives Ergebnis
Betriebsergebnisrechnung,
o Ergebnisrechnung
Betriebserträge,o Erträge
betriebsfremde Aufwendungen,
Sie fallen völlig unabhängig vom triebszweck an und gehen deshalb auch nicht in o Produktkalkulationen ein Den betriebsfremden Aufwendungen stehen keine Gegenleistungen gegenüber und sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit der o Wertschöpfung – Beispiel: Spende
Be-an eine Universität
betriebsfremde Erträge, o Erträge, welche nicht aus Betriebsleistungen stam-men, sondern aus sonstiger Betätigung der Unternehmung Betriebsfremde Erträge sind in der o Kostenrechnung ein Teil des
betriebliche o Leistungsrechnung nommen wird In der Gewinn- und Ver-lustrechnung werden betriebsfremde Er-träge, die die gewöhnliche Geschäftstätig-keit betreffen, als o sonstiger betriebli-cher Ertrag, sonst als o außerordentlicher Ertrag ausgewiesen
sind Auch Betriebsstoffe und o
Hilfsstof-fe gehören zu den Betriebsmitteln
betriebsnotwendiges Kapital, triebsbedingtes Kapital Zur Erfüllung des
be-Betriebszweckes eingesetztes Kapital (oEigen- und Fremdkapital) Differenz aus
zinslos zur Verfügung stehenden Mitteln
Trang 36betriebsnotwendiges Vermögen 28
betriebsnotwendiges Vermögen,
be-triebsbedingtes Vermögen Teile des o
Anlage- und -Umlaufvermögens, die zur
Aufrechterhaltung des Betriebszweckes
erforderlich sind Das betriebsnotwendige
Unternehmensbewertung separat zu
Ver-kaufspreisen bewertet
Betriebsstätte, gemäß § 12 AO jede
feste Geschäftseinrichtung oder Anlage,
die der Tätigkeit eines Unternehmens
dient Dies sind unter anderem die Stätten
der Geschäftsleitung,
Zweigniederlassun-gen, Geschäftsstellen sowie
Bauausfüh-rungen und Montagen, wenn sie an einem
Standort länger als sechs Monate
andau-ern – Betriebsstätten begründen i.d.R die
(beschränkte) Steuerpflicht des Inhabers
der Betriebsstätte
Betriebs- und
Geschäftsausstat-tung, Werkstätten- und
Büroeinrichtun-gen (z.B Werkbänke, Schreibtische)
ein-schließlich Fernsprech- und IT-Anlagen
(z.B Telefone, Computer), Arbeitsgeräte
und allgemein verwendbare Werkzeuge,
Transportbehälter, Verteilungsanlagen,
Fahrzeuge aller Art und ähnliches Diese
werden in ihrer Summe als Betriebs- und
Geschäftsausstattung im o
Anlagevermö-gen der o Bilanz ausgewiesen
Betriebsvermögen, Begriff aus dem
Steuerrecht, der die Summe aller dem
Wirt-schaftsgüter bezeichnet Die
Betriebsver-mögenseigenschaft muss für jedes
Wirt-schaftsgut gesondert geprüft werden
Dabei ist zwischen notwendigem und
gewillkürtem Betriebsvermögen zu
unterscheiden:
1 Zum notwendigen Betriebsvermögen
gehören alle Wirtschaftsgüter, die mit
dem Betrieb zusammenhängen und
objektiv erkennbar zum Einsatz im
Betrieb bestimmt sind (betriebliche
Nutzung > 50 Prozent)
2 Zum gewillkürten Betriebsvermögen
zählen Wirtschaftsgüter, die sowohl zu
privaten als auch zu betrieblichen
Zwecken genutzt werden Diese
kön-nen bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 Prozent in vollem Um-fang als gewillkürtes Betriebsvermö-gen ausgewiesen werden
Gegensatz: o Privatvermögen
Bewegungsbilanz, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, Ver- änderungsbilanz, im Rahmen der o Bi-
Darstellung der Herkunft und der wendung von Finanzierungsmitteln Der Mittelverwendung (Zugänge Aktiva, Abgänge Passiva) wird die Mittelherkunft (Zugänge Passiva, Abgänge Aktiva) gegenübergestellt
Ver-Bewertung, Bemessung des Wertes von Sachen oder Leistungen im Rahmen der externen o Rechnungslegung, insbeson-dere bezogen auf den o Jahresabschluss Als Wertmaßstäbe müssen entweder Markt- oder Börsenwerte herangezogen werden, oder, soweit diese nicht existie-ren, Näherungswerte Über die Bewertung wird die Höhe der Bilanzposten sowohl in der o Handels- als auch in der o Steuer-bilanz bestimmt Das HGB enthält Bewer-tungswahlrechte und Bewertungsgebote, die zum Teil für alle Kaufleute gelten (§§
252 bis 256 HGB), zum Teil ergänzend nur für o Kapitalgesellschaften sowie okapitalistische Personengesellschaften (§§
Konzernunternehmen (§§ 308 bis 309 HGB) gelten
Bewertungseinheit, grundsätzlich sieht
§ 252 (1) Nr 3 HGB eine o
eine Bewertung von mehreren gensgegenständen und/oder Schulden möglich Sie werden zu diesem Zweck zu einer Bewertungseinheit zusammenge-fasst Auch o schwebende Geschäfte wie Einkaufs- und Verkaufsverträge können als Einheit bewertet werden
Vermö-Bewertungsgrundsätze, Vorschriften zur o Bewertung einzelner o Vermögens-
Trang 3729 Bewertungswahlrechte
HGB werden sechs allgemeine
Bewer-tungsgrundsätze genannt:
1 Identität der Wertansätze in der
Eröff-nungsbilanz mit denen in der
5 Berücksichtigung von Aufwendungen
und Erträgen, unabhängig vom
Zah-lungszeitpunkt,
6 Beertungsstetigkeit
Bewertungskontinuität,
o Bewertungsstetigkeit
Bewertungsmaßstäbe, Normen zur
Festlegung des Wertes eines o
Geschäfts-vorfalls Die Bewertungsmaßstäbe sind
handels- und steuerrechtlich nicht
einheit-lich definiert Steuerrechteinheit-lich sind die
Bewertungsmaßstäbe sowohl im
Bewer-tungsgesetz (o Einheitswert, o gemeiner
Wert) als auch im
Einkommensteuerge-setz (o Anschaffungskosten, o
Herstel-lungskosten, o Teilwert) festgeschrieben
Handelsrechtlich gelten neben den
An-schaffungs- und Herstellungskosten,
Bör-sen- oder Marktpreise, der o
beizulegen-de Wert, beizulegen-der o Barwert sowie ein sich
nach vernünftiger kaufmännischer
Beur-teilung ergebender Wert als
Bewertungs-maßstäbe
Bewertungspolitik, im Rahmen der
Bewertungswahlrechte ausgenützte
Be-wertungsspielräume zur Gestaltung der
Höhe der Bilanzposten
Bewertungsstetigkeit,
Bewertungs-kontinuität Gemäß § 252 (1) Nr 6 HGB
sind die auf den vorhergehenden o
Jah-resabschluss angewandten
Bewertungs-methoden beizubehalten (o
Bewertungs-grundsätze) Von diesem Grundsatz darf
nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden (§ 252 (2) HGB) und
erläutern Zu den begründeten
Ausnahme-fällen zählt z.B die Tatsache, dass ohne die Änderung der Bewertungsmethode der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage ver-mittelt hätte
ren, Verfahren zur Erleichterung der Be-
die den o Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen Gemäß
§ 256 HGB kann beispielsweise für den Wertansatz gleichartiger Vermögensge-genstände des o Vorratsvermögens unter-stellt werden, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften bzw hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge ver-
Verbrauchsfolgeverfahren) Gemäß § 240 (3) HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn sie regel-mäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Verände-rungen unterliegt (o Festwert) Gemäß §
240 (4) HGB können gleichartige mögensgegenstände des Vorratsvermö-gens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Ver-
je-weils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnitts-
Einzelbewertung
Bewertungswahlrechte, licher und einkommensteuerrechtlicher Begriff für das Recht, bei der o Bewer-tung von o Vermögensgegenständen bzw
zwischen mehreren zulässigen o sätzen zu wählen Handelsrechtliche Bewertungswahlrechte bestehen beispiels-eise bei der Ermittlung der o Herstel-lungsosten sowie bei der Dotierung von o
Trang 38Wertan-Bezugsgrößen 30
Pensionsrückstellungen Zu den
Bewer-tungswahlrechten im Steuerrecht gehört
neben steuerrechtlich zulässigen o
Son-derabschreibungen die Möglichkeit, so
genannte o geringwertige
Wirtschaftsgü-ter (GWG) (Anschaffungskosten bis zu
410 Euro) im Jahr ihrer Anschaffung,
Höhe als Sofortaufwand zu verrechnen
Bezugsgrößen, werden für die einzelne
Gemeinkosten im Rahmen der o
Kalkula-tion benötigt Sie sollen so gewählt
wer-den, dass sie möglichst genau die
Zurech-nung der Gemeinkosten entsprechend der
Kostenverursachung auf die einzelnen o
Kostenträger oder Aufträge ermöglichen
Es können direkte und indirekte
Bezugs-größen unterschieden werden Direkte
Be-zugsgrößen können unmittelbar aus den
Quantitäten der erstellten Leistungen
ab-geleitet werden Sie sind für die o
Haupt-kostenstellen des Fertigungsbereichs und
gewisse o Hilfskostenstellen von
Bedeu-tung Im Gegensatz dazu werden indirekte
Bezugsgrößen dort verwendet, wo keine
Beziehungen zwischen der
Kostenverur-sachung der o Kostenstellen und den o
Kostenträgern bestehen
Bezugsgrößenhierarchie,
Kosten eines Unternehmens als o
Einzel-kosten erfassen zu können (o
Einzelkos-tenrechnung) Dadurch wird eine direkte
Zurechnung relativer Einzelkosten zu
verschiedenen Kalkulationsobjekten
mög-lich Diese Kalkulationsobjekte sind z.B
einzelne Aufträge, Produkte oder
Liefe-ranten Es ist darauf zu achten, dass alle
Kostenarten auf der jeweils untersten
wirtschaftlich vertretbaren Stufe so
aus-gewiesen werden, dass sie gerade noch als
Einzelkosten erfassbar sind Das Schema zur produktbezogenen Hierarchiebildung
Fixkostende-ckungsrechnung ähnlich Es können z.B Einzelkosten der Produkteinheit, der Pro-duktgruppe, des Produktbereichs sowie des Produktionsprogramms ausgewiesen werden In der relativen Einzelkosten-rechnung ist die Strukturierung der Kos-ten jedoch nicht nur produktbezogen möglich, sondern kann parallel zu allen Dimensionen erfolgen So ist unter ande-rem eine sachbezogene oder zeitbezogene Bezugsgrößenhierarchie denkbar
Bezugsrecht,
o ordentliche Kapitalerhöhung
Bilanz, balance sheet, stichtagsbezogene
Darstellung der o Vermögensgegenstände
Kontenform Die Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite des Kontos, die Schulden auf der Passivseite des o Kon-tos auszuweisen Das o Eigenkapital er-gibt sich als Differenz aus Vermögensge-genständen und Schulden Die Verände-rung des Eigenkapitals zwischen zwei oBilanzstichtagen resultiert entweder aus einem o Jahresüberschuss oder o Jahres-fehlbetrag korrigiert um o Einlagen und - Entnahmen Gemäß § 242 (1) HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handels-gewerbes und für den Schluss eines jeden
o Geschäftsjahrs eine Bilanz
ihrer Liquidierbarkeit zu gliedern, die längerfristig gebundenen Vermögensge-genstände sind zuerst aufzuführen Die oPassiva sind nach dem Grad der Fristig-keit der Finanzierungsquellen zu gliedern, das o Eigenkapital ist zuerst aufzuführen – Vgl auch Abbildung „Bilanz – Bilanz
in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt)“
Trang 3931 Bilanzarten
Bilanzanalyse, Jahresabschlussanalyse,
anderer Unternehmensinformationen in
Form von Kennzahlen zur Gewinnung
von Erkenntnissen über die aktuelle und
Ertragslage des Unternehmens Man
un-terscheidet zwischen quantitativer
Bilanz-analyse, die sich auf die Auswertung des
Zahlenmaterials beschränkt und
qualitati-ver Bilanzanalyse, die qualitati-verbale
Lagebericht einbezieht
Bilanzänderung, im o Handelsrecht
der geänderten Ausübung von o
Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB
erfor-derlich wird Steuerlich ist der Ersatz
eines zulässigen durch einen anderen
zulässigen Wert nach Einreichung der
Bilanz beim Finanzamt nur gestattet,
wenn die Bilanzänderung in einem
zeitli-chen und sachlizeitli-chen Zusammenhang mit
einer o Bilanzberichtigung steht und be-
tragsmäßig die Auswirkung der o berichtigung nicht überschreitet (§ 4 (2)
Bilanz-S 2 EStG) – Anders: o gung
Bilanzberichti-Bilanzarten, man systematisiert die schiedenen Bilanzarten nach folgenden Kriterien:
ver-1 Bilanzierungsanlass: ordentliche oBilanzen (werden aufgrund gesetzli-cher oder vertraglicher Regelungen erstellt), o Sonderbilanzen (werden lediglich zu bestimmten Anlässen auf-gestellt)
2 Bilanzierungszeitraum: Jahres-, jahres-, Quartals-, Monatsbilanzen;
be-stimmten Stichtag), Bewegungsbilanz (Veränderung der Aktiv- und Passiv-posten bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt)
4 Anzahl der einbezogenen
(Zusammenfassung der Bilanzen aller einbezogenen Unternehmen)
5 Bilanzempfänger: interne Bilanzen und externe Bilanzen
Bilanz - Bilanz in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt)
IV Schecks, Kassenbestand,
Bundes-bank- und Postgiroguthaben,
Gutha-ben bei Kreditinstituten
C Rechnungsabgrenzungsposten
A Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital
II Kapitalrücklage III Gewinnrücklagen
Trang 40Bilanzausschuss 32
Bilanzausschuss,
o Prüfungsausschuss
Bilanzberichtigung, Änderung einer o
Bilanz wegen fehlerhafter o
Bilanzie-rung, wodurch ggf eine
Nachtragsprü-fung nach § 316 (3) HGB erforderlich
wird Steuerlich bedeutet die
Bilanzbe-richtigung den Ersatz eines gegen
zwin-gende einkommensteuer- oder
handels-rechtliche Vorschriften verstoßenden
durch einen zulässigen Wert Diese
Kor-rektur ist auch dann noch zulässig, wenn
die Bilanz bereits beim Finanzamt
einge-reicht wurde (§ 4 (2) S 1 EStG) –
An-ders: o Bilanzänderung
Bilanzfälschung, bewusste
Falschan-gabe von Daten im o Jahresabschluss, um
den Bilanzadressaten die o Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage günstiger als den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechend
darzustellen Im Einzelnen kann dies
durch Ansatz von fiktiven
Vermögenswer-ten, o Überbewertung von o Aktiva bzw
o Unterbewertung von o Passiva sowie
durch irreführende Angaben im o Anhang
erfolgen
Bilanzgewinn, nach der o
Gewinnver-wendung verbleibende positive Summe
Berücksichtigung der vollständigen oder
teilweisen Verwendung des
Jahresergeb-nisses aufgestellt werden In diesem Fall
tritt an die Stelle der Posten o
Jahres-überschuss/Jahresfehlbetrag und o
Ge-winnvortrag/Verlustvortrag der Posten o
Bilanzgewinn/Bilanzverlust Ein
vorhan-dener Gewinn- oder Verlustvortrag aus
den Vorjahren ist in den Bilanzgewinn/
Bilanzverlust einzubeziehen und in der
anzugeben
Bilanzgliederung, für o
Kapitalgesell-schaften in § 265, § 266, § 268 ff HGB
vorgeschriebene systematische
Darstel-lung der Bilanzposten Für bestimmte
Geschäftszweige wie z.B Kreditinstitute
und Versicherungsunternehmen gelten
gemäß § 330 HGB besondere derungsvorschriften
Bilanzglie-Bilanzierung, Aufstellung der o Bilanz
Bewertungsgrundsätzen
Bilanzierungsgrundsätze, o sätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
Grund-Bilanzierungshilfen, hilfen Aktivierungswahlrecht für be-stimmte im HGB näher bezeichnete Posten, die per Definition keine o Ver-mögensgegenstände sind Dazu gehören
und Erweiterung des Geschäftsbetriebs
latenten Steuern gemäß § 274 (2) HGB
Bilanzierungsverbote, Verbot der o
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und der Eigenkapitalbeschaffung stehen, sowie selbst erstellte o immaterielle Vermö-gensgegenstände des o Anlagevermögens nicht aktiviert werden Gemäß § 249 (3) HGB dürfen andere als in diesem Para-
nicht gebildet werden
Bilanzierungswahlrechte, o
Zu den Aktivierungswahlrechten gehören:
Gemäß § 250 (3) HGB Aufnahme eines Disagions in den akitven Rech-nungsabgrenzungsposten,
gemäß § 255 (4) HGB Aktivierung des derivativen Firmenwertes
Zu den Passivierungswahlrechten ren:
gehö- Gemäß § 249 (2) HGB rückstellungen,
Aufwands- gemäß § 249 (1) HGB Rückstellungen für innerhalb des Folgejahres nach Ab-lauf von drei Monaten nachgeholte un-terlassene Instandhaltung