Internationalisierung der Rechnungslegung und des ControllingsAbbildung 2-1: Zusammenhänge der Corporate Governance Externe Corporate Governance Weitere holder Manage-Eine erfolgsabhän
Trang 1Wilfried Funk | Jonas Rossmanith (Hrsg.)
Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling
Trang 2Wilfried Funk | Jonas Rossmanith (Hrsg.)
Internationale
Rechnungslegung und
Internationales Controlling
Herausforderungen – Handlungsfelder – Erfolgspotenziale
Trang 3Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
<http://dnb.d-nb.de> abrufbar
1 Auflage 2008
Alle Rechte vorbehalten
© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr Th Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008Lektorat: Jutta Hauser-Fahr | Walburga Himmel
Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen von Springer Science+Business Media
www.gabler.de
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt JedeVerwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohneZustimmung des Verlags unzulässig und strafbar Das gilt insbesondere fürVervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherungund Verarbeitung in elektronischen Systemen
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw in diesem Werkberechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen imSinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und dahervon jedermann benutzt werden dürften
Umschlaggestaltung: Ulrike Weigel, www.CorporateDesignGroup.de
Druck und buchbinderische Verarbeitung: Wilhelm & Adam, Heusenstamm
Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier
Printed in Germany
ISBN 978-3-8349-0251-1
Professor Dipl.-Kfm Wilfried Funk war mehrere Jahre bei einem internationalen Automobilkonzern
im Bereich Investitions- und Produktcontrolling tätig Seit 1999 ist Wilfried Funk Professor fürControlling und Innovationsmanagement an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Professor Dr Jonas Rossmanith hat mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Wirtschaftsprüfung.
Seit 2000 ist Dr Rossmanith für die Lehrgebiete nationale und internationale Rechnungslegung sowieUnternehmensbesteuerung an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen verantwortlich
Trang 4Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.
Vorwort der Herausgeber
Sowohl die Wirkungen der Globalisierung auf die Unternehmensführung als auch die Verknüpfung von Rechnungslegung und Controlling werden in der Wissenschaft und Praxis heftig diskutiert Publikationen, die diese Themenfelder miteinander verknüp-fen und ganzheitlich betrachten, finden sich jedoch bislang eher selten Das vorliegen-
de Sammelwerk verfolgt deshalb die Zielsetzung, die Herausforderungen sowie die Wirkungsbeziehungen von Internationaler Rechnungslegung und Internationalem Controlling in einem geschlossenen Werk darzustellen In den einzelnen Beiträgen werden die jeweiligen Themenfelder aus unterschiedlichen Perspektiven analysiert Das Sammelwerk spiegelt dabei aktuelle Herausforderungen der Internationalen Rechnungslegung und des Internationalen Controllings wider Es werden die Wir-kungen der Globalisierung auf die Rechnungslegung und das Controlling aufgezeigt und entsprechende Handlungsfelder abgeleitet
Teil 1 „Rahmenbedingungen und Einflussgrößen der Internationalen Rechnungslegung und
des Internationalen Controllings“ des Sammelwerkes gibt einen Überblick über die
ein-zelnen Themenfelder Im zweiten Teil „Auswirkungen der Internationalen
Rechnungsle-gung auf die Unternehmensführung und Bewertung“ werden aktuelle Fragestellungen zur
Internationalen Rechnungslegung erörtert; im dritten Teil „Internationales Controlling
im Kontext innovativer Controllingkonzepte“ werden Instrumente und Aufgabenfelder
des Controllings im Bezugsrahmen der Internationalisierung analysiert In Teil 4
„In-tegrative Betrachtung von Internationaler Rechnungslegung und Internationalem ling“ werden abschließend spezifische Konzepte aufgezeigt, um die Themenfelder der
Control-Rechnungslegung und des Controllings zu verknüpfen
Entsprechend den Zielsetzungen des Sammelwerkes nach Ganzheitlichkeit und nationalität befinden sich unter den Autoren sowohl Wissenschaftler als auch Vertre-ter aus der Praxis, die jeweils im internationalen Kontext tätig sind Die Praktiker sind Führungskräfte aus Industrieunternehmen und dem Dienstleistungsbereich Für die wissenschaftlich orientierten Beiträge konnten renommierte Professoren an Universi-täten in Deutschland, Österreich und der Schweiz gewonnen werden
Inter-Als Zielgruppen für das Sammelwerk sind Manager sowohl von international renden mittelständischen Unternehmen als auch von Großunternehmen, Wissen-schaftler und Studierende der Betriebswirtschaft besonders angesprochen
agie-Es ist das besondere Merkmal eines Sammelwerkes, dass sehr viele Personen ihren
ƺ im wahrsten Sinne des Wortes ƺ Beitrag zum Gelingen geleistet haben Insofern ist es uns ein großes Anliegen, uns bei diesen Personen ganz herzlich zu bedanken Als Erstes möchten wir uns in besonderer Weise bei den Autoren bedanken, die trotz ihrer beruflichen Verpflichtungen bereit waren, einen Beitrag für unser Werk zu überneh-men und dann das Manuskript ƺ nicht selbstverständlich und insofern nochmals zu
Trang 5Vorwort der Herausgeber
betonenƺ termingerecht und in sehr hoher Qualität bei uns eingereicht haben! Neben den Autoren haben auch unsere Assistenten ihren besonderen Beitrag geleistet Sie wirkten jeweils in unterschiedlichen Phasen der Erstellung unseres Sammelwerkes mit
Frau Dipl.-Kauffrau Miriam Alber legte mit uns das Fundament zu Beginn des tes, Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Andreas Schreiber war in der Phase der Feinplanung sehr stark in das Projekt involviert, Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Kammerer hat uns in der „heißen“ Endphase sehr gut unterstützt Wir erinnern uns sehr gerne an unsere „Forschungskreise“, die ƺ inmitten von Manuskripten, Gliederungen, Literatur, Formatvorlagen ƺ am späten Nachmittag und auch kurz vor den (oft arbeitsreichen) Wochenenden stattfanden Auch lobend zu erwähnen ist Herr Andreas Mütze, der uns als wissenschaftliche Hilfskraft besonders tatkräftig unterstützte
Projek-Ganz herzlich möchten wir uns auch bei Frau Christa Kininger, Mannheim, bedanken, die mit einer für uns alle beeindruckenden Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Kompe-tenz das umfangreiche Korrekturlesen übernahm Vielen herzlichen Dank!
An dieser Stelle möchten wir auch ein herzliches Dankeschön an Frau Hauser-Fahr sowie an Frau Himmel vom Gabler Verlag (Programmbereich Wissenschaft) überbrin-gen Sie waren stets sehr kompetente und überaus hilfsbereite Ansprechpartnerinnen bei der Erstellung des Sammelwerkes und haben den Dialog zwischen Herausgeber, Autoren und Verlag hervorragend unterstützt
Das vorliegende Sammelwerk ist entstanden aus dem von uns gegründeten
For-schungszentrum „Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling“ am
Studiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen Insofern möchten wir uns auch hier sehr herzlich für die Unterstützung unserer Forschungsak-tivitäten bedanken
Es freut uns sehr, dass auch in Zukunft ƺ gestützt vor allem auch durch entsprechende Drittmittelƺ weitere mehrjährige Forschungsprojekte von uns durchgeführt werden können und so ein spezifischer Beitrag zur Stärkung der Forschungsaktivitäten geleis-tet werden kann Möge hierbei das vorliegende Sammelwerk für uns alle eine sehr gute Basis für die Vernetzung von Forschung, Lehre und Praxis bilden!
Sigmaringen, im August 2007
Trang 6Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.
Inhaltsübersicht
Vorwort V
Teil 1: Rahmenbedingungen und Einflussgrößen der
Internationa-len Rechnungslegung und des InternationaInternationa-len Controllings
Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings 3
Teil 2: Auswirkungen der Internationalen Rechnungslegung auf
die Unternehmensführung und Bewertung
WP/CPA Dipl.-Kfm Matthias Bühler
Asset-backed securities ƺ Bilanzierungs- und Bewertungsprobleme
aus Sicht der internationalen Rechnungslegung 79
Univ.-Prof Dr habil Corinna Treisch / Dr Anke Müßig
IFRS und steuerliche Gewinnermittlung 103
Univ.-Prof Dr Roman Rohatschek
Aktuelle Bilanzierungs- und Bewertungsprobleme bei
Internationaler Rechnungslegung ƺ Intangible Assets 131
Prof Dr Jonas Rossmanith / Dipl.-Betriebswirtin (FH) Diana Gerlach
Bilanzierung und Bewertung von Entwicklungskosten nach IAS 38 151
Dr Anke Müßig
Lagebericht und Value Reporting 187
Teil 3: Internationales Controlling im Kontext innovativer
Control-lingkonzepte
Dipl.-Betriebswirt (FH) Christoph Raus / Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk
Wertorientiertes Vertriebscontrolling in einem internationalen
Automobilkonzern ƺ Konzept für ein anwendungsorientiertes Verständnis 225
Dr Alexander Baumeister
Budgetierung in internationalen Unternehmungen 253
Trang 7WP/StB Dipl.-Kfm Ralf Clemens
Verrechnungspreise in internationalen Konzernen ƺ
Aufgabenstellungen für das Controlling 285
Univ.-Prof Dr Wolfgang Ossadnik / Dr Oliver Lange
Risikomanagement international agierender Unternehmen 319
Dipl.-Kfm Herbert Kauffmann
Ermittlung der wertorientierten Steuerungsgrößen im
DaimlerChrysler-Konzern 343
Teil 4: Integrative Betrachtung von Internationaler
Rechnungsle-gung und Internationalem Controlling
Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Dipl.-Betriebswirt (FH) Ingmar Fredrich
Auswirkungen einer Rechnungslegung nach IAS/IFRS auf die
wertorientierte Unternehmensführung 373
Prof Dr Kerstin Lopatta
IFRS und Controlling ƺ Die Segmentberichterstattung als
Schnittstelle zwischen externer und interner Unternehmensrechnung 405
Univ.-Prof Dr Barbara E Weißenberger
Controller und IFRS ƺ Konsequenzen der IFRS-Finanzberichterstattung für
die Controlleraufgaben 425
WP/StB/CPA Dr Claus Buhleier
Der IFRS Goodwill Impairment Test ƺ Schnittpunkt zwischen
Internationaler Rechnungslegung und Internationalem Controlling 455
Prof Dr Ronald Gleich / Dr Michael Kieninger /
Dipl.-Kffr Andrea Kämmler-Burrak
Auswirkung der Fair Value-Bewertung nach IAS/IFRS auf das
Performance Measurement 481
Prof Dr David Müller / Dipl.-Kfm André Münnich
Implikationen internationaler Rechnungslegung für das
Investitionscontrolling international tätiger Unternehmen 517
Autorenverzeichnis 545
Trang 9Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument.
Trang 11Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Internationalisierung der Rechnungs-legung und des Controllings
Einflussfaktoren und Auswirkungen
1 Einleitung 5
2 Einflussfaktoren auf die Rechnungslegung und das Controlling 6
2.1 Corporate Governance 6
2.1.1 Zielsetzung, Umsetzung und Auswirkung der Corporate Governance 6
2.1.2 Sarbanes-Oxley Act 13
2.2 Die neue Eigenkapitalrichtlinie nach Basel II und deren Einfluss auf das Unternehmensrating 17
2.2.1 Entstehung und Überblick 17
2.2.2 Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings 23
2.3 EU-Initiativen und deren Auswirkungen auf die Rechnungslegung 29
3 Elemente und Gestaltungsansätze für die internationale Rechnungslegung 34
3.1 Einführung der IFRS 34
3.2 Wesentliche Unterschiede zwischen HGB und IFRS 37
3.3 Akzeptanz und besondere Herausforderungen von IFRS 39
4 Auswirkungen der Internationalisierung auf Aufgabenfelder des Controllings 42
4.1 Überblick 42
4.2 Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen 43
4.2.1 Gründe und Dimensionen der Konvergenz 43
4.2.2 Möglichkeiten und Grenzen der Harmonisierung 47
4.3 Projektcontrolling im Rahmen langfristiger Fertigungsaufträge 51
4.4 Erhöhte Anforderungen an die Reporting-Systeme 54
4.5 Risikocontrolling als spezifisches Teilsystem des Risikomanagements 57
4.6 Bedeutung und Ermittlung internationaler Verrechnungspreise 60
5 Fazit 63
Literaturverzeichnis 64
Trang 12Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Globale Beschaffungs-, Produktions- und Absatzmärkte, weltweite Standorte und internationale Verflechtungen prägen verstärkt das Handeln der Unternehmen Diese Internationalisierung hat dabei umfassende Auswirkungen auf die Unternehmensfüh-rung
Aufgrund der spezifischen Zielsetzungen und Aufgabenbereiche wirkt sich die nationalisierung besonders auch auf die Rechnungslegung und das Controlling aus Hier ist zu beachten, dass die Rechnungslegung eine sehr wichtige Informationsbasis für die Anspruchsgruppen (Beschäftigte, Kapitalgeber, Öffentlichkeit etc.) bildet und das Controlling ein System zur optimalen Planung und Steuerung des Unternehmens darstellen soll
Inter-Um dem Anspruch nach einer optimalen Informationsbasis sowie eines optimalen Planungs- und Steuerungssystems zu entsprechen, haben die Rechnungslegung und das Controlling somit die Aspekte der Internationalisierung in besonderer Weise zu berücksichtigen
Im folgenden Beitrag werden zunächst einige Rahmenbedingungen und ßen der Internationalisierung von Rechnungslegung und Controlling dargestellt In Kapitel 3 des Beitrages werden insbesondere die Herausforderungen und Besonder-heiten der internationalen Rechnungslegung nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgezeigt In Kapitel 4 des Beitrages werden besondere Aus-wirkungen der Internationalisierung auf die Gestaltung des Controllings analysiert und entsprechende Handlungsfelder abgeleitet Kapitel 5 fasst die wesentlichen Wir-kungsbeziehungen zwischen der Internationalisierung und den Systemen der Rech-nungslegung und des Controllings zusammen
Einflussgrö-Im Rahmen des Sammelwerkes ist es das besondere Ziel dieses Beitrages, einen ersten Überblick über Besonderheiten und Herausforderungen der internationalen Rech-nungslegung und des internationalen Controllings zu geben In den nachfolgenden Beiträgen des Sammelwerkes werden einzelne Aspekte nochmals aufgegriffen und entsprechend der jeweiligen Themenstellung umfassend analysiert
Trang 13Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Rechnungs-legung und das Controlling
Die Corporate Governance wird durch interne und externe Rahmenbedingungen determiniert Die externen Rahmenbedingungen sind durch das nationale Corporate Governance-System eines Landes vorgegeben und bestimmen das standortspezifische Umfeld einer Unternehmung.2 Interne Rahmenbedingungen ergeben sich aus unter-nehmensspezifischen Gegebenheiten Diese sind durch die Rechtsform und die Besitz- und Gläubigerstruktur eines Unternehmens geprägt, was sich wiederum auf die Ziel-orientierung sowie auf die Unternehmensführung und -kontrolle (institutionalisierte Kontrollgremien) auswirkt.3
Der Zusammenhang zwischen interner und externer Corporate Governance wird in der folgenden Abbildung nochmals dargestellt:
Trang 14Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Abbildung 2-1: Zusammenhänge der Corporate Governance
Externe Corporate Governance
Weitere holder
Manage-Eine erfolgsabhängige Vergütung bezogen auf Umsatz oder Gewinn könnte jedoch die Gefahr mit sich bringen, dass ein Management, aufgrund persönlicher Einkommens-maximierung, nur daran interessiert ist, in einer relativ kurzen Zeit so viel wie mög-lich zu verdienen.6 Die „finanzielle Ausblutung“ des Unternehmens könnte die Folge sein Deshalb sollte eine erfolgsabhängige Entlohnung an die Steigerung des Unter-nehmenswerts gekoppelt sein Aktienbasierte Vergütungen (Stock Options) oder eine Vergütung auf Basis von Bonusplänen, die die Zuteilung von Aktien an das Manage-
4 Vgl Böcking, H.-J (2003), S 3f
5 Vgl Lazear, E P (2000), S 410ff
6 Auch bei klein- und mittelständischen Unternehmen, die keine Familienunternehmen sind, sieht man immer wieder ein solches Vergütungssystem
Trang 15Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
ment vorsieht, könnten Bestandteile einer erfolgsabhängigen Entlohnung sein Eine solche erfolgsabhängige Vergütung könnte dann dazu führen, dass das Management ein anderes Selbstverständnis im Unternehmen und auch gegenüber den Anteilseig-nern einnimmt, was letztlich auch dazu führt, dass Informationsasymmetrien zwi-schen Management und Anteilseignern abgebaut werden
Ein Beispiel für ein modernes Vergütungssystem liefert die Allianz SE Bei der Allianz
SE setzt sich die Vergütung des Vorstands aus verschiedenen Vergütungsbestandteilen zusammen und ist auf eine nachhaltig wertorientierte Unternehmensführung ausge-richtet Die Vorstandsvergütung bei der Allianz SE setzt sich aus einer fixen Vergütung und einem dreistufigen Anreizsystem zusammen Das dreistufige Anreizsystem setzt sich wiederum aus einer erfolgsbezogenen Vergütung und einer aktienbezogenen Ver-gütung mit langfristiger Anreizwirkung zusammen Die Höhe der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder bestimmt sich nach den jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereichen, der individuellen Leistung, der Erreichung der Finanzziele der Allianz Gruppe und des jeweiligen Geschäftsbereichs sowie der Entwicklung des Aktienkurses.7
Bei der fixen Vergütung handelt es sich um eine erfolgsunabhängige Grundvergütung, die von der übertragenden Funktion und Verantwortung abhängt und von externen Marktbedingungen beeinflusst werden kann Die erfolgsbezogene Vergütung besteht aus einem jährlichen8 und einem mittelfristigen Drei-Jahres-Bonus,9 die jeweils leistungs- und erfolgsabhängig sowie in ihrer Höhe begrenzt sind Die aktienbezogene Vergütung setzt sich aus virtuellen Optionen („Stock Appreciations Rights“) und vir-tuellen Aktien („Restricted Stock Units“)10 zusammen Als Bezugsgröße (Zielkatego-rie) für die aktienbezogene Vergütung dient die Wertentwicklung des Aktienkurses der Allianz SE.11 Ein solches Modell der Vergütung könnte dann auch einen Beitrag zu einer guten Corporate Governance leisten
Beim Corporate Governance-Kodex12 selbst handelt es sich um ein „Soft-Law“ im Sinne eines „Code of Best Practice“.13 Er ist in seiner Begründung nach bewusst als Alternative zur Gesetzgebung gedacht, da er hinsichtlich seiner über die bestehende
7 Vgl Geschäftsbericht Allianz Gruppe (2007), S 15
8 Als Bezugsgröße (Zielkategorie) für den jährlichen Bonus hat die Allianz SE festgelegt: nanzielle Allianz Gruppe“, „Finanzielle Geschäftsbereiche“, „Individuelle Ziele“; vgl Ge- schäftsbericht Allianz Gruppe (2007), S 15
„Fi-9 Als Bezugsgröße (Zielkategorie) für den Drei-Jahres-Bonus hat die Allianz SE festgelegt:
„EVA-Ziel im Ausschreibungszeitraum“, „Allianz Gruppe“, „Geschäftsbereich“, sche bzw +Eins-Ziele“; vgl Geschäftsbericht Allianz Gruppe (2007), S 15
„Strategi-10 Zur weiteren Erläuterung von Aktienoptionen vgl hierzu die Ausführungen bei Rossmanith,
J (2003), S 3ff.; Rossmanith, J./Funk, W./Alber, M (2006a), S 484ff
11 Vgl Geschäftsbericht Allianz Gruppe (2007), S 15
12 Aktueller Stand: 12 Juni 2006 Zur Corporate Governance vgl die Ausführungen bei Funk,
W./Rossmanith, J./Alber, M (2006), S 375ff.; Funk, W./Rossmanith, J./Alber, M (2006a), S 657ff
13 Vgl Rechkemmer, K (2003), S 8
Trang 16Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
gesetzliche Lage hinausgehenden Regelungen flexibel und anpassungsfähig sein soll.14 Seine Anwendung ist jedoch durch das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität, das so genannte Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), zumindest in gewissen Teilen sichergestellt.15 Denn nach § 161 AktG sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, jährlich zur Anwen-dung der Kodex-Empfehlungen Stellung zu nehmen.16
Durch den neu eingeführten § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat tierter Gesellschaften jährlich erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden Diese so genannte Entsprechenserklärung muss den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht werden.17
börsenno-Auch die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) kann grundsätzlich einen Beitrag zu einer guten Corporate Governance leisten Die Allianz AG hat am 13 Oktober 2006 diesen Schritt vollzogen und hat als erstes DAX- und EURO-Stoxx-50-Unternehmen die Rechtsform einer Europäischen Aktien-gesellschaft angenommen und firmiert seit diesem Zeitpunkt unter Allianz SE
Die Veränderungen bei den Corporate Governance-Strukturen zeigen sich bei der Allianz SE darin, dass der Aufsichtsrat18 nicht wie bisher 20 sondern jetzt nur noch 12 Mitglieder umfasst und nunmehr Arbeitnehmer aus verschiedenen europäischen Ländern im Aufsichtsrat vertreten sind.19
Über die Corporate Governance beim VW-Konzern wird dagegen heftig diskutiert Der ehemalige Vorstandsvorsitzende und jetzige Aufsichtratsvorsitzenden Ferdinand Piëch steht hier in der besonderen Kritik Denn Piëch ist nicht nur Chefkontrolleur von
VW und Aufsichtsratsmitglied beim VW-Großaktionär Porsche, sondern er und seine Familie sind darüber hinaus noch Haupteigentümer der Porsche AG und der Salzbur-ger Porsche Holding, die Fahrzeuge des VW-Konzerns im Ausland vertreibt.20 Auf der VW-Hauptversammlung in 2007 wurde Piëch wegen seiner Doppelfunktion bei Por-
14 Vgl Lutter, M (2003), S 70
15 Vgl Rechkemmer, K (2003), S 8
16 § 161 AktG wurde gesetzlich kodifiziert durch das TransPuG Zum Aufbau des Kodexes vgl
die Ausführungen bei Rossmanith, J./Gehrlein, C (2006), S 265f
17 Vgl § 161 AktG Siehe dazu auch Ziffer 3.10 DCGK Im Regelfall wird die rung den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht
Entsprechenserklä-18 Die Verordnung der Europäischen Union über das Statut der Europäischen Gesellschaft gestattet den Unternehmen, als Modell zur Unternehmensführung das Dualistische Modell (Aufsichtsorgan und Leitungsorgan) oder das Monistische Modell (Verwaltungsorgan) zu wählen Vgl Verordnung (EG) Nr 2157/2001, S 12
19 Vgl Geschäftsbericht Allianz Gruppe (2007), S 11
20 Vgl o.V (2007c), S 15
Trang 17Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
sche und VW auch deshalb von Aktionärsschützern und Kleinaktionären stark siert.21
kriti-Rückblickend ist festzustellen, dass der deutsche Gesetzgeber – insbesondere bedingt durch Aufsehen erregende Bilanzskandale (Flowtex, Comroad, EM.TV etc.) – zahlrei-che Regeln erlassen hat, um die Umsetzung der Corporate Governance bei den Unter-nehmen voranzutreiben
Abbildung 2-2 zeigt einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Regelungen
Abbildung 2-2: Rechtliche Regelungen der Corporate Governance in Deutschland
TUG
Bedeutung der Abkürzungen:
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
DE- KapInHaG Diskussionsentwurf
Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz (auf unbestimmte Zeit verschoben) BilKoG Bilanzkontrollgesetz
TUG Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
EHUG elektronisches Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister
1/2005
7/2002 5/1998 2/2002
KonTraG DCGK TransPuG Programm 10 Punkte
KapInHaG
TUG
Bedeutung der Abkürzungen:
KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
TransPuG Transparenz- und Publizitätsgesetz
DE- KapInHaG Diskussionsentwurf
Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz (auf unbestimmte Zeit verschoben) BilKoG Bilanzkontrollgesetz
TUG Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
EHUG elektronisches Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister
1/2005
7/2002 5/1998 2/2002
KonTraG DCGK TransPuG Programm Programm 10 Punkte 10 Punkte
KapInHaG
Dass die Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gute führung und -kontrolle in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist bzw der Abbau von Informationsasymmetrie zwischen Management und Interessengruppen weiter-hin im Fokus steht, zeigt sich durch das zum 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unterneh-
21 Vgl Fasse, M (2007), S 16; o V (2007c), S 15
Trang 18Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
mensregister (EHUG)22 und durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)23, welches am 20.01.2007 in Kraft getreten ist
Beim Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) liegen die Schwerpunkte in der Verbesserung der Einsicht in Strukturen hinter den Kapitalmarktobjekten (Beteili-gungstransparenz) sowie einer Intensivierung des Blicks des Anlegers auf Finanzdaten von kapitalmarktorientierten Unternehmen (Rechnungslegungstransparenz)
Somit müssen künftig Kapitalgesellschaften Halbjahres- und Quartalsberichte len; Aktiengesellschaften haben die Pflicht, in Zwischenmitteilungen auf wesentliche Geschäftsereignisse hinzuweisen.24 Außerdem müssen alle Vorstandsmitglieder eine Versicherung abgeben, dass der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen „nach bestem Wissen“ erstellt wurde.25
erstel-Des Weiteren ergaben sich durch das Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes nicht unwesentliche Änderungen beim Wertpapierhandelsgeset-zes (WpHG)26 und in anderen Gesetzen und Verordnungen.27
Transparenzrichtlinie-Nach dem EHUG müssen Unternehmen ihren Jahres- und Konzernabschluss für schäftsjahre, die nach dem 31.12.2005 beginnen, im elektronischen Handelsregister hinterlegen und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen Die Unterschei-dung zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) hinsichtlich der Form der Offenlegung entfällt Große Kapitalgesellschaften müssen nach § 325 Abs 1 HGB neben dem Jahresabschluss ihren Lagebericht und weitere Unterlagen28 einreichen Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es Er-
22 Verordnung Nr 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.07.2003
23 Verordnung Nr 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004
24 Vgl Beiersdorf, K./Buchheim, R (2006), S 1676
25 Vgl § 264 Abs 2 Satz 3 HGB Diese gesetzliche Regelung ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2006 beginnen; vgl Art 61 EGHGB Dieser so genannte Bilanzeid ist in Anlehnung an den Sarbanes-Oxley Act in nationales Bilanzrecht transformiert worden Die unrichtige Abgabe dieser Versicherung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet (§ 331 HGB) Die Nichtabgabe der Versicherung gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 39 Abs 2 Nr 19 und 20 WpHG) Die Vorschriften betreffend des Bi- lanzeids sind durch die Transformierung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) in nationales Recht zum 20.01.2007 in Kraft getreten Der Bilanzeid ist erstmals für das
am 31.12.2007 endende Geschäftsjahr zu leisten Zur neuen Regelung des Bilanzeids vgl
hierzu die Ausführungen bei Bosse, C (2007), S 45f
26 Änderungen ergaben sich im Bereich der Veröffentlichungen nach den §§ 15, 25 und 26 des
WpHG Vgl hierzu Bosse, C (2007), S 39ff
27 Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverordnung, Börsengesetz, nung, Handelsgesetzbuch, Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, Investmentgesetz, Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmege- setz, Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Klageregisterver- ordnung, Aktiengesetz und Münzgesetz; Aufhebung der Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken
Börsenzulassungsverord-28 Siehe hierzu § 325 Abs 1 HGB
Trang 19Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
leichterungen für den Umfang der einzureichenden Unterlagen, die in den §§ 326, 327 HGB kodifiziert sind
Die neue Vorschrift zur Offenlegung des Jahresabschlusses bedeutet für tenten29, dass die Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesan-zeiger binnen vier Monate30 nach dem Abschlussstichtag zu erfolgen hat Für Inlands-emittenten hat dies zur Folge, dass sie die in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen in der Regel vor Vorlage an die Hauptversammlung beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen Da Inlandsemittenten, die den Deutschen Corporate Governance-Kodex befolgen, ohnehin binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende ihren Konzernabschluss offen zu legen haben, wird bei ihnen die neue Offenlegungsfrist keine Auswirkung haben.31
Inlandsemit-Falls die Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen, kann nach heriger Androhung vom Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro32 verhängt werden Wesentliche Änderung gegenüber der vorherigen Gesetzesvorschrift ist, dass es für die Einleitung eines Verfahrens sowie der Verhän-gung eines Ordnungsgeldes keines Antrags mehr durch Dritte bedarf, sondern beides von Amts wegen erfolgt
vor-Durch das neu geschaffene Unternehmensregister, welches als System zur zentralen Speicherung unternehmensbezogener Daten dient, wird die Informationstransparenz für die Jahresabschlussadressaten wesentlich erhöht Da im Unternehmensregister Daten durch die Unternehmen selbst und weitere unternehmensbezogene Informatio-nen direkt vom neu geschaffenen elektronischen Handelsregister und vom elektroni-schen Bundesanzeiger eingespeist werden, wird in Zukunft eine beachtliche Anzahl von unternehmensbezogenen Daten für jedermann frei zugänglich sein.33
Bosse, C (2007), S 44
31 Vgl Ziffer 7.1.2 DCGK
32 Vgl § 335 Abs 1 HGB
33 Vgl Bosse, C (2007), S 40 Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen im
Unternehmensre-gister unter anderem folgende Daten veröffentlichen: Vorstandsmitglieder, glieder, Satzung, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, Einberufungen zu den Hauptversammlungen, Niederschriften über die Hauptversammlungen, Eintragungen im Aktionärsforum, alle Unterlagen über die Rechnungslegung der Gesellschaft wie Jahres-, Halbjahres- und Quartalsberichte sowie Zwischenmitteilungen, gemeldete Stimmrechtsantei-
Aufsichtsratsmit-le und etwaige Veränderungen, Directors Dealings, Insiderinformationen und Meldungen, Hinweis auf sonstige Verkaufs- und Wertpapierprospekte, Veröffentlichungen nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Veröffentlichungen des In- solvenzgerichts
Trang 20Ad-hoc-Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Für kapitalmarktorientierte Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich kurzfristig auf wesentliche Änderungen von erheblicher praktischer Bedeutung einrichten müssen.34
Die Einführung des EHUG hat bewirkt, dass jetzt ein weitaus wirkungsvolleres nisiertes System der Sanktionen von Verstößen gegen die Pflicht zur Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen zur Verfügung steht Durch die Umsetzung des EHUG wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer guten Corporate Governance vollzogen
orga-2.1.2 Sarbanes-Oxley Act
Der Sarbanes-Oxley Act (SOA/SOX) ist infolge der zahlreichen spektakulären skandale in den USA (z B Enron, Worldcom)35 von den Senatoren Paul S Sarbanes und Michael G Oxley ausgearbeitet und am 30 Juli 2002 von US-Präsident Bush un-terzeichnet worden
Bilanz-Der Sarbanes-Oxley Act hat Auswirkungen auf viele Gesetze und Bestimmungen, welche die Verantwortlichkeiten in der Corporate Governance regeln Auch die Be-richterstattungspflichten wurden massiv verschärft, ebenso der Aspekt der Wirt-schaftsprüfung Der Sarbanes-Oxley Act findet Anwendung auf alle Unternehmen, die bei der US-Aufsichtsbehörde Security and Exchange Commission (SEC) registriert sind Dies trifft auch auf nicht-amerikanische Gesellschaften zu, wenn ihre Wertpapie-
re an Börsen wie NYSE oder NASDAQ gehandelt werden (foreign private issuers) Auch deren Tochtergesellschaften sind betroffen Er findet weiter Anwendung auf Wirtschaftsprüfer, was wiederum nicht-amerikanische Wirtschaftsprüfer betrifft, wenn sie außerhalb der USA Tochtergesellschaften prüfen, deren Mutter in den USA börsen-notiert ist.36
Trang 21Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Der Sarbanes-Oxley Act37 trifft rechtsverbindliche Aussagen zu folgenden punkten:
Schwer-1 Persönliche Haftung:
Der Chief Executive Officer (CEO) und der Chief Financial Officer (CFO) müssen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Quartals- und Jahresberichte mit ihrer Unterschrift eidesstattlich beglaubigen Außerdem müssen sie interne Kontrollsysteme errichten, für deren wirksame Anwendung sie verantwortlich sind.38 Bei bewussten Falschanga-ben drohen strafrechtliche Sanktionen mit einer Höchststrafe von bis zu 5 Mio USD und/oder Gefängnis bis zu 20 Jahren.39
2 Bildung eines Audit Committee:
Ein wesentlicher Punkt ist, dass alle in den USA börsennotierten Unternehmen ein Audit Committee zu bilden haben Die Verantwortlichkeiten des Audit Committee liegen bei der Ernennung, Entschädigung und Überwachung der externen Wirt-schaftsprüfer.40 Die Mitglieder des Audit Committee müssen von der Gesellschaft un-abhängig sein und zudem sollte zumindest ein Mitglied Finanzexperte sein.41
3 Einrichtung des Public Company Accounting Oversight Board:
Das Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) ist ein Aufsichtsorgan und soll die Durchsetzung der Qualitäts- und Unabhängigkeitsanforderungen an die Wirtschaftsprüfer gewährleisten.42 Das PCAOB ist keine Behörde der Regierung, son-dern ein privatwirtschaftliches Gremium auf Basis einer Non-Profit Gesellschaft,43
welches der SEC unterstellt ist.44 Der Aufgabenbereich umfasst die Registrierung und Überwachung der Prüfungsgesellschaften, die Festlegung von Standards für Quali-tätskontrollen, Berufsethik und Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer Alle Wirt-schaftsprüfungsgesellschaften, die für eine in den USA notierte Unternehmung arbei-ten, müssen sich beim PCAOB registrieren lassen.45 Ohne diese Registrierung können
vorgese-39 Vgl SOA Sec 302 „Corporate responsibility for financial reports” Vgl hierzu auch die
Aus-führungen bei Gruson, M./Kubicek, M (2003a), S 403ff
40 Zu den Aufgaben, Befugnissen und Zusammensetzung des Audit Committee vgl die
Aus-führungen bei Gruson, M./Kubicek, M (2003), S 340ff
41 Vgl SOA Sec 407 „Disclosure of audit committee financial expert”
42 Vgl SOA Sec 101 „Establishment; administrative provisions”
43 Vgl Menzies, C (Hrsg.) (2004), S 24ff
44 Vgl SOA Sec 107 „Commission oversight of the board“
45 Vgl SOA Sec 102 „Registration with the Board“ und Sec 103 „Auditing, quality control and independence standards and rules“
Trang 22Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
die Wirtschaftsprüfer nicht tätig werden Bei aufgedecktem Fehlverhalten kann das PCAOB strafrechtliche Sanktionen verhängen.46
4 Sicherung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer:
Der Sarbanes-Oxley Act soll die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer stärken und Interessenkonflikte vermeiden Daher ist der Umfang der Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsprüfer neben der externen Prüfung für einen Kunden erbringen darf, dras-tisch reduziert worden Hierunter fallen explizite Verbote für die Durchführung inter-ner Revisionen, Finanzdienstleistungen, Bewertungsarbeit oder die Beratung in Rechtsfragen.47 Der Abschlussprüfer einer Gesellschaft muss zudem alle fünf Jahre ausgewechselt werden Scheidet ein Mitglied des Prüfungsteams aus, kann es erst ein Jahr später eine bedeutende Position im geprüften Unternehmen übernehmen (sog cooling-off-period).48
Durch die zahlreichen Bilanzskandale war eine Verbesserung der Corporate ernance amerikanischer Konzerne dringend erforderlich Durch den Sarbanes-Oxley Act wurde dieses eindeutig umgesetzt In der Zwischenzeit hat sich jedoch gezeigt, dass die strengen Regelungen des Sarbanes-Oxley Act auch Nachteile z B für den amerikanischen Kapitalmarkt mit sich gebracht haben Wurde ein Börsengang vor einigen Jahren in den USA noch von vielen Unternehmen angestrebt, stehen heute ausländische Firmen nach Ende des Börsenbooms einer Notierung an den US-Börsen eher skeptisch gegenüber oder erwägen sogar den Rückzug Als Gründe werden ne-ben den geringen Handelsumsätzen die weiter gestiegenen Kosten der kapitalmarkt-rechtlichen Berichterstattung genannt sowie Verschärfungen von Haftungsbestim-mungen, die durch den Sarbanes-Oxley Act eingeführt wurden.49 Auch beklagen immer mehr Unternehmen den bürokratischen Aufwand, der wiederum hohe Kosten verursacht, da die Regelungen des Sarbanes-Oxley Act tief in Führung und Kontrolle der Unternehmen eingreifen.50 Deshalb wird immer mehr eine Entschärfung des Sar-banes-Oxley Act gefordert.51
Gov-Der US-Börsenaufsicht SEC ist nicht verborgen geblieben, dass immer mehr sche Unternehmen, auch aufgrund der strengen Regelungen des Sarbanes-Oxley Act, eine Deregistrierung von der SEC anstreben Auf diese Bestrebung hat die SEC nun reagiert und die Deregistrierungsvorschriften für ausländische Unternehmen in den USA vereinfacht Die neuen Regelungen sehen nun vor, dass ausländische Unterneh-men eine Deregistrierung von der SEC vornehmen können, wenn der Handel mit ihren Papieren 5 % oder weniger des weltweiten Handelsvolumens in den vergange-
ausländi-46 Vgl SOA Sec 105 „Investigations and disciplinary proceedings”
47 Vgl Crone von der, H C./Roth, K (2003), S 136
48 Vgl SOA Sec 201 „Services outside the scope of practice of auditors“, Sec 203 „Audit partner rotation“ u Sec 206 „Conflicts of interest“
49 Vgl o V (2007b), S 22
50 Vgl Maisch, M (2007), S 2
51 Vgl hierzu die Ausführungen bei Kuckelhorn, D (2006), S 8
Trang 23Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
nen 12 Monaten entspricht.52 Nach der nun beschlossenen Regelung, die Mitte 2007 in Kraft treten soll, könnten rund 29 % der 1.200 ausländischen Unternehmen, die bei der SEC registriert sind, ihre Notiz streichen lassen.53
Aufgrund der Tatsache, dass bis dato eine Deregistrierung fast unmöglich ist,54 wird die neue Regelung von den ausländischen Emittenten sicherlich begrüßt und auch rege in Anspruch genommen
Abbildung 2-3 verdeutlicht den Zusammenhang von Management, Wirtschaftsprüfern,
Aufsichtsbehörde und der übergeordneten Börsenaufsicht SEC grafisch:
52 Vgl o V (2007b), S 22
53 Vgl o V (2007b), S 22 Eine Deregistrierung erbringt nun den Vorteil, dass ausländische Unternehmen sich von den strengen Berichtspflichten gegenüber der SEC lösen können Zum
Delisting und Deregistrierung vgl hierzu Schmuck, M./Ulbrich, P R (2006), S 539ff
54 Nach aktueller Rechtslage müsste die Zahl der Anleger in den USA dauerhaft unter 300 fallen oder alternativ unter 500 liegen und die ausgewiesene Bilanzsumme in den letzten drei Jah- resabschlüssen des Unternehmens nicht mehr als 10 Mio $ betragen haben, um nicht nur die Börsennotierung einzustellen (Delisting), sondern auch die durch den Sarbanes-Oxley Act erheblich verschärften Berichtspflichten gegenüber der SEC endgültig beenden zu können (Deregistrierung) Deshalb hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in einer Stellungnahme vom 22.03.2007 die Neuerungen (5%- Regelung) begrüßt
Trang 24Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Abbildung 2-3: Der Sarbanes-Oxley Act im Zusammenspiel der Entscheidungsträger55
SEC
-Internes Kontrollsystem -Jahresabschluss
Audit Committee CEOCFO
Board of Directors
Kapitalgesellschaft
-Internes Kontrollsystem -Jahresabschluss
Audit Committee CEOCFO
Board of Directors
SEC
-Internes Kontrollsystem -Jahresabschluss
Audit Committee CEOCFO
Board of Directors
Kapitalgesellschaft
-
Registrierungspflicht
und deren Einfluss auf das rating
Unternehmens-2.2.1 Entstehung und Überblick
Niedrige Eigenkapitalausstattung, im Besonderen beim Mittelstand, zunehmende Insolvenzen von Unternehmen und die steigende Dynamik der internationalen Fi-nanzmärkte stellten bereits in den achtziger Jahren eine besondere Herausforderung für ein wirksames Risikomanagement der Kreditinstitute dar Im Jahr 1988 wurde mit der Basel I-Regelung eine bankenaufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die Vergabe von Krediten festgelegt Diese sah vor, dass sämtliche Kredite mit 8 % Eigen-kapital zu hinterlegen sind Hier fand die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers jedoch keine Berücksichtigung Dies wurde in der Basel II-Richtlinie korrigiert Die Formel für die Mindestkapitalanforderung lautet nun:
55 In Anlehnung an Diederichs, M (2005), S 301
Trang 25Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
EK = Bemessungsgrundlage * (Kreditrisiko + Marktrisiko + Operationelles Risiko) * 8 %
Damit sollen die Sicherheit des Finanzwesens, die Abdeckung der wesentlichen ken der Kreditinstitute und ein adäquates Verhältnis von Eigenkapital und tatsächli-chem Risikograd erreicht werden Je höher die Bonität des Kreditnehmers, desto we-niger Eigenkapital muss hinterlegt werden und desto niedriger sind folglich die Zin-sen Je schlechter das Rating, desto höher ist die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites für die Bank und desto höher folglich die Risikoprämie in Form eines Zinszu-schlags Studienergebnissen zufolge ist grundsätzlich mit einer durchschnittlichen Erhöhung des Zinssatzes für Kredite an mittelständische Unternehmen zu rechnen.56
Risi-Durch das „Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie“ vom 17 November 2006 wurde die Basler Ei-genkapitalrichtlinie im Kreditwesengesetz (KWG) verankert, und so zum 1 Januar
2007 in deutsches Recht umgesetzt
Die neue Eigenkapitalrichtlinie setzt sich aus drei „Säulen“ zusammen Die erste Säule kennzeichnet den Regelungsbereich zur Eigenkapitalunterlegung von Adressausfallri-siken Die Berechnung der Bonität eines Kreditnehmers kann mittels Standardmetho-
de, die auf externen Ratings anerkannter Ratingagenturen basiert, oder durch den sog IRB-Ansatz (Internal Rating Based Approach) erfolgen Diese institutsinternen Ratings werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) individuell geprüft Das Rating bezieht sich sowohl auf quantitative als auch auf qualitative Krite-rien
Banken verwenden im Zeitalter von Basel II zunehmend statistisch gestützte modelle.57 Bei der Erstellung eines Ratingmodells legen Banken großen Wert auf die Prognosekraft der angewandten Kennzahlen Unter einem Ratingmodell wird der Berechnungsalgorithmus verstanden, der zu einer Ratingnote, welche das aggregierte Gesamtergebnis eines Ratings darstellt,58 führt und somit eine Gruppierung in eine Ratingklasse mit einer bestimmten Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD) zulässt.59
Rating-Wie oben bereits erwähnt, bedarf die Anwendung des in Basel II beinhalteten Ansatzes der Prüfung und der Zustimmung der BaFin Wichtig vor allem ist hier die Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit von Kreditnehmern, da sie als Parameter direkt in die Ermittlung des anzusetzenden Risikogewichts einfließt.60 Der gesamte Prozess von dieser Prüfung und Zustimmung wird als Validierung bezeichnet.61Ge-mäß den in § 147 Solvabilitätsverordnung (SolvV) kodifizierten Anforderungen müs-sen Institute zuverlässige und robuste Systeme zur Validierung der Genauigkeit und
IRB-56 Vgl Grunert, J./Kleff, V./Norden, L./Weber, M (2002), S 1059
Trang 26Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Konsistenz der verwendeten Ratingsysteme und Verfahren zur Risikoeinstufung wie zur Schätzung aller relevanten Risikoparameter eingerichtet haben.62
so-Ein quantitatives Validierungskriterium stellt die Trennschärfe dar Unter der schärfe eines Ratingsystems wird die Fähigkeit verstanden, im Voraus (ex ante) aus-fallgefährdete Kreditnehmer zu identifizieren.63 Eine hohe Trennschärfe bedeutet, dass
Trenn-in den wenig riskanten RatTrenn-ingklassen Trenn-insgesamt eTrenn-in gerTrenn-inger Anteil der später lich ausgefallenen und ein hoher Anteil der später nicht ausgefallenen Kreditnehmer enthalten sein soll, während es sich in den schlechten Klassen genau umgekehrt ver-hält.64
tatsäch-Die Ermittlung einer Kennzahl zur Abbildung der Trennschärfe eines Ratingmodells ist jedoch nur anhand tatsächlich ausgefallener und nicht ausgefallener Kreditnehmer möglich (ex post-Betrachtung).65 Die verbreitetsten statistischen Maße, die zur Ermitt-lung der Trennschärfe von Ratingmodellen herangezogen werden, sind:
Cumulative Accuracy Profile (CAP) und
Receiver Operating Characteristic (ROC)
Die ROC-Kurve entsteht durch den punktweisen Abtrag der kumulierten ten der „schlechten“ (ausgefallenen) Fälle auf der y-Achse und den kumulierten Häu-figkeiten der „guten“ (nicht ausgefallenen) Fälle auf der x-Achse Jedes Teilstück der ROC-Kurve entspricht somit einer Ratingklasse, links beginnend mit der schlechtes-ten Ein Ratingverfahren ist umso trennschärfer, je steiler die ROC-Kurve zu Beginn ansteigt Die Steigung der Kurve entspricht in jedem Teilstück dem Verhältnis zwi-schen guten (nicht ausgefallenen, Fehlalarmquote) und schlechten (ausgefallenen, Trefferquote) Fällen der entsprechenden Ratingklasse.66
Häufigkei-Die Trefferquote (y-Achse) misst den Anteil aller korrekten Klassifizierungen eines Schuldners als Ausfallkandidat an allen tatsächlich ausgefallenen Schuldnern Die Fehlalarmquote (x-Achse) hingegen misst die Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlich nicht ausgefallener Kunde zuvor als potentieller ausgefallener Kunde klassifiziert wird.67
Die aggregierte Kennzahl, die eine eindeutige Aussage über die Trennschärfe eines Ratingsystems ermöglicht, wird beim Verwenden des ROC-Konzepts AUROC68 (Area
Trang 27Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Under ROC) oder auch AUC (Area Under Curve) genannt Diese aggregierte zahl ergibt sich aus der Fläche unterhalb der ROC-Kurve.69
Kenn-In der Praxis liegt der ermittelte Wert zwischen 0,5 und 1 Ein AUROC von 1 stellt den bestmöglichen Fall dar und bildet mit den Punkten (0/0), (0/1) und (1/1) ein Rechteck Dies würde bedeuten, dass es möglich ist, alle Schuldner exakt in zahlungsfähige und insolvente Schuldner zu klassifizieren Ein Wert von 0,5 lässt keinerlei zuverlässige Prognosen über die zukünftige Bonität des Schuldners zu und entspricht dem grafi-schen Verlauf einer Diagonalen.70
Abbildung 2-4: ROC-Kurve und AUROC
ROC-Kurve und AUROC
ten-Neben der geometrischen Interpretation als Fläche unter der ROC-Kurve kann der AUROC auch als Wahrscheinlichkeit interpretiert werden, dass ein aus der untersuch-
69 Vgl o V (2003), S 72.
70 Vgl Meier, C (2006), S 537; Engelmann, B (Hrsg.) (2006), S 270
71 Vgl Güttler, A./Wahrenburg, M (2007), S 756
Trang 28Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
ten Stichprobe zufällig gezogener „schlechter“ Fall (ausgefallen) tatsächlich ein schlechteres Rating aufweist als ein zufällig gezogener „guter“ Fall.72
Die Beurteilung der Trennschärfe ist von der Wahl des Schwellenwerts abhängig.73
Anhand eines Schwellenwerts kann eine einfache Entscheidungsregel definiert den, um potenzielle Ausfallkandidaten zu identifizieren Alle Kreditnehmer mit einem Scorewert über dem Schwellenwert werden als kreditwürdig eingestuft, solche mit einem kleineren Scorewert als nicht kreditwürdig.74 Je nach Schwellenwert ergibt sich ein anderes Verhältnis zwischen Trefferquote und Fehlalarmquote.75In der Regel geht eine hohe Trefferquote mit einer hohen Fehlalarmquote einher; es besteht eine Wech-selbeziehung (trade-off) beider Größen.76
wer-Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wird z B auf Seiten der titativen Kriterien eine Orientierung an der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage mit-tels einer DV-gestützten Einzelbilanzanalyse vorgenommen Diese allgemeinen Zahlen werden ergänzt durch branchenspezifische Kennzahlen und dann mittels eines Zeit- und Branchenvergleichs interpretiert.77 Die qualitativen Kriterien werden von den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich bewertet und lassen sich allgemein in Kate-gorien wie Unternehmensführung, Markt- und Branchenlage, Risikomanagement und Strategie unterteilen.78
quan-Der Aufbau eines Ratings durch die Kreditinstitute wird in der folgenden Abbildung veranschaulicht:
Trang 29Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Abbildung 2-5: Aufbau eines Ratings durch den DSGV79
Warnsignale (Lastschriftrückgaben, Kreditkündigungen, Überziehungen)
Haftungsverbünde (Sicherheiten, Bonität der beteiligten Unter- nehmen, privates Vermögen)
Bilanzrating
(Finanzrating) Qualitatives Rating Rating-Abstufung Bonitätseinfluss
Einfaches Kundenrating (Basisrating)
Integriertes Kundenrating (stand alone)
Integriertes Kundenrating
Überschreibung
des
Bilanz-analysten nach oben
und unten möglich
Überschreibung des sachbearbeiters i d R nur nach unten
Kredit-möglich (z B durch gefährdende Veränderungen, Kreditgespräche)
Warnsignale (Lastschriftrückgaben, Kreditkündigungen, Überziehungen)
Haftungsverbünde (Sicherheiten, Bonität der beteiligten Unter- nehmen, privates Vermögen)
Bilanzrating
(Finanzrating) Qualitatives Rating Rating-Abstufung Bonitätseinfluss
Einfaches Kundenrating (Basisrating)
Integriertes Kundenrating (stand alone)
Integriertes Kundenrating
Überschreibung
des
Bilanz-analysten nach oben
und unten möglich
Überschreibung des sachbearbeiters i d R nur nach unten
Kredit-möglich (z B durch gefährdende Veränderungen, Kreditgespräche)
Anhand der errechneten Kennziffern wird das für den jeweiligen Kredit
vorzuhalten-de Eigenkapital errechnet Liegen Sicherheiten vor, ist für vorzuhalten-den gesicherten Teil kein Eigenkapital vorzuhalten
Die zweite Säule der neuen Eigenkapitalrichtlinie ist durch das ren der Bankenaufsicht gekennzeichnet Es wird beurteilt, ob das jeweilige Kreditinsti-tut über eine ausreichende Eigenkapitalausstattung hinsichtlich der in ihren Geschäf-ten eingegangenen Risiken verfügt Es sollen weitere Risiken, wie beispielsweise Zins-änderungsrisiken oder Auswirkungen von Konjunkturschwankungen erfasst werden Dies sollen interne Risikosteuerungsinstrumente der Kreditinstitute sowie externe Bankaufsichtsbehörden sicherstellen.80
Überprüfungsverfah-Mit der dritten Säule ist schließlich die Vielzahl von Empfehlungen und Vorschriften zur Offenlegung der Eigenkapital- und Risikosituation eines Kreditinstitutes gekenn-zeichnet Ergänzend zu den im Geschäftsbericht dargelegten Accounting-Regeln kön-nen weitere Angaben aufzunehmen sein, zum Beispiel bei Asset-Backed-Securities Geschäften oder anderen Kreditrisikotransfers; Ausstrahlungen auch auf andere Bran-chen sind aufgrund der angestrebten Konvergenz zu IFRS81 nicht auszuschließen.82
79 Vgl PASS Consulting Group (2002), o S
80 Vgl Schulte-Mattler, H./Kenne von, U (2004), S 37ff
81 Vgl IFRS 7.BC41
82 Vgl Watrin, C./Struffert, R (2007), S 32f
Trang 30Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Die unmittelbare Konsequenz für Unternehmen durch die Basel II-Regelung ist gehend zu sehen, dass Unternehmen, welche nicht Gefahr laufen wollen, durch ein schlechtes Rating nur zu ungünstigen Konditionen Fremdkapital aufnehmen zu kön-nen, die Ratinganforderungen kennen müssen und dementsprechend Maßnahmen einzuleiten haben Qualitative Kriterien, die in manchen Fällen leicht zu beeinflussen sind, können hier bereits ausschlaggebend sein ƺ so kann z B die klare Regelung der Unternehmensnachfolge in einem Familienunternehmen das Rating positiv beeinflus-sen, während ein Fehlen einer solchen Regelung zu einer Ablehnung des Kreditersu-chens führen kann, unabhängig von anderen Faktoren des Ratings Vor allem bei small- and medium-sized entities (klein- und mittelständischen Unternehmen), welche regelmäßig einen hohen Fremdfinanzierungsanteil aufweisen, werden die quantitati-ven Faktoren stärker gewichtet als bei Großunternehmen und müssen deshalb von diesen in besonderem Maße berücksichtigt werden
dahin-2.2.2 Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Ratings
Zur Verbesserung der kurzfristigen Liquidität eines Unternehmens ist Factoring ein verbreitetes Instrument Durch Abtretung bestimmter Forderungen an einen Factor kann eine Auszahlung der abgetretenen Forderungen, unter üblichen Kostenabzügen der Factoringgebühr (für Ausfallrisiko und Debitorenverwaltung), Vorschusszinsen bis zum Eingang der Forderung (i d R ähnlich Kontokorrentzinssatz) und sonstigen Kosten (z B Prüfung der Bonität der Abnehmer) ermöglicht werden Die Sofortaus-zahlung beträgt i d R zwischen 80 % und 90 % der ursprünglichen Forderungen, der Restbetrag wird als Sicherheitseinbehalt bezeichnet Die Auszahlung des Restbetrags erfolgt unter Abzug etwaiger Rechnungskürzungen nach voller Bezahlung der Forde-rung oder bei Eintritt des Delkrederefalls.83
Die Inanspruchnahme von Factoring bewirkt, dass eine Bilanzverkürzung durch den Aufwandscharakter der Factoringgebühren eintritt Durch die deutliche Verbesserung der Liquidität wird es dem Unternehmen ermöglicht, zeitnah kurzfristige Verbind-lichkeiten abzulösen, was durch eine erneute Bilanzverkürzung zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote und des Liquiditätsgrads führt Des Weiteren kann die rasche Zahlung an die Kreditoren zur Einhaltung einer möglichen Skontofrist beitragen Diese so erhaltenen Skonti und das Fehlen von Zahlungsausfällen durch Uneinbring-lichkeit von Forderungen reduzieren die effektiven Finanzierungskosten deutlich für das Unternehmen ohne Belastung des Kreditrahmens
83 Vgl Betsch, O (2006), S 1588
Trang 31Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Falls das Forderungsausfallrisiko nicht vom Factor übernommen wird, spricht man von unechtem Factoring Das unechte Factoring wird rechtlich wie ein Zessionskredit behandelt.84
Da kein Risikoübergang auf den Zessionar stattfindet, wird die Forderung weiterhin beim zedierenden Unternehmen bilanziert Die Folge ist eine Bilanzverlängerung mit einer Verringerung der Eigenkapitalquote durch die zusätzlich ausgewiesene Verbind-lichkeit gegenüber dem Zessionar Im Einzelfall muss überprüft werden, ob die i d R geringeren Finanzierungskosten für das unechte Factoring das Fehlen der Delkredere-funktion und folglich die Zuordnung zum Fremdkapital aufwiegen Nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.10.1981 das unechte Factoring als ein Kreditgeschäft angesehen hat, spielt es in Deutschland kaum mehr eine Rolle Die zunehmende Verbreitung des Factoring als Finanzierungsinstrument des Mit-telstandes zeigt sich auch in der Steigerung der Kundenzahlen der Mitglieder des Bundesverbandes Factoring für den Mittelstand (BFM) 2.149 Kunden aus dem mittel-ständischen Bereich wurden im Jahr 2005 betreut, was einer Steigerung von 26,7 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.85 Ein Grund dieser Steigerung liegt sicherlich in den strengen Eigenkapitalregelungen von Basel II Für Unternehmen lohnt sich der Forde-rungsverkauf zunehmend als Alternative zu kurzfristigen Bankkrediten, da diese wegen der Basel II-Eigenkapitalregeln nur noch restriktiv vergeben werden
Eine weitere Möglichkeit, das Unternehmensrating zu verbessern bzw eine
Alternati-ve zur herkömmlichen Finanzierung zu haben, ist die Finanzierung mit Kapital.86 Hierbei handelt es sich um eine Finanzierungsform, die weder eindeutig der Fremd- noch der Eigenkapitalfinanzierung zugewiesen werden kann und somit eine Mischform darstellt.87 Bei Mezzanine-Produkten handelt es sich meist um atypisch stille Beteiligungen, verbriefte Genussrechte, Wandel- und Optionsanleihen sowie Nachrangdarlehen Welches Mezzanine-Produkt letztlich ein Unternehmen in An-spruch nehmen soll, hängt hauptsächlich von der aktuell gegebenen Kapitalstruktur des Unternehmens ab.88
Mezzanine-Tabelle 2-1 gibt einen Überblick über die in der Praxis am meisten vorkommenden
Formen einer Mezzanine-Finanzierung
84 Vgl § 19 Abs 1 Nr 3 KWG
85 Vgl Wassermann, H (2007), S 72
86 Zu Mezzanine-Kapital allgemein vgl die Ausführungen bei Brezski, E et al (2006), S 21ff.;
Häger, M./Elkemann-Reusch, M (2004), S 57ff.; Brezski, E./Kinne, K (2004), S 98ff
87 Vgl Wandt, M D G (2005), S 5
88 Vgl Hägele, J (2005), S 35; vgl hierzu auch die Ausführungen bei Golland, F et al (2005), S
6ff
Trang 32Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Tabelle 2-1: Mezzanine-Finanzierungsformen89
Eher für Großunternehmen
Laufende Verzinsung, ein vertraglich vereinbarter gewinnabhängiger Zins ist möglich
Vor Wandlung keine Haftung, jedoch Rangrück- tritt ggü klas- sischen Gläubigern, nach Wandlung Haftung in Höhe der Beteiligung
Gläubigerstellung bis zur Wandlung bzw Ausübung der Option, danach Gesellschafter- stellung
§ 221 AktG (entspricht einer Schuldverschrei- bung i S v § 793 BGB)
Wandel-/
Optionsanleihen
Keine spezielle Zuordnung
Flexibel, eine fixe Mindestverzinsung kann jedoch vereinbart werden
Nein, möglich ist jedoch die vertragliche Festlegung einer Verlust- komponente
Gläubigerstellung, keine
typischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte
gesellschafter-Keine gesetzliche Regelung vorhanden, Möglichkeit zur Verbriefung in Genussscheinen (§ 793 BGB)
Genussrechte
Kleinere und mittelständische Unternehmen
Zusätzliche Beteiligung durch schuldrechtliche Vereinbarung am Vermögen sowie
an stillen Reserven, fixe und variable Bestandteile
Ja
stellung, vertragliche Zustimmungs-, In- formations- und Kontrollrechte
Mitunternehmer-§§ 230 ff HGB
§§ 705-740 BGB
Atypisch Stille Beteiligung
Keine spezielle Zuordnung
Fix, ggf um eine variable Komponente erweitert
Nein, aber Rangrücktritt ggü klassischer Kreditfinanzierung
Laufende Verzinsung, ein vertraglich vereinbarter gewinnabhängiger Zins ist möglich
Vor Wandlung keine Haftung, jedoch Rangrück- tritt ggü klas- sischen Gläubigern, nach Wandlung Haftung in Höhe der Beteiligung
Gläubigerstellung bis zur Wandlung bzw Ausübung der Option, danach Gesellschafter- stellung
§ 221 AktG (entspricht einer Schuldverschrei- bung i S v § 793 BGB)
Wandel-/
Optionsanleihen
Keine spezielle Zuordnung
Flexibel, eine fixe Mindestverzinsung kann jedoch vereinbart werden
Nein, möglich ist jedoch die vertragliche Festlegung einer Verlust- komponente
Gläubigerstellung, keine
typischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte
gesellschafter-Keine gesetzliche Regelung vorhanden, Möglichkeit zur Verbriefung in Genussscheinen (§ 793 BGB)
Genussrechte
Kleinere und mittelständische Unternehmen
Zusätzliche Beteiligung durch schuldrechtliche Vereinbarung am Vermögen sowie
an stillen Reserven, fixe und variable Bestandteile
Ja
stellung, vertragliche Zustimmungs-, In- formations- und Kontrollrechte
Mitunternehmer-§§ 230 ff HGB
§§ 705-740 BGB
Atypisch Stille Beteiligung
Keine spezielle Zuordnung
Fix, ggf um eine variable Komponente erweitert
Nein, aber Rangrücktritt ggü klassischer Kreditfinanzierung
89 Die Angaben sind durch vertragsspezifische Regelungen an die individuellen Gegebenheiten anpassbar bzw veränderbar
90 Vgl Walther, D (2006), S 360; Hägele, J (2005), S 35
Trang 33Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
das Einräumen einer Beteiligung am Wertzuwachs der Unternehmen reduziert den.91
wer-Die ergänzende Finanzierung eines Unternehmens durch Mezzanine-Kapital kann sich aus zwei Gründen positiv auf das Rating nach Basel II auswirken: Zum einen wird es bei der Berechnung der Eigenkapitalquote dem Eigenkapital zugerechnet, was die im Rating verwendeten Kennzahlen direkt und positiv beeinflusst Zum anderen ist Mezzanine-Kapital i d R nicht durch Vermögenswerte besichert, was das Ausfall-risiko für ein Kreditinstitut bei Vergabe eines herkömmlichen Kredits reduziert Der besicherte Teil eines Kredits muss von Seiten der Bank nicht mit Eigenkapital hinter-legt werden, was sich wiederum auf den Zinssatz des Kredits auswirkt
Das starke Wachstum am Mezzanine-Markt hinsichtlich des Gesamtvolumens, der Abnahme der Tranchengröße, die zunehmende Zahl der Anbieter von Mezzanine-Darlehen in Verbindung mit der Zufriedenheit der Nutzer unterstreichen die Position als geeignetes Finanzierungsinstrument.92
Besonders Start-up-Unternehmen, die durch eine gute Geschäftsidee neu in den Markt eingetreten sind, haben oftmals Schwierigkeiten, ausreichend finanzielle Mittel auf dem Wege herkömmlicher Finanzierungsformen zu beschaffen Oft fehlt den Jungun-ternehmern auch Marktwissen und Erfahrung, um die vielfältigen betriebswirtschaft-lichen Anforderungen, die an einen Geschäftsführer gestellt werden, zu bewältigen Ein im deutschsprachigen Raum noch relativ wenig verbreiteter Lösungsansatz für die genannten Problemfelder in der Gründungsphase ist die Kooperation mit im Wirt-schaftsbereich erfahrenen Privatpersonen,93 die das benötigte Kapital in Form einer Kapitalbeteiligung und/oder ihr Know-how gegen eine Gewinnbeteiligung zur Verfü-gung stellen Diese als „Business Angels“ bezeichneten Personen unterstützen das junge Unternehmen durch Herstellen von Geschäftskontakten, Beratung in betriebs-wirtschaftlichen Fragen und operativer Mitarbeit im Unternehmen.94 Die Volumina solcher Beteiligungen sind abhängig von der Kapitalausstattung und der Risikobereit-schaft des Investors Die durchschnittliche Beteiligung macht weniger als 100.000 € aus.95 Im Verhältnis zum Gesamtkapital beträgt sie weniger als 10 %, was unter-streicht, dass die Investoren sich in erster Linie als Helfer präsentieren und nicht die Übernahme der Geschäftsführung anstreben.96
95 Vgl Business Angels Netzwerk Deutschland (2006), S 1, (abrufbar unter:
http://www.business-angels.de/DWD/111327/upload/media_5495.pdf, Stand: 13.03.2007)
96 Vgl Business Angels Netzwerk Deutschland (2006a), S 3, (abrufbar unter:
http://www.business-angels.de/DWD/111327/upload/media_5491.pdf, Stand: 13.03.2007)
Trang 34Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Auch nach Rating-Gesichtspunkten ist eine Finanzierung mit Risikokapital97 positiv
zu werten Aus quantitativer Sicht verbessert sich die Eigenkapitalquote durch die Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals Da die Einlagen der neuen Gesellschafter aus liquiden Mitteln bestehen, verbessert sich die Zahlungsfähigkeit und somit auch die Liquiditätskennzahlen deutlich Die hohen Renditeanforderungen der Kapitalgeber verringern zwar c p die Rentabilitätskennzahlen, aber gerade bei jungen Unterneh-men können die durch eine Verbesserung der Kapitalausstattung unter Nutzung des Leverage-Effekts erzielbaren Mehrgewinne Kennzahlen wie Eigenkapital- oder Ge-samtkapitalrendite deutlich steigern Zusätzlich zu der rein quantitativen Betrachtung hat die Management-Unterstützungsfunktion des Investors einen starken Einfluss auf das qualitative Rating, welches ein nicht zu unterschätzender Bestandteil des Rating-prozesses ist.98
Als weitere Alternative zum Unternehmenskredit kann die Inanspruchnahme eines sog Retailkredits99 aufgeführt werden Der Kreditnehmer profitiert von der Regelung, dass ein Kredit aus dem Retailsegment nicht einzelgeratet werden muss Des Weiteren können die Kreditkosten, die der Kreditnehmer zu tragen hat, geringer ausfallen.100
Die Zuordnung eines Kredits zum Retailsegment ist allerdings an Bedingungen knüpft:101
ge- Beim Empfänger handelt es sich um eine oder mehrere natürliche Personen oder ein Kleinunternehmen (bis zu 5 Mio € Umsatz p a.),102
der Kredit muss einer der folgenden Kreditarten zuzuordnen sein: forderung, Ratenzahlungskredit, revolvierende Kredite, private Baufinanzierungen oder Kredite an Kleinunternehmen/Gewerbetreibende/Freiberufler,
Kreditkarten- der Kredit muss aus einem großen Pool vergleichbarer Kredite stammen und
der Gesamtwert der Kredite des Kreditnehmers bei der betreffenden Bank darf die Summe von 1 Mio € nicht übersteigen
99 „Retail“ bezeichnet hier das Privatkundenkreditgeschäft
100 Die Eigenkapitalhinterlegung im IRB-Retail-Ansatz gegenüber dem reinen IRB-Ansatz kann für den Kreditnehmer günstiger sein Vgl hierzu die Ausführungen und Berechnungen bei
Schmeisser, W./Schmeisser, K (2005), S 347
101 Vgl Schmeisser, W./Schmeisser, K (2005), S 347
102 Vgl Taistra, G (2005), S 72
Trang 35Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Diese Erleichterungen für kleinere mittelständische Unternehmen sind hauptsächlich auf den politischen Druck Deutschlands hin umgesetzt worden, und dürften aufgrund der hohen Anzahl der in dieses Segment fallenden Unternehmen die Konsequenzen von Basel II für KMU verringern.103
Die beschriebenen Finanzierungsformen, welche sich positiv auf das Rating eines
Unternehmens auswirken können, sind in der folgenden Tabelle 2-2 nochmals
darge-stellt:
Tabelle 2-2: Alternative Finanzierungsformen
Kleine und kleinere mittelständische Unternehmen
Innovative, junge Unternehmen
Alle Unternehmen mit 10 bis 20 Mio € Umsatz
Alle Unternehmen mit
Stärkung der Quote, gewonnenes Know-how und Erfahrung verbessert qualitatives Rating
EK-Verbessert EK-Quote aus Ratingsicht, Rücktritt hinter Fremdkapital bei Liquidation, Verzicht auf Besicherung verbessert Kreditkonditionen
Bilanziell:
Fremdkapital Wirtschaftlich:
Eher wie Eigenkapital
Mezzanine Factoring
echt/unecht
Finanzierung
über
Kleine und kleinere mittelständische Unternehmen
Innovative, junge Unternehmen
Alle Unternehmen mit 10 bis 20 Mio € Umsatz
Alle Unternehmen mit
Stärkung der Quote, gewonnenes Know-how und Erfahrung verbessert qualitatives Rating
EK-Verbessert EK-Quote aus Ratingsicht, Rücktritt hinter Fremdkapital bei Liquidation, Verzicht auf Besicherung verbessert Kreditkonditionen
Bilanziell:
Fremdkapital Wirtschaftlich:
Eher wie Eigenkapital
Mezzanine Factoring
103 Vgl Helmel, I et al (2006), S 24
104 Vgl Kreditanstalt für Wiederaufbau (2007), S 6
Trang 36Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
die Rechnungslegung
In den letzten Jahren hat die Europäische Union verschiedene Rechtsakte erlassen, die Auswirkungen auf die Rechnungslegung der Unternehmen gehabt haben Hierbei handelt es sich um die vier EU-Rechtsakte „Fair Value-Richtlinie“, „IAS-Verordnung“,
„Schwellenwertrichtlinie“ und „Modernisierungsrichtlinie“, welche teilweise durch das Bilanzrechtsreformgesetz105 in nationales Bilanzrecht umgesetzt wurden
Im Folgenden wird auf diese vier EU-Rechtsakte und auf deren wesentliche gen kurz eingegangen
Änderun- Fair Value-Richtlinie:106
Die Fair Value-Richtlinie107 hat entscheidende Änderungen für den Anhang und zernanhang sowie bei der Berichterstattung im Lagebericht bzw Konzernlagebericht gebracht
Kon-Demnach sind jetzt im Anhang und Konzernanhang nach den §§ 285 Nr 18 und 314
Nr 10 HGB für jede Kategorie derivativer Finanzinstrumente sowohl Art und Umfang als auch der beizulegende Zeitwert (Fair-Value), soweit sich dieser verlässlich ermit-teln lässt, anzugeben Des Weiteren sind anzugeben die angewandte Bewertungsme-thode sowie ein gegebenenfalls vorhandener Buchwert und der Bilanzposten, in dem der Buchwert erfasst ist
105 „Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung“ Ein weiteres Kernanliegen dieses Gesetzes ist die Eingren- zung und Präzisierung der Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers, welche zusätzlich für das geprüfte Unternehmen erbracht werden dürfen Ein unabhängiger Abschlussprüfer darf nicht als Interessenvertreter des zu prüfenden Unternehmens fungieren und gleichzeitig Ma- nagement- oder Finanzdienstleistungen erbringen Zusätzlich sind Wirtschaftsprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn sie zugleich Rechts- oder Steuerberatungsdienstleis- tungen verrichten oder das Unternehmen in diesen Dingen gerichtlich vertreten; vgl § 319 Abs 3 HGB Des Weiteren ist bei Kapitalmarktunternehmen nach § 319a Abs 1 Nr 4 HGB die interne Rotationsfrist auf sieben Jahre festgelegt Dies bedeutet, ein Wirtschaftsprüfer ist von der Prüfung eines Kapitalmarktunternehmens ausgeschlossen, wenn er sieben Jahre hinter- einander einen Bestätigungsvermerk gezeichnet hat, es sei denn, es liegt eine cooling-off- period von mindestens drei Jahren dazwischen Diese Regelung gilt für Geschäftsjahre, die zum 01.01.2007 beginnen
106 Verordnung Nr 2001/165/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.09.2001
107 Weitere durch die Fair-Value-Richtlinie geplante Änderungen, wie die Durchbrechung des Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips bei Finanzinstrumenten, sind bis dato noch nicht in nationales Bilanzrecht transformiert worden und werden, wenn überhaupt, erst durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz umgesetzt
Trang 37Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
IAS-Verordnung:108
Durch die IAS-Verordnung sollen innerhalb der Europäischen Union zum einen
kla-re109 europaweite Regelungen für eine vergleichbare und transparente gung geschaffen, der Schutz der Kapitalanleger verbessert sowie der freie Kapitalver-kehr im Binnenmarkt und die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Kapitalmarktes gestärkt werden Des Weiteren soll ermöglicht werden, dass die Unternehmen in der Europäischen Union auf den gemeinschaftlichen Kapitalmärkten wie auch den Welt-märkten unter gleichen Wettbewerbsbedingungen um Finanzmittel konkurrieren Für die Rechnungslegung bedeutet die IAS-Verordnung die Abkehr vom Vorsichts-prinzip Durch die Bilanzierung nach IFRS soll ein realitätsnäheres Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage erzielt werden Stille Rücklagen werden durch die Fair Value-Bewertung aufgedeckt.110
Rechnungsle-Nach aktueller Rechtslage sind die IFRS bei kapitalmarktorientierten Konzernen zuwenden Auf Ebene des Einzelabschlusses gelten nach wie vor die handelsrechtli-chen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bedingt durch die IAS-Verordnung besteht seit dem 01.01.2005 die Möglichkeit, einen Einzelabschluss nach IFRS offen zu legen.111
an-Durch die Pflichteinführung der IFRS wurde zumindest in der Europäischen Union die größtmögliche Vergleichbarkeit der Rechnungslegungssysteme realisiert Global agierende Unternehmen müssen sich jedoch oft nach den National GAAPs richten bzw Überleitungsrechnungen anwenden, um ihren Konzernabschluss aufstellen zu können
In Tabelle 2-3 wird die derzeitige Anerkennung der IFRS in ausgewählten Ländern
gezeigt:
108 Verordnung Nr 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002
109 Wenn man z B die Problematik der Bilanzierung und Bewertung von Entwicklungskosten nach IAS 38 betrachtet, so kann sicherlich nicht von einer klaren Regelung gesprochen wer- den.
110 Vgl Knorr, K E (2004), S 74
111 Vgl § 325 Abs 2a HGB
Trang 38Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
Tabelle 2-3: Weltweite Verbreitung der IFRS an ausgewählten Beispielen112
X USA
X
Im Topindex gelistete Unternehmen müssen
ab 2005 entweder nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren Schweiz
Vorgeschlagene Einführung für börsennotierte Unternehmen beginnend in 2006
Banken Russische Föderation
X Kanada
X Japan
X Großbritannien
X Europäische Union
X Deutschland
X China
X Australien
IFRS für alle Unternehmen verpflichtend
IFRS für bestimmte Unternehmen verpflichtend
IFRS erlaubt IFRS nicht erlaubt
Land
Kapitalmarktorientierte, inländische Unternehmen
X USA
X
Im Topindex gelistete Unternehmen müssen
ab 2005 entweder nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren Schweiz
Vorgeschlagene Einführung für börsennotierte Unternehmen beginnend in 2006
Banken Russische Föderation
X Kanada
X Japan
X Großbritannien
X Europäische Union
X Deutschland
X China
X Australien
IFRS für alle Unternehmen verpflichtend
IFRS für bestimmte Unternehmen verpflichtend
IFRS erlaubt IFRS nicht erlaubt
klei-Die jetzt gültigen Schwellenwerte für den Einzelabschluss sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
112 EU und Australien: für alle kapitalmarktorientierten inländischen Unternehmen tend, China: für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend, Schweiz: Wahlrecht zwischen IFRS und US-GAAP, vgl http://www.iasplus.de/ifrs_by_country.php, Stand: 03.01.2007
verpflich-113 Verordnung Nr 2003/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.05.2003
114 Vgl § 267 Abs 1 und 2 HGB und § 293 Abs 1 HGB
Trang 39Prof Dipl.-Kfm Wilfried Funk / Prof Dr Jonas Rossmanith
Tabelle 2-4: Neue Einteilung der Größenklassen für den Einzelabschluss
Überschreitung von mindestens zwei Merkmalen in zwei aufeinander folgenden Stichtagen für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Handel an einem organisierten Markt
große Kapitalgesellschaften
250 (bisher: 250)
32.120 (bisher: 27.500)
16.060 (bisher: 13.750)
mittelgroße
Kapitalgesellschaften
50 (bisher: 50)
8.030 (bisher: 6.875)
4.015 (bisher: 3.438)
kleine Kapitalgesellschaften
Anzahl Beschäftigte Jahresdurchschnitt
Umsatzerlöse in TEUR
Bilanzsumme in TEUR
Schwellenwerte für den
Einzelabschluss
Überschreitung von mindestens zwei Merkmalen in zwei aufeinander folgenden Stichtagen für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Handel an einem organisierten Markt
große Kapitalgesellschaften
250 (bisher: 250)
32.120 (bisher: 27.500)
16.060 (bisher: 13.750)
mittelgroße
Kapitalgesellschaften
50 (bisher: 50)
8.030 (bisher: 6.875)
4.015 (bisher: 3.438)
kleine Kapitalgesellschaften
Anzahl Beschäftigte Jahresdurchschnitt
Umsatzerlöse in TEUR
Bilanzsumme in TEUR
Schwellenwerte für den
Einzelabschluss
Die Einordnung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist
insbesonde-re dafür maßgebend, wie detailliert ein Unternehmen seine Bilanz und seine Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern hat Auch knüpfen verschiedene Erleichterungen und Befreiungen der Rechnungslegung an die Einordnung an
Da nur große und mittelgroße Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig sind,115 außer ihre Wertpapiere werden an einem organisierten Markt gehandelt,116 kann die Erhö-hung der Schwellenwerte im Einzelfall dazu führen, dass ein vorher prüfungspflichti-ges Unternehmen jetzt von der Prüfungspflicht befreit ist
Für den Konzernabschluss sind die jetzt gültigen Schwellenwerte in der den Tabelle ersichtlich:
nachfolgen-Tabelle 2-5: Schwellenwerte für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und
Konzernla-geberichtes
250 (bisher: 250)
32.120 (bisher: 27.500)
16.060 (bisher: 13.750)
Konzernabschluss
250 (bisher: 250)
38.544 (bisher: 33.000)
19.272 (bisher: 16.500)
Jahresabschluss
Anzahl Beschäftigte Jahresdurchschnitt
Umsatzerlöse (Mutter und Tochter) in TEUR
Bilanzsummen (Mutter und Tochter) in TEUR
Schwellenwerte für den
Konzernabschluss
250 (bisher: 250)
32.120 (bisher: 27.500)
16.060 (bisher: 13.750)
Konzernabschluss
250 (bisher: 250)
38.544 (bisher: 33.000)
19.272 (bisher: 16.500)
Jahresabschluss
Anzahl Beschäftigte Jahresdurchschnitt
Umsatzerlöse (Mutter und Tochter) in TEUR
Bilanzsummen (Mutter und Tochter) in TEUR
Schwellenwerte für den
Konzernabschluss
Bedeutend für die Konzernrechnungslegung sind die Schwellenwerte in der Weise, dass eine Befreiung von der Konzernrechnungslegung dann wahrgenommen werden kann, wenn mindestens zwei der drei in der Tabelle oben angeführten Werte nicht überschritten werden Somit besteht auch hier die Möglichkeit, dass eine zuvor beste-
115 Vgl § 316 Abs 1 HGB
116 Vgl § 267 Abs 3 HGB
Trang 40Internationalisierung der Rechnungslegung und des Controllings
hende Konzernrechnungslegungspflicht durch die Anhebung der Schwellenwerte entfallen ist
Modernisierungsrichtlinie:117
Als oberstes Ziel soll die Modernisierungsrichtlinie für die in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen unabhängig davon, ob diese nach den IFRS oder anderen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzie-ren.118
Durch die Modernisierungsrichtlinie wurde auch die Vorschrift zum vermerk erweitert und neu gefasst Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk kann vom Abschlussprüfer jetzt nur noch erteilt werden, „wenn der geprüfte Abschluss unter Beachtung der vom Abschlussprüfer vorgenommenen, in ihrer Tragweite er-kennbaren Einschränkung ein den tatsächlichen Verhältnissen im Wesentlichen ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.“119
Bestätigungs-Wie die Fair Value-Richtlinie, so hat auch die Modernisierungsrichtlinie wesentliche Änderungen zur Verbesserung des nationalen Bilanzrechts gebracht
Durch die Umsetzung der beiden Richtlinien in nationales Recht ergaben sich u a folgende weitere Änderungen:
- Durch die Erweiterung der Pflichten zur Lageberichterstattung120 sind in die
Analy-se des Geschäftsverlaufs und die Lage der GeAnaly-sellschaft auch die für die tigkeit bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren mit einzubeziehen und zu erläutern Darüber hinaus müssen große Kapitalgesellschaften i S des § 267 Abs 3 HGB auch zu den wesentlichen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Infor-mationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange Angaben machen, sofern diese für die Einschätzung des Geschäftsverlaufs von Bedeutung sind;
Geschäftstä kapitalmarktorientierte Unternehmen haben zukünftig im Anhang121 Art und Höhe der Honorare anzugeben, die mit dem gesetzlichen Abschlussprüfer i S des § 319 HGB vereinbart und seitens der Gesellschaft im zu prüfenden Geschäftsjahr als Auf-wand erfasst wurden;
- das in § 295 HGB geregelte Verbot zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit konzernfremden Tätigkeiten wurde für nach dem 31.12.2004 beginnende Geschäfts-jahre aufgehoben;
117 Verordnung Nr 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2003
118 Vgl Knorr, K E (2004), S 85f
119 § 322 Abs 4 Satz 4 HGB
120 Vgl hierzu die Ausführungen bei Kaiser, K (2005), S 405ff
121 Siehe § 285 Nr 17 HGB Diese Angaben müssen auch kapitalmarktorientierte Konzerne chen; siehe § 314 Abs 1 Nr 9 HGB