planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen Sachanlagevermögen Finanzinstrumente weitgehende Bewertung zum fair value Entsprechend können Sie die Vermögenswer-te mit den fortgeführVerm
Trang 1In dieser eBook-Reihe
be-stehend aus zwei eBooks
wer-den schon die wesentlichen
geplanten Änderungen bei dem
Vergleich zwischen der
Rech-nungslegung nach dem
refor-mierten HGB (BilMoG) und IFRS
berücksichtigt Somit haben Sie
die Chance sich neben den IFRS
auch gleichzeitig mit dem
Bil-MoG vertraut zu machen
Das vorliegende zweite eBook
befasst sich mit den
Trang 2wesentli-und Bewertungsfragen
eload24 AG
Sonnenhof 3
CH-8808 Pfäffikon SZ
info@eload24.com
www.eload24.com
Copyright © 2009 eload24 AG
(C) 2009 Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co KG
Alle Rechte vorbehalten.
Trotz sorgfältigen Lektorats können sich
Fehler einschleichen Autoren und Verlag
sind deshalb dankbar für Anregungen und
Hinweise Jegliche Haftung für Folgen, die
auf unvollständige oder fehlerhafte
Anga-ben zurückzuführen sind, ist jedoch
aus-geschlossen.
Inhalt
IFRS - Die wichtigsten Bilanzierungs-
und Bewertungsfragen 3
Die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen 4
Allgemeine Ansatz-/ Bewertungsvorschriften 4
Generelle Ansatzvorschriften 4
Generelle Bewertungsvorschriften 5
Immaterielle Vermögensgegenstände 14
Forschungs- und Entwicklungskosten 15
Firmenwert (Goodwill) 17
Folgebewertung bei immateriellen Vermögenswerten 21
Sachanlagevermögen 22
Bewertung von Sachanlagen 22
Finanzvermögen 31
HGB-Bewertung des Finanz- vermögens 31
Finanzanlagen nach IFRS 32
Bewertung nach IFRS 35
Bewertung der Vorräte nach HGB 40
Regelung nach IFRS 42
Sonderfall: Langfristfertigung .48
Forderungen 53
Rückstellungen 55
Rückstellungen nach HGB 55
Rückstellungen nach IFRS 56
Bewertung der Rückstellungen 59
Pensionsrückstellungen 61
Ansatz und Ausweis nach HGB 62
Ansatz und Ausweis nach IFRS 62
Die Unterschiede auf einen Blick 64
Verbindlichkeiten 66
Worin unterscheiden sich IFRS von HGB? 67
Leasing 69
Behandlung nach HGB 69
Behandlung nach IFRS 70
Latente Steuern 75
So bilanzieren Sie latente Steuern 76
Trang 3IFRS - Die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
Alle kapitalmarktorientierten europäischen Unternehmen sind inzwischen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den Internatio-nal Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen Mit dem Bilanzreformgesetz dürfen auch nicht kapitalmarktorientierte Unterneh-men an Stelle eines HGB-Abschlusses ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufstellen
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wird das Bilanzrecht nach HGB erst-mals seit dem BiRiLiG umfassend reformiert
Ab 2009 treten teilweise einschneidende Änderungen bei der Bilanzierung, Bewertung und Konsolidierung in Kraft Internationale Bilanzierungspraktiken werden im reformier-ten HGB integriert In dieser eBook-Reihe bestehend aus zwei eBooks werden schon
dem Vergleich zwischen der gung nach dem reformierten HGB (BilMoG) und IFRS berücksichtigt Somit haben Sie die Chance sich neben den IFRS auch gleichzeitig mit dem BilMoG vertraut zu machen
Rechnungsle-Das vorliegende zweite eBook befasst sich mit den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsfragen Das erste eBook dieser Reihe behandelt die Grundzüge der IFRS, die Hauptunterschiede zwischen HGB und IFRS sowie die wesentlichen Vorteile einer Umstel-lung
Zugegeben – die Materie ist komplex Die eBook-Reihe soll Ihnen helfen, sich schnell in das Thema IFRS einzuarbeiten Kompakt und leicht verständlich, unterstützt durch zahl-reiche praktische Beispiele und Übersichten, präsentiert Ihnen die vorliegende eBook-Rei-
he, was Sie über die IFRS wissen müssen
Trang 4Die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
Was ändert sich nun konkret? Worin genau gen die Unterschiede zwischen IFRS und HGB?
lie-In diesem eBook erfahren Sie die nen Bewertungsvorschriften sowie die Bewer-tungsregeln für
allgemei-immaterielle Vermögensgegenstände und
■
Finanzvermögen,Vorräte,
veran-Allgemeine Ansatz-/
Bewertungsvorschriften
Vermögenswerte und Schulden müssen in der Bilanz mit Geldwerten beziffert werden Die entsprechenden Bewertungsvorschriften nach IFRS weichen zum Teil erheblich von den Vor-schriften des HGB ab Unterschiede zwischen HGB und IFRS bestehen auch hinsichtlich der Posten, die in der Bilanz erfasst werden müssen
Bevor im weiteren Verlauf dieses eBooks die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsfra-gen detailliert betrachtet werden, gibt Ihnen der folgende erste Abschnitt einen Überblick über generelle Ansatz- und Bewertungsvor-schriften, wie sie nach HGB und IFRS gelten
Generelle Ansatzvorschriften
In der Bilanz sind nach IFRS Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital zu erfassen
Trang 5ınfo Bilanzierungshilfen bzw den Son-derposten mit Rücklageanteil, wie
bei HGB gibt es bei den IFRS nicht und auch nach BilMoG nicht mehr
Die GuV-Rechnung enthält die Aufwendungen und Erträge
Ein Vermögenswert (asset) muss nach IFRS drei Bedingungen erfüllen:
Er muss in der Verfügungsmacht des
■
schaftlichen Nutzens erwartet wird
Eine Schuld (liability) muss ebenfalls drei Eigenschaften haben Bei ihr muss:
eine gegenwärtige Verpflichtung
gegen-■
über Dritten vorliegen,
von deren Erfüllung erwartet wird, dass
Verbindlichkeitsrückstel-wandsrückstellungen im neuen HGB i d R nicht mehr erlaubt
Generelle Bewertungsvorschriften
Als Bewertungsmaßstäbe kommen die schaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK), der aktuelle Wiederbeschaffungswert, der realisierbare Wert und der Barwert in Be-tracht Zudem unterscheiden die IFRS zwi-schen Erst- und Folgebewertung
Trang 6Hier werden die Vermögenswerte mit den AK/
HK angesetzt Zu den Anschaffungskosten hört der Kaufpreis zzgl Anschaffungsnebenkos-ten abzüglich Anschaffungspreisminderungen
ge-Worin sich HGB und IFRS in der Behandlung der Herstellungskosten unterscheiden, sehen Sie in folgender Tabelle:
Herstellungskostenbestandteile HGB (alt) BilMoG IFRS
Trang 7Einzelkosten die Wertuntergrenze der stellungskosten ınfo Die IFRS verlangen grundsätzlich, dass die Herstellungskosten zu
Her-Vollkosten bewertet werden
Beispiel: Herstellungskosten bei einem Automobilzulieferer
Ein Automobilzulieferer bilanzierte bislang nach HGB (alt) seine unfertigen Erzeugnis-
se und Fertigerzeugnisse zu Teilkosten Da der Zulieferer international tätig ist, wird im nächsten Jahr nach IFRS bilanziert Es wur-den im Geschäftsjahr 400.000 Spurstangen produziert und davon 390.000 Stück ver-kauft
Die Materialeinzelkosten betragen 4,00 € pro Stück Zusätzlich sind 15 % Materialge-meinkosten zu verrechnen
Die Fertigungseinzelkosten betragen 3,50 € pro Stück Zusätzlich sind 150 % Fertigungs-gemeinkosten inkl Abschreibungen zu verrech-nen Sondereinzelkosten der Fertigung sind 0,50 € pro Stück angefallen Die herstellungs-bezogenen Verwaltungsgemeinkosten (VGK) betragen 4 % und die nicht herstellungsbezo-genen Verwaltungsgemeinkosten (VGK) betra-gen 6 % Vertriebskosten (Einzelkosten): 1 € pro Stück Wie sind die Bestände nach HGB (zu Teilkosten) und nach IFRS zu bewerten?
Trang 8HGB (alt) IFRS
Materialeinzelkosten 4,00 € 4,00 € Materialgemeinkosten Wahlrecht 0,60 € Fertigungseinzelkosten 3,50 € 3,50 € Fertigungsgemeinkosten Wahlrecht 5,25 € Sondereinzelkosten der
Fertigung 0,50 € 0,50 €Herstellungskosten 8,00 € 13,85 € VGK herstellungsbezo-
gen 4 % Wahlrecht 0,55 €VGK nicht herstellungs-
bezogen 6 % Wahlrecht VerbotWert pro Stück 8,00 € 14,40 € Lagerwert (Wert/St x
10.000 St.) 80.000,00 € 144.000,00 €
Dadurch, dass die Bilanzierung von HGB (Teilkosten) auf IFRS (Vollkosten) um-gestellt wurde, ergibt sich eine Höherbe-wertung um 64.000 €, d h eine Steige-rung um ca 80 %
Folgebewertung nach IFRS
Für die Folgebewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen besteht im Gegensatz zum HGB nach IFRS ein Wahlrecht
Folgebewertungskonzeptionen nach IFRS Kategorie Möglichkeiten der Folgebewertung
Immaterielles Anlagevermögen
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen
regelmäßige Neu
bewertung, ggf
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen Sachanlagevermögen
Finanzinstrumente weitgehende Bewertung zum fair value
Entsprechend können Sie die
Vermögenswer-te mit den fortgeführVermögenswer-ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenmo-dell) oder mit einem Neubewertungsbetrag (Neubewertungsmodell) bewerten
Anschaffungskostenmodell: Zunächst
■
werden die Anschaffungs- und lungskosten um die planmäßigen Ab-
Trang 9Herstel-vergleichen Sie die fortgeführten schaffungs- oder Herstellungskosten mit dem für den Vermögenswert erzielbaren Betrag (recoverable amount)
An-Hierbei kann es zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag kommen Der erzielbare Betrag ent-spricht dabei dem höheren Wert aus Netto-veräußerungspreis und Nutzungswert Besteht diese Wertminderung in einer späteren Perio-
de nicht mehr, ist eine Zuschreibung bis mal zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) vorzunehmen
maxi-Das folgende Schema zeigt Ihnen das ren des Niederstwerttests (impairment test) nach dem Anschaffungskostenmodell
Verfah-Ist der erzielbare Betrag (recoverable amount) für einen asset unter dessen Rest-buchwert gesunken, muss immer eine außer-planmäßige Abschreibung erfolgen Die plan-mäßige Abschreibung wird entsprechend angepasst Eine spätere Zuschreibung erfolgt bis max zu den fortgeführten AK/HK
Trang 10ınfo Der erzielbare Betrag ist der höhe-re Wert aus dem
Nettoveräuße-rungspreis (fair value less costs
to sell) und dem Nutzungswert (value in use)
Der Nettoveräußerungspreis wird vom satzmarkt bestimmt Hierbei sind vom unter marktüblichen Bedingungen erzielbaren Ver-äußerungspreis die notwendigen Veräuße-rungskosten abzuziehen Der Nutzungswert wird unternehmensintern und grundsätzlich für jeden Vermögenswert bestimmt
Ab-Neubewertungsmodell: Bei der alternativ
■
zulässigen Neubewertungsmethode den die Vermögenswerte entweder jähr-lich oder alle drei bis fünf Jahre neu be-wertet Dabei wird der Buchwert mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) des Vermögenswertes verglichen
wer-der Buchwert, können Sie diesen zen, auch wenn er über den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt Diese Werterhöhung (Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Buchwert) wird dann erfolgsneutral zu-geschrieben und in die Neubewertungs-rücklage (revaluation surplus), die Teil des Eigenkapitals ist, eingestellt
anset-Kommt es später zu einer rung, lösen Sie zunächst die Neubewer-tungsrücklage erfolgsneutral auf Sollte die für den einzelnen Vermögenswert gebildete Rücklage nicht ausreichen, be-handeln Sie die überschreitende Minde-rung als erfolgswirksame außerplanmäßi-
Wertminde-ge Abschreibung
Trang 11Beispiel: Neubewertungsmodell
Ein Automobilzulieferer kaufte während der Immobilienflaute am 01.01.2001 ein Gebäude für 400.000 € Die Nutzungsdau-
er wird mit 33 1/3 Jahren angesetzt und jährlich linear mit 3 % abgeschrieben Am 31.12.2007 wurde die Immobilie geschätzt und der fair value beträgt 500.000 € Es wird die Neubewertungsmethode ange-wandt
Der Buchwert der Immobilie beträgt zum 31.12.2007: 316.000 € (Anschaffungskos-ten – planmäßige Abschreibungen der Jah-
re 2001 bis einschließlich 2007)
Die Differenz aus 500.000 € – 316.000 € = 184.000 € wird in die Neubewertungsrück-lage eingestellt Die nachfolgende Darstel-lung zeigt, wie sich die Bilanz aufgrund der Neubewertung verändert hat
Die Neubewertung des Gebäudes (Zuschreibung
um 184.000 €) erfolgte erfolgsneutral gegen die Neubewertungsrücklage (revaluation surplus)
Im nächsten Geschäftsjahr erfolgen die schreibungen vom Neubewertungsbetrag Bei einer verbleibenden Restnutzungsdauer von 26 1/3 Jahren betragen die jährlichen Abschrei-bungen 18.987,34 € Ohne die Neubewertung würden die jährlichen Abschreibungen nur 12.000 € betragen Ein Teil der Neubewer-tungsrücklage (184.000 € : 26 1/3 Jahre = 6.987,34 €) wird durch die Nutzung realisiert,
Ab-so dass eine Umbuchung in die gen (revenue reserves) erfolgen kann
Gewinnrückla-Bilanz zum 31.12.2007 Gebäude
500.000 €
Eigenkapital 316.000 €
Neubewertungsrücklage 184.000 €
erfolgsneutraler Vermögenszuwachs in Höhe von
184.000 €
Trang 12ınfo Wenn Sie das Neubewertungsmo-dell nach IFRS anwenden, haben
Sie im Gegensatz zum HGB die Möglichkeit eine Neubewertung zum fair value vorzunehmen, bei der Zuschreibungen auch über die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten mög-lich sind
Wie funktioniert das Neubewertungsmodell?
Für die Neubewertung gibt es zwei ren Entweder kann sie nach der indirekten Methode oder der direkten Methode erfolgen Bei der direkten Methode sind die kumulier-ten Abschreibungen ohne Anpassung gegen den Bruttobuchwert zu verrechnen und der Nettobetrag ist neu zu bewerten
Verfah-Nach der indirekten Methode werden die bis zum Neubewertungszeitpunkt kumulierten Abschreibungen proportional zur Änderung des Bruttobuchwertes angepasst
Die Neubewertungsrücklage ist eine läufige Rücklage Sie gilt erst dann als realisiert, wenn die als Aufwand verrech-neten Abschreibungen am „Markt“ ver-dient wurden
vor-Bilanz zum 31.12.2008 Gebäude
481.012,66 € (Minderung:
500.000 € : 26,3
= Abschreibung:
18.987,34 €)
Neubewertungsrücklage 177.012,66 €
(Minderung: 184.000 € : 26,3) Einstellung in
Gewinnrücklagen 6.987,34 €
Teilweise Auflösung der Neubewertungsrücklage
von 6.987,34 €
Trang 13Beispiel: Neubewertungsmodell
Anfang 2006 wurde eine
Werkzeugmaschi-ne mit eiWerkzeugmaschi-ner Nutzungsdauer von 8 Jahren für 40.000 € angeschafft und linear ab-geschrieben Ende 2008 betragen die Wie-derbeschaffungsneukosten der Maschine 50.000 €
Neubewertung nach der indirekten MethodeDer Restbuchwert der Maschine beträgt Ende 2008 25.000 €, die kumulierten Ab-schreibungen belaufen sich auf 15.000 €
Da der fair value um 25 % von 40.000 € auf 50.000 € gestiegen ist, sind die kumu-lierten Abschreibungen um 25 % anzupas-sen Somit betragen die kumulierten Ab-schreibungen 18.750 € (15.000 € x 1,25)
Die als fair value fortgeführten beschaffungsneukosten der Maschine Ende
Wieder-2008 sind mit 31.250 € (50.000 € - 18.750 €) anzusetzen Es erfolgt eine Buchwerterhö-hung um 6.250 €, die der Neubewertungs-rücklage gutgeschrieben wird
Neubewertung nach der direkten MethodeDie direkte Methode geht vom Buchwert, also 25.000 € aus und stellt diesen Buch-wert einem direkt bestimmten fair value für eine vergleichbare Maschine gegenüber Beträgt dieser z B 35.000 €, so würde eine Aufwertung um 10.000 € erfolgen
Trang 14Immaterielle gegenstände
Vermögens-Immaterielle Vermögensgegenstände (IVG) sind Vermögenswerte, die körperlich nicht er-fassbar sind Hierzu gehören z B Software, Patente, Lizenzen, Urheberrechte usw
Das bisher geltende generelle verbot für selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter entfällt (§ 248 Abs 2 HGB wird gestrichen) Damit entsteht als Folge des handelsrechtlichen Vollständigkeitsgebots grundsätzlich Aktivierungspflicht für diese Vermögensgegenstände (§ 246 Abs 1 HGB-RegE) Jedoch gibt es eine Einschränkung von der Aktivierungspflicht für nicht entgelt-lich erworbene Marken, Drucktitel, Verlags-rechte, Kundenlisten und vergleichbare im-materielle Vermögensgegenstände (§ 248 Nr
Aktivierungs-4 HGB-RegE)
gesellschaften bei Aktivierung der Beträge in
§ 268 Abs 8 HGB-Reg-E eine sperre in Höhe des Ertrages aus der Aktivie-rung selbst erstellter immaterieller Vermö-gensgegenstände (abzüglich passiver latenter Steuern) implementiert
Ausschüttungs-Nach IFRS wird gemäß IAS 38 ein rieller Vermögenswert (intangible assets) als identifizierbarer, nicht monetärer Vermögens-wert ohne physische Substanz definiert, der
immate-in der Verfügungsmacht eimmate-ines
Unterneh-■
mens steht,separierbar ist, d h er kann vom Unter-
Trang 15sets) werden in der Regel in folgenden posten gesondert ausgewiesen:
Unter-derivativer Firmenwert (goodwill)
Forschungs- und Entwicklungskosten
Im Handelsrecht nach HGB ist die Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E-Kosten) wie folgt geregelt:
bestehender Produkte Wahlrecht Pflicht
Das Aktivierungsverbot nach HGB für schungskosten neuer Produkte lässt sich mit dem Vorsichtsprinzip erklären
For-lungsphase angefallenen Herstellungskosten; die Herstellungskosten der Forschungsphase sind weiterhin von der Aktivierung ausge-schlossen Falls Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden können, ist Aktivierung ebenfalls aus-geschlossen (§ 255 Abs 2a HGB-RegE)
Wie werden die F&E-Kosten nach IFRS behandelt?
Forschungskosten dürfen auch nach IFRS generell nicht aktiviert werden Entwicklungs-kosten für Erzeugnisse und Verfahren hin-gegen müssen Sie unter bestimmten Voraus-setzungen sogar aktivieren – nämlich dann, wenn sie als Vermögenswerte angesehen werden Voraussetzung ist, dass sie alle Kri-terien gemäß IAS 38.57 erfüllen
Trang 16Wann werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte in der Entwicklungsphase nach IFRS aktiviert?
Es besteht gemäß IAS 38.57 eine rungspflicht, wenn die folgenden sechs Punk-
Aktivie-te alle erfüllt sind:
technische Realisierbarkeit des Projekts,
■
Absicht des Unternehmens, das Projekt
■
zu beenden,Fähigkeit das Produkt zu nutzen oder zu
■
verkaufen,voraussichtlicher künftiger wirtschaftli-
■
cher Nutzen,Verfügbarkeit der adäquaten Ressourcen,
Gestaltungsspiel-ınfo Da die Kriterien, nach denen Ent-wicklungskosten aktiviert werden
können, viel raum lassen, kann man bei IFRS von einem faktischen Aktivierungs-wahlrecht sprechen
Auslegungsspiel-Sehen Sie dazu folgendes Beispiel:
Beispiel: Auslegungsspielraum bei Entwicklungskosten
Ein Automobilzulieferer entwickelt ein neues dynamisches Lenksystem Die F&E-Aufwendungen der Jahre 2006, 2007 und
2008 belaufen sich jährlich auf jeweils 250 T€ Im Jahr 2006 handelte es sich bei dem
Trang 17Wie werden Entwicklungskosten abgeschrieben?
Die aktivierten Entwicklungskosten sind mäßig so abzuschreiben, dass die Abschrei-bung dem tatsächlichen Nutzungsverlauf entspricht Die Nutzungsdauer eines immate-riellen Vermögenswertes ist mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres zu über-prüfen
plan-Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur notwendig, wenn die zukünftig zu erwarten-den Erträge aus den aktivierten Entwicklungs-aufwendungen unter deren Buchwert sinken
Firmenwert (Goodwill)
Beim Firmenwert muss zwischen dem selbst geschaffenen (originären) und dem entgelt-lich erworbenen (derivativen) Firmenwert unterschieden werden Für den originären
Projekt ausschließlich um kosten In den Jahren 2007 und 2008 ist das Projekt in die Entwicklungsphase übergegangen
Forschungs-Nach IFRS bestehen folgende ten der bilanziellen Abbildung:
Möglichkei-Das Unternehmen kann die gesamten
750 T€ mit der Begründung als Aufwand erfassen, dass keine klare Trennung zwi-schen Forschungs- und Entwicklungskos-ten möglich ist (IAS 38.53)
Kann der Automobilzulieferer klar schen Forschungs- und Entwicklungskos-ten trennen, werden die Aufwendungen
zwi-in 2007 und 2008 mit jeweils 250 T€
aktiviert und anschließend über die zungsdauer abgeschrieben Hierbei ist entscheidend, ab welchem Zeitpunkt der Automobilzulieferer zwischen Forschung und Entwicklung differenzieren kann
Trang 18Nut-auch nach IFRS ein striktes verbot Dagegen besteht für den derivativen Firmenwert sowohl nach § 246 Abs 1 HGB-RegE (gemäß BilMoG) als auch nach IFRS ein Aktivierungsgebot.
Aktivierungs-Den derivativen Firmenwert (Goodwill) nen Sie folgendermaßen berechnen:
kön-Goodwill = Kaufpreis – (Zeitwert des gens – Zeitwert der Schulden)
Vermö-Beispiel: Berechnung des Goodwill
Die ABC AG kauft die XY GmbH für 10 Mio €
Der Zeitwert des Vermögens der XY GmbH beträgt 12 Mio € und die Schulden belau-fen sich auf 5 Mio € Somit ergibt sich ein Goodwill von 3 Mio €
Wie wird der Goodwill nach IFRS behandelt?
Der Goodwill wird gemäß IFRS 3 nicht mäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit getestet Die Bewertung erfolgt auf der Basis von zah-lungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen der Goodwill nachvollziehbar und sachgerecht zugeordnet werden kann Wenn der erzielbare Betrag einer ZGE geringer als deren Buchwert ist, muss zunächst der Goodwill in Höhe dieser Differenz gemindert werden Eine spätere Wertaufholung für den Goodwill ist nach IFRS nicht zulässig
plan-Im Folgenden sehen Sie, wie der Goodwill unter Berücksichtigung von latenten Steuern ermittelt wird Das folgende Beispiel zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen:
Trang 19Beispiel: Goodwill und latente Steuern
Ein Unternehmen (AV: 450 T €, IVG: 50
T €, UV: 400 T €, EK: 300 T €, lichkeiten: 600 T €) wurde für 900 T€
Verbind-gekauft Der Unternehmenssteuersatz beträgt 40 % Zunächst werden die Daten für die Fair-Value-Bilanz des ak-quirierten Unternehmens ermittelt
Kaufpreisallokation
Kosten der Firmenübernahme 900 T€
Eigenkapital vor der Akquisition 300 T€
= Kaufpreisüberschuss (1) = 600 T€
Fair Value Anpassung Umlaufvermögen (UV) 100 T€
Fair Value Anpassung Anlagevermögen (AV) 100 T€
Fair Value Anpassung immaterielle Vermögenswerte 250 T€
Fair Value Anpassung insgesamt 450 T€
+ Enthaltene latente Steuern (40 % fair value Anpassung) + 180
T€
= Fair Value Anpassung nach Steuern (2) ‑ 270 T€
Verbleibender Goodwill = (1) – (2) = 330 T€
Die Fair ValueBilanz des akquirierten Unternehmens sieht wie folgt aus:
Aktiva Fair Value‑Bilanz
Umlaufvermögen (UV) 400 +
100 Verbindlichkeiten Anlagevermögen (AV) 450 +
100 Latente Steuern Immat Vermögenswerte 50 + 250 Eigenkapital (EK)
1.680 T€ 1.680 T€
nicht wie nach HGB planmäßig ben, sondern mindestens einmal jährlich im Rahmen eines Impairment Only Approach (Niederstwerttest) auf Werthaltigkeit getes-tet Die Bewertung erfolgt auf der Basis von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen der Goodwill nachvollziehbar und
abgeschrie-sachgerecht zugeordnet werden kann
Eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß IAS 36.90 müssen Sie vornehmen, wenn fol-gende Bedingung für eine ZGE erfüllt ist:
Buchwert der ZGE (inkl Goodwill) > rer Betrag der ZGE
erzielba-Ansonsten besteht ein Abschreibungsverbot
Im Falle einer späteren Werterhöhung des Goodwills, ist eine Zuschreibung unzulässig
Trang 20coverable amount) ist der höhere Wert aus dem Nettoveräußerungspreis (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value
in use) Der Nutzungswert (value in use) ist der Barwert der künftigen Cashflows, der vo-raussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer ZGE abgeleitet werden kann (IAS 36.6)
ınfo Die außerplanmäßige Abschrei-bung bietet aufgrund der Vielzahl
von subjektiven Elementen in der Bewertung eines Goodwills erheb-liches bilanzpolitisches Gestaltungs-potenzial Sie aber birgt auch eine große Gefahr für die Unternehmen, denn wenn es einem Unternehmen schlecht geht, ist der Goodwill auch meistens nicht mehr werthaltig und führt zu zusätzlichen Abschreibungen, die das Ergebnis verschlechtern
schen Überblick über die bung nach IFRS mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen
Der Goodwill kann gerechter bewertet wer- den
markt-Traditionelle größen verlieren an Bedeutung.
Ergebnis-Kein Problem mehr mit der Nutzungsdauerein- schätzung des Goodwills.
Durch außerplanmäßige Abschreibungen sprung- hafte Veränderung des Erfolgsausweises.
Verstärkte Beachtung der immateriellen Vermögens- werte im Rahmen einer Unter nehmensakquisition.
Weniger Kontinuität in der Rechnungslegung durch außerplanmäßige Abschreibungen.
Das Management hat eine höhere Verantwortung. Es besteht eventuell die Möglichkeit den originä-
ren Goodwill zu ren.
Trang 21aktivie-Folgebewertung bei immateriellen Vermögenswerten
Handelsrechtlich sind Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens so zu verrechnen, dass sie planmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt werden Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert dürfen Sie bei vorübergehender und müssen Sie bei dauern-der Wertminderung vornehmen
Gemäß IFRS hat die Folgebewertung der materiellen Vermögenswerte grundsätzlich
im-zu fortgeführten Anschaffungs- oder lungskosten zu erfolgen In der Regel wird das Anschaffungskostenmodell angewandt
Herstel-Es besteht zwar theoretisch auch die keit das Neubewertungsmodell anzuwenden, praktisch kommt dieses Verfahren jedoch bei
Möglich-des häufig nicht vorhandenen „aktiven tes“ nicht in Frage
Mark-Wie immaterielle Vermögenswerte bei IFRS abzuschreiben sind, zeigt Ihnen das folgende Schema
Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten planmäßig außerplanmäßig
Verfahren:
i d R lineare Abschreibung über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer (Vertragslaufzeit)
erzielbarer Betrag < Buchwert
Abschreibungspflicht
Trang 22Nach § 247 Abs 2 HGB besteht pflicht für Sachanlagen (alle materiellen Ver-mögensgegenstände), die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu die-nen
Aktivierungs-Dasselbe gilt für die property, plant and equipment nach IFRS, die weitgehend der Postengruppe „Sachanlagen“ nach HGB ent-sprechen Sie umfassen materielle Vermö-genswerte, die
dem Unternehmen zur Herstellung oder
Grundstücke, –
grund-stücksgleiche Rechte und Bauten einschließ- lich Bauten auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und –
Maschinen Andere Anlagen, Be- –
triebs- u stattung
Geschäftsaus-Geleistete Anzahlungen –
und Anlagen in Bau
Unbebaute –
Grund-stücke Grundstücke und Ge- –
bäude Maschinen und tech- –
nische Anlagen Schiffe
– Flugzeuge –
Kraftfahrzeuge –
Betriebsausstattung –
und Büroausstattung –
Bewertung von Sachanlagen
Vermögensgegenstände und assets werden einzeln bewertet Das Handelsrecht erlaubt zusätzlich einen Festwertansatz (die Vermö-gensgegenstände müssen nur alle 3 Jahre
Trang 23werden), wenn die Gegenstände regelmäßig ersetzt wer-
■
den, der Bestand im Wesentlichen unverän-
■
dert bleibt und der Vermögensgegenstand für das Unter-
■
nehmen unbedeutend ist
Dies trifft oft bei der Betriebs- und ausstattung zu Die Bewertungsobergrenze für Sachanlagen bilden nach HGB und nach IFRS (bei Anwendung des Anschaffungskos-tenmodells) grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Falls bei IFRS das Neubewertungsmodell angewandt wird, kann
Geschäfts-in der Folgebewertung auch eGeschäfts-in höherer Wert als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden
Was gehört zu den Anschaffungs- kosten nach IFRS?
Die Anschaffungskosten nach IFRS setzen sich folgendermaßen zusammen:
Anschaffungspreis (inkl Einfuhrzölle)Anschaffungsnebenkosten (nur direkt zu-+
rechenbar)nachträgliche Anschaffungskosten+
Entsorgungs- und +
Rekultivierungsverpflich-tungen in Höhe der gemäß IAS 37 gen Rückstellung
zulässi-Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, –
Skonti, etc.)Fremdkapitalzinsen, wenn qualifying asset +
= aktivierungspflichtige Anschaffungskosten
Trang 24Wie unterscheiden sich die Herstellungskosten?
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS bei den Herstellungskosten:
Be-HGB (alt) BilMoG IFRS Pflicht Einzelkosten Einzel- u variable Gemeinkosten Einzel- u Gemeinkosten,
Fremdkapitalzinsen
Wahlrecht zurechenbare
Gemein-kosten,Fremdkapitalzinsen zurechenbare fixe Gemein-kosten,Fremdkapitalzinsen keine
Verbot Vertriebs- u Forschungskosten Vertriebs- u Forschungskosten Vertriebs- u
Forschungs-kosten
Beispiel: Herstellungskosten
Der Pizzaofen bei der Pizza & Pasta AG ist schon heute voll ausgelastet und außerdem bereits abgeschrieben, daher entschließt sich die Geschäftsführung, einen neuen Ofen anzuschaffen Man entscheidet sich für einen neuartigen Großbackofen ”Vulka-nomat” (Nutzungsdauer = 10 Jahre)
Da der Ofen erst in einem Jahr einsatzbereit sein muss, wird er als Bausatz bestellt
Die am 02.01.09 gelieferten Einzelteile ten 30.000 € Die Kosten für die Fertigstel-lung betragen 5.000 € Die Material- und Fertigungsgemeinkosten betragen 13.500 € und die produktionsbezogenen Verwaltungs-
Trang 25kos-gemeinkosten betragen 3.000 € Für die Anschaffung wird ein Kredit aufgenom-men Die Fremdkapitalzinsen summieren sich bis zur Fertigstellung auf 2.000 €.
Der Großaktionär Herr Calzone hat vor, einen großen Teil seiner Anteile an der
AG in zwei Jahren zu verkaufen und setzt daher bei den Herstellungskosten des Vulkanomats nur Pflichtkosten an
Die zukünftigen planmäßigen bungen sind somit geringer und er kann dann im folgenden Geschäftsjahr einen höheren Gewinn ausweisen Die jährli-chen Abschreibungen des Fertigungsbe-reichs betragen 3.650 €
Abschrei-Wie setzen sich die Herstellungskosten bei der Bilanzerstellung zum 31.12.09 nach HGB (BilMoG) und IFRS zusam-men?
Materialeinzelkosten 30.000 € 30.000 € + Fertigungseinzelkosten 5.000 € 5.000 € + Materialgemeinkosten
Anlage-zur Fertigstellung des Ofens) Wahlrecht 2.000 €+ Vertriebskosten Verbot Verbot
= Herstellungskosten 51.650 € 56.650 €
Die Berechnung der Herstellungskosten mit den Pflichtansätzen führt zu einem Unterschied von 5.000 € Dies entspricht einer Differenz von ca 10 % zwischen HGB (BilMoG) und IFRS Dadurch entste-hen Vermögensunterschiede und zukünf-tig auch unterschiedlich hohe (erfolgs-wirksame) Abschreibungsbeträge
Ergebnis
Trang 26Die Sachanlagen sind im Rahmen der wertung planmäßig und außerplanmäßig ab-zuschreiben Die Höhe der Abschreibung einer Periode wird – neben dem Ausgangswert – im Wesentlichen von den Abschreibungsverfahren und der Nutzungsdauer bestimmt
Folgebe-Nach § 253 Abs 3 HGB sind die abnutzbaren Gegenstände über ihre voraussichtliche Nut-zungsdauer planmäßig abzuschreiben In der Praxis werden hierfür die steuerlich vorgegebe-nen AfA-Tabellen benützt Gegenstände, deren Nutzung nicht zeitlich beschränkt ist (Grundstü-cke, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau), unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung
ınfo Bei IFRS erfolgt die Abschreibung ent-sprechend der erwarteten
wirtschaft-lichen Nutzungsdauer, die mensindividuell geschätzt wird
unterneh-sind nach IFRS periodisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen Die gewählte Abschreibungsmethode soll dem erwarteten Nutzungsverlauf entsprechen (IAS 16.60)
Es sind die lineare, die degressive oder die leistungsabhängige Abschreibung zulässig (IAS 16.62)
Wenn Sie vom HGB-Abschluss auf den Abschluss umstellen, können z B aufgrund des Wechsels von der degressiven AfA (HGB) auf die lineare AfA mit der neu geschätzten Nutzungsdauer (IFRS) erhebliche Mehrver-mögen in der Bilanz entstehen
IFRS-Nach IAS 16 ist zwar eine Sofortabschreibung von geringwertigen Vermögenswerten nicht ex-plizit erwähnt, aber sie kann aufgrund des im Framework erwähnten Wesentlichkeitsgrund-satzes (materiality) vorgenommen werden
Trang 27Leistungsabschreibung units of production method
Außerplanmäßige Abschreibungen
Falls der beizulegende Zeitwert den Buchwert des Vermögensgegenstands unterschreitet, müssen Sie nach HGB außerplanmäßige Ab-schreibungen vornehmen
Falls der nach IAS 36 durchzuführende derstwerttest (impairment test) ergibt, dass der erzielbare Betrag (recoverable amount) unter dem Restbuchwert liegt, ist eine außer-planmäßige Abschreibung vorgeschrieben
Nie-Wann erfolgen Zuschreibungen?
Die Gründe, die für eine außerplanmäßige Abschreibung maßgeblich waren, können im Nachhinein wieder entfallen Es kann eine Wertsteigerung stattfinden – eine so genann-
te Wertaufholung Die Wertaufholungspflicht nach IFRS kann entweder mit dem Anschaf-fungskostenmodell oder mit dem Neubewer-tungsmodell erfüllt werden Wenden Sie das Anschaffungskostenmodell an, entsprechen die Voraussetzungen für eine Zuschreibung denen nach HGB
Danach besteht eine Zuschreibungspflicht nur nach vorheriger außerplanmäßiger
■
Abschreibung, undwenn der erzielbare Betrag (recoverable
■
amount) höher als der aktuelle Buchwert ist
Trang 28spricht den fiktiven fortgeführten fungs- oder Herstellungskosten.
Anschaf-Im Rahmen des Neubewertungsmodells wertung mit dem beizulegenden Zeitwert) können Sie Zuschreibungen über den Buch-wert vornehmen, auch wenn keine vorherge-hende außerplanmäßige Abschreibung erfolgt ist Es findet eine Neubewertung der Sachan-lagen statt
(Be-Entscheiden Sie sich für das modell, müssen Sie regelmäßig Neubewer-tungen vornehmen
Neubewertungs-ınfo Das Neubewertungsmodell darf nicht auf einzelne Posten der
Sachanlagen beschränkt werden, sondern muss eine gesamte Grup-
pe, wie z B sämtliche Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge, umfassen
Zeitwert (fair value) höher als der Buchwert, muss dieser angesetzt werden Als alterna-tiver Wertmaßstab kommen die Wiederbe-schaffungskosten in Betracht
Zuschreibungen beim Neubewertungsmodell erfolgen jedoch nicht über die GuV-Rechnung, sondern direkt über eine spezielle Rücklage
im Eigenkapital, die als lage (revaluation surplus) bezeichnet wird Dadurch ergibt sich kein Ertrag, die Zuschrei-bung ist erfolgsneutral
Neubewertungsrück-Es besteht sowohl nach § 253 Abs 5 HGB-RegE (BilMoG) als auch nach IFRS eine Zuschreibungs-pflicht, wenn der Grund für eine außerplanmä-ßige Abschreibung zu einem späteren Zeitpunkt wieder entfallen ist (Wertaufholungsgebot) Da-bei dürfen die (fortgesetzten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht überschritten werden (Ausnahme: Neubewertungsmodell)
Trang 29Beispiel: Folgebewertung
Im Jahr 2005 hat die Pizza & Pasta AG am Anfang des Jahres eine Nudelmaschine zu Anschaffungskosten von 100.000 € erwor-ben, um den gestiegenen Bedarf an Nudel-gerichten zu decken Die Nudelmaschine wird linear über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben
Der Trend zur gesundheitsbewussten nährung führt im Jahr 2008 dazu, dass die Nachfrage nach italienischen Nudelgerich-ten rapide sinkt, während sich asiatische Fast Food Ketten neuerdings vor Gästen kaum retten können Der Wert der Nudel-maschine fällt daher auf 40.000 € Im Jahr
Er-2009 hat sich der Geschmack der Bürger
wieder gewandelt und die Nachfrage nach italienischen Pastagerichten ist sprunghaft gewachsen Der Marktwert der Nudelma-schine steigt auf 120.000 €
Buchhalter Toni soll die Bilanz der Pizza & Pasta AG für das Jahr 2008 erstellen Er ist sich dabei nicht sicher, ob es sich bei dem Umschwung von Nudelgerichten auf asiati-sches Fast Food nur um einen vorüberge-henden Geschmackswechsel handelt Toni erstellt den Jahresabschluss nach den Rech-nungslegungssystemen HGB und IFRS Mit welchem Wert muss er die Nudelmaschine
2008 ansetzen?
Trang 30Abschreibungsbetrag: 100.000 € : 10 Jahre = 10.000 € p a.
31.12.2005: 100.000 € – 10.000 € = 90.000 € (volle JahresAfA, da Anschaffung im 1 Halbjahr) 31.12.2006: 90.000 €
– 10.000 € = 80.000 € 31.12.2007: 80.000 € – 10.000 € = 70.000 € 31.12.2008: außerplanmäßige Abschreibung auf 40.000 €?
HGB IFRS
keine dauernde Wertminderung, daher Verbot außerplanmäßig abzuschreiben (§ 253 Abs., 3 (BilMoG))
außerplanmäßige Abschreibung auf den erzielba
ren Betrag Abschreibungspflicht unab hängig von der Dauer der Wertminderung
70.000 € – 10.000 € = 60.000 €
außerplanmäßige Abschreibung auf 40.000 €
HGB IFRS
Keine Zuschreibung, da vorher keine außerplan- mäßige sondern nur planmäßige Abschrei- bung erfolgte.
modell: Zuschrei- bungspflicht: max bis fortgeführte Anschaf- fungskosten
Anschaffungskosten-60.000 € – 10.000 € = 50.000 € Zuschreibung auf 50.000 €
ınfo Nach IFRS haben Sie die Möglich-keit, die Nutzungsdauer der
Ver-mögenswerte neu zu bestimmen,
d h die Abschreibungsdauer der tatsächlichen wirtschaftlichen Nut-zung anzupassen
Dies bedeutet, dass Sie sich zwar an den steuerlichen AfA-Tabellen orientieren können, diese aber nicht anwenden müssen In der Regel wird dies dazu führen, dass sich die
Mit welchem Wert muss Toni die schine im Jahr 2009 ansetzen?
Trang 31Nudelma-Vermögensausweis erhöht
Insofern räumt Ihnen das modell (revaluation model) einen erheblichen bilanzpolitischen Spielraum ein
Neubewertungs-Finanzvermögen
Zum Finanzvermögen zählen beim mögen die Finanzanlagen und beim Umlauf-vermögen die Wertpapiere, die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel
Anlagever-Finanzanlagen sind Investitionen in fremde Unternehmen oder langfristige Ausleihungen von Geld an fremde Unternehmen
HGB-Bewertung des Finanzvermögens
Finanzanlagen, die dauernd dem Betrieb dienen, sind mit ihren Anschaffungskosten, die gleichzeitig die Obergrenze bilden, zu aktivieren Bei vorübergehenden Wertminde-rungen besteht ein Abwertungswahlrecht, bei dauernder Wertminderung ist hingegen eine Abschreibung auf den niedrigeren beizule-genden Wert zwingend vorgeschrieben
Trang 32Zuschreibungspflicht (§ 253 Abs 5 HGB) Für Finanzanlagen des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip.
Finanzanlagen nach IFRS
Nach IFRS sind langfristige Finanzanlagen (long-term investments) langfristige Vermö-genswerte, die der künftigen Erzielung von Erträgen, Wertsteigerungen oder sonstigen Vorteilen dienen
Welche langfristigen Finanzanlagen gibt es?
Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen:
unter alleiniger Kontrolle stehenden
sonstigen Anteilen ohne signifikante
Ein-■
flussmöglichkeit (IAS 39) (other term investments)
long-Im Wesentlichen können Sie die „investments
in subsidiaries“ mit den „Anteilen an denen Unternehmen“ gemäß HGB gleichset-zen Von investments in subsidiaries können Sie ausgehen, wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 % der Anteile am Kapital eines ande-ren Unternehmens besitzt
verbun-Der Posten „investments in associates“ spricht in etwa dem handelsrechtlichen Posten
ent-„Beteiligungen“ Es handelt sich nach IAS 28.3 dann um ein assoziiertes Unternehmen, wenn
Trang 33einen maßgeblichen Einfluss auf die nanz- und Geschäftspolitik des Beteili-gungsunternehmens auszuüben und das Beteiligungsunternehmen für den
Zu den „other long-term investments“ hören alle übrigen Finanzanlagen, wie Wert-papiere des Anlagevermögens und langfristi-
ge-ge finanzielle Forderunge-gen
Die einzelnen Positionen des vermögens sind nach IFRS im Zugangs-zeitpunkt mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren Allerdings stellen die Anschaf-
Finanzanlage-zum deutschen Recht nicht zwingend die wertmäßige Obergrenze der Finanzanlage dar Dies wird besonders deutlich, wenn Sie die Wertpapiere des Anlagevermögens bewerten
Die Wertpapierkategorien nach IFRS
Es werden nach IAS 39.9 folgende papierkategorien unterschieden:
Wert-Financial assets at fair value through
Trang 34loss sind Wertpapiere, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben sollen Da bei die-sen Wertpapieren mit Kurssteigerungen ge-rechnet wird, ist davon auszugehen, dass sie
in der nächsten Zukunft veräußert werden
Wertpapiere der Kategorie
held-to-maturi-ty investments sind Gläubigerpapiere, die bis zur Fälligkeit gehalten werden Sie ge-hören daher zum Anlagevermögen Typische Wertpapiere dieser Kategorie sind Industrie-obligationen mit festen Zinsen oder Bundes-schatzbriefe vom Typ A sowie abgezinste Wertpapiere (z B Zero-Bonds)
Wertpapiere, die weder zu Handelszwecken noch bis zur Endfälligkeit gehalten werden, gehören zur Kategorie available-for-sale fi-nancial assets Hierbei kann es sich um Teil-haberpapiere oder Gläubigerpapiere handeln
Sie können als verfügbare Wertpapiere (zum
hängig von der Anlagestrategie – entweder dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeord-net werden
In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie die nanziellen Vermögenswerte nach IAS 39 bzw HGB klassifiziert werden
Trang 35fi-Financial sets at fair value …
as-Held-to-maturity investments Available-for-sale financial assets Loans and receiv-ables originated by the en-
terprise Wertpapiere Um-
x
Bewertung nach IFRS
Bewerten Sie alle Wertpapiere zunächst mit ihren Anschaffungskosten Hierzu zählen neben dem Kaufpreis auch die direkt zurechenbaren Nebenkosten wie z B Bankgebühren
ınfo Da Wertpapiere keiner planmäßi-gen Wertminderung unterliegen,
kommen nur außerplanmäßige Abschreibungen bzw Zuschrei-bungen in Betracht
Die Folgebewertung hängt von der jeweiligen Wertpapierkategorie ab Bei den Handels-wertpapieren nehmen Sie die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert (fair value) vor Der beizulegende Zeitwert ist bei Wertpapie-ren der Kurswert Aus Kursänderungen resul-tierende Gewinne bzw Verluste verbuchen Sie erfolgswirksam
Trang 36le financial assets erfolgt ebenfalls zum fair value Werden die available-for-sale finan-cial assets neu bewertet, kann ihr Wert nach IFRS auch über den Anschaffungskosten lie-gen Dies ist nach HGB nicht zulässig, da hier die historischen Anschaffungskosten die Be-wertungsobergrenze darstellen
Normale Wertänderungen sind bei den lable-for-sale financial assets erfolgsneutral
avai-zu erfassen (IAS 39.55b) Marktbedingte Kursschwankungen am Aktienmarkt werden erfolgsneutral in einer „Fair-Value-Rücklage“
im Eigenkapital gebucht Eine Werterhöhung führt zu einer positiven Rücklage Eine spä-tere Wertminderung führt eventuell zu einer negativen Rücklage Nur bei einer dauerhaf-ten (nachhaltigen) Wertminderung werden die gebildeten Rücklagen erfolgswirksam auf-gelöst
So gehen Sie bei Wertminderungen vor
Gehen Sie bei Wertminderungen maßen vor:
folgender-Bilden Sie bei einer vorübergehenden
■
Wertminderung eine negative Rücklage,berücksichtigen Sie eine dauernde Wert-
■
minderung als Aufwand
Bei späteren Zuschreibungen bilden Sie der Rücklagen Ergebniswirksam erfasste Wertminderungen für ein gehaltenes Eigen-kapitalinstrument, das als „available-for-sale“ eingestuft ist, darf nicht erfolgswirksam rück-gängig gemacht werden Sehen Sie dazu fol-gende Übersicht (sind keine positiven Rückla-gen vorhanden, entfällt der erste Schritt):
Trang 37wie-Vorübergehende Wertminderung
Haben finanzielle Vermögenswerte keine
fes-te Restlaufzeit und kann der fair value nicht zuverlässig bestimmt werden, erfolgt hin-gegen eine Bewertung zu Anschaffungskos-ten
zinsten Wertpapieren (Zero-Bonds), deren Wert im Ablauf durch die Zinsen wächst Die Zinsen, die im Laufe der Zeit bei Zero-Bonds entstehen, werden erfolgswirksam verrech-net; insoweit steigt der Buchwert des Wert-papiers an
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird notwendig, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist (IAS 39.59) Wohingegen Kursänderungen, die allein vom Markt bestimmt werden, keine Ab-schreibungsursache darstellen
ınfo Bei den available-for-sale financial assets sind unrealisierte
Kursge-winne und vorübergehende luste erfolgsneutral zu erfassen
Trang 38Ver-Die Bewertungsmöglichkeiten
im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt, wie die papiere zu bewerten sind Wie oben erläutert, ist dies abhängig davon, zu welcher Katego-rie die jeweiligen Wertpapiere gezählt wer-den:
Wert-Handels‑
papiere
Available‑for‑sale Held‑to‑
maturity Ausgangs wert Anschaffungskosten inklusive
erfolgswirksam
erfolgs
wirksam
Beispiel: Bewertung von Wertpapieren
Wertpapier X: Kauf von 2.000 Stück am 15.09.2008 zum Preis von 100 €, Markt-wert am 31.12.2008: 120 €, Verkauf von 2.000 Stück am 30.03.2009 zum Kurs von 130 €
Nachfolgend sehen Sie die liche bilanzielle Erfassung nach HGB und IFRS
unterschied-Beachten Sie: Die IFRS Wertpapiere der available-for-sale Kategorie müssen zum fair value am Bilanzstichtag bewertet werden Eine eventuelle Wertänderung wird erfolgsneutral erfasst
Die erfolgsneutrale „Fair Value ge“ wird im Zeitpunkt der Veräußerung erfolgswirksam aufgelöst und somit Be-standteil des laufenden Ergebnisses Der noch nicht realisierte Gewinn wurde am 31.12.08 in Höhe von 40.000 € erfolgs-
Trang 39Rückla-neutral in die Rücklage eingestellt und zum Zeitpunkt der Veräußerung erfolgs-wirksam (Gewinn erhöhend) aufgelöst.
IFRS HGB
Bilanzielle Erfassung des Kaufs: Wertpapier X
an Bank 200.000200.000 200.000200.000Bilanzierung am 31.12.2008
Wertpapier X
an Fair Value Rücklage
40.000 40.000
0 0 Verkauf Wertpapier X:
Bank Fair Value Rücklage
an Wertpapier X Gewinn
260.000 40.000 240.000 60.000
260.000 0
200.000 60.000
Resümee: Available-for-sale financial assets
Die available-for-sale financial assets haben eine große Bedeutung, da sie alle finanziellen Vermögenswerte aufnehmen, bei denen
noch die Voraussetzungen, sie als
Disagien, Agien und Transaktionskosten, die
zu einer Abweichung zwischen dem nalbetrag und dem Kauf- oder Ausgabekurs führen, sind unter Anwendung der Effektiv-zinsmethode erfolgswirksam zu amortisieren
Trang 40Nomi-Vorratsbewertung mit dem Sonderfall der langfristigen Fertigung
Der Aktivposition Vorräte ist besonders für produzierende Unternehmen wichtig und bil-det bei ihnen in der Regel einen großen Pos-ten innerhalb des Umlaufvermögens
ınfo Über die Verarbeitung und den Ver-kauf der Vorräte werden die Bilanz
und die GuV – vor allem von zierenden Unternehmen – erheblich berührt, so dass der Bewertung von Vorräten eine sehr hohe Bedeutung zukommt
produ-Bewertung der Vorräte nach HGB
Die Vorräte, die dem Unternehmen lich zuzurechnen sind, sind zu aktivieren
wirtschaft-Grundsätzlich müssen die stände laut § 252 Abs 1 Nr 3 HGB einzeln be-
Vermögensgegen-fungs- bzw Herstellungskosten, die gleichzeitig die Bewertungsobergrenze kennzeichnen
Um die Herstellungskosten zu ermitteln, sen zwingend die Material-, die Fertigungs-kosten (einschließlich Sondereinzelkosten der Fertigung) und die der Werteverzehr des An-lagevermögens miteinbezogen werden Bezüg-lich der allgemeinen Verwaltungskosten, den Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung räumt das Handelsrecht ein Wahlrecht (§ 255 Abs 2 HGB) ein Vertriebs- und Forschungskosten dürfen jedoch nicht einbezogen werden (§ 255 Abs 2 HGB) Ab 2009 besteht nach IFRS gemäß IAS
müs-23 für die Fremdkapitalzinsen unter ten Bedingungen eine Aktivierungspflicht
bestimm-Eine weitere Möglichkeit ist, den den Wert mithilfe der retrograden Methode