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gabler kompakt-lexikon modernes rechnungswesen (2007)

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THÔNG TIN TÀI LIỆU

Thông tin cơ bản

Tiêu đề Modernes Rechnungswesen
Tác giả Wolfgang Becker, Stefan Lutz
Trường học University of Bamberg
Chuyên ngành Business Administration / Controlling
Thể loại Sách giáo trình
Năm xuất bản 2007
Thành phố Wiesbaden
Định dạng
Số trang 264
Dung lượng 2,35 MB

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Nội dung

Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw..

Trang 2

KOMPAKT-LEXIKON Modernes

Rechnungswesen

Trang 3

KOMPAKT-LEXIKON Modernes

Rechnungswesen

2.000 Begriffe zu Buchführung und Bilanzierung, Kostenrechnung und Controlling

nachschlagen, verstehen, anwenden

2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

von

Wolfgang Becker

Stefan Lutz

Trang 4

1 Auflage Oktober 2002

2 Auflage Juli 2007

Alle Rechte vorbehalten

© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr Th Gabler |

GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2007

Lektorat: Katrin Alisch

Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen von

Springer Science+Business Media

www.gabler.de

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist rechtlich geschützt Jede Verwertung außerhalb derengen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohneZustimmung des Verlags unzulässig und strafbar Dasgilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzun-gen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung undVerarbeitung in elektronischen Systemen

urheber-Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, nungen usw in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kenn-zeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne derWarenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachtenwären und daher von jedermann benutzt werden dürften

Warenbezeich-Umschlaggestaltung: Nina Faber de.sign, Wiesbaden

Druck und buchbinderische Verarbeitung:

Wilhelm & Adam, Heusenstamm

Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier

Printed in Germany

ISBN 978-3-409-29889-6

Bibliografische Information Der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar

Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker ist Inhaber des Lehrstuhls für

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung undControlling an der Universität Bamberg Zudem ist er verantwortlichfür das Fach Controlling in Excecutive MBA-Studiengängen der Uni-versitäten Mainz und Nürnberg Darüber hinaus ist Prof Becker Wis-senschaftlicher Direktor des Deloitte.Mittelstandsinstituts an der Uni-versität Bamberg sowie Gründungsgesellschafter und Vorsitzenderdes Beirats der Scio! Knowledge Services GmbH (Erlangen)

Dr Stefan Lutz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; er arbeitet als

Partner bei der MAZARS Revision und Treuhandgesellschaft mbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt am Main

Trang 6

Der sichere Umgang mit den Fachbegriffen des Rechnungswesens nimmt

im Unternehmensalltag speziell für Führungskräfte, aber auch für derenMitarbeiter, einen bedeutsamen Stellenwert ein Dies gilt nicht nur in denoriginär betriebswirtschaftlichen, sondern zunehmend auch in anderenUnternehmensbereichen Aber sogar im betriebswirtschaftlichen Kontextselbst ist die Situation der Begriffswelt nicht gerade einfach So ver-schwimmen derzeit die traditionellen Bereiche des externen und internenRechnungswesens mit dem zunehmenden Einfluss internationaler Nor-mensysteme wie IAS und US-GAAP zunehmend Auch die Anwendungneuartiger Managementkonzepte, wie beispielsweise der BalancedScorecard, lässt die Zahl der in der Unternehmenspraxis verwendetenbetriebswirtschaftlichen Begriffe rasant ansteigen Derartige Entwicklun-gen führen zu einer hohen Vielfalt und ausgeprägten Spezifität der ver-wendeten Begriffe, die für Praktiker nicht immer transparent sind.Ziel des vorliegenden Lexikons ist es, eine Orientierung in dem erläuter-ten Begriffsdickicht zu ermöglichen und entsprechende Fachkenntnisse

zu vermitteln Das Lexikon umfasst ca 2.000 bedeutsame Stichwörter.Diese gehen über ein enges Verständnis der Themenbereiche des exter-nen und internen Rechnungswesens hinaus und greifen entsprechendrelevante Begriffe der Bereiche Unternehmensführung und Controllingbis hin zum Finanzmanagement auf Neben der Definition klassischerGrundbegriffe wurden insbesondere auch moderne Begriffe internatio-nalen Ursprungs aus dem Rechnungswesen und Controlling erläutert.Daher finden sich viele in der Praxis gängige Begriffe des angelsächsi-schen Sprachraums in diesem Lexikon erfasst

Um eine möglichst hohe Anwendungsorientierung zu gewährleisten, sinddie Erläuterungen der einzelnen Fachtermini bewusst kompakt aber den-noch anschaulich und einfach gehalten Gleichzeitig wurde selbstver-ständlich die notwendige theoretische Basis berücksichtigt, um auch ent-sprechende Grundlagenkenntnisse zu vermitteln Der gezielte Einsatz vonGrafiken unterstützt die Anschaulichkeit der Begriffsdarstellungen an vie-len Stellen Zusätzlich ermöglicht ein umfassendes Verweissystem dieweitere inhaltliche Vertiefung einzelner Fachtermini und ordnet diese ineinen umfassenden Gesamtkontext ein

Das Lexikon richtet sich vor allem an die Zielgruppe der Praktiker aus terschiedlichen Unternehmensbereichen, die in ihrem Arbeitsalltag täg-lich mit Begriffen aus dem Rechnungswesen und Controlling konfrontiertwerden und umgehen müssen Das Lexikon ist aber auch als Orientie-rung und ein hilfreiches Nachschlagewerk für Studierende zahlreicherFachrichtungen gedacht

un-Das Zustandekommen dieses Lexikons gründet auf jahrelangen, meinsamen Aktivitäten der beiden Autoren, Univ.-Professor Dr WolfgangBecker von der Universität Bamberg (Inhaber des Lehrstuhls Unterneh-

Trang 7

ge-mensführung & Controlling) sowie WP/StB Dr Stefan Lutz (Partner derMAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft, in Frankfurt a M.).

Insbesondere Erfahrungen der Autoren im Bereich der Weiterbildung vonFührungskräften haben die Erstellung dieses Lexikons maßgeblich ange-stoßen Die Abstimmung von Kerngebieten und Schnittstellen bis hin zueinzelnen Definitionen wurde durch diese Verbindung von Theorie undPraxis entscheidend gefördert Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker legteseinen Schwerpunkt auf die Begriffe des internen Rechnungswesens undControllings, WP/StB Dr Stefan Lutz konzentrierte sich auf die Begriffe desexternen Rechnungswesens

Die Erstellung dieses Lexikons wäre ohne die tatkräftige Hilfe von beitern nicht möglich gewesen Die Autoren danken daher Herrn WP/StBUwe Fiedler und Frau Dipl.-Bw (FH) Séverine Piroth (MAZARS Revision

Mitar-& Treuhandgesellschaft mbH) sowie Frau Dipl.-Kffr Sibylle Seedorf versität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling), diekonzeptionell und inhaltlich maßgeblich zu der Entstehung dieses Lexi-kons beigetragen haben

(Uni-Danken wollen wir auch Herrn Dipl.-Kfm Stefan Fischer, Herrn FlorianBrenner, Frau Tina Löser, Frau Heike Moses und Frau Annika Waßmann(Universität Bamberg, Lehrstuhl Unternehmensführung & Controlling)sowie Frau MA Claudia Brunn, Frau Dipl.-Volkswi Heike Matthaei und FrauRAin Marianne Zucht (MAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in Frankfurt a M.), die allesamt mithohem Engagement an der Erstellung des Lexikons mitgewirkt haben

In der zweiten Auflage wurden die Begriffe vollständig überarbeitet und

um weitere Aspekte des modernen Rechnungswesens ergänzt.Diese Erweiterungen unterstützten im Wesentlichen Herr Dipl.-Kfm Flo-rian Brenner und Herr Patrick Ulrich (Universität Bamberg, Lehrstuhl fürUnternehmensführung und Controlling) sowie Herr WP/Stb Uwe Fiedler,Frau Dipl.-Ökonomin Marieke Huber und Frau StB Dipl.-Volkswi HeikeMatthaei (MAZARS Revision & Treuhandgesellschaft mbH, Wirtschafts-prüfungsgesellschaft, in Frankfurt a M.), denen unser besonderer Dankgilt

Wir hoffen, dass dieses Lexikon seine Leser erreicht und dort den gestrebten Nutzen stiftet Für Anregungen und Kritik sind wir jederzeitdankbar

an-Univ.-Professor Dr Wolfgang Becker

WP/StB Dr Stefan Lutz

Trang 9

A

ABC-Analyse, Methode zur Feststellung

von Prioritäten, denen Ziele, Probleme

und/oder Alternativen zugeordnet werden

sollen Die Buchstaben ABC stehen für

die Bedeutung der untersuchten Objekte

(z.B A = sehr wichtig, B = wichtig, C =

unwichtig) Die ABC-Analyse basiert auf

der empirisch beobachtbaren Annahme,

dass oftmals nur ein kleiner Prozentsatz

der Untersuchungsobjekte, mit denen eine

bestimmte Wirkung angestrebt wird, den

größten Anteil zur gewünschten

Gesamt-wirkung beisteuert Diesen so genannten

A-Objekten ist daher höchste Bedeutung

beizumessen Aus der Logistik ist z.B die

„80-20-Faustregel“ bekannt, nach der ca

80 Prozent des Umsatzes von 20 Prozent

der auf Lager gehaltenen Artikel erzielt

werden Die ABC-Analyse geht von

Mengen-Wert-Verhältnissen aus und kann

werden

Abfallbilanz,o Umweltbilanz

Abgrenzung, bezieht sich auf die

sowie o Kosten und o Erlösen der o

Kostenrechnung und der damit

verbunde-nen Zuordnung Abgrenzungen könverbunde-nen

nach sachlichen, zeitlichen und/oder

wert-mäßigen Kriterien erfolgen In der

Kos-tenrechnung werden nur die Beträge

berücksichtigt, die mit dem

Betriebs-zweck verbunden sind Davon lassen sich

die o neutralen Aufwendungen, d.h o

betriebsfremde Aufwendungen (z.B

Aufwen-dungen (z.B Katastrophenverluste) oder

Steuernachzahlungen) abgrenzen Im

Ge-gensatz zur Finanzbuchhaltung werden in

der Kostenrechnung z.B auch o torische Kosten berücksichtigt Diese unterscheiden sich entweder in ihrer wertmäßigen Höhe (o Anderskosten, z.B kalkulatorische Abschreibungen) oder sie lassen sich nicht aus dem Aufwand ablei-ten (o Zusatzkosten, z.B kalkulatorischer Unternehmerlohn)

kalkula-Abgrenzungsrechnung, Methode zur Ermittlung von o Kosten und o Erlösen auf der Grundlage von in der Finanzbuch-

erforderlich:

1 Trennung von betrieblichen und neutralen Aufwendungen und neutra-len Erträgen,

2 Berechnung von Anderskosten und -erlösen,

3 Berücksichtigung von Zusatzkosten und -erlösen

Abnutzung, Bezeichnung für die minderung eines über mehrere Perioden nutzbaren Anlagengutes, die sich aus seinem Gebrauch oder aus den sonstigen Abschreibungsursachen ergibt

Wert-Abrechnungsperiode, Teil der periode Am Ende jeder Abrechnungs-periode wird ein Soll-Ist-Vergleich durch-geführt Die praxisübliche Dauer beträgt einen Monat Bei kürzeren Abrechnungs-perioden ist die zeitliche o Abgrenzung problematisch

Plan-Absatzbudget, erwartete o löse bzw Absatzmengen, die den Verant-wortlichen für den Verkauf als Sollgröße

Umsatzer-im Rahmen der o Budgetierung ben werden Aufgeschlüsselt wird das Absatzbudget nach den einzelnen Erzeug-

Trang 10

vorgege-Absatzerfolgsrechnung 2

nissen oder Erzeugnisgruppen Die

Ab-satzprognose beruht entweder auf

Erfah-rungen oder auf Marktanalysen

HGB ist der o Jahresabschluss und der o

Lagebericht bzw der o Konzernabschluss

und o Konzernlagebericht von

prüfungs-pflichtigen Kapital- und

Personengesell-schaften durch einen Abschlussprüfer zu

prüfen Als Abschlussprüfer kommen

lediglich o Wirtschaftsprüfer und

Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften in Frage,

nur mittelgroße Gesellschaften dürfen von

o vereidigten Buchprüfern geprüft

wer-den Im HGB werden verschiedene

Aus-schlussgründe bestimmt, insbesondere

finanzielle Verflechtungen zu der zu

prüfenden Gesellschaft oder die

Mitwir-kung bei der Aufstellung des

Jahresab-schlusses über die Prüfungstätigkeit

hin-aus (§ 319 (2), (3) HGB) Grundsätzlich

hat der Wirtschaftsprüfer aber auch einen

Auftrag abzulehnen, wenn die Besorgnis

der Befangenheit besteht (§ 49 WPO)

Abschlussstichtag, Bilanzstichtag,

Zeitpunkt, für den der Abschluss

aufge-stellt wird Gemäß § 242 (1) HGB hat der

Geschäftsjahres einen Abschluss

aufzu-stellen

Abschreibungen, depreciation,

kosten-mäßiges Äquivalent für die

Wertminde-rung abnutzbarer Gebrauchsgüter Die

einmalig für die Anschaffung oder

Her-stellung einer o Anlage anfallenden

Aus-gaben bzw Auszahlungen werden auf

deren voraussichtliche o Nutzungsdauer

verteilt Alternativ kann eine Verteilung auch auf die einzelnen Leistungseinheiten erfolgen, die diese Anlage insgesamt während ihrer wirtschaftlichen Nutzungs-dauer zu be- oder verarbeiten bzw herzu-stellen vermag Die Höhe der Abschrei-bungen bemisst sich in der Kostenrech-nung im Gegensatz zur o Aufwandsrech-nung nur nach unternehmensinternen Informationsbedarfen des Managements Unterscheiden sich die Abschreibungen der Kostenrechnung von den bilanziellen Abschreibungen hinsichtlich der o Ab-

Abschrei-bungszeitraums oder des angewandeten oAbschreibungsmethode, so handelt es sich

um eigenständige o kalkulatorische schreibungen, die den Charakter von Anderskosten besitzen

Ab-Abschreibungsbasis,

Abschreibungsmethode, bungsverfahren, Verfahren, mit denen die

Abschrei-bungszeitraum berechnet werden Man unterscheidet die lineare, degressive und progressive Abschreibungsmethoden Bei der o degressiven Abschreibung erfolgt die Abschreibung in fallenden Jahresbe-trägen Bei der in der Kostenrechnung

Abschreibung wird die summe in gleichmäßigen Beträgen auf die

Abschreibungs-o Nutzungsdauer verteilt Des Weiteren gibt es die progressive Abschreibung, bei der ein im Laufe der Nutzungsdauer ansteigender Wertverzehr unterstellt wird Diese Methode besitzt in der Praxis nahezu keine Bedeutung, da es kaum Abschreibungsobjekte gibt, deren Wert-verlust zu Beginn der Nutzungsdauer am geringsten ist Dieses Verfahren ist steuer-rechtlich nicht zulässig Bei den drei genannten Methoden handelt es sich um zeitbezogene Formen der Abschreibung Des Weiteren gibt es noch die leistungs-bezogene Form der Abschreibung, bei der die Verteilung auf die einzelnen Leis-tungseinheiten erfolgt, die eine Anlage

Trang 11

3 Absetzung für Abnutzung (AfA)

insgesamt während ihrer wirtschaftlichen

Nutzungsdauer zu be- oder verarbeiten

vermag Sie kann bei (allein)

gebrauchs-bedingtem Verschleiß von Anlagen

ange-wendet werden In diesem Fall handelt es

sich in der Kostenrechnung im Gegensatz

zu der zeitbedingten Abschreibung nicht

um fixe Kosten sondern um variable

Kosten Zudem existieren auch

kombi-nierte bzw gespaltene Verfahren der

Abschreibung Ihre Anwendbarkeit ist

jedoch problematisch, da eine Trennung

von Zeit- und gebrauchsmäßigem

Ver-schleiß technisch und damit wirtschaftlich

i.d.R unmöglich ist

Abschreibungssumme,

Abschrei-bungsbasis, Ausgangsbasis, aus der die o

Abschreibung berechnet wird

Grundsätz-lich entspricht die Abschreibungssumme

den o Anschaffungskosten oder o

Her-stellungskosten Nach o

Substanzerhal-tung strebende Unternehmen, die sich das

Ziel gesetzt haben, Ersatzinvestitionen in

vollem Umfang aus

Abschreibungsge-genwerten zu finanzieren, orientieren sich

beim Festlegen der Abschreibungssumme

meistens an dem für die

Wiederbeschaf-fung einer gleichwertigen Ersatzanlage zu

entrichtenden Preis, den man

Wiederbe-schaffungspreis nennt Zur Bestimmung

der Abschreibungssumme wird von den

Anschaffungskosten oder dem

Wiederbe-schaffungspreis jeweils der am Ende der

wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer

Anlage für diese noch erzielbarer

Rest-erlöswert abgezogen

Abschreibungsverfahren,

o Abschreibungsmethode

Abschreibungszeitraum. Im Bereich

des externen Rechnungswesens ergeben

sich für Wirtschaftsgüter die zugrunde

liegenden Abschreibungszeiträume

(Nut-zungsdauern) aus einer steuerlich

Absetzung für Abnutzung) Im internen

Rechnungswesen handelt es sich um die

Abschrei-bungssumme verteilt werden soll Der

Abschreibungszeitraum ergibt sich aus

der wirtschaftlichen Nutzungsdauer einer

o Anlage Faktoren, die diesen bungszeitraum maßgeblich beeinflussen, sind der Anlagentyp und dessen bran-chenübliches Einsatzfeld, die betriebsspe-zifischen Aufgaben und Einsatzbedingun-gen der Anlage

Abschrei-Absetzung für Abnutzung (AfA),

steuerrechtliche o Abschreibung gemäß

§ 7 EStG, die den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern erfasst Jeweils für ein Jahr ist der Teil der Anschaffungs- und oHerstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung auf die Gesamt-dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt Die AfA bemisst sich

Nut-zungsdauer In den so genannten Tabellen, die von der Finanzbehörde herausgegeben werden, werden die Nut-zungsdauern verschiedener Wirtschaftsgü-ter typisiert Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass eine abweichende Nutzungsdauer für ihn maßgeblich ist, so kann er diese ansetzen Grundsätzlich erkennt das Steuergesetz die o lineare Abschreibung für bewegliche und unbe-wegliche Wirtschaftsgüter, die degressive Abschreibung und die leistungsbezogene Abschreibung für bewegliche Wirt-schaftsgüter an (o Abschreibungsmetho-de) Für Gebäude sind die Abschrei-bungsbeträge in §7 (4), (5), (5a) EStG festgelegt o Außerplanmäßige Abschrei-bungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sind zulässig o Geringwertige Wirtschaftsgü-ter (bis 410 Euro) können sofort abge-schrieben werden (§ 6 (2) EStG) Ein Wechsel in den Abschreibungsmethoden ist nur von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung möglich

Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften, so ist er über das Prinzip der

handelsrechtlichen Abschluss gewählte

Steuerbilanz anzuwenden, sofern dem keine zwingend bindenden steuerrechtli-chen Grundsätze entgegenstehen I.d.R

Trang 12

absoluter Bruttoerfolg 4

wird in der o Handelsbilanz nach

steuer-rechtlichen Grundsätzen abgeschrieben

absoluter Bruttoerfolg,o

Deckungs-beitrag

absolut fixe Kosten, besondere

Aus-prägung der o fixen Kosten Diese

blei-ben in der gesamten Schwankungsspanne

der betrachteten o Kosteneinflussgröße

konstant

absorption costing, Bezeichnung für

die Kalkulation auf Basis von o

Vollkos-ten wie sie im US-amerikanischen

Rech-nungswesen erfolgt

Abtretung,o Zession

Abweichungsanalyse, variance

analy-sis Analyse im Rahmen der o

Kosten-kontrolle, bei der die Differenz zwischen

o Istkosten und o Plankosten bzw o

Sollkosten untersucht wird (o

Plankos-tenrechnung) Um aus der

Abweichungs-analyse geeignete Maßnahmen ableiten zu

können, ist es erforderlich, verschiedene

o Kosteneinflussgrößen, die einen

Unter-schied zu den Planwerten bewirkt haben,

durch eine spezifische Errechnung

abzu-spalten und zu quantifizieren Treten

mehrere Abweichungen gleichzeitig

nebeneinander auf, so können

Abwei-chungsüberschneidungen entstehen, d.h.,

die Abweichungsursache lässt sich nicht

eindeutig zuordnen Die so genannte

Gesamtabweichung lässt sich bezüglich

ihrer Ursachen in verschiedene

Teilab-weichungen, die auf jeweils einen

Kos-teneinflussfaktor zurückzuführen sind,

differenzieren Die Teilabweichungen

geben Auskunft darüber, ob sie durch

unwirtschaftliches Verhalten

hervorgeru-fen wurden oder ob sie durch

unterneh-mensexterne Änderungen hervorgerufen

werden und damit dem Unternehmen

nicht direkt anzulasten sind Die

Gesamt-abweichung lässt sich in eine o

o Beschäftigungsabweichung

differenzie-ren Ein Problem der

Abweichungsanaly-se sind mögliche Überschneidungen aus

der Preis- und der Verbrauchsabweichung, bei denen keine eindeutige Ursache zugewiesen werden kann Sie werden auch als Abweichungen höherer Ordnung

bezeich-net

Abwertung, Minderung des Wertes eines

o Vermögensgegenstandes durch die

Abzinsungsfaktor, Faktor, mit dem

wird:

) i 1 (

US-GAAP als Grundlage Das kanische Rechnungswesen basiert auf

abrech-nungstechnische Trennung zwischen internem und externem Rechnungswesen Die Grundlage bildet einheitlich das so

gemeinsame Datenbasis für das Financial und Management Accounting darstellt Im Zuge der Umstellung der deutschen

Trang 13

Inter-5 accruals

national Financial Reporting Standards

(IFRS) sowie zeichnet sich zunehmend

auch in Deutschland eine Tendenz der

Angleichung des internen und externen

Rechnungswesens ab – Anders:

Rech-nungswesen

Accounting Advisory Forum (AAF),

1991 durch die EU-Kommission

gegrün-detes Beratungsorgan Zu den Aufgaben

des AAF gehört die Unterstützung der

Kommission in allen Fragen der o

Rech-nungslegung und der Vorbereitung

ge-meinsamer Standpunkte für

Verhandlun-gen mit dem o International Accounting

Standards Committee (IASC) Dem AAF

gehören Vertreter der nationalen

normset-zenden Institutionen der Mitgliedsstaaten

sowie Vertreter europäischer Institutionen,

Hochschullehrer und o Wirtschaftsprüfer

an Die Stellungnahmen des AAF stellen

fachliche Gutachten dar und haben somit

keine bindende Wirkung

Accounting and Review Services

Committee (ARSC), Komitee zur

Erarbeitung und Veröffentlichung von

Grundsätzen für die Aufstellung und

sonstigen Informationen nicht der

Prü-fungspflicht unterliegender Unternehmen

Der Sitz des ARSC ist New York

Accounting Opinions, vom o

Accounting Principles Board (APB)

erstellte o Accounting Standards

Accounting Policies, spezifische

Prinzipien und Methoden, die von

Unter-nehmen bei der Erstellung ihrer

Abschlüs-se beachtet werden Handelt es sich um o

Konzernunternehmen, so sind diese i.d.R

von der o Muttergesellschaft vorgegeben

Die Accounting Policies dürfen den für

den Abschluss relevanten

Rechnungsle-gungsstandards nicht entgegenstehen

Accounting Principles Board (APB),

in den Jahren 1959 bis 1973 tätiges

Komitee zur Erstellung von o Accounting

Standards in den USA Während seiner

Tätigkeit hat das APB neben 31

Account-ing Opinions auch so genannte ting Interpretations herausgegeben, die bestehende Vorschriften erläuterten und

Accoun-zu aktuellen Fragestellungen der o nungslegung Bezug nahmen

Rech-Accounting Research Bulletins (ARB), Rechnungslegungsstandards, die

in den Jahren 1936 bis 1959 vom mittee on Accounting Procedure (CAP) herausgegeben wurden und zum Teil noch heute gültig sind Die ARB haben den höchsten Verpflichtungscharakter unter den US-GAAP

Com-Accounting Standard Executive Committee (AcSEC), Ausschuss des oAmerican Institute of Certified Public Accountants (AICPA), dessen Aufgabe die Erstellung von Entwürfen zur Weiter-entwicklung der Rechnungslegungsvor-schriften ist

Accounting Standards, nationale Regelungen bezüglich der o Rechnungs-legung von Unternehmen

accounts receivable,o Forderungen

accrual basis accounting, o accrual principle

accrual principle, accrual basis counting – Vgl auch o Grundsatz der Periodenabgrenzung

ac-accruals, gemäß o International nancial Reporting Standards (IFRS) bilden die accruals eine Untergruppe der

und/oder ihres Zeitpunktes besteht nahezu keine Unsicherheit Die accruals sind

unter-scheiden sind die o accrued liabilities

einzelnen accruals müssen hinsichtlich ihres Ausweises zwingend den o current oder o non current liabilities zugeordnet werden

Trang 14

accrued liabilities 6

accrued liabilities, gemäß o

US-GAAP diejenigen o accruals, die

recht-lich bereits entstanden sind, deren Höhe

oder Gläubiger jedoch noch ungewiss

sind – Anders: o contingent liabilities

Accumulated Benefit Obligation

(ABO), nach o US-GAAP der o Barwert

der zum Bewertungsstichtag erdienten

Pensionsansprüche ohne

Berücksichti-gung der Gehaltsdynamik

Accumulated Postretirement

Bene-fit Obligation (APBO), nach o

Bewer-tungsstichtag erdienten künftigen

Ge-sundheitsfürsorgeleistungen für

Mitarbei-ter und ihre Angehörigen

Activity Based Costing, o

Prozess-kostenrechnung

Added Value Konzepte,

übergewinn-orientierte o Kennzahlensysteme im

Ziel dieser Konzepte ist es, die Differenz

zwischen dem Output eines

Unterneh-mens und allen dafür benötigten Inputs

wertmäßig zu erfassen Dabei wird eine

positive Differenz zwischen realisierter

Rendite und gefordertem

Kapitalkosten-satz angestrebt, um damit eine Steigerung

des o Shareholder Values sicherzustellen

Als moderne Ausprägungen des

traditio-nellen Übergewinnkonzeptes treten der o

EVA (Economic Value Added), der von

Stern, Stewart & Co vertreten wird und

der o Cash Value Added (CVA)

additive Grenzkosten, entstehen

aufgrund von multipler

Betriebsgrößen-variation als o Kosteneinflussgröße Eine

Veränderung kann nur in Intervallen in

Abhängigkeit der Kapazität eines o

Grenzkosten lassen sich daher mit o

in-tervallfixen Kosten gleichsetzen

Ad-hoc-Publizität, unmittelbare

Veröf-fentlichung von Sachverhalten nach ihrem

Eintritt Gemäß § 15 (1) WpHG ist jeder

Handel an inländischen Börsen sen ist, verpflichtet, Tatsachen, die Ein-fluss auf den Börsenkurs haben könnten, unverzüglich zu veröffentlichen Dies sind z.B Umsatzeinbrüche oder Gewinnwar-nungen

zugelas-advanced payment,o Anzahlung

Capital-Asset-ES 1 n.F (Veröffentlichung 30.12.2004) durch das o Institut der Wirtschaftsprüfer

in Deutschland e.V (IDW) vorgeschlagen

Trang 15

7 Aktiengesellschaft (AG)

Es ergibt sich folgende Renditegleichung

zur Bestimmung der

Nachsteuer-Kapital-kosten einer Unternehmung j:

Rendite des Marktfolios vor

Einkom-mensteuer; i = erwartete Rendite der

sicheren Anlage vor Einkommensteuer;

įm = erwartete Dividendenrendite des

Marktportfolios vor Einkommensteuer; ßj

= Betafaktor der Unternehmung j; s =

typisierter Steuersatz)

Die erwarteten Nachsteuer-Kapitalkosten

eines Unternehmens COCj setzen sich

damit analog zur Standardversion des o

Capital-Asset-Pricing-Model (CAPM) aus

den folgenden drei Komponenten

zusam-men: Dem Basiszins i (1–s), der die

erwartete risikolose Verzinsung nach

persönlichen Einkommensteuern

reprä-sentiert Dem Betafaktor ß, der

unverän-dert zum Standard CAPM-Modell das

erwartete Risiko der jeweiligen Aktie

erfasst Dem Erwartungswert der

Marktri-sikoprämie nach Steuern E (Rm – i (1 – s)

– 0,5 s įm, unter Berücksichtigung des o

Halbeinkünfteverfahrens

Agio, Unterschiedsbetrag zwischen o

Nennwert und höherem Ausgabekurs von

ist das Agio bei Kapitalgesellschaften in

die o Kapitalrücklage einzustellen

Akkordlohn, leistungsabhängige

Lohn-form für die Produktion eines Stückes,

das unabhängig von der für die

Produkti-on benötigten Arbeitszeit bezahlt wird

Arbeitsverrichtungen sind nur dann

akkordfähig, wenn ihr Ablauf im Voraus

bekannt ist und sowohl zeitlich als auch

mengenmäßig regelmäßig wiederholt

werden kann Darüber hinaus kann der

Arbeitnehmer das mengenmäßige

Ergeb-nis pro Zeiteinheit durch Intensivierung

seiner Leistung beeinflussen Je nach

Leistung kann der Stundenverdienst

steigen bzw absinken Letzteres ist z.B

der Fall, wenn ein Arbeiter eine Leistung

erbringen will, aber vorübergehend dazu nicht in der Lage ist Daher ist der Ak-kordlohn in der Praxis heutzutage mit einem garantierten Mindestlohn verbun-

den – Gegensatz: o Zeitlohn

Akquisition, zu unterscheiden sind:

1 Erwerb von Unternehmen oder nehmensteilen zur Kompetenz- und Ressourcenerweiterung,

Unter-2 Schaffung neuer Kundenbeziehungen

Aktie, o Wertpapier, das das recht an einer o Aktiengesellschaft (AG) oder einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbrieft Gemäß § 8 AktG müssen Aktien einen Mindestnenn-betrag von 1 Euro haben Die Summe der

Grundkapital der Gesellschaft Man unterscheidet die folgenden Aktienarten:

ƒ Nennwertaktien (auf einen festen Geldbetrag lautend),

ƒ Anteils- oder Quotenaktien,

Stückakti-en (prozStückakti-entualer Anteil am tal),

Grundkapi-ƒ Inhaberaktien (Übertragung gemäß

§ 929 BGB durch Einigung und gabe),

Über-ƒ Namensaktien (Übertragung gemäß

§ 68 AktG dem Vorstand anzuzeigen),

ƒ vinkulierte Namensaktien gung gemäß § 68 (2) AktG abhängig von der Genehmigung des Vorstan-des),

(Übertra-ƒ Stammaktien (uneingeschränkte Teilhaberrechte),

ƒ Vorzugsaktien (besondere rechte, dafür meist eingeschränkte Stimmrechte),

Teilhaber-ƒ alte Aktien (bereits im Umlauf liche Aktien),

befind-ƒ neue Aktien (Aktien nach on),

Neuemissi-ƒ eigene Aktien (nur in Ausnahmefällen zulässig, § 71 AktG),

ƒ Belegschaftsaktien (von Mitarbeitern gezeichnete Aktien)

Aktiengesellschaft (AG), sellschaft in Form einer o Kapitalgesell-schaft mit eigener Rechtspersönlichkeit

Trang 16

Handelsge-Aktionär 8

und Kaufmannseigenschaft kraft

Gesellschafter (o Aktionäre) mit ihren o

Anteilen (o Aktien in Form von

beteiligt sind Haftung besteht in Höhe

Aktien können jederzeit an der Börse ge-

oder verkauft werden

Regelungsgrundla-ge der AG ist das AktG für o Gründung,

Firma, o Satzung, Organisation, o

Rech-nungslegung, o Prüfung, o

Jahresab-schluss, o Ausschüttung und Kapital Die

Satzung der AG muss notariell

beurkun-det werden (§ 23 AktG) Der

Mindest-nennbetrag des Grundkapitals lautet auf

50.000 Euro (§ 7 AktG) Die AG wird

durch den für maximal fünf Jahre

bestell-ten Vorstand geführt (§§ 76 bis 94 AktG),

Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat (§§ 95

bis 116 AktG) Durch die

Hauptversamm-lung üben die Aktionäre ihre Rechte aus

(§§ 118 bis 147 AktG) Die AG unterliegt

der Körperschaft- und der Gewerbesteuer

Ausschüttungen an die Aktionäre sind als

Halbeinkünfteverfahren zu versteuern (§§

3 Nr 40, 3c (2), 20 (1) EStG) bzw

blei-ben bei körperschaftsteuerpflichtigen o

Anteilseignern außer Ansatz (§ 8b KStG)

Die AG empfiehlt sich für große

Gesell-schaften Erleichterungen gibt es für AGs

mit einem beschränkten Aktionärskreis –

Vgl auch o kleine Aktiengesellschaft

Aktionär, o Anteilseigner einer o

Aktiengesellschaft (AG)

Aktiva, bewertete o

Vermögensgegens-tände, die auf der Aktivseite der o Bilanz

ausgewiesen werden Hinsichtlich des

Ausweises unterscheidet man nach der

voraussichtlichen Dauer der

Unterneh-menszugehörigkeit in o Anlagevermögen

und o Umlaufvermögen Die o aktiven

Rechnungsabgrenzungsposten dienen der

Erfolgsabgrenzung, stellen aber keine

Vermögensgegenstände i.e.S dar

aktive Rechnungsabgrenzung,

gemäß dem o Grundsatz der

Periodenab-grenzung vorzunehmende zeitliche

Zu-ordnung von o Ausgaben, die vor dem o

Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (§ 250 (1) HGB), z.B im Voraus bezahlte Mieten oder Versicherungsgebühren

aktiver ten,o Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungspos-Aktivierung, Ausweis eines o gensgegenstandes auf der Aktivseite der

Voraussetzun-gen einer Aktivierung zu erfüllen, muss der Vermögensgegenstand einerseits dem Unternehmen wirtschaftlich zugehören (§

39 (I) AO), selbständig verwertbar und bewertbar sein sowie andererseits gemäß HGB aktivierbar sein So müssen bei-spielsweise gemäß § 246 (1) HGB ent-geltlich erworbene Vermögensgegenstän-

de aktiviert werden, wohingegen gemäß §

248 (2) HGB für o immaterielle

Anlagevermö-gens, die nicht entgeltlich erworben wurden, ein Aktivposten nicht angesetzt werden darf

Aktivierungshilfen,

o Bilanzierungshilfen

Aktivierungspflicht. Gemäß HGB

Vermögensge-genstände der Aktivierungspflicht Deren Ansatz in der o Bilanz ist also zwingend Der Aktivierungspflicht unterliegen beispielsweise entgeltlich erworbene oimmaterielle Vermögensgegenstände wie erworbene Softwareprogramme (§ 246 (1) HGB), jedoch nicht die selbst erstellten Vermögensgegenstände des immateriellen

Softwareprogramme (§ 248 (2) HGB)

Aktivierungsverbot. Gemäß HGB

Vermögensgegens-tände nicht aktiviert werden Die im Zusammenhang mit dem Vermögensge-

werden voll ergebniswirksam Dem Aktivierungsverbot unterliegen beispiels-weise o immaterielle Vermögensgegens-

Trang 17

9 Amortisationsrechnung

tände des o Anlagevermögens, die nicht

entgeltlich erworben wurden (§ 248 (2)

HGB)

Aktivierungswahlrecht. Gemäß HGB

Vermögensge-genstände ein Aktivierungswahlrecht

Wird dieses nicht genutzt, werden die im

Zusammenhang mit dem

voll ergebniswirksam Ein

Aktivierungs-wahlrecht besteht beispielsweise für ein o

Disagio, das in den o

Rechnungsabgren-zungsposten der o Handelsbilanz

aufge-nommen werden (§ 250 (3) HGB) darf

Das Aktivierungswahlrecht in der

Han-delsbilanz führt in der o Steuerbilanz

i.d.R zu einer o Aktivierungspflicht

aktivisch, die Aktivseite der o Bilanz

betreffend

Aktivtausch, Bilanzveränderung auf der

Aktivseite der o Bilanz, die aus einer

erfolgsneutralen Umgliederung zwischen

Aktivposten resultiert, aber keinerlei

Auswirkung auf die Bilanzsumme hat

allgemeine Betriebskosten,o

sonsti-ge Kosten

allgemeine Hilfskostenstellen,

Leistungen dem gesamten Unternehmen

zur Verfügung Sie werden u.a für die

Bereiche Konstruktion und Entwicklung,

betriebliche Räume, Energie, Transport,

Reparatur und Instandhaltung gebildet

allgemeine Kosten,o sonstige Kosten

allowable costs,o Darfkosten

Allowed Alternative Treatment, im

Reporting Standards (IFRS) gewährte

alternative Bilanzierungs- und

Bewer-tungsmethoden Zur Verwendung des

Allowed Alternative Treatment sind

Zusatzangaben in den o notes zu machen

– Gegensatz: o Benchmark Treatment

Alternativkalkulation, Plankalkulation auf der Grundlage unterschiedlicher Annahmen und Gegebenheiten; z.B für

Wirtschaftsprüfer Zu den wichtigsten Organen des AICPA zählen das Gover-ning Council (verantwortlich für Pro-gramm und Leitlinien des AICPA), der Board of Directors (geschäftsführendes Organ des Governing Council) und das Joint Trial Board (überwacht die Einhal-tung der Prüfungsstandards des Berufs-stands) Die Facharbeit des AICPA wird durch Boards, Committees und Subcom-mittees übernommen Die bedeutendsten

Review Services Committee (ARSC), das

das Consulting Services Executive mittee (CSEC)

Com-Amortisation, Zeitpunkt der Freisetzung

Kapital Dieser wird erreicht, sobald die laufenden Nettoeinzahlungen unter Be-achtung des Zeitmoments die Erstinvesti-tion übersteigen Mit Hilfe der Amortisa-tionszeitpunkte können verschiedene Investitionsalternativen bezüglich ihrer Vorteilhaftigkeit analysiert und bewertet

Amortisations-rechnung

Amortisationsrechnung, Method, Pay-off-Method, quantitatives

Pay-back-Verfahren zur Beurteilung der o schaftlichkeit von Entscheidungsalternati-ven Als Entscheidungskriterium wird die Dauer der Amortisation des investierten Kapitals angesehen (Amortisationsdauer, Payback-Periode) Die statische Amortisa-

Trang 18

Wirt-Amortization 10

tionsrechnung ermittelt die

Amortisati-onsdauer, in der die Summe der geplanten

Nettoeinzahlungen den

Anschaffungsbe-trag mindestens erreicht Die dynamische

Amortisationsrechnung ermittelt die

Amortisationsdauer, in der die Summe der

geplanten Nettoeinzahlungen zuzüglich

einer bestimmten Verzinsung den

An-schaffungsbetrag mindestens erreicht

Amortization. Begriff, der in der

inter-nationalen Rechnungslegung für die

Anlagevermögen verwendet wird – Vgl

auch o Abschreibung

analytische Kostenfunktion, gibt die

Kostenhöhe in Abhängigkeit von

mehre-ren o Kosteneinflussgrößen an

analytische Methode der

Kostenauf-lösung, auf die Zukunft ausgerichtete

erster Linie auf theoretischen

Erkenntnis-sen über die technischen Beziehungen

Kosten des Gütereinsatzes basiert und die

gewonnenen Erkenntnisse auf die

aufge-stellten Produktions- und Kostenpläne

projiziert

Anbauverfahren, Blockverfahren,

Ver-fahren der gesamtleistungsbezogenen

Ab-rechnung der Kosten o innerbetrieblicher

Leistungen, das Leistungsströme

zwi-schen o Vorkostenstellen

unberücksich-tigt lässt und die o Primärkosten

sämtli-cher Vorkostenstellen unmittelbar auf die

Verfahren unterliegt der Prämisse, dass

keine innerbetrieblichen Leistungen

zwi-schen den Vorkostenstellen ausgetauscht

werden

andere aktivierte Eigenleistungen,

Ertragskorrekturgröße resultierend aus der

Erstellung eigener o

Vermögensgegens-tände des Sachanlagevermögens, die,

sofern bei der o Gewinn- und

(§ 275 (2) HGB) angewendet wird, als

solche berücksichtigt wird Dadurch

werden die im Zusammenhang mit der Erstellung der Eigenleistung angefallenen

Verlustrechnung neutralisiert

andere Gewinnrücklagen, freie lagen, alle übrigen o Gewinnrücklagen, die nicht gesetzliche, satzungsmäßige oder o Rücklagen für eigene Aktien sind Die Dotierung der anderen Gewinnrück-lagen kann aufgrund einer Ermächtigung

Rück-in der o Satzung (§ 58 (2) S 2 AktG) oder durch die Hauptversammlung (§ 58 (1) S 2 AktG) vorgenommen werden Dotierungen können sich auch unmittel-bar aus dem Gewinnverwendungsbe-schluss der Hauptversammlung oder der Gesellschafterversammlung ergeben (§ 58 (3) AktG, § 29 (1) und (2) GmbHG) Des Weiteren können Vorstand und Aufsichts-rat bei einer o Aktiengesellschaft (AG) und einer o Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gemäß § 58 (2a) AktG den Eigenkapitalanteil von Wertaufholun-gen bei o Vermögensgegenständen des o

Umlaufvermö-gens und von bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gebildeten Passivpos-

Rücklageanteil ausgewiesen werden dürfen, in die anderen Gewinnrücklagen einstellen Der Betrag ist in der o Bilanz gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben Bei der o Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können die Geschäftsführer die oben beschriebenen Eigenkapitalanteile mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der o Gesellschafter ebenfalls in die andere Gewinnrücklage einstellen Auch hier ist dieser Betrag gesondert auszuweisen oder im o Anhang anzugeben (§ 29 (4) S 2 GmbHG)

Anderserlöse, Erlöskategorie, die tragsverschiedene o kalkulatorische Er-löse umfasst Sie entstehen, wenn die in der o Ertragsrechnung erfasste bewertete Leistungserstellung, die grundsätzlich die Eigenschaft eines positiven Pendants

Zwecke der o Erlösrechnung anders wertet wird Zur Erfüllung bestimmter

Trang 19

be-11 Anlagendeckungsgrade

Rechenzwecke könnte es z.B sinnvoll

sein, für auf Lager produzierte

Fertiger-zeugnisse erwartete o Nettoerlöse oder

Herstellungskosten anzusetzen

Anderskosten, Kostenkategorie, die

aufwandsverschiedene o kalkulatorische

Kosten umfasst Sie entstehen für

Kosten-güter, deren Verzehr oder

Auf-wandsrechnung niederschlägt, dort aber

externes Rechnungswesen) anders

bewer-tet wird als in der Kostenrechnung Zu

den Anderskosten gehören u.a o

kalkula-torische Abschreibungen, o

Wagnisse

Angebotskalkulation, Form der o

Vor-kalkulation Sie wird nach Eingang der

Kundenaufträge erstellt und dient der

Angebotspreisfindung Da sie die Basis

des Angebotspreises bildet, ist eine

weit-gehende Betragsgenauigkeit erforderlich

Der aus der Angebotskalkulation

ermittel-te Preis liegt im Allgemeinen zwischen

den o Selbstkosten und dem Marktpreis

unter Beachtung der o Preisuntergrenze

Anhang, bildet zusammen mit der o

Bilanz und der o Gewinn- und

Verlust-rechnung den o Jahresabschluss Er ist

von o Kapitalgesellschaften, o

kapitalis-tischen Personengesellschaften und von

Unternehmen, die dem Publizitätsgesetz

unterliegen, zu erstellen Der Anhang

unterliegt der Prüfungspflicht und der o

Offenlegungspflicht (außer bei kleinen

Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267

(1) HGB) Im Anhang werden einzelne

Posten der Bilanz und Gewinn- und

Ver-lustrechnung näher erläutert bzw

zusätz-liche Unternehmensinformationen

gege-ben (z.B Haftungsverhältnisse, sonstige

finanzielle Verpflichtungen, Anzahl und

Zusammensetzung der Mitarbeiter)

Weiterhin werden im Anhang gemäß §

264 (2) HGB zusätzliche Angaben

ge-macht, falls besondere Umstände dazu

geführt haben, dass der Jahresabschluss

kein den tatsächlichen Verhältnissen sprechendes Bild der o Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage vermitteln konnte

ent-Anlagen, i.w.S alle stände materieller, immaterieller und finanzieller Art, die langfristig investiert wurden und dem Unternehmenszweck dauerhaft dienen – I.e.S beziehen sich Anlagen auf materielle Gegenstände, d.h

Vermögensgegen-o Sachanlagen In der o Kostenrechnung werden betriebsnotwendige (z.B Fabrik-grundstücke), nicht betriebsnotwendige (z.B Werkswohnungen für Betriebsange-hörige) und abnutzbare Anlagen (z.B Maschinen, Fuhrpark, Patente, Lizenzen) unterschieden

Anlagencontrolling, Aufgabenbereich des o Controllings Dieser umfasst die Unterstützung der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle der Anla-genwirtschaft Das Anlagencontrolling steht insbesondere mit dem o Investiti-onscontrolling, o Produktionscontrolling und o Projektcontrolling in engem Zu-sammenhang Ein besonderer Teilbereich des Anlagencontrollings ist das Instand-haltungscontrolling, mit dem Ziel der Maximierung der Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Minimierung der In-standhaltungskosten und Schadenskosten Eine Informationsgrundlage für das Anlagencontrolling ist die o Anlagenkos-tenrechnung

Anlagendeckungsgrade, grade o Bilanzkennzahlen, die aus der

Passiva und langfristigen o Aktiva telt werden Sie dienen der Beurteilung der finanziellen Stabilität eines Unter-nehmens:

ermit-AV

EK A ad Deckungsgr

AV FK langfr.

EK B ad

UV langfr.

AV

FK langfr.

EK C ad Deckungsgr





Trang 20

Anlagenkosten,o Kostenart für die mit

o Anlagen verbundenen o Kosten eines

Unternehmens Es handelt sich streng

sich aus einer Vielzahl o primärer Kosten

(wie z.B Energie-, Personal- und

Materi-alkosten) zusammensetzen, die durch den

Verzehr verschiedener Güterarten für die

Bereitstellung, Nutzung bzw

Ausmuste-rung von Anlagen anfallen Es lässt sich

demnach folgende Differenzierung

vor-nehmen:

ƒ Anlagenbereitstellungskosten (Kosten

der Anlagenbereitstellung, der

Anla-genprojektierung und

der Anlagenausmusterung,

Anlagen-verwertung und Anlagenersatz)

Die Anlagenkosten können systematisch

in einer o Anlagenkostenrechnung erfasst

werden

Anlagenkostenrechnung, Instrument

des o Anlagencontrollings Die

Anlagen-kostenrechnung dient der Erfassung,

Dokumentation, Verrechnung, Planung

und Kontrolle der o Anlagenkosten eines

Unternehmens über deren gesamten

Le-benszyklus hinweg Sie dient als

Sonder-rechnung für Entscheidungen im Rahmen

der Anlagenwirtschaft Die

Anlagenkos-tenrechnung kann auch relevante

Informa-tionen für die o Kostenrechnung

ent-sprechend aufzuspalten Der

Detaillie-rungsgrad einer Anlagenkostenrechnung

ist abhängig vom jeweiligen aufwand und ist an den mit der Anlagen-kostenrechnung verfolgten Zielen auszu-richten

Erfassungs-Anlagenlebenszyklus,

o Anlagenwirtschaft

Anlagenspiegel, Anlagengitter

Ver-zeichnis der Entwicklung der o gensgegenstände eines Unternehmens, in

Anschaffungskosten und o kosten der Vermögensgegenstände die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen und die

Herstellungs-o Zuschreibungen sowie die o ten Abschreibungen aufgeführt sind Für

kumulier-o Kapitalgesellschaften ist die Erstellung eines Anlagenspiegels zwingend vorge-schrieben Anhand des Anlagenspiegels lassen sich das Alter der Vermögensge-genstände und der notwendige Ersatzin-vestitionsbedarf ableiten Als einen Brut-toanlagespiegel bezeichnet man den Anlagenspiegel, in dem die kumulierten

Abgängen des Geschäftsjahres aufgeführt sind

Anlagenwirtschaft, umfasst alle gänge der Bewirtschaftung des o Produk-tionsfaktors o Anlagen eines Unterneh-mens Die Anlagenwirtschaft ist ein Ob-jekt des o Anlagencontrollings Es lassen sich die folgenden Teilaktivitäten anhand des Lebenszyklus von Anlagen beschrei-ben:

Vor-1 Die Anlagenbereitstellung umfasst die Phasen von der Anlagenbedarfsermitt-lung bis zur erstmaligen Inbetrieb-nahme der Anlage

2 Die Anlagenverwendung bezieht sich auf die Nutzung, die Optimierung und Instandhaltung von Anlagen

3 Die Anlagenausmusterung umfasst auch die Anlagenstilllegung und den Anlagenersatz

Anlagevermögen, alle o gegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Ge-schäftsbetrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB)

Trang 21

Vermögens-13 Anteile

Gemäß § 266 (2) HGB beinhaltet das

Umlaufvermögen

Anlegerschutz, Ausrichtung der

Rech-nungslegungsstandards an den

Informati-onsbedürfnissen von Anlegern, so dass

diese anhand eines o Jahresabschlusses

aussagekräftige

Risiko-Rendite-Einschät-zungen vornehmen können Der

Anleger-schutz dominiert in den Prinzipien der

internationalen o Rechnungslegung,

Gläubigerschutz eine führende Rolle

zukommt

Anleihe, Bond, Schuldverschreibung,

Obligation Ein die Schuld im Rahmen

der mittel- bis langfristigen

Kreditfinan-zierung verbriefendes o Wertpapier,

wel-ches über den Gesamtbetrag des o

Kre-dits lautet und in

Teilschuldverschreibun-gen gehandelt wird Bei der Anleihe

er-wirbt der Käufer das Recht auf

Rückzah-lung und Verzinsung während der

Lauf-zeit Bei Anleihen unterscheidet man nach

Emittenten (öffentliche Hand,

Spezialkre-ditinstituten, Banken, Unternehmen)

so-wie nach der Anleiheausstattung (Tilgung,

Verzinsung)

Annual Report,o Geschäftsbericht

Annuitätenmethode, dynamisches

Ver-fahren zur Beurteilung der o

Wirtschaft-lichkeit von Entscheidungsalternativen

Die Annuitätenmethode ist charakterisiert

der Einzahlungs- und Auszahlungsreihen

in gleiche Jahresbeträge (Annuitäten) Ist

die Annuität größer als Null, ist das

Vor-haben nach dieser Methode zu realisieren

Ist sie kleiner als Null, ist die Anlage zum

o Kalkulationszinsfuß günstiger

Anschaffungskosten,

Anschaffungs-wert, historical costs, original costs o

Aufwendungen, die geleistet werden, um

einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand

zu versetzen (§ 255 (1) HGB) D.h., schaffungskosten bezeichnen den Wert-ansatz von o Wirtschaftsgütern, die vom Beschaffungsmarkt bezogen werden An-schaffungskosten setzen sich zusammen aus dem Einstandspreis und den Anschaf-fungsnebenkosten Der Anschaffungspreis ist um erhaltene Preisnachlässe, Skonti, Rabatte und vergleichbare Kaufpreismin-derungen zu reduzieren Die Anschaf-fungsnebenkosten umfassen z.B die Be-träge, die in Kauf zu nehmen sind, um die tatsächliche Verfügungsmacht zu erlangen und das Wirtschaftsgut in einen betriebs-bereiten Zustand zu versetzen Diese sind Frachtkosten, Transportversicherung, Kosten für Fundamentierung, notwendige Umbauten, Installation, Notar und Inbe-

Anschaffungs-kostenprinzip dürfen o stände höchstens zu ihren Anschaffungs-kosten aktiviert werden Anschaffungs-kosten sind somit die Grundlage und

Handelsbilanz (§ 253 (1), (2) HGB) und

externen Rechnungswesen sind sie bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des o An-lagevermögens Ausgangspunkt zur Be-messung der o Abschreibungen

Anschaffungskostenprinzip, cost principle – Vgl auch o Anschaffungs-kosten

Trang 22

Anteilseigner 14

Anteilseigner, Eigentümer von o

An-teilen an einer o Personen- oder o

Kapi-talgesellschaft

Anteilserwerb, Erwerb von o Anteilen

an einer o Personen- oder o

Kapitalge-sellschaft

antizipative Posten, o

Rechnungsab-grenzungsposten

Anwartschaftsbarwertverfahren,

versicherungsmathematische Methode zur

Berechnung von o

Pensionsrückstellun-gen Der Altersversorgungsaufwand einer

Periode ergibt sich aus dem o Barwert

der in der jeweiligen Periode durch den

Arbeitnehmer erdienten

Pensionsansprü-che

Anwartschaftsdeckungsverfahren,

versicherungsmathematische Methode zur

Berechnung von o

Pensionsrückstellun-gen Beim

Anwartschaftsdeckungsverfah-ren werden neben den in der Periode

erdienten Pensionsansprüchen des

Arbeit-nehmers auch seine bis zum

Versorgungs-fall noch anVersorgungs-fallenden Pensionsansprüche

miteinbezogen und auf die einzelnen

Perioden verteilt

Anzahlung, Abschlagszahlung,

advan-ced payment, Teilzahlung, die zu einem

vereinbarten Zeitpunkt während der

Vertragserfüllung geleistet wird Beim o

Gläubiger dienen Anzahlungen zur

Finan-zierung der Erbringung der geschuldeten

Leistung

Äquivalenzziffer, Gewichtungs- bzw

Umrechnungsfaktor der unter Anwendung

der o Äquivalenzziffernkalkulation die

Kostenrelation zwischen den Kosten für

die Herstellung und den Verkauf

äquiva-lenter Produktsorten ausdrückt

Äquivalenzziffernkalkulation,o

Kal-kulationsverfahren, das für

Mehrprodukt-betriebe konzipiert ist, die in o Serien-

Leistungen, also mehrere material- und/

oder fertigungswirtschaftlich relativ eng

miteinander verwandte Erzeugnisse, duzieren Es baut auf der Hypothese auf, dass die o Kosten für Herstellung und Verkauf der äquivalenten Produktsorten in einem festen, analytisch oder empirisch bestimmbaren Verhältnis zueinander stehen Das Grundprinzip sieht vor, diese Kostenrelationen mit Hilfe von o Äqui-

Gesamtkosten anhand dieser tungsfaktoren auf die einzelnen Erzeug-nisarten zu verteilen In der Praxis kom-men unterschiedliche Formen dieses Kalkulationsverfahrens zur Anwendung Betriebe, die nur über eine Produktionsli-nie verfügen und auf dieser mehrere Sorten ein und derselben Produktart herstellen, wenden die einfache Äquiva-lenzziffernkalkulation an Demgegenüber wird die mehrfache Äquivalenzziffernkal-kulation parallel auf Segmente des Pro-duktionsprogramms angewendet Dies ist beim Vorliegen ungleicher Mengenver-hältnisse zwischen den Produkten auf den einzelnen Produktionsstufen (z.B durch den Verkauf von Zwischenprodukten oder den Auf-/Abbau von Zwischenlagern) oder ungleicher Relationen der Bearbei-tungsvorgänge auf den einzelnen Stufen der Fall Für jede Fertigungsstufe wird hier eine eigene Reihe von Äquivalenzzif-fern gebildet Darüber hinaus ist eine kombinierte Äquivalenzziffernkalkulation als Sonderfall dann anwendbar, wenn nicht nur die einzelnen Sorten einer von mehreren als Kostenträgergruppen auf-fassbaren Produktarten, sondern darüber hinaus auch die Produktarten selbst sehr ähnliche Eigenschaften bzw Merkmale aufweisen

Gewich-Arbeitskosten,o Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft im Betrieb entstehen Nicht zu den Arbeits-kosten gehört der o kalkulatorische Un-ternehmerlohn

Arbeitsleistung,o Stückleistung

Arbeitsproduktivität, o Kennzahl zur Beurteilung der o Effizienz einer Produk-tion auf der Basis von Mengen und Zei-

Trang 23

15 Arm’s Length Principle

ten Die Arbeitsproduktivität ergibt sich

aus dem Quotienten der

Produktionsleis-tung und Maschinenstunden (o

Produkti-vität)

Argumentenbilanz, systematische

Ge-genüberstellung der mit einer Alternative

in Zusammenhang stehenden Vor- und

Nachteile Diese sind in

Argumentenkata-logen umfassend zu systematisieren Die

Argumente werden hierzu in Stärken und

Schwächen unterteilt und nach ihrer

Bedeutsamkeit in ABC-Kategorien

klassi-fiziert A-Argumenten sind sehr

bedeut-sam, B-Argumente sind bedeutsam und

C-Argumente weniger bedeutsam Im

Laufe der Zeit ist auf eine dynamische

Interpretation der Argumentenbilanz zu

achten D.h., A-Argumente können z.B

zu B- oder C-Argumenten werden Ggf werden in der Argumentenbilanz nur A-Argumente betrachtet – Vgl auch Abbil-dung „Argumentationsbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard“

Arm’s Length Principle. Grundsatz der

Geschäftsvorfälle mit o related parties so abzuschließen sind, als wären sie mit Dritten zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen Dieser Grundsatz wird auch im Steuerrecht herangezogen, um die Angemessenheit der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen Gesell-schaft und Gesellschaftern zu beurteilen Allerdings sind in vielen Fällen für die abgeschlossenen Geschäfte keine Markt-

Argumentenbilanz – Beispiel Einführung einer Balanced Scorecard

Trang 24

Artikelerfolgsrechnung 16

preise verfügbar oder die Geschäfte wären

ohne die Beziehungen zu den related

parties nicht zustande gekommen

Artikelerfolgsrechnung,

o Artikelergebnisrechnung

Artikelergebnisrechnung. Variante

der o Ergebnisrechnung, die Brutto- und

Nettoerfolge nach Produktarten (eventuell

darüber hinaus auch noch nach

Pro-duktsorten) differenziert ausweist und

somit einen Überblick über die

Ergebnis-struktur des Produktions- und

Absatzpro-gramms eines Unternehmens vermittelt

Da sie monatlich erstellt wird, bezeichnet

man die Artikelergebnisrechnung auch als

o kurzfristige Erfolgsrechnung

Asset, Begriff der internationalen o

Vermö-gensgegenstand, durch dessen Nutzung

dem Unternehmen zukünftig aller

Wahr-scheinlichkeit nach ein wirtschaftlicher

Nutzen entsteht Ist kein wirtschaftlicher

Nutzen zu erwarten, besteht ein o

Akti-vierungsverbot

Asset Backed Securities (ABS),

Finanzierungsform, bei der o Anteile an

einem Forderungspool verbrieft und

anschließend veräußert werden Die

Forderungsrisiken verbleiben bei dem

Factoring

assoziierte Unternehmen,

Unterneh-men, die in einem Beteiligungsverhältnis

stehen und bei denen ein maßgeblicher

Einfluss auf die Finanz- und

Geschäftspo-litik ausgeübt wird Ein maßgeblicher

Einfluss wird gemäß § 311 (1) S 2 HGB

vermutet, wenn ein Unternehmen bei

einem anderen Unternehmen mindestens

20 Prozent der Stimmrechte der

Gesell-schaft hält Beteiligungen ab 50 Prozent

der Stimmrechte gelten gemäß § 271 (2)

HGB und § 290 (2) HGB als verbundene

haben Liegt keine Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft vor, kann der stille Gesellschafter jedoch abweichend von den handelsrechtlichen Regelungen stark auf die Entscheidungen des Unternehmens Einfluss nehmen, so liegt auch hier eine atypisch stille Beteili-gung vor

Audit, Auditierung, allgemeiner Begriff

be-stimmter Prozesse, Bereiche etc eines Unternehmens Ein Audit wird von pro-zess-unabhängigen Personen durchge-führt Zu unterscheiden ist das so genann-

te Internal Audit, das von internen Mitarbeitern durchgeführt wird, vom Independent Audit, bei dem unter-nehmensexterne Personen mitwirken

unternehmens-Audit Committee, ner Ausschuss in US-amerikanischen Unternehmen, dessen Aufgabe die Pla-nung und Koordination von Prüfungsan-gelegenheiten (Wahl des Abschlussprü-fers, interne Revision, externe Abschluss-prüfung) des Unternehmens ist Das Audit Committee besteht aus 3 bis 5 Personen, die keinerlei Geschäftsführungsbefugnis haben Für Unternehmen, die an der New York Stock Exchange notiert sind, ist die Einrichtung eines Audit Committees Pflicht Das Prinzip des Audit Committees findet sich inzwischen auch in Europa, in Deutschland bekannt als o Prüfungsaus-schuss

unternehmensinter-Auditierung,o Audit

Auditing Standards Board (ASB), ein

Public Accountants (AICPA) gebildetes

Trang 25

17 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Organ, das für die Statements on Auditing

Standards (SAS) verantwortlich ist

Aufbewahrungsfrist. Kaufleute sind

dazu verpflichtet, ihre Belege

aufzube-wahren Gemäß § 257 HGB und §147 AO

sind Handelsbücher, o Inventare, o

Er-öffnungsbilanzen, o Jahresabschlüsse und

die zu ihrem Verständnis erforderlichen

Arbeitsanweisungen sowie

Buchungsbe-lege zehn Jahre aufzubewahren

Empfan-gene und abgesandte Handelsbriefe sind

sechs Jahre aufzubewahren

Aufgabenanalyse,

Aufgabengliede-rung, systematische Zerlegung einer

komplexen Aufgabe in Teilaufgaben

Voraussetzung dafür ist, dass diese auf

verschiedene Handlungsträger übertragbar

sind Dabei kommen verschiedene

Zerle-gungskriterien zum Zuge: Art der

Verrich-tung, Objekt, Rang, Phase und Zweck

Aufgabengliederung,

o Aufgabenanalyse

Auftragsabweichung, Teil der o

Ver-brauchsabweichung

auftragsbedingte Mehrkosten,

ent-stehen, wenn aufgrund technischer

Anfor-derungen bzw nachträglich eingehender

Kundenwünsche andere

Einzelmaterial-mengen als im Plan vorgesehen auftreten

Die aus diesen Abweichungen

entstehen-den o Mehrkosten sind vom

Kostenstel-lenleiter nicht zu verantworten

Abzu-grenzen sind hiervon die durch

innerbe-triebliche o Unwirtschaftlichkeit

verur-sachten Mehrkosten

auftragsfixe Kosten, o Kosten, die

dann entstehen, wenn ein zusätzlicher

Auftrag erteilt wird Es handelt sich

hierbei insbesondere um Rüstkosten Sie

lassen sich für ein Stück nur kalkulieren,

wenn die Anlagengröße oder die

Auf-tragsgröße bekannt ist Darüber hinaus

zählen auch Musterkosten, spezielle

Werkzeugkosten und Modellkosten zu

den auftragsfixen Kosten

Aufwandsrechnung,

o Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwandsrückstellung, gemäß § 249 (1) und (2) HGB o Rückstellung für im

o Geschäftsjahr unterlassene o dungen für Instandhaltung, die im folgen-den Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachge-holt werden Für diese Rückstellungen besteht eine Bildungspflicht Für unterlas-sene Aufwendungen für Instandhaltung, die innerhalb des Geschäftsjahres nachge-holt werden und für ihrer Eigenart nach genau umschriebene, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzu-

Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind, dürfen Rückstellungen gebildet werden

Aufwands- und rung. Gemäß § 305 HGB müssen für

Erträge verrechnet werden:

ƒ bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezo-genen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleis-tungen auszuweisen sind,

ƒ bei den anderen Erträgen die Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwi-schen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung für ein o Tochterunternehmen kann un-terbleiben, soweit sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen ent-

Finanz- und Ertragslage des o Konzerns

Trang 26

Aufwendungen 18

nur von untergeordneter Bedeutung ist (§

296 (2) HGB)

Aufwendungen, handelsgesetzlich

nor-mierte Rechengröße, die vor allem den

Güterverzehr im Betrieb abbildet Die

Gegenüberstellung von Aufwendungen,

Erträgen dient der periodengerechten

Erfolgsermittlung im Rahmen der o

Ge-winn- und Verlustrechnung des o

Jahres-abschlusses Aufwendungen entsprechen

Wirt-schaftsgütern einer bestimmten Periode

Für kostenrechnerische Überlegungen ist

die Unterscheidung zwischen

Aufwendun-gen bedeutsam ZweckaufwendunAufwendun-gen

haben im Gegensatz zum neutralen

Auf-wand grundsätzlich Kostencharakter

Hierzu zählen jene Aufwendungen, die

betriebszweckbezogene, ordentliche und

periodenrichtige Güterverzehre abbilden

Aufwendungen für Ingangsetzung

und Erweiterung, diese dürfen gemäß §

269 HGB, soweit sie nicht

bilanzierungs-fähig sind, als o Bilanzierungshilfe auf

werden Der Posten ist in der Bilanz unter

der Bezeichnung „Aufwendungen für die

Ingangsetzung und Erweiterung des

zu erläutern Zu den Aufwendungen für

die Ingangsetzung und Erweiterung des

Geschäftsbetriebs gehören beispielsweise

Beratungskosten, Kosten für Marktstudien

und ähnliches Durch die o Aktivierung

dieser Aufwendungen werden ihre

Er-folgsauswirkungen neutralisiert, so dass

insbesondere neu gegründete

Unterneh-men mit geringer Eigenkapitalausstattung

oder o Zahlungsunfähigkeit

insolvenzan-tragspflichtig werden – Anders: o

Grün-dungskosten

Auseinandersetzung, Aufhebung der

Gemeinschaft der o Gesellschafter einer

Ausscheidens eines Gesellschafters, einer

stillen Gesellschaft oder einer schaft bürgerlichen Rechts durch Auflö-sung und Verteilung des o Gesellschafts-vermögens an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer o Anteile nach Tilgung der o Verbindlichkeiten

Gesell-Auseinandersetzungsbilanz, schichtungsbilanz Interne o Bilanz einer

Zweck der Bemessung der Abfindung

Gesellschafter Die bilanz unterliegt nicht den gesetzlichen Wertansätzen Sie wird im Rahmen einer

Auseinandersetzungs-o Auseinandersetzung aufgestellt, um das

o Auseinandersetzungsguthaben der zelnen Gesellschafter zu bestimmen Die Wertansätze werden nach den Bestim-mungen des o Gesellschaftsvertrages vor-genommen

ein-Auseinandersetzungsguthaben, haben eines o Gesellschafters gemäß oAuseinandersetzungsbilanz, das diesem nach der o Auseinandersetzung zusteht

Gut-Ausgaben, monetäres Äquivalent aller innerhalb einer Periode einem Unterneh-men zugegangenen o Realgüter Es han-delt sich also um eine Rechengröße, die den Umfang jener Zahlungsverpflichtun-gen einer Periode abbildet, die durch die

in diesem Zusammenhang beschafften Güter entstehen Ausgaben errechnen sich aus dem Produkt aus der eingekauften Gütermenge und dem Preis pro Mengen-einheit Ausgaben können, müssen aber nicht unmittelbar mit einem Geldabgang verbunden sein Ausgaben können alter-nativ auch eine Minderung des Nettogeld-vermögens eines Unternehmens dar-stellen Das Nettogeldvermögen umfasst den Zahlungsmittel- und Forderungsbe-stand abzüglich des Bestandes an o Ver-

Ein-nahmen

ausgabenwirksame Kosten, dürftige Kosten Bewerteter Verzehr von Gütern und Leistungen, der innerhalb der

Trang 27

ersatzbe-19 ausstehende Einlagen

führt

Ausleihung, Bilanzposten der

Aktiv-seite, der innerhalb der o Finanzanlagen

(§ 266 (2) HGB) auszuweisen ist

Auslei-hungen sind langfristige Überlassungen

von o Kapital an o verbundene

Unter-nehmen oder an UnterUnter-nehmen, mit denen

ein Beteiligungsverhältnis besteht

Ausschusskostenverrechnung,

wer-den typischerweise in wer-den o

Kostenstel-len, in denen der Ausschuss entsteht,

erfasst Diese werden in der o

Kostenträ-gerrechnung auf die o

Fertigungsgemein-kosten umgelegt Zur genaueren

Be-rücksichtigung der Ausschusskosten

müs-sen die entsprechenden Beträge zum

einen auch in der Kostenstelle

ausgewie-sen werden, die für den Ausschussanfall

verantwortlich ist (z.B der

minderwerti-ges Material beschaffende Einkauf), und

zum anderen direkt für die betroffenen o

Kostenträger erfasst werden

Ausschüttung, die an o Anteilseigner

Ge-winnausschüttung ausgezahlten o

Divi-denden bzw Gewinnanteile

Ausschüttungssperre, Begrenzung

der Ausschüttbarkeit von o Kapital an o

Anteilseigner von o

Kapitalgesellschaf-ten Werden beispielsweise die o

Auf-wendungen für die Ingangsetzung und

Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder o

latente Steuern als o Bilanzierungshilfen

aktiviert, so dürfen o Gewinne nur dann

ausgeschüttet werden, wenn die nach der

jederzeit auflösbaren o Gewinnrücklagen

zuzüglich eines o Gewinnvortrages oder

abzüglich eines o Verlustvortrages dem

aktivierten Betrag mindestens

entspre-chen

außerordentliche Aufwendungen, o

Aufwendungen, die gemäß § 277 (4)

HGB außerhalb der gewöhnlichen

Ge-schäftstätigkeit anfallen Soweit diese

nicht von untergeordneter Bedeutung

sind, sind sie hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im o Anhang zu erläutern

außerordentliche Erträge, o Erträge, die gemäß § 277 (4) HGB außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen Soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind, sind sie hinsichtlich ihres

erläutern

außerordentliches Ergebnis, gemäß §

275 (2) HGB innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung separat auszuweisendes

o Ergebnis, das sich aus der stellung von o außerordentlichen Erträ-gen und o außerordentliche Aufwendun-gen ergibt

Gegenüber-außerplanmäßige Abschreibungen.

wer-den können, um die tände mit dem niedrigeren Wert anzuset-zen, der ihnen am o Abschlussstichtag beizulegen ist, bzw die vorgenommen

Wertminde-rung von Dauer ist In der nung werden außerplanmäßige Abschrei-bungen nicht erfasst, da sie nicht betriebs-zweckbezogene, ordentliche und typische Aufwendungen (Zweckaufwendungen) sind Unerwartet auftretende Wertminde-rungen können gegebenenfalls in den kalkulatorischen Wagniskosten pauschal

planmäßige Abschreibungen

ausstehende Einlagen, ausstehendes Kapital, noch zu leistende o Einlagen der Kapitaleigner von o Kapitalgesellschaf-ten auf das o gezeichnete Kapital Diese sind gemäß § 272 HGB entweder auf der

gesondert auszuweisen und entsprechend

zu bezeichnen, wobei die davon derten Einlagen zu vermerken sind, oder auf der Passivseite von dem Posten „ge-zeichnetes Kapital“ offen abzusetzen, wobei die eingeforderten Einlagen als Posten „eingefordertes Kapital“ in der

Trang 28

eingefor-ausstehendes Kapital 20

Hauptspalte der Passivseite der o Bilanz

auszuweisen sind und der eingeforderte,

aber noch nicht eingezahlte Betrag auf der

Aktivseite der Bilanz unter den o

Forde-rungen gesondert auszuweisen und

ent-sprechend zu bezeichnen ist

ausstehendes Kapital,o ausstehende

Einlagen

Auszahlungen, expenditures,

Vermin-derung des Bestands an Bar- und

Buch-geld eines Unternehmens innerhalb einer

Periode Es handelt sich um eine

Rechen-größe, die primär der Abbildung von

Geldbewegungen dient Auszahlungen

sind Übertragungen von Zahlungsmitteln

vom betrachteten Betrieb auf andere

Wirtschaftssubjekte Neben Banknoten

und Münzen gelten auch täglich fällige

Guthaben bei Geschäftsbanken bzw auf

solche Guthaben lautende Wertpapiere als

allgemein anerkannte Zahlungsmittel

Jede Auszahlung vermindert den stand Durch eine laufende Erfassung von Auszahlungen und ihrer korrespondieren-

kann das Rechnungswesen jederzeit

Unternehmens treffen Eine solche nung ist zudem die Grundlage für finanz-

Rech-wirtschaftliche Entscheidungen – satz: o Einzahlungen

Gegen-available for sale, gemäß o nal Financial Reporting Standards (IFRS)

Wertpapiere, die nicht zu den zu zwecken gehaltenen Wertpapieren gehö-ren und nicht bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden sollen (IAS 39.10, SFAS

Handels-115.12b) – Anders: o held to maturity

Pay-off-Method, o nung

Trang 29

Amortisationsrech-B

Badwill,o Firmenwert

Balanced Scorecard,

Kennzahlen-gestütztes Managementsystem zur

mehr-dimensionalen Abstimmung des

unter-nehmerischen Handelns Es dient der

Verbesserung der Strategieumsetzung Die

Balanced Scorecard enthält sowohl

wert-orientierte, d.h erfolgs- und

finanzwirt-schaftliche Ergebniskennzahlen

(quantita-tive Kennzahlen) als auch Werttreiber

(qualitative Kennzahlen wie z.B

Kunden-zufriedenheit) Sie umfasst vier

verschie-dene Perspektiven bzw Ebenen, die über

Ursache-Wirkungsketten miteinander

ver-bunden sind Dieses sind die Wertebene,

die Marktebene, die Prozessebene und die

Ressourcenebene Ausgehend von der

Unternehmensstrategie werden für jede

Ebene entsprechende Ziele abgeleitet und

kritische Erfolgsfaktoren identifiziert

Den einzelnen Ebenen werden messbare Ergebniskennzahlen (Spätindikatoren) und Werttreiber (Frühindikatoren) sowie konkrete Maßnahmen und Projekte zuge-ordnet Die Entwicklung und Ausgestal-tung einer Balanced Scorecard ist daher sehr unternehmensspezifisch und indivi-duell – Vgl auch Abbildung „Balanced Scorcard – Aufbau“

Value Management

balance sheet,o Bilanz

Bardividende, der bei o Aktien und anderen Anteilsscheinen nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritäts-zuschlags verbleibende ausgeschüttete Gewinnanteil, das heißt:

Balanced Scorecard – Aufbau

Trang 30

Bargründung, o Einlagen der o

An-teilseigner zur Kapitalaufbringung

anläss-lich der o Gründung werden nicht wie bei

Sachgütern, sondern bar, d.h in Form von

o liquiden Mitteln geleistet – Anders: o

Sachgründung

Barwert, Gegenwartswert (Bt0) einer

zukünftigen Zahlungsreihe, der über die

o Diskontierung z.B wie folgt ermittelt

(At = Auszahlungen der Periode t, Et =

Einzahlungen der Periode t, i =

Kalkulati-onszinsfuß, n = Anzahl

Planungsperio-den)

Den kumulierten Barwerten der

Kapitalwert-methode die Anschaffungsauszahlungen

gegenübergestellt und es wird ggf auch

ein Barwert des Liquidationssaldos

be-rücksichtigt

Barwertmethode,

o Kapitalwertmethode

Basel II. Im Januar 2001 vom

internatio-nalen Bankenausschuss unter dem Namen

Basel II herausgegebener

Eigenkapital-akkord, der die bisherige

Eigenkapitalhin-terlegungspraktik der Banken bei der

Kreditvergabe ablösen soll Zukünftig soll

die Eigenkapitalhinterlegung

risikoorien-tierter erfolgen, indem sie sich an der

Bonität der Fremdkapitalnehmer

ausrich-tet Diese soll durch so genannte Ratings

(interne oder externe) bewertet werden

Die Höhe des demnach zu hinterlegenen

Eigenkapitals wird den Fremdkapitalzins

beeinflussen

basis of consolidation,o rungskreis

Konsolidie-basket purchase, lump-sum, in der

internationalen Rechnungslegung

Vermögensgegenstände (o assets), für die ein einheitlicher Preis gezahlt wird Dieser ist auf die einzelnen Vermögens-gegenstände gemäß ihrer geschätzten Marktwerte aufzuteilen

bedingte Kapitalerhöhung, nur für bestimmte Zwecke zulässige o Kapital-erhöhung Diese sind gemäß §§ 192 bis

201 AktG:

ƒ zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen,

ƒ zur Vorbereitung des schlusses mehrerer Unternehmen,

Zusammen-ƒ zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Ge-schäftsführung der Gesellschaft oder

im Wege des Zustimmungs- oder mächtigungsbeschlusses

Er-Zur bedingten Kapitalerhöhung ist eine Dreiviertelmehrheit der Hauptversamm-

neuen o Aktien darf 50 Prozent des herigen o Grundkapitals nicht überstei-gen Der Hauptversammlungsbeschluss ist

bis-in das o Handelsregister einzutragen Die Höhe der bedingten Kapitalerhöhung muss in der o Bilanz beim Grundkapital ersichtlich sein

Behavioral Accounting,

Management Accounting eine zentrale Rolle spielen Durch entsprechende In-formations- und Koordinationsaktivitäten soll das Verhalten der Manager in eine unternehmenszielkonforme Richtung ge-lenkt werden Dabei sind z.B Phänomene wie Data Fixation zu berücksichtigen Bei der Data Fixation werden neue Ergebnisse aufgrund der Anwendung neuer bzw anderer Methoden des Rechnungswesens tendenziell weiterhin wie gewohnt inter-pretiert Die Anwendungsfelder des

Trang 31

23 Bereitschaftskosten

Behavioral Accounting liegen in der

Praxis in der Unterstützung von

Anreiz-systemen sowie der Unterstützung der o

Budgetierung und verbundener

Kosten-verantwortlichkeit

Beherrschungsvertrag, die Leitung

einer o Kommanditgesellschaft auf

Ak-tien (KGaA) ist einem anderen

Unter-nehmen vertragsmäßig unterstellt (§ 291

(1) AktG) Entsteht dadurch keine

Abhän-gigkeit unter den Unternehmen, so ist der

Vertrag kein Beherrschungsvertrag (§ 291

(2) AktG) Die Vorschriften des AktG

werden analog bei o Gesellschaften mit

beschränkter Haftung (GmbH)

ange-wandt

Beibehaltungswahlrecht. Gemäß §

253 (5) HGB kann eine in früheren

Abschreibung für einen o

Vermögensge-genstand grundsätzlich beibehalten

wer-den, auch wenn die Gründe hierfür

entfal-len sind Für o Kapitalgesellschaften gilt

abweichend hiervon gemäß § 280 (1)

HGB der Grundsatz der o Wertaufholung

bei Wegfall der Gründe für die

außer-planmäßige Abschreibung Die

Obergren-ze für eine Wertaufholung bilden gemäß

dem o Anschaffungskostenprinzip die o

fortgeführten Anschaffungskosten

beizulegender Wert, Wertansatz für o

einem vorhandenen Markt- oder

Börsen-preis ableitet Im Handelsrecht ist der

beizulegende Wert im § 253 (2) und (3)

HGB geregelt Bei fehlenden Markt- oder

Börsenpreisen wird der beizulegende Wert

von der Beschaffungs- und/oder

Ver-kaufsseite abgeleitet, indem z.B der

künftige Verkaufspreis um die noch

(Vertriebs-, Lager- und Zinskosten)

Benchmark Treatment, im Rahmen von o International Financial Reporting Standards (IFRS) bevorzugte Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden –

Gegensatz: o Allowed Alternative ment

Treat-Bereitschaftskosten,o Kosten bzw oAusgaben, die nicht unmittelbar von den

in einer bestimmten Periode erbrachten o

Trang 32

Berichtswesen 24

Leistungen abhängen, sondern nur mit

dem Aufbau bzw Abbau der

Betriebsbe-reitschaft oder der o Kapazität

veränder-bar sind Es handelt sich um kurzfristig o

beschäftigungsfixe Kosten (o

Leerkos-ten) Der Begriff wird insbesondere bei

verwendet – Gegensatz: o

Leistungskos-ten

Berichtswesen, Instrument des o

Controllings, insbesondere zur Erfüllung

der Informationsversorgung Das

Be-richtswesen schafft einen Ausgleich

zwischen dem Ort der

Informationsent-stehung und dem Ort der

Informations-verwendung Es muss so gestaltet sein,

dass der Empfänger alle für seine

Tätig-keit wichtigen Informationen in einer für

ihn verständlichen Form erhält Ein nicht-

oder schlecht funktionierendes

Berichts-wesen kann Auswirkungen auf die

Moti-vation des Informationsempfängers haben

daher ein gesundes Mittel zwischen

Überinformation und zu rudimentärem

Informationsfluss gefunden werden

Während früher in reinen

Berichtssyste-men die Daten periodisch ausgegeben

wurden, hat sich das Berichtswesen im

Laufe der Zeit zu Dialogsystemen

entwi-ckelt Das Berichtswesen dient somit der

Erfüllung der Informationsbedarfe des

Managements

Beschaffungscontrolling,

funktions-bezogenes Controlling aller die

Beschaf-fung betreffenden Bereiche eines

Unter-nehmens Das Beschaffungscontrolling

hat die zielgerichtete Versorgung eines

Unternehmens mit o Produktionsfaktoren

bzw Einsatzgütern zu gewährleisten Die

Aufgabenbereiche beziehen sich auf die

Unterstützung der Beschaffungsplanung,

der Informationsversorgung der

Beschaf-fung sowie der BeschafBeschaf-fungskontrolle

Ziel ist eine Minimierung der o Kosten

der bereitzustellenden Güter und

Dienst-leistungen unter Berücksichtigung der

Qualität Das Beschaffungscontrolling

unterstützt die Vorbereitung von

Beschaf-fungsentscheidungen, d.h., es ist

sicherzu-stellen, dass die Einkäufer mit adäquaten Informationen versorgt werden, die entscheidungsrelevant sind Gleichzeitig ist eine laufende Überwachung der Kos-tenwirtschaftlichkeit zu gewährleisten so-wie die betriebliche Materialversorgung über den Beschaffungsmarkt sicherzustel-len Instrumente des Beschaffungscontrol-lings sind z.B die Beschaffungsmarktfor-

Analyse von Betriebsunterbrechungen sowie die Bestimmung von o Preisober-grenzen

Beschäftigung,o Kosteneinflussgröße, die die Ausnutzung der o Kapazität von

Unterneh-mensbereichen oder Unternehmen zeichnet D.h., sie bezeichnet die Ausnut-zung eines Leistungspotentials Die Mes-sung der Beschäftigung kann inputorien-tiert z.B in Arbeitsstunden oder Maschi-nenstunden erfolgen oder outputorientiert z.B anhand der Leistungsmenge

be-Beschäftigungsabweichung, renz zwischen o Sollkosten und verrech-neten o Plankosten bei einer bestimmten Istbeschäftigung Es handelt sich um - oLeerkosten, die entstehen, wenn bei einer gegenüber der Planbeschäftigung niedri-

Kosten nicht in gleichem Maße hen Diese Abweichung lässt sich nur aus den Daten der o flexiblen Plankosten-

bestimmen, da bei der flexiblen tenrechnung auf Basis der o Teilkosten die Sollkosten den verrechneten Grenz-plankosten entsprechen

Plankos-beschäftigungsfixe Kosten, tigungsunabhängige bzw o fixe Kosten, bei denen die o Beschäftigung als einzige

beschäf-o Kosteneinflussgröße unterstellt wird

Beschäftigungsgrad, beschreibt den Auslastungsgrad der Kapazität Sehr gängig ist der nachfolgende Koeffizient, der aus dem Verhältnis von Ist- zu Vollbe-schäftigung gebildet wird:

Trang 33

25 Betriebsabrechnung

100 ftigung

Vollbeschä

tigung

Istbeschäf

Verhältnis zwischen einer Ist- und einer

Planbezugsgröße als Beschäftigungsgrad

herangezogen

beschäftigungsproportionale

Kos-ten, beschäftigungsabhängige und somit

o variable Kosten, bei denen die

Beschäf-tigung als einzige o Kosteneinflussgröße

unterstellt wird (o proportionale Kosten)

Bestandsaufnahme, die auch o

Inven-tur genannte gemäß § 240 (1) HGB für

jeden Kaufmann vorgeschriebene

körper-liche Aufnahme seiner gesamten o

Ver-mögensgegenstände und o Schulden

Bestandskonto, o aktivische oder o

passivische Bilanzkonten, auf denen die

Veränderungen der jeweiligen

Bilanzpos-ten erfasst werden

Bestandsveränderungen,

Verände-rung des Lagerbestandes an o fertigen

und unfertigen Erzeugnissen

Bestätigungsvermerk, Testat,

Prü-fungsvermerk, opinion,

Jahresabschlussprüfung gemäß § 322

HGB Es wird die Übereinstimmung des

o Jahresabschlusses mit den gesetzlichen

Vorschriften sowie die Übereinstimmung

Jahresab-schluss testiert Insgesamt muss der

Jahresabschluss ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild der o

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

vermitteln Zusätzlich müssen im

Kontrolle und Transparenz im

Unterneh-mensbereich (KonTraG) erkannte

Risi-ken, die den Fortbestand der Gesellschaft

gefährden können, dargelegt werden Man

unterscheidet drei Formen des

Bestäti-gungsvermerks:

1 Ein uneingeschränkter

Bestätigungs-vermerk wird erteilt, soweit sich bei

der Prüfung keine Einwendungen

ge-gen den Jahresabschluss ergeben ben

ha-2 Ein eingeschränkter merk wird erteilt, soweit wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile der Rechnungslegung vorliegen oder Prüfungshemmnisse dazu führ-ten, dass bestimmte abgrenzbare Teile der Rechnungslegung nicht mit hinrei-chender Sicherheit beurteilt werden konnten

Bestätigungs3 Der Bestätigungsvermerk wird sagt, soweit wesentliche Beanstan-dungen gegen den Jahresabschluss als Ganzes vorliegen

ver-Beteiligung, allgemeine Bezeichnung für o Kapitalanteile, die von o Anteils-eignern an Unternehmen gehalten werden

Unterneh-men, die gemäß § 271 (1) HGB bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung

zu dienen Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Gesellschaft, die insgesamt 20 Prozent des o Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten (§ 271 (1) S 3 HGB)

Beteiligungsergebnis,

o Finanzergebnis

Betriebsabrechnung, meist monatlich durchgeführte Verrechnung der anfallen-den o Kosten eines Betriebs auf die oHauptkostenstellen Damit werden die Ausgangsdaten für die o Kostenträger-rechnung ermittelt Die Betriebsabrech-nung wird mit Hilfe des o Betriebsab-rechnungsbogens in tabellarischer und statistischer Form durchgeführt Sie erfolgt in vier Schritten:

1 Die primären o

Hierfür werden nach der Anordnung sämtlicher Kostenstellen in einer dem dominierenden Leistungsfluss ent-sprechenden Reihenfolge die primären Kostenträgergemeinkosten auf den einzelnen Vor- und Endkostenstellen erfasst und anschließend die o Pri-

Trang 34

Betriebsabrechnungsbogen 26

märkosten jeder einzelnen

Kostenstel-le addiert

2 Die Kosten der o innerbetrieblichen

Leistungen werden abgerechnet

Zu-nächst erfolgt eine Umlage bzw

Ver-rechnung der für die Vorkostenstellen

ermittelten primären Kosten auf die

innerbetrieblichen Leistungen

empfan-genden (Vor- und/oder

End-)Kosten-stellen mit Hilfe eines geeigneten

Ver-fahrens (wie z.B das

Stufenleiterver-fahren) Es werden die daraus

resultie-renden sekundären Kosten jeder

ein-zelnen Endkostenstelle ermittelt

3 Die Ermittlung der sich aus primären

und sekundären Kosten

Endkos-tenstellen bildet den nächsten Schritt

der Betriebsabrechnung

4 Für die Abrechnung der einzelnen

Kostenträger werden

Kalkulationssät-ze gebildet Hierzu wird zuerst die für

die o Kalkulation erforderliche

Be-zugsbasis festgelegt Anschließend

folgt die Division der Gesamtkosten

der jeweiligen Endkostenstellen durch

die zugehörige Kalkulationsbasis

Zum Schluss folgt der Ausweis der

daraus resultierenden

Kalkulationssät-ze der einKalkulationssät-zelnen Endkostenstellen

Betriebsabrechnungsbogen,

o Struktur

Betriebsabrechnungsbogen (BAB),

technisch-organisatorisches Hilfsmittel der o Kostenstellenrechnung Als statisti-scher Kostensammelbogen weist er zei-lenweise die unternehmensspezifisch ge-gliederten o Kostenarten zur Erfassung

spaltenweise führt er die im lenplan eines Unternehmens unterschied-lichen o Kostenstellen an, die zweckmä-ßigerweise in der Reihenfolge des domi-nierenden Leistungsflusses angeordnet sind Der BAB zeigt nicht nur, welche primären o Gemeinkosten (differenziert nach Kostenarten) für die verschiedenen Kostenstellen angefallen sind, sondern dokumentiert darüber hinaus auch die ab-gerechneten o Kosten für o innerbetrieb-liche Leistungen – Vgl auch Abbildung

Kostenstel-„Betriebsabrechungsbogen – Struktur“

Betriebsaufwendungen,

Betriebsausgaben, steuerrechtlicher Begriff für die Aufwendungen, die durch

Betriebsabrechnungsbogen – Struktur

Trang 35

27 betriebsnotwendiges Kapital

den Betrieb veranlasst (§ 4 (3) EStG) und

daher steuerlich absetzbar sind

Bestimm-te Betriebsausgaben sind jedoch von der

steuerlichen Absetzbarkeit ausgenommen,

so z.B die Aufwendungen für Geschenke

an Personen, die nicht Arbeitnehmer des

Steuerpflichtigen sind, sofern diese 40

Euro überschreiten (§ 4 (5) Nr 1 EStG) –

Begriff für alle Güter, die in Geld oder

Geldeswert bestehen und dem

Steuer-pflichtigen im Rahmen einer der o

Ein-kunftsarten des § 2 (1) S 1 Nr 4 bis 7

Einnahmen

Betriebserfolg, o Betriebsergebnis, o

Erfolg

Betriebsergebnis. I Extern: Ergebnis

der Berichtsperiode, das die Ertrags- und

Aufwandskomponenten umfasst, die mit

dem eigentlichen Betriebszweck in

direk-tem Zusammenhang stehen, zeitlich in die

Berichtsperiode fallen und nach Art und

Größe typisch und nicht zufällig sind Das

o Betriebsergebnis ist vom o

Beteili-gungs-, o Finanz- und o neutralen

Er-gebnis zu unterscheiden – II Intern:

Sal-do, der aus der periodenbezogenen

Erlösen eines Unternehmens resultiert

Jahresüberschuss bzw o Jahresfehlbetrag

überein, den die o Gewinn- und

Jahresab-schlusses ermittelt und aufweist

Betrags-differenzen zwischen den beiden Größen

treten auf, wenn innerhalb desselben

Zeitraums auch o neutrale Erträge und/

oder o neutrale Aufwendungen anfallen

und/oder in der o Kosten- und

Erlösrech-nung auch o Zusatzkosten bzw o

Zu-satzerlöse oder o Anderskosten bzw o

Anderserlöse angesetzt werden – Vgl auch o Ergebnisrechnung – Gegensatz:

o operatives Ergebnis

Betriebsergebnisrechnung,

o Ergebnisrechnung

Betriebserträge,o Erträge

betriebsfremde Aufwendungen,

Sie fallen völlig unabhängig vom triebszweck an und gehen deshalb auch nicht in o Produktkalkulationen ein Den betriebsfremden Aufwendungen stehen keine Gegenleistungen gegenüber und sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit der o Wertschöpfung – Beispiel: Spende

Be-an eine Universität

betriebsfremde Erträge, o Erträge, welche nicht aus Betriebsleistungen stam-men, sondern aus sonstiger Betätigung der Unternehmung Betriebsfremde Erträge sind in der o Kostenrechnung ein Teil des

betriebliche o Leistungsrechnung nommen wird In der Gewinn- und Ver-lustrechnung werden betriebsfremde Er-träge, die die gewöhnliche Geschäftstätig-keit betreffen, als o sonstiger betriebli-cher Ertrag, sonst als o außerordentlicher Ertrag ausgewiesen

sind Auch Betriebsstoffe und o

Hilfsstof-fe gehören zu den Betriebsmitteln

betriebsnotwendiges Kapital, triebsbedingtes Kapital Zur Erfüllung des

be-Betriebszweckes eingesetztes Kapital (oEigen- und Fremdkapital) Differenz aus

zinslos zur Verfügung stehenden Mitteln

Trang 36

betriebsnotwendiges Vermögen 28

betriebsnotwendiges Vermögen,

be-triebsbedingtes Vermögen Teile des o

Anlage- und -Umlaufvermögens, die zur

Aufrechterhaltung des Betriebszweckes

erforderlich sind Das betriebsnotwendige

Unternehmensbewertung separat zu

Ver-kaufspreisen bewertet

Betriebsstätte, gemäß § 12 AO jede

feste Geschäftseinrichtung oder Anlage,

die der Tätigkeit eines Unternehmens

dient Dies sind unter anderem die Stätten

der Geschäftsleitung,

Zweigniederlassun-gen, Geschäftsstellen sowie

Bauausfüh-rungen und Montagen, wenn sie an einem

Standort länger als sechs Monate

andau-ern – Betriebsstätten begründen i.d.R die

(beschränkte) Steuerpflicht des Inhabers

der Betriebsstätte

Betriebs- und

Geschäftsausstat-tung, Werkstätten- und

Büroeinrichtun-gen (z.B Werkbänke, Schreibtische)

ein-schließlich Fernsprech- und IT-Anlagen

(z.B Telefone, Computer), Arbeitsgeräte

und allgemein verwendbare Werkzeuge,

Transportbehälter, Verteilungsanlagen,

Fahrzeuge aller Art und ähnliches Diese

werden in ihrer Summe als Betriebs- und

Geschäftsausstattung im o

Anlagevermö-gen der o Bilanz ausgewiesen

Betriebsvermögen, Begriff aus dem

Steuerrecht, der die Summe aller dem

Wirt-schaftsgüter bezeichnet Die

Betriebsver-mögenseigenschaft muss für jedes

Wirt-schaftsgut gesondert geprüft werden

Dabei ist zwischen notwendigem und

gewillkürtem Betriebsvermögen zu

unterscheiden:

1 Zum notwendigen Betriebsvermögen

gehören alle Wirtschaftsgüter, die mit

dem Betrieb zusammenhängen und

objektiv erkennbar zum Einsatz im

Betrieb bestimmt sind (betriebliche

Nutzung > 50 Prozent)

2 Zum gewillkürten Betriebsvermögen

zählen Wirtschaftsgüter, die sowohl zu

privaten als auch zu betrieblichen

Zwecken genutzt werden Diese

kön-nen bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 Prozent in vollem Um-fang als gewillkürtes Betriebsvermö-gen ausgewiesen werden

Gegensatz: o Privatvermögen

Bewegungsbilanz, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, Ver- änderungsbilanz, im Rahmen der o Bi-

Darstellung der Herkunft und der wendung von Finanzierungsmitteln Der Mittelverwendung (Zugänge Aktiva, Abgänge Passiva) wird die Mittelherkunft (Zugänge Passiva, Abgänge Aktiva) gegenübergestellt

Ver-Bewertung, Bemessung des Wertes von Sachen oder Leistungen im Rahmen der externen o Rechnungslegung, insbeson-dere bezogen auf den o Jahresabschluss Als Wertmaßstäbe müssen entweder Markt- oder Börsenwerte herangezogen werden, oder, soweit diese nicht existie-ren, Näherungswerte Über die Bewertung wird die Höhe der Bilanzposten sowohl in der o Handels- als auch in der o Steuer-bilanz bestimmt Das HGB enthält Bewer-tungswahlrechte und Bewertungsgebote, die zum Teil für alle Kaufleute gelten (§§

252 bis 256 HGB), zum Teil ergänzend nur für o Kapitalgesellschaften sowie okapitalistische Personengesellschaften (§§

Konzernunternehmen (§§ 308 bis 309 HGB) gelten

Bewertungseinheit, grundsätzlich sieht

§ 252 (1) Nr 3 HGB eine o

eine Bewertung von mehreren gensgegenständen und/oder Schulden möglich Sie werden zu diesem Zweck zu einer Bewertungseinheit zusammenge-fasst Auch o schwebende Geschäfte wie Einkaufs- und Verkaufsverträge können als Einheit bewertet werden

Vermö-Bewertungsgrundsätze, Vorschriften zur o Bewertung einzelner o Vermögens-

Trang 37

29 Bewertungswahlrechte

HGB werden sechs allgemeine

Bewer-tungsgrundsätze genannt:

1 Identität der Wertansätze in der

Eröff-nungsbilanz mit denen in der

5 Berücksichtigung von Aufwendungen

und Erträgen, unabhängig vom

Zah-lungszeitpunkt,

6 Beertungsstetigkeit

Bewertungskontinuität,

o Bewertungsstetigkeit

Bewertungsmaßstäbe, Normen zur

Festlegung des Wertes eines o

Geschäfts-vorfalls Die Bewertungsmaßstäbe sind

handels- und steuerrechtlich nicht

einheit-lich definiert Steuerrechteinheit-lich sind die

Bewertungsmaßstäbe sowohl im

Bewer-tungsgesetz (o Einheitswert, o gemeiner

Wert) als auch im

Einkommensteuerge-setz (o Anschaffungskosten, o

Herstel-lungskosten, o Teilwert) festgeschrieben

Handelsrechtlich gelten neben den

An-schaffungs- und Herstellungskosten,

Bör-sen- oder Marktpreise, der o

beizulegen-de Wert, beizulegen-der o Barwert sowie ein sich

nach vernünftiger kaufmännischer

Beur-teilung ergebender Wert als

Bewertungs-maßstäbe

Bewertungspolitik, im Rahmen der

Bewertungswahlrechte ausgenützte

Be-wertungsspielräume zur Gestaltung der

Höhe der Bilanzposten

Bewertungsstetigkeit,

Bewertungs-kontinuität Gemäß § 252 (1) Nr 6 HGB

sind die auf den vorhergehenden o

Jah-resabschluss angewandten

Bewertungs-methoden beizubehalten (o

Bewertungs-grundsätze) Von diesem Grundsatz darf

nur in begründeten Ausnahmefällen

abgewichen werden (§ 252 (2) HGB) und

erläutern Zu den begründeten

Ausnahme-fällen zählt z.B die Tatsache, dass ohne die Änderung der Bewertungsmethode der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der oVermögens-, Finanz- und Ertragslage ver-mittelt hätte

ren, Verfahren zur Erleichterung der Be-

die den o Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen Gemäß

§ 256 HGB kann beispielsweise für den Wertansatz gleichartiger Vermögensge-genstände des o Vorratsvermögens unter-stellt werden, dass die zuerst oder die zuletzt angeschafften bzw hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge ver-

Verbrauchsfolgeverfahren) Gemäß § 240 (3) HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wenn sie regel-mäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Verände-rungen unterliegt (o Festwert) Gemäß §

240 (4) HGB können gleichartige mögensgegenstände des Vorratsvermö-gens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Ver-

je-weils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnitts-

Einzelbewertung

Bewertungswahlrechte, licher und einkommensteuerrechtlicher Begriff für das Recht, bei der o Bewer-tung von o Vermögensgegenständen bzw

zwischen mehreren zulässigen o sätzen zu wählen Handelsrechtliche Bewertungswahlrechte bestehen beispiels-eise bei der Ermittlung der o Herstel-lungsosten sowie bei der Dotierung von o

Trang 38

Wertan-Bezugsgrößen 30

Pensionsrückstellungen Zu den

Bewer-tungswahlrechten im Steuerrecht gehört

neben steuerrechtlich zulässigen o

Son-derabschreibungen die Möglichkeit, so

genannte o geringwertige

Wirtschaftsgü-ter (GWG) (Anschaffungskosten bis zu

410 Euro) im Jahr ihrer Anschaffung,

Höhe als Sofortaufwand zu verrechnen

Bezugsgrößen, werden für die einzelne

Gemeinkosten im Rahmen der o

Kalkula-tion benötigt Sie sollen so gewählt

wer-den, dass sie möglichst genau die

Zurech-nung der Gemeinkosten entsprechend der

Kostenverursachung auf die einzelnen o

Kostenträger oder Aufträge ermöglichen

Es können direkte und indirekte

Bezugs-größen unterschieden werden Direkte

Be-zugsgrößen können unmittelbar aus den

Quantitäten der erstellten Leistungen

ab-geleitet werden Sie sind für die o

Haupt-kostenstellen des Fertigungsbereichs und

gewisse o Hilfskostenstellen von

Bedeu-tung Im Gegensatz dazu werden indirekte

Bezugsgrößen dort verwendet, wo keine

Beziehungen zwischen der

Kostenverur-sachung der o Kostenstellen und den o

Kostenträgern bestehen

Bezugsgrößenhierarchie,

Kosten eines Unternehmens als o

Einzel-kosten erfassen zu können (o

Einzelkos-tenrechnung) Dadurch wird eine direkte

Zurechnung relativer Einzelkosten zu

verschiedenen Kalkulationsobjekten

mög-lich Diese Kalkulationsobjekte sind z.B

einzelne Aufträge, Produkte oder

Liefe-ranten Es ist darauf zu achten, dass alle

Kostenarten auf der jeweils untersten

wirtschaftlich vertretbaren Stufe so

aus-gewiesen werden, dass sie gerade noch als

Einzelkosten erfassbar sind Das Schema zur produktbezogenen Hierarchiebildung

Fixkostende-ckungsrechnung ähnlich Es können z.B Einzelkosten der Produkteinheit, der Pro-duktgruppe, des Produktbereichs sowie des Produktionsprogramms ausgewiesen werden In der relativen Einzelkosten-rechnung ist die Strukturierung der Kos-ten jedoch nicht nur produktbezogen möglich, sondern kann parallel zu allen Dimensionen erfolgen So ist unter ande-rem eine sachbezogene oder zeitbezogene Bezugsgrößenhierarchie denkbar

Bezugsrecht,

o ordentliche Kapitalerhöhung

Bilanz, balance sheet, stichtagsbezogene

Darstellung der o Vermögensgegenstände

Kontenform Die Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite des Kontos, die Schulden auf der Passivseite des o Kon-tos auszuweisen Das o Eigenkapital er-gibt sich als Differenz aus Vermögensge-genständen und Schulden Die Verände-rung des Eigenkapitals zwischen zwei oBilanzstichtagen resultiert entweder aus einem o Jahresüberschuss oder o Jahres-fehlbetrag korrigiert um o Einlagen und - Entnahmen Gemäß § 242 (1) HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handels-gewerbes und für den Schluss eines jeden

o Geschäftsjahrs eine Bilanz

ihrer Liquidierbarkeit zu gliedern, die längerfristig gebundenen Vermögensge-genstände sind zuerst aufzuführen Die oPassiva sind nach dem Grad der Fristig-keit der Finanzierungsquellen zu gliedern, das o Eigenkapital ist zuerst aufzuführen – Vgl auch Abbildung „Bilanz – Bilanz

in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt)“

Trang 39

31 Bilanzarten

Bilanzanalyse, Jahresabschlussanalyse,

anderer Unternehmensinformationen in

Form von Kennzahlen zur Gewinnung

von Erkenntnissen über die aktuelle und

Ertragslage des Unternehmens Man

un-terscheidet zwischen quantitativer

Bilanz-analyse, die sich auf die Auswertung des

Zahlenmaterials beschränkt und

qualitati-ver Bilanzanalyse, die qualitati-verbale

Lagebericht einbezieht

Bilanzänderung, im o Handelsrecht

der geänderten Ausübung von o

Nach-tragsprüfung nach § 316 (3) HGB

erfor-derlich wird Steuerlich ist der Ersatz

eines zulässigen durch einen anderen

zulässigen Wert nach Einreichung der

Bilanz beim Finanzamt nur gestattet,

wenn die Bilanzänderung in einem

zeitli-chen und sachlizeitli-chen Zusammenhang mit

einer o Bilanzberichtigung steht und be-

tragsmäßig die Auswirkung der o berichtigung nicht überschreitet (§ 4 (2)

Bilanz-S 2 EStG) – Anders: o gung

Bilanzberichti-Bilanzarten, man systematisiert die schiedenen Bilanzarten nach folgenden Kriterien:

ver-1 Bilanzierungsanlass: ordentliche oBilanzen (werden aufgrund gesetzli-cher oder vertraglicher Regelungen erstellt), o Sonderbilanzen (werden lediglich zu bestimmten Anlässen auf-gestellt)

2 Bilanzierungszeitraum: Jahres-, jahres-, Quartals-, Monatsbilanzen;

be-stimmten Stichtag), Bewegungsbilanz (Veränderung der Aktiv- und Passiv-posten bezogen auf einen bestimmten Zeitpunkt)

4 Anzahl der einbezogenen

(Zusammenfassung der Bilanzen aller einbezogenen Unternehmen)

5 Bilanzempfänger: interne Bilanzen und externe Bilanzen

Bilanz - Bilanz in Kontenform (vor Gewinnverwendung und verkürzt)

IV Schecks, Kassenbestand,

Bundes-bank- und Postgiroguthaben,

Gutha-ben bei Kreditinstituten

C Rechnungsabgrenzungsposten

A Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital

II Kapitalrücklage III Gewinnrücklagen

Trang 40

Bilanzausschuss 32

Bilanzausschuss,

o Prüfungsausschuss

Bilanzberichtigung, Änderung einer o

Bilanz wegen fehlerhafter o

Bilanzie-rung, wodurch ggf eine

Nachtragsprü-fung nach § 316 (3) HGB erforderlich

wird Steuerlich bedeutet die

Bilanzbe-richtigung den Ersatz eines gegen

zwin-gende einkommensteuer- oder

handels-rechtliche Vorschriften verstoßenden

durch einen zulässigen Wert Diese

Kor-rektur ist auch dann noch zulässig, wenn

die Bilanz bereits beim Finanzamt

einge-reicht wurde (§ 4 (2) S 1 EStG) –

An-ders: o Bilanzänderung

Bilanzfälschung, bewusste

Falschan-gabe von Daten im o Jahresabschluss, um

den Bilanzadressaten die o Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage günstiger als den

tatsächlichen Verhältnissen entsprechend

darzustellen Im Einzelnen kann dies

durch Ansatz von fiktiven

Vermögenswer-ten, o Überbewertung von o Aktiva bzw

o Unterbewertung von o Passiva sowie

durch irreführende Angaben im o Anhang

erfolgen

Bilanzgewinn, nach der o

Gewinnver-wendung verbleibende positive Summe

Berücksichtigung der vollständigen oder

teilweisen Verwendung des

Jahresergeb-nisses aufgestellt werden In diesem Fall

tritt an die Stelle der Posten o

Jahres-überschuss/Jahresfehlbetrag und o

Ge-winnvortrag/Verlustvortrag der Posten o

Bilanzgewinn/Bilanzverlust Ein

vorhan-dener Gewinn- oder Verlustvortrag aus

den Vorjahren ist in den Bilanzgewinn/

Bilanzverlust einzubeziehen und in der

anzugeben

Bilanzgliederung, für o

Kapitalgesell-schaften in § 265, § 266, § 268 ff HGB

vorgeschriebene systematische

Darstel-lung der Bilanzposten Für bestimmte

Geschäftszweige wie z.B Kreditinstitute

und Versicherungsunternehmen gelten

gemäß § 330 HGB besondere derungsvorschriften

Bilanzglie-Bilanzierung, Aufstellung der o Bilanz

Bewertungsgrundsätzen

Bilanzierungsgrundsätze, o sätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)

Grund-Bilanzierungshilfen, hilfen Aktivierungswahlrecht für be-stimmte im HGB näher bezeichnete Posten, die per Definition keine o Ver-mögensgegenstände sind Dazu gehören

und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

latenten Steuern gemäß § 274 (2) HGB

Bilanzierungsverbote, Verbot der o

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung und der Eigenkapitalbeschaffung stehen, sowie selbst erstellte o immaterielle Vermö-gensgegenstände des o Anlagevermögens nicht aktiviert werden Gemäß § 249 (3) HGB dürfen andere als in diesem Para-

nicht gebildet werden

Bilanzierungswahlrechte, o

Zu den Aktivierungswahlrechten gehören:

ƒ Gemäß § 250 (3) HGB Aufnahme eines Disagions in den akitven Rech-nungsabgrenzungsposten,

ƒ gemäß § 255 (4) HGB Aktivierung des derivativen Firmenwertes

Zu den Passivierungswahlrechten ren:

gehö-ƒ Gemäß § 249 (2) HGB rückstellungen,

Aufwands-ƒ gemäß § 249 (1) HGB Rückstellungen für innerhalb des Folgejahres nach Ab-lauf von drei Monaten nachgeholte un-terlassene Instandhaltung

Ngày đăng: 05/06/2014, 12:56

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