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BWL für Mediziner Betriebswirtschaftslehre für Studium und Selbststudium pptx

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THÔNG TIN TÀI LIỆU

Thông tin cơ bản

Tiêu đề BWL für Mediziner
Tác giả Andreas Frodl
Trường học Walter de Gruyter
Chuyên ngành Betriebswirtschaftslehre für Studium und Selbststudium
Thể loại Betriebswirtschaftslehre Buch
Năm xuất bản 2008
Thành phố Berlin
Định dạng
Số trang 357
Dung lượng 5,17 MB

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Nội dung

Ein Unternehmen lässt sich ganz allgemein alsSystem beschreiben, das aus miteinander in Beziehung tretenden Menschen als sei-nen Elementen besteht, sich regelmäßig verändert sowie in int

Trang 2

Andreas Frodl BWL für Mediziner

Trang 4

Andreas Frodl

BWL für Mediziner Betriebswirtschaftslehre für Studium und Selbststudium

Walter de Gruyter · Berlin · New York

Trang 5

Das Buch enthält 39 Abbildungen und 60 Tabellen.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de ab- rufbar.

National-ISBN 978-3-11-020112-3

Gedruckt auf säurefreiem Papier, das die US-ANSI-Norm über Haltbarkeit erfüllt.

” Copyright 2008 by Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 10785 Berlin

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro- verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen Printed in Germany

Satz: Meta Systems Fotosatzsysteme GmbH, Wustermark

Druck und Bindung: DRUCKHAUS „THOMAS MÜNTZER“ GmbH, Bad Langensalza Einbandgestaltung: deblik, Berlin

Titelfoto: fotolia.com

Trang 6

Vorwort und Einführung in das Lernprogramm

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse gewinnen im medizinischen Bereich im menden Maße an Bedeutung Gesundheitsreformen, die damit einhergehendenNeustrukturierungen sowie der Kostendruck im öffentlichen Gesundheitswesenmachen mehr denn je eine betriebswirtschaftliche Gesundheitsökonomie erforder-lich In der medizinischen Ausbildung kommen entsprechende Themen jedoch nur

zuneh-am Rande oder ! je nach Studien- oder Ausbildungsgang ! überhaupt nicht vor.Gleichzeitig ist im medizinischen Berufsalltag kaum Zeit, betriebswirtschaftlicheWeiterbildungsveranstaltungen zu besuchen

BWL für Mediziner wendet sich daher an medizinische Fachkräfte in Klinik und

Praxis, die sich zusätzlich zu ihrem medizinischen Studium oder ihrer Ausbildungbetriebswirtschaftliche Fachkenntnisse aneignen wollen Das vorliegende Buch willallen interessierten Angehörigen der Gesundheitsberufe eine individuell nutzbareMöglichkeit zum Erwerb von BWL-Wissen bieten Es orientiert sich inhaltlich amCurriculum des BWL-Grundstudiums betriebswirtschaftlicher Fakultäten, ist alsLernprogramm konzipiert und modular aufgebaut Es behandelt die einzelnenFachgebiete der Betriebswirtschaftlehre (BWL) anhand der Module

Alle Module sind eigenständig und können separat gelernt werden Es wird jedoch

empfohlen, zum besseren Grundverständnis mit dem Modul I Grundlagen zu

be-ginnen

Jedes Modul ist in einzelne Lernabschnitte untergliedert Dadurch wird ein

indi-viduell steuerbarer Lernfortschritt ermöglicht Die Lernabschnitte bauen zum Teil

aufeinander auf und sollten daher innerhalb eines Moduls in der vorgegebenenReihenfolge gelernt werden

Jeder Lernabschnitt endet mit Kontrollfragenfragen, anhand derer überprüft

werden kann, ob die Inhalte der einzelnen Lernabschnitte verstanden wurden AmEnde des Buches befindet sich ein Abschnitt mit allen Lösungen

Zugunsten von Literaturangaben, die sich am Ende jedes Lernmoduls befinden,

wurde auf die übliche Vielzahl von Fußnoten verzichtet

Ein ausführliches Glossar und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis am Ende

des Buches helfen beim raschen Auffinden gesuchter Informationen

Mit dem vorliegenden Werk soll ausdrücklich nicht der Versuch unternommenwerden, alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte direkt auf Krankenhäuser oder

Trang 7

VI Vorwort und Einführung in das Lernprogramm

Arztpraxen zu übertragen Auch soll keine Bevormundung der LeserInnen durcheine Beschränkung auf die Themen stattfinden, die einen unmittelbaren Bezug zurMedizin beinhalten Vielmehr geht es darum, einen komprimierten Überblick überdie Bandbreite des BWL-Instrumentariums zu geben In Einzelfällen werdenexemplarisch mögliche Anwendungsbereiche aufgezeigt (Patientenbetreuung undPatientenbindung im Rahmen des Marketings, spezifische Organisationsaufgaben

im Gesundheitswesen, Medizinisches Qualitätsmanagement etc.)

Erding, im Februar 2008

Trang 8

Abkürzungsverzeichnis IX

Modul I: Grundlagen

Lernabschnitt 1: Begriff und Gegenstand der BWL 1

Lernabschnitt 2: Historische Entwicklung 3

Lernabschnitt 3: Grundlegende Theorien, Methoden und Modelle 6

Lernabschnitt 4: Produktionstheorie 9

Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen 13

Lernabschnitt 6: Rechtsformen 20

Lernabschnitt 7: Unternehmenszusammenschluss 29

Lernabschnitt 8: Standort 32

Modul II: Strategisches Management Lernabschnitt 1: Unternehmensführung 37

Lernabschnitt 2: Strategische Planung 41

Lernabschnitt 3: Operative Planung 46

Lernabschnitt 4: Kontrolle 49

Modul III: Finanzwesen Lernabschnitt 1: Finanzierung 55

Lernabschnitt 2: Finanz- und Liquiditätsplanung 64

Lernabschnitt 3: Investitionsrechnung 69

Lernabschnitt 4: Kreditwesen 78

Modul IV: Marketing Lernabschnitt 1: Grundlagen des Marketing 85

Lernabschnitt 2: Marktforschung 89

Lernabschnitt 3: Marketingziele 93

Lernabschnitt 4: Marketingstrategien 96

Lernabschnitt 5: Marketinginstrumente 100

Lernabschnitt 6: E-Marketing 111

Lernabschnitt 7: Exkurs: Patientenbetreuung und Patientenbindung 116

Modul V: Personalwesen Lernabschnitt 1: Personalwirtschaftliche Grundlagen, Modelle und Theorien 121

Lernabschnitt 2: Arbeitsrecht 124

Lernabschnitt 3: Betriebsverfassungs- und Tarifrecht 130

Trang 9

VIII Inhalt

Lernabschnitt 4: Personalführung 133

Lernabschnitt 5: Personalplanung 141

Lernabschnitt 6: Personalgewinnung 145

Lernabschnitt 7: Personaleinsatz 153

Lernabschnitt 8: Personalentwicklung 159

Lernabschnitt 9: Personaladministration, -fluktuation und -freisetzung 163 Modul VI: Organisation Lernabschnitt 1: Organisationsbegriff und Aufbauorganisation 169

Lernabschnitt 2: Projektorganisation 175

Lernabschnitt 3: Ablauf- und Prozessorganisation 183

Lernabschnitt 4: Organisationsentwicklung 187

Lernabschnitt 5: Organisationsinstrumente 195

Lernabschnitt 6: Organisationslogistik 202

Lernabschnitt 7: Spezifische Organisationsaufgaben im Gesundheitswesen 210 Modul VII: Logistik Lernabschnitt 1: Logistikbegriff und Logistikorganisation 217

Lernabschnitt 2: Beschaffung 220

Lernabschnitt 3: Produktionswirtschaft 230

Lernabschnitt 4: Materialwirtschaft 236

Lernabschnitt 5: Qualitätsmanagement 242

Lernabschnitt 6: Logistikcontrolling und Logistikkonzepte 246

Modul VIII: Rechnungswesen Lernabschnitt 1: Finanzbuchhaltung 251

Lernabschnitt 2: Kosten- und Leistungsrechnung 256

Lernabschnitt 3: Controlling 261

Lösungen der Kontrollfragen 269

Glossar 307

Stichwortverzeichnis 339

Trang 10

Modul I: Grundlagen

In diesem Modul werden zunächst der BWL-Begriff, die historische Entwicklung,sowie Theorien, Methoden und Modelle erläutert, um einen ersten Einblick in dieDenk- und Arbeitsweise der BWL zu geben Eine der wesentlichsten theoretischenGrundlagen ist die Produktionstheorie, die im Anschluss aufgezeigt wird Nebenden Rechtsgrundlagen sind für den Mediziner sicherlich insbesondere die Rechts-formen interessant, die sich auch im Gesundheitswesen wiederfinden (z B Anstalt,Eigenbetrieb, AG, GmbH) Medizinische Kooperationsformen, bspw zwischenKliniken, haben nicht selten ihre Grundlage in Unternehmenszusammenschlüssen.Die am Ende dieses Moduls behandelte Standortfrage ist bspw bei jeder ärztlichenNiederlassung, Praxisneugründung oder -übernahme von grundlegender Bedeu-tung

Lernabschnitt 1: Begriff und Gegenstand der BWL

Im System der Wissenschaften, das in Formal- und Realwissenschaften unterteilt

werden kann, zählt die Betriebswirtschaftslehre (BWL) zu den so genannten

Real-wissenschaften, da sie über Eigenschaften von Betrieben als reale Objekte oder über

reale Sachverhalte informiert Innerhalb der Realwissenschaften lässt sich die BWL

den Sozialwissenschaften zuordnen, da sie auch das menschliche Verhalten im

Be-trieb analysiert Dazu zählen die Interessen und Verhaltensweisen der beBe-trieblichenMitarbeiter, die sich in Themen wie Sozialkompetenz, Team- und Konfliktverhaltenoder Kommunikationsfähigkeit widerspiegeln Eine Gruppe der Sozialwissenschaf-

ten sind schließlich die Wirtschaftswissenschaften, zu denen neben der

Volkswirt-schaftslehre schließlich auch die BetriebswirtVolkswirt-schaftslehre zählt Während sich dieWirtschaftswissenschaften ganz allgemein mit der Lenkung und Knappheit vonGütern beschäftigen, befasst sich die Betriebswirtschaftslehre ! wie der Name ver-muten lässt ! hauptsächlich mit dem Wirtschaften von Betrieben Gegenstand derBWL ist somit im Wesentlichen die Frage, wie sich optimale Entscheidungen überMittel zur Bedarfsdeckung durch Ver- oder Bearbeitung, Verkauf oder Kauf ausSicht eines Betriebes treffen lassen

Ziele der BWL sind, betriebliche Sachverhalte zu erläutern, Zusammenhänge

zu erklären und aufgrund des Aufzeigens von Handlungsalternativen und deren

Bewertung Gestaltungsempfehlungen zu geben Ein Betrieb ist dabei als

geschlos-sene Produktiveinheit zur Erstellung von Leistungen oder Gütern anzusehen, diedazu eine Kombination von Betriebsmitteln, Werkstoffen und Arbeitskräften ein-setzt Betriebe lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien einteilen in (Tabelle 1):

Trang 11

2 Modul I: Grundlagen

Tabelle 1: Betriebsarten.

Größe Kleinbetriebe, Großbetriebe

Wirtschaftszweig Dienstleistungsbetriebe, Versicherungsbetriebe, Handelsbetriebe,

Verkehrsbetriebe, Bankbetriebe, Industriebetriebe Erstellungsart Einzelfertigungsbetriebe, Massenfertigungsbetriebe,

Serienfertigungsbetriebe Leistungsart Sachleistungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe

Rechtsform Betriebe als Personen- oder Kapitalgesellschaften

Einsatzfaktoren materialintensive Betriebe, arbeitsintensive Betriebe,

anlagenintensive Betriebe

Anhand des Kriteriums „Betriebsgröße“ wird deutlich, dass die unterschiedlichenBetriebsarten oder -typologien nicht immer eindeutig abgrenzbar sind: So werdenhäufig bspw Betriebe mit mehreren tausend Mitarbeitern auch noch zur Gruppe

der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gezählt, nur weil sie typische

KMU-Merkmale wie Familienbesitz oder geschäftsführende Familienmitglieder besitzen

Neben dem Begriff „Betrieb“ wird somit häufig auch das Unternehmen als

Er-kenntnisobjekt der BWL genannt Ein Unternehmen lässt sich ganz allgemein alsSystem beschreiben, das aus miteinander in Beziehung tretenden Menschen als sei-nen Elementen besteht, sich regelmäßig verändert sowie in intensivem Austauschmit seiner Umwelt steht und nach dem ökonomischen Prinzip handelt: Mit demEinsatz von Produktionsfaktoren einen bestimmten Output zu erzielen Im Gegen-satz zu öffentlichen und privaten Haushalten sind sie produktionsorientierte Wirt-schaftseinheiten, die hauptsächlich der Fremdbedarfsdeckung dienen Zu Unter-nehmen zählen jedoch auch öffentliche Einrichtungen wie Stadtwerke, Kranken-

häuser oder Bildungseinrichtungen, die als Non-Profit-Organisationen auch keine

Gewinnerzielungsabsicht aufweisen müssen

Innerhalb der BWL wird zwischen der Allgemeinen BWL und Speziellen

Betriebs-wirtschaftslehren unterschieden Die Allgemeine BWL (ABWL) behandelt

Problem-stellungen, die nahezu alle Betriebe betreffen, und umfasst daher Teilgebiete wie

Um-Die Speziellen Betriebswirtschaftslehren hingegen befassen sich mit einzelnen

Wirtschaftszweigen:

Trang 12

3 Lernabschnitt 2: Historische Entwicklung

Funktio-Neben der Betriebswirtschaftslehre gibt es noch zahlreiche andere liche Disziplinen, die sich häufig mit dem Betrieb als Objekt befassen: Wirtschafts-geografie, Betriebspsychologie, Unternehmensrecht oder auch die Betriebsmedizin.Zur BWL gibt es bei diesen Disziplinen oft Anknüpfungspunkte und auch Über-schneidungen, wobei die Grenzen häufig fließend sind

wissenschaft-Auf speziellere Ansätze, wie die Systemorientierte BWL oder die sorientierte BWL wird im folgenden Lernabschnitt noch näher eingegangen DieÖkologische BWL hat sich trotz einiger theoretischer Grundlagen bislang nochnicht als eigenständige BWL etabliert, wenngleich sich ökologische Erkenntnisse

Entscheidung-in der Wissenschaft und Lehre wieder fEntscheidung-inden und vor allen DEntscheidung-ingen auch Entscheidung-in derunternehmerischen Praxis angewendet werden Umweltgerechte Produkte und Pro-duktionsverfahren sind heutzutage ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, zu des-sen Verbreitung auch die umweltrechtlichen Rahmenbedingungen beigetragenhaben

Kontrollfragen

" Zählt die Betriebswirtschaftslehre zu den Formal- oder schaften?

Realwissen-" Warum lässt sich die BWL den Sozialwissenschaften zuordnen?

" Was ist ein Betrieb?

" Warum lassen sich Unternehmen allgemein als soziale, dynamische,

offene und produktive Systeme beschreiben?

" Wodurch unterscheidet sich die ABWL von einer Speziellen BWL?

" Gibt es eine Ökologische BWL?

Lernabschnitt 2: Historische Entwicklung

Die Ursprünge der BWL lassen sich weit zurückverfolgen So haben wirtschaftlicheAspekte bereits immer eine wesentliche Rolle im menschlichen Leben gespielt, wieTontafeln als Buchungsbelege aus der Zeit um ca 3000 v Chr belegen LogistischeEntwicklungen, wie das Verkehrswesen mit dem Transport von unterschiedlichen

Trang 13

4 Modul I: Grundlagen

Gütern und Materialien, finden ebenfalls recht früh ihren Ursprung in der heitsgeschichte Im Mittelalter wurden Handelsbräuche und Rechnungswesen alsGrundlagen kaufmännischer Betriebsführung entwickelt Aus dieser Zeit stammen

Mensch-etwa die Practica Mercatura (1335) von F Pegaloti oder das Handelsbuch (1558) von L Meeder Mit Le Parfait Negociant (1675) von J Savary wurde ein grundle-

gendes systematisches Werk der Handelswissenschaft veröffentlicht Daraus ckelten sich allgemeine Richtlinien für den Kaufmann und seine Handelstätigkeiten

entwi-und -geschäfte Es folgten das Kaufmannsmagazin (1710) von P Marberger sowie ein Kaufmannslexikon (1752) von K Ludovici.

Im 17 und 18 Jahrhundert wurden als Kameralwissenschaft (auch:

Kameralis-tik) jene Wissenschaften entwickelt, die den Kammerbeamten neben den gen Kenntnissen für die Tätigkeit in der Verwaltung auch die Förderung der Wirt-schaft, vor allem im Bereich der Landwirtschaft vermittelte Zu den bedeutendsten

notwendi-Lehrstuhlvertretern dieser Zeit gehörte L v Seckendorff (1626!1692), der als einer

der Hauptvertreter des preußischen Kameralismus angesehen werden kann DieKameralistik hatte zwei ökonomische Hauptströmungen: Das Wirtschaften, wel-ches nicht nur die allgemeinen Haushaltungsregeln, sondern auch die Lehre vonder Stadtwirtschaft (Handel, Gewerbe) und der Landwirtschaft umfasste, sowie diePflege und Mehrung des allgemeinen Volkswohlstandes, der heutigen volkswirt-schaftlichen Finanzwissenschaft

Als weitere Entwicklungsströmung, die die Entstehung der BWL als dige wissenschaftliche Disziplin beeinflusst hat, kann neben der Kameralistik die

eigenstän-Entwicklung der Volkswirtschaftslehre angesehen werden (Tabelle 2):

Tabelle 2: Meilensteine in der wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklung.

F Quesnay 1758 Darstellung der Abhängigkeiten von Geld- und

Güterströmen als Kreislauf.

A Smith 1776 In An Inquiry into the Nature and Causes of the

Wealth of Nations wird der bis dahin zumeist

vorherrschende Merkantilismus kritisiert und die Idee einer neuen Wissenschaftsrichtung zur Unter- suchung des wirtschaftlichen Handelns vermittelt.

D Ricardo 1809 In Principles of Political Economy and Taxation

setzte sich die deduktive Methode mit quantitativer

Betrachtung durch, wobei die sozialen bedingungen zunehmend aus der Untersuchung der Politischen Ökonomie eliminiert wurden und ein rein logisch-mathematisches Verständnis der Marktverhältnisse in den Vordergrund trat.

Rahmen-K Marx 1867 Entwicklung der Begriffe Entfremdung und

Ausbeutung unter dem Eindruck der Industrialisierung im 19 Jahrhundert.

Trang 14

5 Lernabschnitt 2: Historische Entwicklung

Tabelle 2: (Fortsetzung)

J M Keynes 1936 Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses

und des Geldes mit der These, dass die unerwünschten Wirkungen von Konjunkturzyklen durch Steuerung von Geldmenge und Staatsausgaben vermieden werden können.

M Friedman 1962 Minimierung der Rolle des Staates, um somit

politische und gesellschaftliche Freiheit zu fördern.

Bei der Betrachtung der Meilensteine der wirtschaftsgeschichtlichen Entwicklungwird deutlich, dass die Volkswirtschaftslehre in der Vergangenheit und heute nichtnur grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten in einerGesellschaft gesamtwirtschaftlich (Makroökonomie) betrachtet, sondern auch inBezug auf einzelne wirtschaftende Einheiten (Mikroökonomie) Daher hat ihreEntstehungsgeschichte auch gleichzeitig die Entwicklung der BWL beeinflusst, dadiese sich mit den wirtschaftlichen Zusammenhängen und Gesetzmäßigkeiten ein-zelner Unternehmen befasst und Erkenntnisse für betriebliche Strukturen und Pro-zesse liefert

Die BWL selbst ist im Vergleich mit anderen Wissenschaften eine relativ jungeDisziplin, die erst etwa um 1900 ihr methodisches Fundament erhielt Während in

Paris mit der Ecole Supe´rieure de Commerce bereits 1819 eine schule gegründet wurde, und an der University of Pennsylvania die Wharton School

Wirtschaftshoch-im Jahre 1881 als erste Business School in den USA ihre Arbeit aufnahm, wurden

1898 unter anderem in Aachen, Leipzig und Wien Handelshochschulen gegründet

Als Pioniere können J Hellauer (1871!1956) mit seiner Welthandelslehre sowie Eugen Schmalenbach (1873!1971) mit seinen Grundlagen dynamischer Bilanzlehre angesehen werden Heinrich Nicklisch (1876!1946) veröffentlichte die Allgemeine kaufmännische Betriebswirtschaftslehre und Wilhelm Rieger (1878!1971) seine Ein- führung in die Privatwirtschaftslehre.

1951 veröffentlichte Erich Gutenberg (1897!1984) mit seinem Werk Produktion

erstmals eine umfassende systematische Analyse der Fertigung und Organisationeines Betriebes Bis dahin war die BWL eher durch Themen wie Rechnungswesen,Bilanzierung und Handelswesen geprägt Gutenberg prägte durch die Betrachtungder betrieblichen Leistungserstellung die Entwicklung der deutschen BWL maßgeb-lich

In der Folge wurde die BWL unter Setzung neuer Schwerpunkte in den

theoreti-schen Grundlagen weiterentwickelt So formulierte Edmund Heinen (1919!1996) die Entscheidungsorientierte Betriebswirtschaftslehre (1970), die betriebliche Ent- scheidungen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, und Hans Ulrich (1919! 1997) die Systemorientierte BWL (1968), die er mit Hilfe des von ihm entwickelten

St Gallener Management Modells auf die Unternehmung als produktives soziales

System übertrug

Zu den neueren Ansätzen in der Entwicklung der BWL zählt bspw der tenstheoretische Ansatz, der das Handeln des Individuums und sein Verhalten beiEntscheidungen in den Mittelpunkt stellt

Trang 15

verhal-6 Modul I: Grundlagen

Kontrollfragen

" Welche Bedeutung hat das Werk J Savarys für die Entwicklung der

BWL?

" Was versteht man unter der Kameralwissenschaft (Kameralistik)?

" Seit wann etwa gibt es die BWL als einzelwissenschaftliche Disziplin?

" Welche maßgebliche Weiterentwicklung der BWL ist auf Erich berg zurückzuführen?

Guten-Lernabschnitt 3: Grundlegende Theorien, Methoden

und Modelle

Als wesentlicher Maßstab des wirtschaftlichen Handelns und damit als

Ausgangs-basis für die Theoriebildung der BWL kann das Prinzip rationellen Handelns

(Rati-onalprinzip) angesehen werden: Mit möglichst geringem Einsatz versucht der

Mensch sein Ziel zu erreichen

Aus dem Rationalprinzip lässt sich das für die BWL wichtige Wirtschaftliche

Prinzip ableiten, das sich auf zweierlei Weise formulieren lässt:

(Mini-malprinzip) oder

(Maximalprinzip)

Abbildung 1: Wirtschaftliches Prinzip.

So kann die Anwendung des Maximalprinzips bedeuten, bei einem vorgegebenenMaterialbudget bestmöglich den Bedarf an medizinischem Verbrauchsmaterial zu

Trang 16

7 Lernabschnitt 3: Grundlegende Theorien, Methoden und Modelle

decken oder die Anwendung des Minimalprinzips, einen vorgegebenen standard unter möglichst reduziertem Einsatz von aggressiven Reinigungsmitteln

Die BWL benötigt wie andere Wissenschaften auch Grundlagentheorien, die als

empirisch oder deduktiv gewonnene zusammenfassende Darstellungen der cherten Erkenntnisse ihres Wissensbereiches die festgestellten Einzelphänomene er-klären

gesi-Die auf dem Wirtschaftlichen Prinzip aufbauenden grundlegenden schen Ansätze der BWL sind vielfältig (Tabelle 3):

theoreti-Tabelle 3: Grundlagentheorien in der BWL.

Faktorentheorie nach Gesetz der industriellen Faktorkombination als Basis Erich Gutenberg einer Produktions- und Kostentheorie: Faktoreinsatz (1897!1984) (Arbeitsleistung und technische Einrichtungen als

Produktionsfaktoren) und Faktorertrag (Produktmengen, Ausbringungsmengen) stehen in Beziehung zueinander Entscheidungstheorie nach Betriebliche Entscheidungssituationen werden analysiert Edmund Heinen und systematisiert, um die Elemente eine Betriebes sowie (1919!1996) die Zusammenhänge zwischen diesen und dem Markt zu

erklären und um Regeln zu entwickeln, wie die beste Entscheidung in bestimmten Entscheidungssituationen getroffen werden kann.

Systemtheorie nach Untersuchung der Gestaltungs- und Führungsprobleme Hans Ulrich von produktiven sozialen Systemen unter Nutzung (1919!1997) der systemorientierten, interdisziplinären Betrachtungsweise,

um zur Lösung von Managementproblemen beizutragen Verhaltenstheorie nach Betriebe als soziale Gebilde, in denen die Veranlassung Günther Schanz zum Handeln, der Ablauf zwischenmenschlicher Hand- (geb 1943) lungen, dabei entstehende Konflikte und Innovationen

analysiert werden, insbesondere um die Fragen der nehmung, Motivation, Lernen und Denken zu klären.

Wahr-Während die Diskussion des Ansatzes von Erich Gutenberg die BWL in eine thematisierende, formelbasierende Entwicklungsrichtung drängte, versuchten diejüngeren Ansätze auch neuere Aspekte im Rahmen der traditionellen BWL aufzu-greifen und die Zusammenhänge menschlicher und gesellschaftlicher Strukturen inden Betrieben zu berücksichtigen

ma-Bei der Umwandlung verifizierter Hypothesen in Theorien benutzt die BWL

verschiedene Modellarten, um komplexe Sachverhalte vereinfachend abzubilden.

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8 Modul I: Grundlagen

So dienen Entscheidungsmodelle zur Auswahl optimaler Handlungsalternativen,Beschreibungsmodelle zur Abbildung empirischer Erscheinungen, ohne sie zu er-klären oder zu analysieren, sowie Erklärungsmodelle zur Erklärung betrieblicherProzessabläufe in Form von Hypothesen über betriebliche Zusammenhänge

Auch bedient sich die BWL unterschiedlicher Methoden, um zur Erreichung

von Problemlösungen anhand definierter Verfahrensregeln, nachvollziehbarer gebnisse und nachprüfbarer Verfahrensschritte zu gelangen (Tabelle 4):

Er-Tabelle 4: Erklärungsmethoden der BWL.

Induktive Methode Verallgemeinerung von Einzelbeobachtungen durch eine

induktive Schlussfolgerung, um daraus Hypothesen und Gesetzmäßigkeiten abzuleiten.

Deduktive Methode Ableitung einer Aussage aus den Annahmen mit Hilfe

vorgegebener Schlussregeln, von allgemeinen auf besondere Aussagen.

Nomologische Logische Ableitung des Explanandum aus einer erklärenden Modellanalyse Aussagenmenge (Explanans), wobei das Explanans eine

Hypothese als Wenn-Dann-Beziehung enthält sowie eine Überprüfung, ob die in der Hypothese aufgestellten Bedingun- gen auch vorliegen.

Axiomatische Ableitung von Schlussfolgerungen aus empirisch nicht Modellanalyse überprüften Annahmen durch logische Verfahrensstufen Realtheoretische Empirisch gehaltvolle Theorien werden auf betriebswirtschaft- Modellanalyse liche Probleme konkretisiert.

Genau genommen sind die nomologische, axiomatische und realtheoretische analyse besondere Ausprägungsformen der deduktiven Methode Nach einem länge-rem Methodenstreit in der BWL hat sich mehr und mehr das deduktive Vorgehen alserfolgreich erwiesen und hierbei insbesondere die nomologische Modellanalyse

Modell-Kontrollfragen

" Was versteht man unter dem Rationalprinzip und welche Bedeutung

hat es für die BWL?

" Auf welche Weisen lässt sich das Wirtschaftliche Prinzip formulieren?

" Welche Faktoren stehen in der Faktorentheorie nach Erich Gutenberg

in Beziehung zueinander?

" Was versteht man unter dem Explanans in der nomologischen analyse?

Trang 18

Modell-9 Lernabschnitt 4: Produktionstheorie

sind, so erhält man folgendes Bild (Abbildung 2):

Abbildung 2: Faktoreinsatz und Ausbringungsmenge.

unverändert bleibt und man, wie in Abbildung 2 ersichtlich, Kurven gleichen trags (Isoquanten) erhält Aus der folgenden Abbildung 3 ist nun ersichtlich, dass

Er-in den Punkten A und B der gleiche Ertrag erwirtschaftet wird und zwar Er-in A mit

wird das Verhältnis von DF/EC als Durchschnittsrate der Substitution angegeben

und lässt sich mit tan a bezeichnen

Da sich also mehrere Kombinationen der Einsatzfaktoren mit gleichem Ertragergeben, ist zu fragen, welche Kombination die geringsten Kosten aufweist Die

Minimalkostenkombination ergibt sich zunächst aus der Kostenisoquante AB, die

Angabe der Steigung in E aus 0C und 0D, die Stelle der kostenoptimalen

Trang 19

Neben substitutionalen Produktionsfunktionen gibt es limitationale

Produkti-onsfunktionen, bei denen die Produktionsfaktoren nicht austauschbar sind, dern in einem festen, technisch effizienten Mengenverhältnis zueinander stehen,

son-sowie linear-limitationale Produktionsfunktionen, die von zueinander und zum

Output in einem festen Verhältnis stehenden Produktionsfaktoren ausgehen Stehtein Faktor in nicht ausrechender Menge zur Verfügung, so ist auch die Ausbrin-

Trang 20

11 Lernabschnitt 4: Produktionstheorie

Abbildung 5: Ertragsgesetzliche Produktionsfunktion.

gungsmenge begrenzt Input und Output sind durch feste Produktionskoeffizientenaneinander gekoppelt

Auf der Basis dieser Grundannahmen geht die Ertragsgesetzliche

Produktions-funktion (ProduktionsProduktions-funktion Typ A) nach J V Thünen (1783!1850) davon aus,

dass die Einsatzfaktorenmengen veränderlich sind und die Ausbringungsmengezwar mit zunehmendem Faktoreinsatz zunächst ebenfalls steigt, der Zuwachs aber

im Verlauf des gesteigerten Einsatzes abnimmt und letztendlich sogar negativ wird(Abbildung 5)

Diese Erkenntnisse des abnehmenden Ertragszuwachses wurden von dem

fran-zösischen Nationalökonom J Turgot (1727!1781) in Zusammenhang mit der

land-wirtschaftlichen Produktion gewonnen und lassen sich bspw mit dem schen Einsatz von Medikamenten vergleichen, der bis zu einem gewissen Gradheilende Wirkung entfaltet, bei einer Überdosierung jedoch negative Auswirkungenhat Gesamtertrag, Grenzproduktivität und Durchschnittsertrag lassen sich bei derProduktionsfunktion Typ A folgendermaßen ermitteln (Tabelle 5):

therapeuti-Tabelle 5: Ermittlung von Gesamtertrag, Grenzproduktivität und Durchschnittsertrag bei

der Produktionsfunktion Typ A.

Gp "[ Df ( rv, rk)rv]

r v

Trang 21

12 Modul I: Grundlagen

Das sich in der Produktionsfunktion vom Typ A ausdrückenden Gesetz des menden Ertragszuwachses eignet sich allerdings nur bedingt für die Abbildung derbetrieblichen Realität, da die Produktionsfaktoren in der Regel begrenzt und nichtbeliebig substituierbar sind und es nicht immer konstante Faktoren gibt, die sichmit variablen kombinieren lassen

abneh-Die von Erich Gutenberg entwickelte limitationale Produktionsfunktion Typ B

stellt demgegenüber industrielle Erzeugnisse in den Vordergrund und ermittelt bräuche (Input) in Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen (Output) Sie gehtdabei von begrenzten Produktionsfaktoren, der Abhängigkeit von technischen Ei-genschaften und Prozessintensität sowie dem Verzicht auf eine Gesamtproduktions-funktion aus Stattdessen beschreibt sie mit Hilfe von Verbrauchsfunktionen die Ab-hängigkeit zwischen der technischen Leistung der Faktorkombination und dem Ver-brauch an Faktoreinsatzmengen Die Verbrauchsfunktion gibt hierbei an, wie vieleEinheiten eines Einsatzfaktors benötigt werden, um bei einer Intensität d eine Einheitder Ausbringungsmenge x zu erreichen Die faktoroptimale Intensität kann dadurchbestimmt werden, dass der Faktor r eine Funktion der Intensität d ist:

wobei a die Verbrauchsfunktion für r darstellt

Edmund Heinen versuchte in seiner Produktionsfunktion Typ C zusätzliche

Einfluss-größen, wie die Momentanleistung und den Momentanverbrauch zu gen, aus denen sich anhand des Verlaufs der Intensität im Zeitablauf auf Einsatz-und Ausbringungsmengen schließen lässt

berücksichti-Weitere Entwicklungen versuchen durch hierarchische Anordnung mehrererFunktionen und einer Gesamtverbrauchsmatrix das gesamte Betriebsgeschehen ab-zubilden (Typ D), berücksichtigen die Verzögerbarkeit der Produktion (Typ E) oderzusätzlich Finanz- und Investitionsbedingungen (Typ F)

Kontrollfragen

" Was ist die Aufgabe der Produktionstheorie in der BWL?

" Was bedeutet die Substituierbarkeit der Produktionsfaktoren?

" Wie lassen sich Minimalkostenkombination und Minimalkostenlinie

grafisch ermitteln?

" In welchem Verhältnis stehen Produktionsfaktoren und Output in

linear-limitationalen Prdouktionsfunktionen zueinander?

" Was versteht man unter der Ertragsgesetzlichen Produktionsfunktion?

" Warum ist die Produktionsfunktion vom Typ A nur bedingt für die

Abbildung der betrieblichen Realität geeignet?

" Welche Rolle spielen die Verbrauchsfunktionen in der funktion Typ B?

Produktions-" Welche zusätzlichen Einflussgrößen berücksichtigt die funktion Typ C?

Trang 22

Produktions-13 Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen

Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der BWL sind zunächst im Wirtschaftsrecht verankert,

das die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und chen Rechtsnormen und Maßnahmen darstellt, die in irgendeiner Form die selb-ständige Erwerbstätigkeit von Unternehmen betreffen (Tabelle 6)

Ein wesentliches Teilgebiet des Wirtschaftsrechts ist das Bürgerliche Recht, das im

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander

regelt und damit auch zahlreiche Vorgaben für den wirtschaftlichen Verkehr enthält(Tabelle 7)

Tabelle 7: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

1 Buch Allgemeiner Teil Grundtatbestände, Rechtsbegriffe, Fristen,

Vollmachten, Rechtsgeschäfte, Stellvertretungen, natürliche und juristische Personen, Personen- vereinigungen, Verjährung

2 Buch Schuldrecht Schuldverhältnisse, Gläubiger, Schuldner, Tausch,

Kauf, Miete, Pacht, Werkvertrag, Dienstvertrag

3 Buch Sachenrecht Eigentum, Besitz, Pfandrecht, Grundstücke,

dingliche Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen

4 Buch Familienrecht Familienangelegenheiten, Ehe, Vormundschaft,

Verwandtschaft, persönliche und wirtschaftliche Stellung von Familienmitgliedern

5 Buch Erbrecht Erbvertrag, Testament, Erbfolge,

Vermögens-übergang, rechtliche Stellung der Erben

Die Bestimmungen des BGB sehen die Vertragsfreiheit vor: So können sie bspw im

Bereich des Schuldrechts von den Erklärenden in freier Vereinbarung (dispositiv)abgeändert werden

Trang 23

14 Modul I: Grundlagen

Ergänzend zum BGB gelten ferner Sondergesetze, wie z B

Verbraucherkre-ditgesetz, Beurkundungsgesetz, Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB), Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften etc

Das Handelsrecht regelt im Handelsgesetzbuch (HGB) die kaufmännischen

An-gelegenheiten der Gewerbetreibenden, wobei das BGB subsidär gilt: Das BGB kommt dann zur Anwendung, wenn das Handelsrecht keine speziellen Vorschriften

enthält (Tabelle 8)

Tabelle 8: Handelsgesetzbuch (HGB).

1 Buch Handelsstand Handelsregister, Firmenrecht, Prokura,

Kaufmannseigenschaft, Handelsvertreter

2 Buch Handelsgesellschaft Recht der Personengesellschaften OHG, KG,

und stille Gesellschaft stille Gesellschaft

3 Buch Handelsbücher Vorschriften zur Buchführung und Bilanzierung

4 Buch Handelsgeschäfte Sondervorschriften für Handelsgeschäfte, Lager-,

Kommissions-, Fracht-, Speditionsgeschäfte, Handelskauf

5 Buch Seehandel Sondervorschriften für den Seehandel

Das Handelsrecht wird in der Regel dann angewendet, wenn mindestens ein

Ge-schäftspartner die Kaufmannseigenschaft besitzt Als Vollkaufmann werden nach

dem HGB folgende Kaufleute angesehen:

Versicherungs-gewerbe, Produktion, Bearbeitung, Anschaffung und Weiterveräußerung vonWaren)

eingerichte-ten Geschäftsbetrieb

Mit Ausnahme der Tätigkeit in einem Grundhandelsgewerbe muss zur Erlangung

der Kaufmannseigenschaft eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen Das

Han-delsregister ist ein amtliches Verzeichnis der Kaufleute, Einzelunternehmungen wie Handelsgesellschaften und gibt Auskunft über Tatsachen, die für den Handels-verkehr bedeutsam sind Es wird beim Amtsgericht (Registergericht) geführt, istöffentlich und kann von jedem eingesehen werden Handelsregistereintragungenwerden in der Regel im Bundesanzeiger und den Tageszeitungen veröffentlicht.Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister erfasst

so-Das Gesellschaftsrecht enthält Regelungen über die zulässigen

Organisations-formen von Gesellschaften:

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15 Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen

Das Gesellschaftsrecht ist nicht in einem einzigen Gesetz dargelegt rechtliche Vorschriften finden sich in mehreren Gesetzen (Tabelle 9):

Gesellschafts-Tabelle 9: Gesellschaftsrecht.

Aktiengesetz (AktG) Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft

auf Aktien (KGaA) GmbH-Gesetz (GmbHG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Kommandit-gesellschaft (KG), Einzelunternehmung, Stille Gesellschaft, Kapitalgesellschaft

Genossenschaftsgesetz (GenG) Genossenschaften

Weitere gesellschaftsrechtliche Regelungen finden sich auch im BGB, im stimmungsgesetz (MitbG) oder dem Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMit- bestG) Das Gesellschaftsrecht ist ferner eng mit anderen Rechtsgebieten verbun-

Mitbe-den, wie bspw dem Steuerrecht, Wertpapierrecht, dem Arbeitsrecht oder dem bewerbsrecht

Wett-Das Wettbewerbsrecht soll den freien Wettbewerb als zentrales

Lenkungsinstru-ment in der Marktwirtschaft sichern, um dadurch wirtschaftliche Machtpositionen

zu verhindern Die wichtigsten Wettbewerbsfunktionen sind:

an sich laufend ändernde Marktdaten, um die gesamtwirtschaftlichen Kostennotwendiger Änderungen der Wirtschaftsstrukturen zu mindern und Fehlinves-titionen zu begrenzen

den Märkten für Produktionsfaktoren, um die Ausbeutung Einzelner aufgrundvon Marktmacht zu verhindern

Inno-vationen eine ständige Effizienzsteigerung zu erreichen

Trang 25

16 Modul I: Grundlagen

Käu-ferpräferenzen auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten, um dadurch einhöchstmögliches Maß an individueller Bedürfnisbefriedigung zu erreichen

um die Kosten der Produktion niedrig zu halten und die Wertschöpfung derFaktoreinsatzmengen zu steigern

Ebenso wie das Gesellschaftsrecht besteht das Wettbewerbsrecht aus mehreren zelgesetzen (Tabelle 10):

Irreführende Werbung, Unwahre Behauptungen über Mitbewerber, Lockvogelangebote,

Erwecken falscher Qualitätsvorstellungen etc Gesetz über Preisnachlässe Regelung der Gewährung von Preis-,

„Rabattgesetz“ Barzahlungs-, Mengennachlässen im Einzelhandel

oder auf gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs.

Zum Wettbewerbsrecht zählen ferner auch das Gebrauchsmuster-, Patent- und renzeichenrecht, um technische Erfindungen zu schützen und sich von Wettbewer-bern durch bestimmte Produktmerkmale zu unterscheiden

Wa-Das Steuerrecht beeinflusst betriebliche Entscheidungen wesentlich (Tabelle 11): Tabelle 11: Beeinflussung betrieblicher Entscheidungen durch die Besteuerung.

Investition Steuerliche Veränderung der Einflussgrößen von

Investitionsentscheidungen Rechtsform Unterschiedliche Besteuerung von Personen- und

Kapitalgesellschaften Rechtsformwechsel Unterschiedliche steuerliche Folgen aus Umwandlung und

Umgründung

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17 Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen

Tabelle 11: (Fortsetzung)

Zusammenschlüsse Steuerliche Förderung der Konzentration

Finanzierung Förderung oder Hemmung von Finanzierungsformen

Standort Lokale Steuerdifferenzen bei der Gewerbesteuer,

internationales Steuergefälle, Steueroasen Absatz Überwälzung der Steuern auf den Kunden durch Gestaltung

der Preispolitik Rechnungswesen Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen,

Aufgabenübertragung bei Einbehaltung, Berechnung und Abführung von Kirchen-, Lohn-, Umsatzsteuer

Produktion Steuerliche Belastung von Produktionsfaktoren

Abbildung 6: Steuerarten.

Steuern werden nach der Abgabenordnung (AO) als Geldleistungen verstanden, die

zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestandzutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft Die wichtigsten Steuerartensind in Abbildung 6 wiedergegeben

Zölle werden ebenfalls als Steuern betrachtet, während Gebühren geschuldete

Abgaben darstellen, die als Gegenleistung für eine Amtshandlung als gebühr oder als Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme einer Einrichtung zu

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Verwaltungs-18 Modul I: Grundlagen

entrichten sind Abgaben sind alle auf der Finanzhoheit beruhenden öffentlichen

Einnahmen der Gebietskörperschaften Dazu zählen alle Steuern, Zölle, Gebühren,Beiträge und Sonderabgaben sowie Sozialabgaben an die Träger der gesetzlichenSozialversicherung

Eine wichtige Besteuerungsgrundlage ist der Steuerliche Gewinn, der durch eine

Steuerbilanz ermittelt wird und nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) definiert

ist als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des schaftsjahres und dem am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, welchervermehrt wird um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert derEinlagen Der Gewinn ist maßgeblich bei der Ermittlung der Einkommen-, Körper-schaft- und Gewerbeertragsteuer

Wirt-Die Einkommensteuer (ESt) ist eine Steuer auf das Einkommen natürlicher

Per-sonen Sie lässt sich charakterisieren als

Steu-erträger

Vermögens-zuwächse unterliegen

Betriebe in der Rechtsform von Personengesellschaften sind nicht selbst, sondernihre Gesellschafter mit den ihnen zugerechneten Anteilen am erzielten Gewinn ein-kommensteuerpflichtig Kapitalgesellschaften sind als juristische Personen Steuer-subjekte der Körperschaftsteuer; die anteilige Gewinnausschüttung wird jedochbeim jeweiligen Anteilseigner der Einkommensteuer unterworfen

Die Körperschaftsteuer (KSt) wird in erster Linie auf das Einkommen von

juristi-schen Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften, erhoben Steuersubjekte sind:

Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelun-gen bestehen

aus-Die Gewerbesteuer (GewSt) besteuert den Ertrag von im Inland betriebenen

Gewerbebetrieben Die Steuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag, der aus demeinkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb abgeleitetwird Sie ist eine Betriebsausgabe und somit bei der Berechnung des Gewinns ausGewerbebetrieb abzuziehen, durch Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung in derSteuerbilanz, wobei Verluste auf die folgenden Jahre vorgetragen werden können.Der Steuertarif setzt sich aus der Steuermesszahl und dem Hebesatz zusammen.Die Höhe des Hebesatzes wird von jeder Gemeinde individuell bestimmt

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19 Lernabschnitt 5: Rechtsgrundlagen

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer auf Lieferungs- und Leistungsumsätze,

die auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben wird und den jeweiligen Umsatzmehrwerterfasst Steuersubjekt ist der Unternehmer als natürliche Person, juristische Personoder Personenvereinigung, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstän-dig, nachhaltig und mit Einnahmenerzielungsabsicht ausübt Der Umsatzsteuer un-terliegen:

im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt ausgeführt werden

Personenvereini-gungen im Inland im Rahmen ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, sellschafter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehende Personen, für dieLeistungsempfänger kein besonderes Entgelt aufwenden

oder Leistungen für unternehmensfremde Zwecke oder Tätigen nicht rer Aufwendungen)

Importe aus Nicht-EU- und aus EU-Staaten werden mithin unterschiedlich delt Steuerfrei sind insbesondere:

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das vereinbarte Entgelt ohne die daraufentfallende Umsatzsteuer

Das Europäische Wirtschaftsrecht gewinnt als weitere rechtliche Grundlage der

BWL zunehmend an Bedeutung Es enthält europaweite Regelungen für den renverkehr, das Währungswesen, den Kapital- und Zahlungsverkehr, für Verkehrund Transport, Forschung und Technologie, Außenhandel und Anti-Dumping,Monopole und Subventionen Es umfasst ferner europäisches Niederlassungs- undDienstleistungsrecht, Wettbewerbsregeln, Agrarrecht, Lebensmittelrecht sowieSteuer- und Energierecht

Wa-Die Grundlagen des Arbeitsrechts werden im Modul Personalwesen behandelt.

Kontrollfragen

" Was versteht man unter dem Wirtschaftsrecht?

" Was bedeutet die Vertragsfreiheit im BGB?

" Was bedeutet die Subsidarität des BGB gegenüber dem Handelsrecht?

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20 Modul I: Grundlagen

" Welche Funktionen übernimmt das Handelsregister?

" Welche Regelungen enthält das Gesellschaftsrecht?

" Welche Aufgabe hat das Wettbewerbsrecht?

" Welche wichtigen Wettbewerbsfunktionen sichert das Wettbewerbsrecht?

" Wodurch unterscheiden sich Steuern, Gebühren und Abgaben?

" Auf welche Steuersubjekte bezieht sich die Umsatzsteuer?

Lernabschnitt 6: Rechtsformen

Die Rechtsform bezeichnet die rechtliche Organisationsform von Unternehmen und

Betrieben Die meisten Unternehmensrechtsformen sind in eigenen Gesetzeswerkenfestgelegt und unterscheiden sich in wesentlichen Merkmalen voneinander In Ab-bildung 7 sind die wichtigsten Rechtsformen wiedergegeben

Private Unternehmen sind Unternehmen mit privatwirtschaftlicher Zielsetzung

und werden regelmäßig in privatrechtlicher Form geführt Eingeschränkt ist die

Wahl der Rechtsform bei bestimmten Wirtschaftszweigen und bei bestimmtenFreien Berufen So können private Versicherungsunternehmen nach dem Versiche-rungsaufsichtsgesetz nur in der Rechtsform der AG und des Versicherungsvereins

Abbildung 7: Rechtsformen.

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21 Lernabschnitt 6: Rechtsformen

auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt werden Bei Freien Berufen ist zu beachten,dass Rechtsanwälte und Ärzte Praxisgemeinschaften nicht als Handelsgesellschaf-ten oder Kapitalgesellschaften, sondern nur als Gesellschaften bürgerlichen Rechts(BGB-Gesellschaft, GbR) führen können, jedoch kommen auch Partnerschaftsge-sellschaften in Betracht

Beim Einzelunternehmen handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, dessen

Ei-genkapital von einer natürlichen Person aufgebracht wird, die Kaufmann oderauch Kleingewerbetreibender ist Der Inhaber leitet das Unternehmen verantwort-lich, trägt das Risiko alleine und haftet unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, zu der sich

Angehö-rige bestimmter freier Berufe zusammenschließen können Dazu zählen im schen Bereich insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, aber auch Hebammen, Heil-praktiker und andere mehr Mindestens zwei natürliche Personen müssen Gesell-schafter der Partnerschaftsgesellschaft sein Sie wird durch gerichtliche Eintragung

medizini-in das Partnerschaftsregister wirksam Die Partnerschaftsgesellschaft wird sätzlich durch jeden Partner allein vertreten kann unter ihrem Namen Verbindlich-keiten eingehen, Rechte erwerben, klagen oder auch verklagt werden Neben dem Ge-sellschaftsvermögen haften die Partner persönlich als Gesamtschuldner

grund-Bei der BGB-Gesellschaft (auch: Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR)

ver-pflichten sich mindestens zwei Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag zurFörderung eines genau bestimmten gemeinsamen Zwecks Sie kann zu jedem ge-setzlich zulässigen Zweck errichtet werden, wobei die tatsächlichen Erscheinungs-formen von Verbindungen des täglichen Lebens bis zu wirtschaftlich bedeutendenZusammenschlüssen reichen Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist grund-sätzlich formfrei und kann auch konkludent (ohne ausdrückliche Absprache) erfol-gen, so dass rechtlich oftmals eine GbR vorliegt, ohne dass diese Tatsache denBeteiligten bewusst ist Die GbR ist nicht rechtsfähig und ihre Mitglieder könnensowohl natürliche Personen, als auch juristische Personen und andere Personenge-sellschaften sein Die Vertretung der Gesellschaft ist allen Gesellschaftern gemein-sam zugewiesen Für die Verbindlichkeiten der GbR haftet den Gläubigern nichtnur das gemeinsame Gesellschaftsvermögen, sondern ferner die Gesellschafter un-beschränkt und unmittelbar mit ihrem Privatvermögen als Gesamtschuldner.Als Zusammenschluss von niedergelassenen Ärzten zur gemeinsamen Nutzungvon Praxiseinrichtung und Personal bei der Behandlung von Patienten stellt die

Praxisgemeinschaft eine GbR dar sofern sie nicht als Partnerschaftsgesellschaft

gegründet ist Als Sonderform des Kassenarztrechts, bei der die Praxiskosten nacheinem zu vereinbarenden Schlüssel verteilt werden, ist eine gemeinsame Karteifüh-rung unzulässig: Die jeweiligen Patientengruppen sind klar voneinander zu trennenund bei einer Behandlung der jeweils anderen Kassenpatienten ist eine Überwei-sung erforderlich Bei der Praxisgemeinschaft mit Poolvertrag wird die Verteilungder Praxiskosten und -gewinne nach einem zu vereinbarenden Schlüssel geregelt

Bei der Gemeinschaftspraxis handelt es sich ebenfalls um eine GbR mit

gemein-samer Praxisführung und Patientenbehandlung Behandlungseinrichtungen undPersonal werden gemeinsam genutzt und nach einem zu vereinbarenden Gewinn-schlüssel werden die Kosten und Überschüsse verteilt

Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit grundsätzlich nicht beschränkter

Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer

Trang 31

Mit-22 Modul I: Grundlagen

glieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezweckt Ihr Zweck ist in derRegel nicht die eigene Gewinnerzielung, sondern die Unterstützung der wirtschaft-lichen Betätigung ihrer Mitglieder Je nach verfolgtem Zweck gibt es:

Auf-Die Personengesellschaft stellt einen Zusammenschluss mehrerer Personen zu

einer Gesellschaft dar, die auf der fortgesetzten Mitgliedschaft der einzelnen schafter beruht Sie ist im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft keine juristische Per-son und auch nicht wie diese körperschaftlich organisiert Es ist Aufgabe der Ge-sellschafter, für die Gesellschaft tätig zu werden und deren Geschäfte zu führen.Ihre Gesellschafter sind stärker an die Gesellschaft gebunden als die einer Kapital-gesellschaft Ihnen obliegen daher bspw besondere Treuepflichten Das Vermögeneiner Personengesellschaft ist Gesamthandsvermögen, über das die Gesellschafternur gemeinsam verfügen können Neben dem Gesellschaftsvermögen haften dieGesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für dieSchulden der Gesellschaft Steuerlich ist die Personengesellschaft ein Gewerbebe-trieb, unterliegt aber nicht selbst Einkommensteuer und Vermögensteuer, da dieSteuerpflicht die einzelnen Gesellschafter trifft

Gesell-Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, bei der

mindestens ein Gesellschafter als Komplementär voll haftet und mindestens einweiterer Gesellschafter als Kommanditist nur mit seiner Kapitaleinlage Sie muss

in das Handelsregister eingetragen werden Der Komplementär haftet unmittelbarsowie unbeschränkt und hat damit im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung wieder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft Der Kommanditist hingegenhaftet nur mit der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Einlage Von einer kapitalis-tischen Kommanditgesellschaft (Publikums-KG) spricht man, wenn die Komman-ditisten fast das gesamte Gesellschaftskapital halten und sie die Gesellschafterver-sammlung beherrschen Komplementär oder Kommanditist können auch eine ju-ristische Person oder eine andere Personenhandelsgesellschaft sein Für die Positiondes Kommanditisten kommt keine GbR in Betracht

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft mit

mindes-tens zwei Gesellschaftern, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbesgerichtet sein muss und bei der jeder Gesellschafter unbeschränkt, auch mit seinemPrivatvermögen persönlich haftet Die unbeschränkte Haftung für die Verbindlich-keiten der Gesellschaft bedeutet grundsätzlich eine hohe Kreditwürdigkeit Jedesgemeinschaftliche Betreiben eines Handelsgewerbes, das nicht von einer Komman-

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23 Lernabschnitt 6: Rechtsformen

ditgesellschaft (KG), einer Kapitalgesellschaft oder sonstigen rechtsfähigen perschaften vorgenommen wird, erfolgt zwingend in der Rechtsform einer OHG,selbst wenn dies den Beteiligten nicht bekannt ist Die OHG kann Rechte erwerbenund Verbindlichkeiten eingehen, Eigentum oder andere Rechte an Grundstückenbegründen sowie vor Gericht klagen und auch selbst verklagt werden

Kör-Als Kapitalgesellschaft werden körperschaftlich verfasste

Personenvereinigun-gen mit eiPersonenvereinigun-gener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) bezeichnet Bei sellschaften steht die Kapitalbeteiligung im Vordergrund und ihre Anteile sindgrundsätzlich frei veräußerlich Die Geschäftsführung und Vertretung kann durchNichtgesellschafter vorgenommen werden und mit Ausnahme des Komplementärseiner KGaA fehlt ein persönlich haftender Gesellschafter Kapitalgesellschaften un-terliegen der Körperschaftsteuer

Kapitalge-Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) weist eine körperschaftlich

verfasste Organisationsstruktur und eine eigenen Rechtspersönlichkeit (juristischePerson) auf Sie hat ein Stammkapital, das der Summe der von den Gesellschaftern

zu leistenden Stammeinlagen entspricht Das gesetzlich vorgesehene Stammkapital beträgt 25.000 Euro, die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindes-tens 100 Euro Das Stammkapital der GmbH ist einer Garantiesumme zugunstender Gläubiger vergleichbar Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet denGläubigern nur das Gesellschaftsvermögen Die GmbH kann zu jedem gesetzlichzulässigen Zweck errichtet werden, gilt unabhängig von dem verfolgten Zweck alsHandelsgesellschaft und besitzt daher stets Kaufmannseigenschaften Die Grün-dung der Gesellschaft erfordert den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in nota-rieller Form, der von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen ist Die GmbHentsteht als solche erst mit der Eintragung in das Handelsregister Die Organe derGmbH sind ein oder mehrere Geschäftsführer sowie die Gesellschafterversamm-lung Ein Aufsichtsrat (AR) ist nur zu bilden, wenn dies im Gesellschaftsvertragoder in gesetzlichen Regelungen so vorgesehen ist Gesellschafter einer GmbH kön-nen natürliche Personen und juristische Personen, Kommanditgesellschaften, of-fene Handelsgesellschaften oder auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts sein

Mindest-Die Aktiengesellschaft (AG) hat als Körperschaft eine eigene

Rechtspersönlich-keit (juristische Person) und ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das durch dieSatzung der Höhe nach bestimmt sein muss Für die Verbindlichkeiten der AGhaftet nur das Gesellschaftsvermögen Sie kann zu jedem gesetzlich zulässigenZweck errichtet werden, gilt unabhängig von dem verfolgten Zweck als Handelsge-sellschaft und ist daher stets Kaufmann Ihre Gründung erfordert eine durch nota-rielle Beurkundung festzustellende Satzung Die AG erlangt ihre Rechtsfähigkeiterst mit der Eintragung in das Handelsregister und verfügt über drei notwendigeOrgane: den die Geschäfte führenden Vorstand, den Vorstand überwachenden Auf-sichtsrat sowie die Hauptversammlung (HV) mit ihren durch das Aktiengesetz(AktG) bzw die Satzung festgelegten Personal- und Sachkompetenzen

Zu den häufigsten gesellschaftsrechtlichen Mischformen zählt die GmbH & Co.

KG, die eine Kommanditgesellschaft darstellt, an der eine (GmbH) als ! meist

einziger ! Komplementär beteiligt ist Rechtlich gesehen ist sie eine schaft, weil die Hauptgesellschaft eine KG ist Für ihre Verbindlichkeiten haftetdie GmbH mit ihrem auf einen Haftungshöchstbetrag begrenzten Vermögen, dieKommanditisten haften grundsätzlich ebenfalls nur bis zur Höhe ihrer Einlage In

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Personengesell-24 Modul I: Grundlagen

der Praxis wird die GmbH & Co KG häufig einer Kapitalgesellschaft stellt, so dass bspw nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit, sondern auch im Falle derÜberschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden muss DerKomplementär-GmbH obliegen die Geschäftsführung und Vertretung der KG; ihreGeschäftsführer, welche selbst nicht Gesellschafter der GmbH sein müssen, führensomit auch die Geschäfte der KG

gleichge-Die Stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der sich jemand an dem

Handelsgewerbe eines anderen beteiligt, indem die geleistete Einlage in das gen des tätigen Gesellschafters übergeht und der stille Gesellschafter dafür amGewinn des Unternehmens beteiligt ist Sie hat kein eigenes Gesellschaftsvermögen,tritt nach außen als Gesellschaft nicht in Erscheinung und unterliegt keinen Publizi-tätsanforderungen Dem Geschäftsinhaber dient sie als Instrument der mittelfristi-gen Geldbeschaffung und dem stillen Gesellschafter als Kapitalanlagemöglichkeit

Vermö-Da die Stille Gesellschaft selbst keine Handelsgesellschaft ist, muss der nach außentätige Geschäftsinhaber Kaufmann sein, wobei auch juristische Personen, eineOHG oder eine KG in Betracht kommen Der stille Gesellschafter ist zur Ge-schäftsführung und Vertretung des Handelsgewerbes grundsätzlich nicht befugt

Als zusätzliche Unternehmensrechtsform des privaten Rechts stellt die Stiftung

eine Widmung von Vermögen zu einem bestimmten Zweck dar Es handelt sichdabei überwiegend um Kapitalstiftungen, aus deren Ertrag der Stiftungszweck er-füllt wird Auch können Geschäftsanteile an einer Gesellschaft auf eine Stiftungübertragen werden, um den Fortbestand und die Kontinuität des Unternehmens

zu sichern, denn die Stiftung ist an den Grundsatz gebunden, dass ihr Vermögenauf Dauer zu erhalten ist und die Erträge satzungsgemäßen Zwecken zuzuführensind Familienstiftungen haben den Stiftungszweck, bestimmte Familienangehörigemateriell zu fördern, um bspw einer Unternehmerfamilie trotz Verzichts auf dasEigentum am Unternehmen die unternehmerische Kontrolle zu erhalten Die Stif-tung ist in der Regel eine selbständige juristische Person, die durch ihren Vorstandvertreten wird

Öffentlich-rechtliche Unternehmen können sowohl Unternehmen mit eigener

Rechtspersönlichkeit (juristische Personen des öffentlichen Rechts) oder men ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein

Unterneh-Zu den öffentlichen Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit zählen

fentliche Anstalten und Körperschaften Bei der Anstalt handelt es sich um eine

öf-fentlich-rechtliche Verwaltungseinheit, die einem bestimmten öffentlichen Zweckdient, die durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet ist und staatlicher Anstalts-

aufsicht unterliegt Die Körperschaft ist eine mitgliedschaftlich organisierte

juristi-sche Person des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben mit hoheitlichen nissen durch Verwaltungsakt unter staatlicher Rechtsaufsicht wahrnimmt Bei Ge-bietskörperschaften (bspw Gemeinden, Landkreisen) ergibt sich die Mitgliedschaftaus dem Wohnsitz, bei Personalkörperschaften folgt sie aus einer Erklärung oder ei-ner bestimmten Eigenschaft einer Person oder Personenvereinigung Neben der frei-willigen Mitgliedschaft in Körperschaften, wie bspw Zweckverbänden, gibt es auchZwangsmitgliedschaften, zu denen auch die Ärztekammern zählen

Befug-Zu den öffentlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen

öffent-liche Eigenbetriebe und Regiebetriebe Bei dem Eigenbetrieb handelt es sich um eine

organisatorisch und finanzwirtschaftlich, aber nicht rechtlich selbständige

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Unterneh-25 Lernabschnitt 6: Rechtsformen

mensform des öffentlichen Rechts, in der Gemeinden oder Landkreise kommunaleAufgaben wahrnehmen (bspw kommunale Krankenhäuser oder Betriebe zur Elektri-

zitäts- bzw Wasserversorgung) Ein Regiebetrieb ist ein öffentliches Unternehmen; das

Bestandteil der staatlichen oder kommunalen Verwaltung ist und von Bediensteten führt wird Zwar wird seine Tätigkeit finanziell besonders ausgewiesen, er ist jedochweder rechtlich noch organisatorisch von der Verwaltung getrennt

ge-Neben der privatrechtlichen gibt es auch die öffentliche Stiftung, die mit ihrem

Vermögen ausschließlich bestimmte öffentlich-rechtliche Zwecke erfüllt Sie steht üblicherweise aufgrund eines Gesetzes und unterliegt der staatlichen Aufsicht

ent-Virtuelle Unternehmen sind Unternehmensformen ohne feste Abgrenzungen, die

die Vernetzung von Unternehmen und die Nutzung vorhandener Netzwerke stellen, um die Reduzierung von Informationsdefiziten und Reaktionszeiten aufÄnderungen in der Unternehmensumgebung zu ermöglichen Auf der Basis ihrerNutzung lassen sich Unternehmensaufgaben dezentralisieren und auslagern Dieserzunehmende Trend zur Externalisierung und zum Outsourcing von Aufgaben undFunktionen erfordert, alle am Wertschöpfungsprozess Beteiligten informations-und kommunikationstechnisch miteinander zu verknüpfen, um in erster Linieräumliche und zeitliche Disparitäten zu überwinden Als wesentliche Voraussetzun-gen für die Schaffung Virtueller Unternehmen lassen sich ansehen:

System-schulungen zur effektiven und sinnvollen Nutzung der Technologien; teme; intensivere Kooperation

standort-übergreifenden Kommunikation von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz

Funk-tionsintegration; Verringerung von Funktionsredundanzen; Prozess- und sensverbund

Lieferanten und freien Mitarbeitern

gesam-ten Unternehmens mit informations- und kommunikationstechnologischen wendungen Anbindung an öffentliche Netze: Gewährleistung externer Kommu-nikationsmöglichkeiten und des Zugriffs auf externe Medien und Datenbanken

entspre-chender Informations- und Kommunikationstechnologie

Virtuelle Unternehmen lassen sich in unterschiedlichen Formen gestalten:

de-ren Position sich in einer virtuellen Holding kontinuierlich ändert Diese kannals permanente Institution die Neukombination je nach veränderten Umfeldge-gebenheiten koordinieren Sie übernimmt zentrale Funktionen für die einzelnenMitgliedsfirmen, bspw in Form einer Einkaufs- oder Vertriebsgemeinschaftoder einer Werbekooperation

ein-zelner Partnerunternehmen zusammen und besitzen gemeinsame mien und andere Organisationsstrukturen, wodurch die durch die Virtualisie-rung gewonnene Flexibilität abnimmt Im Wesentlichen handelt es sich dabei

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Aufsichtsgre-26 Modul I: Grundlagen

um gemeinschaftlich betriebene Zentraleinrichtungen, die über eine längereDauer Bestand haben

Zent-rum der Organisation einzelne Mitgliedsunternehmen angesiedelt sind, die sichhinsichtlich ihrer jeweils speziellen Aufgabenbereiche voneinander unterschei-den Solare Unternehmen sind somit in der Erfüllung der Gesamtaufgabe vonihren Subunternehmen abhängig Sie können lediglich bestimmte Fertigungs-oder Montageaufgaben übernehmen, oder auch alle Funktionen delegieren.Allen Formen virtueller Unternehmen ist die Kombination von Spezialisierung undFlexibilität gemeinsam, um dadurch bspw eine möglichst rationelle Fertigung beirascher Reorganisationsfähigkeit zu erreichen Begrenzte Zugangsmöglichkeiten zuden virtuellen Unternehmen tragen dazu bei, homogene Strukturen, die sich gebil-det haben, beizubehalten und gleichzeitig Interesse bei potenziellen Neumitgliedern

zu wecken Ein weiteres Kennzeichen ist die temporär begrenzte oder unbegrenzteKonzentration der einzelnen Mitglieder auf bestimmte Funktionen, die sich auf-grund der Spezialisierung gleichzeitig die Fähigkeit zur Einzelinnovation im jeweili-gen Funktionsgebiet und damit einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtinnovations-fähigkeit der virtuellen Unternehmung bewahrt

Die Wahl der geeigneten Rechtsform bei einer Unternehmensgründung oder beiVeränderungen der Rahmenbedingungen ist von zahlreichen, in Tabelle 12 wieder-gegebenen Kriterien abhängig:

Tabelle 12: Kriterien der Rechtsformwahl.

Gewinn/Verlust Unterschiedliche Möglichkeiten und Auswirkungen

der Ergebnisverteilung.

Finanzierung Möglichkeit neues Eigen- oder Fremdkapital aufnehmen zu

können kann eingeschränkt oder im Fall von Aktiengesellschaften über den Zugang zum Kapitalmarkt sogar erweitert sein Leitung Unterschiedlichen Möglichkeiten zur Regelung

der Geschäftsführung und der Vertretung: Bei schaften durch Anteilseigner (Selbstorganschaft), bei Kapital- gesellschaften eigene Organe (Drittorganschaft).

Personengesell-Steuern Unterschiedliche Steuerbelastung bei den verschiedenen

Rechtsformen; an die Gesellschafter ausgeschüttete und in der Gesellschaft einbehaltene Gewinne werden unterschiedlich hoch besteuert; Unterschiede in der laufenden Besteuerung des Gewinns und Gewerbeertrags bzw des Vermögens und des Gewerbekapitals in Personengesellschaften und Kapital- gesellschaften aufgrund unterschiedlich in Frage kommender Steuern (bspw Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften, dagegen nicht bei Personengesellschaften); unterschiedliche Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und unterschiedliche Gestaltung der Steuertarife (bspw Unterschiede in der Höhe des Einkommensteuerspitzensatzes und der Tarifbelastung mit Körperschaftsteuer; Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer für Personengesellschaften).

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27 Lernabschnitt 6: Rechtsformen

Tabelle 12: (Fortsetzung)

Haftung Unterschiedliche Möglichkeiten zur Begrenzung der Haftung

der Gesellschafter; bei Kapitalgesellschaften ist nur ausnahmsweise eine Durchgriffshaftung auf diese Personen zulässig; die Haftung bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen umfasst das Betriebsvermögen und auch das Privatvermögen der Eigentümer Publizitätspflicht Größere Kapitalgesellschaften müssen wichtige Ertrags- und

Vermögensverhältnisse häufiger und umfassender veröffentlichen Rechnungslegung/ Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften Vereinfachungen für Prüfung kleinere Personenunternehmen, ansonsten Prüfung des

Jahresabschlusses durch unabhängige Prüfer und Publizitätspflicht Veräußerung Kauf oder Verkauf von Eigenkapitalanteilen ist bei

Kapitalgesellschaften flexibler möglich als bei Personenunternehmen.

Der Rechtsformwechsel wird als Umwandlung bezeichnet Sie stellt eine

nachträgli-che Veränderung der Rechtsform von Unternehmen dar und ist hauptsächlich im

Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt Ein Rechtsformwechsel kann aufgrund von

steuerlichen Erwägungen, Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen,bei den persönlichen oder familiären Verhältnissen der Eigentümer, aber auch we-

gen des Wachstums oder Strukturverschiebungen notwendig sein Das UmwG fasst

Abbildung 8: Umwandlungsformen.

Trang 37

28 Modul I: Grundlagen

mehrere Arten von Umwandlungen (Abbildung 8) zusammen und regelt diese gehend unabhängig von der Rechtsform der beteiligten Unternehmen

weit-Bei der Fusion (Verschmelzung) geht das gesamte Vermögen eines oder mehrerer

übertragener Rechtsträger entweder auf einen bereits bestehenden (Verschmelzungdurch Aufnahme) oder auf einen neu gegründeten Rechtsträger (Verschmelzungdurch Neugründung) über Der übertragene Rechtsträger erlischt ohne Abwicklung(Liquidation) und seine Mitglieder erhalten zum Ausgleich üblicherweise Anteiledes übernehmenden Rechtsträgers

Bei der Spaltung handelt es sich um eine Form der Umwandlung zur rung von Strukturveränderungen durch Abtrennung von Vermögensteilen Die Auf-

Herbeifüh-spaltung ist das Gegenstück zur Verschmelzung, da die Vermögensteile als

Gesamt-heit auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen und der übertragene ohne

Ab-wicklung untergeht Dagegen behält bei der Abspaltung das sich spaltende und

über-tragende Rechtssubjekt einen Teil seines Vermögens und folglich seine rechtlicheExistenz Sowohl bei der Auf- wie auch bei der Abspaltung erhalten die Anteilsinha-ber des übertragenen Rechtsträgers Anteile oder Mitgliedschaften an dem übernehm-

enden Rechtsträger Die Ausgliederung gleicht der Abspaltung darin, dass der

über-tragende Rechtsträger fortbesteht Sie unterscheidet sich von dieser jedoch gend dadurch, dass die Beteiligung an dem übernehmenden bzw neu gegründetenRechtsträger dem übertragenden Rechtsträger gewährt wird und nicht etwa dessenAnteilsinhabern, deren Beteiligungsverhältnisse völlig unberührt bleiben

grundle-Die Vermögensübertragung entspricht als weitere Form der Umwandlung bei einer Vollübertragung der Fusion und als Teilübertragung der Spaltung Eine Ver-

mögensübertragung ist jedoch nur möglich bei Übertragungen von schaften auf den Bund sowie zwischen Versicherungsunternehmen verschiedenerRechtsformen

Kapitalgesell-Der Formwechsel ist eine Veränderung der äußeren Organisationsstruktur bei

gleichzeitiger Wahrung der Identität der Gesellschaften: Wechsel einer sellschaft in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform und umgekehrt, einer Per-sonenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und umgekehrt Außerhalb der

Kapitalge-im UmwG ausdrücklich zugelassenen Fälle ist ein Formwechsel nur möglich, wenn

er durch ein anderes Gesetz ausdrücklich zugelassen ist Der Formwechsel setztnicht die Übertragung von Vermögen voraus, da der Rechtsträger neuer Form mitdemjenigen vor der Umwandlung als identisch angesehen wird

Grundsätzlich ist bei allen Formen der Umwandlung ein ebenfalls notariell urkundeter Zustimmungsbeschluss (bei Formwechsel: Umwandlungsbeschluss) derAnteilseigner der beteiligten Rechtsträger notwendig

be-Kontrollfragen

" Was bedeutet der konkludente Gesellschaftsvertragsabschluss bei der BGB-Gesellschaft?

" Welchen Gesellschaftszweck verfolgen in der Regel Genossenschaften?

" Welche Haftung übernehmen Kommanditist und Komplementär in ner Kommanditgesellschaft?

ei-" Woraus setzt sich das Stammkapital einer GmbH zusammen?

Trang 38

29 Lernabschnitt 7: Unternehmenszusammenschluss

" Über welche Organe verfügt die AG?

" Wie stellt sich die Haftungssituation bei einer GmbH & Co KG dar?

" Welchen Nutzen stiftet die Stille Gesellschaft den Beteiligten?

" Wodurch unterscheiden sich Eigen- und Regiebetrieb?

" Worin unterscheiden sich Auf- und Abspaltung als

Unternehmensum-wandlungsformen?

Lernabschnitt 7: Unternehmenszusammenschluss

Ein Unternehmenszusammenschluss ist die Vereinigung von Unternehmen, die im

Rahmen zwischenbetrieblicher Kooperation bei grundsätzlicher Aufrechterhaltungder wirtschaftlichen Selbstständigkeit der beteiligten Unternehmen erfolgt oder aufeine Beschränkung bzw vollständige Aufgabe ihrer Dispositionsfreiheit gerichtetist, um durch bessere Bedingungen und Verhältnisse einen größeren Erfolg zu erzie-len Folgende Ziele können dabei verfolgt werden (Tabelle 13):

Tabelle 13: Ziele von Unternehmenszusammenschlüssen.

Beschaffung Bildung von Einkaufsgemeinschaften zur Erlangung besserer

Einkaufskonditionen, Sicherung von Bezugsquellen.

Produktion Verbesserte Kapazitätsauslastung, Senkung der Produktionskosten

durch Standardisierung, Senkung der Entwicklungskosten durch Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung.

Vertrieb Bildung von Vertriebsgemeinschaften zur Senkung der

Vertriebs-kosten, Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur erfolgreicheren Angebotsabgabe.

Marketing Gründung von Interessengemeinschaften zur Verbesserung

der Kommunikationspolitik.

Marktposition Höhere Marktanteile durch verbesserte Marktposition.

Finanzierung Verbesserte Investitionsfähigkeit durch Erhöhung der Kapitalkraft.

Folgende wichtige Arten von Unternehmenszusammenschlüssen lassen sich scheiden:

unter-Das Konsortium ist ein meist befristeter Zusammenschluss mehrerer rechtlich

und wirtschaftlich selbstständig bleibender Unternehmen zur gemeinsamen führung eines größeren Projektes (Konsortialgeschäft), in der Regel in Form einerGbR So dient bspw ein Industriekonsortium als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zurAbwicklung von Großbauprojekten

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Durch-30 Modul I: Grundlagen

Die Interessenvertretung stellt einen freiwilligen Zusammenschluss von

Unter-nehmen oder von deren Verbänden zum Zwecke der gemeinschaftlichen Erfüllungbestimmter betrieblicher Teilaufgaben dar Die zusammengeschlossenen Unterneh-men bleiben in der Interessenvertretung meist selbständig, werden allerdings zurWahrung und Förderung der gemeinsamen Interessen in ihrer wirtschaftlichen Ent-scheidungsfreiheit unter Umständen eingeschränkt

Eine Gewinngemeinschaft stellt den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen

zwecks Ergebnis-Poolung dar Sie ist damit eine Sonderform der tung, bei der sich eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Ak-tien verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oderteilweise mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe andererUnternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen

Interessenvertre-Ein Kartell ist ein Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich weitgehend

selbst-ständig bleibender Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe auf der Basis eines tellvertrages, mit dem Ziel, den Wettbewerb auf einem Markt ganz oder teilweise einzu-schränken Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unter-nehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmteVerhaltensweisen, die eine Verminderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett-

Kar-bewerbs bezwecken oder bewirken, sind nach dem GWB verboten Je nach

Gegen-stand der Absprachen können folgende Kartellarten unterschieden werden:

Zah-lungsbedingungen

Nach dem GWB sind Kartelle unter bestimmten Bedingungen als Ausnahmen

er-laubt, wenn sie folgenden Zweck erfüllen:

Großunter-nehmen

Grundsätzlich zulässig sind danach:

Sie bedürfen einer Erlaubnis durch die Kartellbehörde und sind dieser gegenüber

anzuzeigen Das Bundeskartellamt führt ein Kartellregister, in das alle

Kartellver-träge bzw -beschlüsse eingetragen werden Verstöße gegen das Kartellverbot stelleneine Ordnungswidrigkeit dar, die hohe Bußgelder nach sich zieht und Schadenser-satzansprüche geschädigter Kunden und Wettbewerber auslösen kann

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31 Lernabschnitt 7: Unternehmenszusammenschluss

Bei einem Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) handelt es sich um eine

Form der vertraglichen, meist in Gestalt einer Gesellschaft als gemischtes nehmen erfolgenden Kooperation zwischen privaten und/oder staatlichen Unter-nehmen, häufig aus verschiedenen Ländern Das Joint Venture ist im Falle vonDirektinvestitionen in manchen Ländern für den ausländischen Investor oft dieeinzige Möglichkeit zur Betätigung auf dem dortigen Inlandsmarkt Die Gesell-schaftsverträge solcher Gemeinschaftsunternehmen sehen daher häufig eine (Min-derheits-)Kapitalbeteiligung des ausländischen Unternehmens vor

Unter-Als Konzern wird eine Wirtschaftseinheit zwischen rechtlich weiterhin

selbständi-gen Unternehmensträgern bezeichnet, die in Form eines herrschenden mens und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen gleich welcher Unterneh-mensrechtsform unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zu-sammengefasst sind Bei den einzelnen als Konzernunternehmen verbundenen Un-ternehmen wird dadurch ein höchster Intensitätsgrad der Einflussnahme erreicht Er-folgt eine planmäßige Koordination und eine entsprechende Einflussnahme aufwesentliche, das Gesamtbild der Unternehmen entscheidend prägende Tätigkeitendurch das leitende Unternehmen, dann liegt eine einheitliche Leitung vor

Unterneh-Von einem Vertragskonzern spricht man, wenn die Zusammenfassung unter

ein-heitlicher Leitung durch einen Beherrschungsvertrag vertraglich begründet odereine Eingliederung vollzogen worden ist Beruht die Konzernstruktur bereits auf

tatsächlichen Gegebenheiten liegt ein faktischer Konzern vor Von Bedeutung ist

auch der Grad der Abhängigkeit der Konzernunternehmen von einem anderen

Unternehmen Man unterscheidet danach zwischen dem Unterordnungskonzern mit

einer einheitlichen Leitung aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses und dem

Gleichordnungskonzern mit einer einheitlichen Leitung ohne Bestehen eines

Abhän-gigkeitsverhältnisses

Als horizontaler Konzern wird ein Zusammenschluss von Unternehmen auf

glei-cher Marktstufe bezeichnet Der Zusammenschluss auf vor- und nachgelagerten

Märkten stellt einen vertikalen Konzern dar Mischkonzerne sind

Zusammen-schlüsse von Unternehmen, die in verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig sind.Das HGB erweitert den Konzernbegriff für die Zwecke der Rechnungslegung.Danach hat in einem Konzern eine inländische Kapitalgesellschaft als Muttergesell-schaft, die über andere Tochterunternehmen die einheitliche Leitung ausübt undeine entsprechende Beteiligung besitzt, einen Konzernabschluss und einen Konzern-lagebericht aufzustellen

Da als Folge solcher Unternehmenskonzentrationen gen eintreten können, unterliegen Konzerne bei Vorliegen bestimmter Vorausset-zungen der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt

Wettbewerbsbeschränkun-Im Zuge einer Eingliederung werden bspw die Aktien einer AG vollständig von einer anderen übernommen Die übernehmende AG (auch Muttergesellschaft genannt) muss dabei an der einzugliedernden AG (Tochtergesellschaft) zu mindes-

tens 95 % beteiligt sein Wegen der völligen wirtschaftlichen Integration steht dieEingliederung einer Fusion nahe, unterscheidet sich von dieser jedoch dadurch,dass die Tochtergesellschaft rechtlich selbständig bleibt und deshalb der Vorgangzur Eingliederung grundsätzlich rückgängig gemacht werden kann Die Eingliede-

rung beruht nicht auf einer vertraglichen Grundlage Die reguläre Eingliederung

setzt voraus, dass die zukünftige Hauptgesellschaft alle Aktien der

Ngày đăng: 22/03/2014, 15:21

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